... nun das „alte Jahr" endet nicht gut und das "neue Jahr“ fängt nach meinen folgenden Worten für Dich, lieber „Hirsch“-Andi, wahrlich nicht gut an...
Mir persönlich tut es im Grunde leid, denn ich kann Deine Sehnsucht nach Deiner Tochter gut verstehen und nachvollziehen!
Aber die hier teils ausgeliehenen Worte von unserem Allgeier, der in den Grundzügen mit dem gleichen Problem zu kämpfen hatte
Zitat von Allgeier
Oder kann es sein, das den Leuten Zweifel aufkommen das du zum Wohle des Kindes handelst? ....
Man liest nur " Ich will dies und das". Wieviele Leute haben dir geraten du sollst dieses Kapitel abschliessen ? Ich glaube der Grossteil, ...
werde ich – nachdem ich mich mit einem hiesigen Anwalt, dem ich vertraue und der mir (uns) bereits mehrfach kostenfrei mit Rat zur Seite stand – nun zu einer für Dich unerfreulichen Antwort „zu Rate“ ziehen!
Auch wenn ich aus moralischen Ansätzen heraus Dein Bestreben voll verstehe, steht jeglicher Moral, menschlicher Vorstellung immer wieder eine gesetzliche Vorschrift/Vorgabe im Weg!
Nachdem ich dem RA Deinen Fall geschildert hatte, war seine 1. Frage:
Warum will er das, welche Rechte erhofft er sich durch eine Änderung der Geburtsurkunde hier in Thailand?
Würde dies alles jetzt, wo die Kindesmutter verheiratet ist, noch dem Wohl des Kindes dienen?
2. Es handelt sich um eine sehr schwierige Sache für das Familiengericht, welche sich der ortsüblichen Gerichtspraxis nach als langwierig – da es sich bei den streitenden Parteien (Kläger/Beklagte = Prozessbeteiligte) zudem um Ausländer handelt, welche i. d. R. zu den Terminen anreisen müssten – und somit für die Prozessbeteiligten sehr teuer darstellen
.
Der Ausgang des Verfahrens, wobei das Familiengericht ausschließlich nach dem alleinigen Wohl des Kindes urteilen würde ist äußerst schwer einzuschätzen, das einzugehende Prozessrisiko unberechenbar.
Kurz & Gut... na ja, „schlecht“... er war/ist selbst nicht begeistert, solch einen nahezu aussichtlosen Fall vor dem Familiengericht zu vertreten...
Selbst falls es zu einer Änderung des Eintrages in der Geburtsurkunde kommen würde, hätte dies keine unmittelbare Auswirkungen auf RECHTE, welche DIR daraus erwachsen würden.
Die hiesigen Rechte liegen weiterhin voll und ganz bei der Kindesmutter, der Mutter Deiner Tochter!
Sie alleine hat das Recht zu entscheiden/bestimmen, ob Du je Zugang zu dem Kind haben wirst.
Hierzu hatte ich Dir bereits Hinweise unter:
Zitat
03.11.2011, 12:07 Uhr = : f36t2042p29551-neu-rechte-biologischer-vaeter-in-der-eu.html?hilit=#p29551, bzw. Auszug=
Informiere dich mal über die hiesigen Gesetzeslage, wo zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht stark unterschieden wird
http://www.thailawonline.com/en/family/ ... iland.html
Beachte hierbei ganz besonders, denn dort heißt es u.a.:
"...In den meisten westlichen Ländern bekommen die Mutter und Vater des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten.
Nach thailändischem Recht ist dies nicht der Fall.
Nach § 1546 des CCCT, wenn ein Kind geboren und die Mutter ist mit dem Vater nicht verheiratet, hat der Vater keine RECHTE über das Kind.
Nur die Mutter hat Rechte (und Pflichten) über das Kind. ...
Eine Person wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt werden, aber seine Rechte sind nicht nach thailändischem Recht legalisiert.
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vater stehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen
Die Gesetzesgrundlage zu allem findest Du in dem: Handels-und Zivilrecht Thailand (CCCT), §§/Artikel: 1546 ff
gegeben!
Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde ist es hierzulande offensichtlich wie mit der Wetterlage bei uns im April... sehr wechselhaft!
Der gebärenden Mutter ist es offenbar völlig freigestellt, was oder wen sie dort als „Vater“ eintragen lässt, solange SIE daraus keine vermeintliche Recht (z.B. Unterhalt, was sowieso bei dem fehlenden Rechtsabkommen zw. TH – Österreich/Deutschland illusorisch ist) ableitet!
Somit ist also nichts von wegen: Falschbeurkundung!
Hierin sah ich persönlich die einzige Möglichkeit den vorhandenen Eintrag des „möchte-gern-Vaters“ zu kippen...
Aber hinterher ist man(n) immer klüger... denn Du selbst schreibst ja:
Zitat
„...ich bin zu spät gekommen. Nach der frage wo ich den unterschreiben müsste sagt sie da ich nicht hier war hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen. Dachte ich mir, auch kein proplem, kann ma ja später nachholen...“
Hier hätte man(n) nachharken müssen: „... hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen.“
Auf welchen Namen sonst, SIE ist letztendlich die Gebärende gewesen... doch wen hatte SIE als VATER eintragen lassen??
Während Du mehrfach kurzfristige – selbst ein Aufenthalt von 3 Monaten werte ich im Gesamtbild der ersten Lebensjahre des Kindes so - hier bei Deiner Tochter warst, ging die Kindesmutter eine Ehe mit einem anderen Farang ein, was für das gesamte weitere Verfahren seitens des Familiengerichtes, von mit entscheidender Bedeutung werden wird.
Hier wird das Familiengericht einen sehr engen Bogen zum Wohl des Kindes in seinen Beurteilungen anlegen ... eine jetzt bestehende Ehe, in welcher gar der Ehemann sich sehr gerne in der Stellung des Vaters („Stiefvaters“) sieht, gar gegenüber dem Kind darauf hinweisen kann, dass ER als Vater in der Geburtsurkunde steht...!?
Du fragst:
Zitat
„... Nun Frag ich mich: Welche Rechte hab ich in Thailand als Farang und Biologischer Vater mein Kind zu besuchen?
Haben sie nach Thailändischen Recht die möglichkeit mir zu verweigern mein Kind zu sehen? Ich kann es nicht glauben!...“
Und ich kann Dir leider nur antworten:
Du hast kein Recht dazu!
Das thailändische Recht liegt ausschließlich auf Seiten der Mutter, SIE ALLEINE entscheidet über das Umgangsrecht, hierbei ganz besonders auch noch aus dem Gesichtspunkt, dass das Kind aus keiner ehelichen Gemeinschaft hervorgegangen ist, sondern außerehelich geboren wurde!
Somit ist die Frage eines ggf. gerichtlich zu klärenden Umgangsrechtes ausgeschlossen!
Du schreibst:
Zitat
„...Ich hab ein Grundstück zusammen mit Ihr gekauft für mein Kind, was geschieht damit? ...“
Gekauft hast Du doch sicher dieses Grundstück auf den Namen der Kindesmutter... somit erübrigen sich weitere Fragen und Antworten... denn es gehört offensichtlich uneingeschränkt IHR... der Kindesmutter!
Deinen Worten zufolge hast Du:
Zitat
„... jetzt einen Anwalt kontaktiert, der meint helfen zu können....“
Tja, ein Anwalt, der in erster Linie eine Einkommensquelle in solch einem - ich möchte sagen: aussichtslosen Unterfangen - sehen und für sich nutzen wird, wirst Du sicher immer wieder finden, besonders wenn Du einen Farang-RA bemühst, der sich ausschließlich auf die Mitwirkung eines Thai-Anwaltes stützen wird/kann...
Hast Du eine Vorstellung (ich ja!) in welcher Art hier Gerichtsverhandlungen ablaufen... eine solche Verhandlung kann ggf. nur dazu dienen, dass das Gericht bei Terminen, welche durchaus durch Monate unterbrochen werden, gerade nur 1, 2 Fragen stellt... der nächste Termin...die nächste Frage.... Buddha weiß wann....
Noch ein paar zwiespältige Worte zu der Mutter Deiner Tochter....
Meinst Du nicht, dass sie das gemacht hat was i. d. R. hier allen Farang widerfährt... sie hat für IHRE Lebensplanung aus den vorhandenen „Angeboten“ das heraus gesiebt, welches IHR die größtmöglichen Vorteile verschafft hat...
„Liebe“ war/ist in ihrem Falle nur ein Wort ohne tiefere Bedeutung, der Nutzen für sie und womöglich ihre Familie alleine war ausschlaggebend...
Du schreibst selbst, dass sie Dir ein ½ Rai in Korat für sage und schreibe 10 Millionen Baht aufs Auge drücken wollte.... Du bliebst dabei auf der Strecke, warst eine Schachfigur, welche solange genutzt wurde, bis sie sich entschloss die Ehe mit dem „möchte-gern-Vater“ einzugehen, einem Auserwählten, welcher ihr:
Zitat
... 15000 Baht im Monat, freies wohnen, Strom und Gas bezahlt auch er! Neuer Pick-Up steht auch in der Garage,
Moped sowieso!
Dafür arbeiten braucht sie nicht!
bietet... was will sie eigentlich mehr... besonders dann, wenn er offensichtlich nur mal sporadisch einfliegt....
Dass ER nun dieses Kind, selbst zeugungsunfähig, gerne als das Seine ansieht, für „das Wohl des Kindes“ sorgt... sollte man(n) ebenfalls nicht unterbewerten... denn auch er muss wissen, dass früher oder später dieses Kind – Deine Tochter - „von der Wahrheit“ Kenntnis erhalten wird... selbst entscheiden wird, ob sie dann Kontakt zu Dir aufnehmen wird!
Viel bedenklicher erscheint mir, was Allgeier hier anführt:
Zitat von Allgeier
Im Grunde wuerde ich heute sagen: Wenn man sich deine Beitraege ueberall durchliest, dann bist du ein Pulverfass das irgendwann mal zur Explosion kommt und jeder wo dann mit dir auf dem Weg war, geht dann mit dir unter....
...Du must dein Leben neu orientieren.
Du hast Dich (für mich verständlich) hier derart emotional hineingesteigert, dass Du kaum noch rational zu denken scheinst...,
Zitat
„...Hinzu kommt noch das der Kasper mich absichtlich provoziert, ich vermute mal das er dadurch ereichen will das ich ihn zusammenschlage-.....
Das ich mir das nicht gefallen lasse ist sowieso Sonnenklar-dieses miese Dreckspack wird eines Tages bei Gelegenheit dafür zahlen müssen!!!
Ich vermisse mein Kind und ich denk jeden Tag an sie, das ganze hat bereits massiven einfluss auf mein Leben genommen-negativ!!!
Das ganze verstärkt sich täglich, ich kann oft vor lauter Zorn nicht mehr einschlafen-ich hab auch schon üble gedanken gehabt wo ichmir selber denke das bin nicht ich-was haben die aus mir gemacht!
... Nun bin ich mal der Typ der sich nix gefallen lässt-egal von wem!
Für die Frechheiten wird er geradestehn müssen- ...
Zitat von Allgeier
... Egal. Du machst ja eh was du willst.
...lieber „Hirsch“/Andi, es tut mir für Dich sehr leid, aber die bittere Realität sieht nun mal so aus....DU HAST HIER KEINE RECHTE als biologischer Vater
... mehr gute oder auch schlechte Ratschläge kann ich Dir leider nicht geben... akzeptiere des Status quo ... baue & hoffe auf die Zukunft, das Heranwachsen Deiner Tochter, IHR denkbares Suchen nach der Wahrheit (auch mir erging es einst so ähnlich... ich war erfolgreich auf der Suche ... oder Du gehst so oder so vor die Hunde