RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#31 von thai.fun ( Gast ) , 31.01.2011 17:47

...ich versuche gerade die zwei Wörter Nestfluechter und Nesthocker
auf mich und mein Thailand -beziehungen zu beziehen es sei mir verziehen?.

thai.fun

RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#32 von Somprit , 10.06.2011 18:59

...ich denke, solche Beispiele gescheiterter Auswanderer-Pläne gibt es unzählige...

Auszug:
... Eine Existenz in Thailand, wirtschaftlich erfolgreich und ungetrübt – fast immer bleibt dies ein Traum, eine Fata Morgana. Auf Koh Phangan haben die Veits im Februar die Koffer gepackt und sind nach Samui übergesiedelt. Dort packen sie nun ihre letzte Chance beim Schopf, doch noch glücklich in Thailand leben zu können...

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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#33 von phumphat , 10.06.2011 19:31

Zitat von Somprit
doch noch glücklich in Thailand leben zu können...


das geht aber nur dann, wenn man(n) hier keine Geschäfte machen muss.

 
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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#34 von Somprit , 20.10.2012 07:52

… durch Zufall geriet ich gestern im Rahmen einer Legalisierung-/ Beglaubigung / Apostille-Frage auf die Seite des Bundesverwaltungsamtes http://www.bva.bund.de/cln_235/nn_214357...html?__nnn=true, und aus Neugierde weiter zu Beratung für Auswanderungen: Auswandern, aber richtig -
eines dortigen „Berater“, welcher offensichtlich dem NDR im Sept.2011 ein Interview gewährte… und wurde ehrlich gesagt, richtiggehend geschockt, zu welcher Beratung/Meinung man(n) bei dem Bundesverwaltungsamt kommt…

Zitat
… Die sind natürlich von Land zu Land verschieden. Beispiel Thailand: Hier sollte einen Rentner vor allem ein "Non-Immigrant-Visa mit Mehrfacheinreise" interessieren. Grundsätzlich muss die Daueraufenthaltserlaubnis bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat beantragt werden. In besonderen Fällen kann das auch in einem Immigrationsbüro in Thailand vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der Daueraufenthaltserlaubnis nötig:

ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses
ein polizeiliches Führungszeugnis
die Angabe detaillierter Gründe, die einen längeren Aufenthalt in Thailand notwendig machen

Hinzu kommen:

Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist
Rentenbescheid über eine monatliche Rente von mindestens 750 Euro
Kopie des Bankauszuges einer thailändischen Bank über ein Guthaben von umgerechnet mindestens 7.500 Euro
Nach einem dreijährigen Aufenthalt in Thailand mit dem "Non-Immigrant-Visa" erlangt man den Status eines ständigen Einwohners. Durch eine Investition in ein Unternehmen in Thailand von wenigstens 10.000.000 THB (thailändische Baht) kann dieser Status auch erlangt werden (238.890 Euro)….



…ging so einiges an entscheidendem Wissen unbemerkt an uns „Alten“ vorüber oder wurde hier ein „Berater“ aus zum falschen Zeitpunkt aus dem Büroschlaf geweckt….

Wenn dieser „Berater“ davon spricht

Zitat
“…Eine Auswanderung muss in jedem Falle sorgfältig vorbereitet werden…


wäre es sicher ratsam, nicht ausgerechnet IHN zu wecken….

Apropos, das in ROT wurde von mir hervorgehoben

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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#35 von neele , 20.10.2012 08:07

Seltsamer Zufall, ich hab gestern genau dasselbe gelesen, und obwohl ich nicht zu den „alten“ gehöre, mächtig den Kopf geschüttelt.

 
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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#36 von Somprit , 20.10.2012 08:13

... tja, sind wir etwa Kinder im Geiste

Aber abgesehen davon, OHNE Kontrolle kann/sollte man(n) wirklich nichts hinnehmen
Wir hatten erst gestern wieder solch einen Fall... als wir eine Mahnung von "3-BBB" erhielten ... an geeigneter Stelle später (morgen) mehr dazu.

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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#37 von illuminati , 20.10.2012 10:47

Zitat von Somprit

…ging so einiges an entscheidendem Wissen unbemerkt an uns „Alten“ vorüber oder wurde hier ein „Berater“ aus zum falschen Zeitpunkt aus dem Büroschlaf geweckt….



ich denke der steht noch auf der Gehaltsliste von den Auswanderungs-Doku-Serien, alle die bei ihm in Beratung waren meldet er dem Sender (gegen Provision) so müssen die sich nicht die Arbeit machen - die grössen Vollposten auszusuchen nur die Liste abarbeiten.

 
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RE: Checkliste/Regeln für Auswanderwillige!!

#38 von Somprit , 22.10.2012 07:00

...nun, dass ausgerechnet eine BUNDESamt solchen Schwachsinn von sich gibt

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