RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#46 von Somprit , 03.12.2011 20:58

Zitat von Binturong
Somprit

Zitat
"Versorgungskind" .... ist eigentlich eine der ungschriebenen Regeln ...



Dieses Versorgungskind(er) ist auch nicht nur eine Regel sie ist (über-) lebensnotwendig hier!!!
Diese Kinder sind die Alters- und Krankenversicherung – nicht mehr.
Alle Kinder zusammen für den ganzen Clan. ...




...hierbei gehst Du, lieber Binturong wohl ganz klar von den kulturellen Bedingungen hierzulande aus, während Hisch und meine Vielseitigkeit mehr an das in solchen Fällen übliche „Luug-Khrüng = Mischling“, also das dem auserwählten und zukünftigen bzw. bereits dem als Ehemann fungierende Vorzeige-ATM angehängt wird.

Dabei wird weniger auf die Langnase, sein in den meisten Fällen fortgeschrittenes Alter - denn welcher derartig alter Bock würde dem Kinderwunsch in Deutschland nachkommen – seinen Bedürfnissen nachgekommen/gefolgt, sondern die zeugende Langnase wird vielfach einfach mit dem wachsenden & gedeihenden Produkt in der Röhre vor vollendete Tatsachen gestellt....

Zumindest ist durch ein solches „Wunschkind“... natürlich ein Segenswunsch der Brutstätte ... über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahre eine später fließende Halbwaisen-Rente, gar eine bedeutende (nach hiesigen Verhältnissen) Witwen-Rente = festes, regelmäßige Einkommen gesichert...

Dass das derzeitige Sozialsystem allerdings mehr aus dem von Dir – Binturong – angerissenen Blickwinkel gesehen werden muss, ist unbestritten, allerdings ist bei den Überlegungen der angelegten Maßstäbe der Familienplanung mit einem Farang eine völlig andere Tür zu öffnen...

Zitat von Binturong
... Schau dich doch mal um. Die meisten (ich gehe jetzt mal von mir aus)
von uns älteren haben auch nicht nur einmal eine erhobene Hand, einen Rute zu spüren bekommen. Och tat das weh!!!
Mit diesem psychischen Schaden muss und lebe ich aber trotzdem gerne und ehrlich gesagt im nachhinein war das auch gar nicht soo verkehrt.(!) ...



Doch Du – Binturong – sprichst auch noch den „spürbaren“ Erziehungsgedanken, einen Klaps zur rechten Zeit an!
Diese „spürbare Erziehungsmaßnahme“ hat m. E. noch niemanden geschadet... und hat bestimmt in manchen Fällen frühzeitig dazu beigetragen späteres denkbares Unheil im Ansatz zu ersticken, zu vermeiden.

Nur wage ich zu bezweifeln – Negativ-Beispiele kann ich hier in meinem Umfeld seit Jahrzehnten verfolgen – dass man(n)/Frau hierzulande seit Entlassung aus der Leibeigenschaft auch nur ansatzweise gelernt haben, zu welchen „Früchten“ der spürbare Klaps zur rechten Zeit verhilft... man(n)/Frau lässt „Macho-Früchtchen“ im Übermaß heranwachsen...

Zitat von Binturong
... Bist du dir sicher, dass die dt. Erziehungsmethode immer erfolgreich ist?
Ich mir nicht!
Wir sind hier in einer ganz anderen Kultur. Ganz andere Maßstäbe, Vorraussetzungen, ganz andere Bedingungen. ...



... nun ich bin mir sicher, dass die Erziehungsmethoden aus unserem deutschen Kulturkreis in der Regel Früchte und keine „Früchtchen“ produzieren!

Zitat von Binturong
... Hier mit psychologischem Quatsch(!) an zu kommen steht hier nicht stand.



...(übermäßiger)psychologischer Quatsch, da hast Du sicher recht, an Stelle des „Freudschen Sofa“ bevorzuge ich (sinnbildlich) Lehrer Hempels Rute!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#47 von Somprit , 07.12.2011 10:29

Zitat von Hirsch
Das DNA gutachten wurde nicht illegal gemacht, die Kindesmutter war ja dabei und hat mitgeholfen, sie wusste das es ein DNA Test ist.
Der .... steht aufgrund eines vorsätzlichen Kriminellen Aktes im Geburtsregister- ich habs seit kurzem bei mir zuhause.
Ich hab mein Kind ZUSAMMEN MIT IHR geplant, da wusste ich von dem Tölpel nichts.

.. Das Schreiben vom Anwalt hat 200 Eu gekostet und wie zu erwarten war waren sie zu dumm um darauf zu Antworten ....

Der nächste Schritt würde 200 000 THB kosten, ca. 5000 Eu Anwaltskosten all inklusive, ich stehe dann im Geburtsregister.
Der Anwalt ist übrigens Thai, er ist Partner von meinem Anwalt.
Das überleg ich gerade ob ich die 200 000 THB investieren soll oder ob es noch eine preisgünstiger "Lösung" gibt ! ....



Lieber "Hirsch" die Gesamtumstände ("Planung"/Geburt/ Eintrag i. d. Geburtsurkunde/kennenlernen des "Scheinvaters"/ DNA) lassen den begründeten Verdacht einer vorsätzlichen "Falschbeurkundung" aufkommen... inwieweit dies in TH strafbar ist, wäre zu prüfen...

Aber ich gehe mal davon aus ( ), dass ich ebenfalls auf DIESES Anwaltsschreiben NICHT geantwortet hätte... , was bedeutet, dass Du dir diese angeführten 200 EURO hättest sparen sollen

Zwangsläufig ergibt sich für mich daraus, dass ICH NIEMALS diese "vorab veranschlagten" 200.000 Baht akzeptieren würde...

Die sicher preisgünstigere Lösung wäre für mich immer noch, unter Hinzuziehung eines "anerkannten" Dolmetschers die provinziale "Rechtsberatungsstelle" am örtlichen Gericht aufzusuchen...

Sowie ich (wir) die Gelegenheit haben, werde ich mich bei einem Anwalt, den ich (wir) wiederholt zur Beratung in vormaligen Hilfsfällen hinzugezogen hatte, mal "klug" machen, denn dieses sich dir stellende Problem interessiert grundsätzlich auch mich


Im Übrigen empfehle ich Dir nochmals meinen Beitrag vom 03.11.2011, 12:07 Uhr, zu Gemüte zu führen.... Rechte hier als außerehelicher Farang


... das alles, selbst das von mir negativ Geschriebene soll allerdings nicht dagegen stehen, dass ICH DICH recht gut verstehen und vieles nachvollziehen kann!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#48 von Hirsch , 08.12.2011 05:29

Zitat von Somprit

Zitat von Hirsch


Aber ich gehe mal davon aus ( ), dass ich ebenfalls auf DIESES Anwaltsschreiben NICHT geantwortet hätte... , was bedeutet, dass Du dir diese angeführten 200 EURO hättest sparen sollen

Zwangsläufig ergibt sich für mich daraus, dass ICH NIEMALS diese "vorab veranschlagten" 200.000 Baht akzeptieren würde...

Die sicher preisgünstigere Lösung wäre für mich immer noch, unter Hinzuziehung eines "anerkannten" Dolmetschers die provinziale "Rechtsberatungsstelle" am örtlichen Gericht aufzusuchen...

Sowie ich (wir) die Gelegenheit haben, werde ich mich bei einem Anwalt, den ich (wir) wiederholt zur Beratung in vormaligen Hilfsfällen hinzugezogen hatte, mal "klug" machen, denn dieses sich dir stellende Problem interessiert grundsätzlich auch mich


Im Übrigen empfehle ich Dir nochmals meinen Beitrag vom 03.11.2011, 12:07 Uhr, zu Gemüte zu führen.... Rechte hier als außerehelicher Farang


... das alles, selbst das von mir negativ Geschriebene soll allerdings nicht dagegen stehen, dass ICH DICH recht gut verstehen und vieles nachvollziehen kann!



Also ehrlich gesagt hat mich das Schreiben auch etwas überrascht, bezüglich des inhaltes.
Ich werde noch zuwarten ob du was in erfahrung bringen kannst bei deinem Anwalt.

Leider finde ich deinen Beitrag vom 03.11.2011, 12:07 Uhr nicht, ich hab alle deine Beiträge durchsucht.

Schönen Tag noch
andi

Wenn ich so die täglichen Schlagzeilen auf Wochenblitz lese, dann bin ich froh das ich nicht in Thailand lebe.

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#49 von Somprit , 08.12.2011 21:12

Zitat von Hirsch
Also ehrlich gesagt hat mich das Schreiben auch etwas überrascht, bezüglich des inhaltes.
Ich werde noch zuwarten ob du was in erfahrung bringen kannst bei deinem Anwalt.
Leider finde ich deinen Beitrag vom 03.11.2011, 12:07 Uhr nicht, ich hab alle deine Beiträge durchsucht. ...



... vom Inhalt her völlig abgedreht, reine Makulatur....., das Briefporto nicht wert ...sowie ich den Bezug/die Umstände zu einer "kostenfreien Beratung" geschafft habe, melde ich mich per PN, womit wir den Briefinhalt HIER als erledigt ansehen wollen

Ich nahm lediglich deswegen Bezug darauf, um den hier Lesenden vor Augen zu führen, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist.... besonders hier nicht, wo ein Thai-Anwalt von vornherein kein besonderes Interesse hat, wenn ER WEISS, dass er nicht allzu viel für seinen Mandanten herausholen kann ... auch hier gilt der "Gesichtsverlust"....

03.11.2011, 12:07 Uhr = : f36t2042p29551-neu-rechte-biologischer-vaeter-in-der-eu.html?hilit=#p29551, bzw. Auszug=

Zitat
Informiere dich mal über die hiesigen Gesetzeslage, wo zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht stark unterschieden wird
http://www.thailawonline.com/en/family/ ... iland.html

Beachte hierbei ganz besonders, denn dort heißt es u.a.:

"...In den meisten westlichen Ländern bekommen die Mutter und Vater des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten.
Nach thailändischem Recht ist dies nicht der Fall.
Nach § 1546 des CCCT, wenn ein Kind geboren und die Mutter ist mit dem Vater nicht verheiratet, hat der Vater keine RECHTE über das Kind.
Nur die Mutter hat Rechte (und Pflichten) über das Kind. ...

Eine Person wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt werden, aber seine Rechte sind nicht nach thailändischem Recht legalisiert.
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vater stehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen

Die Gesetzesgrundlage zu allem findest Du in dem: Handels-und Zivilrecht Thailand (CCCT), §§/Artikel: 1546 ff

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#50 von Hirsch , 09.12.2011 05:26

......aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen

Heisst das jetzt das er bei meiner Tochter nicht mehr zu melden hat als ich? Oder hab ich das falsch interpretiert?

Dann hat ja nur die Mutter was zu melden, meine Tochter könnte dann bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten zu ihm sagen: Du hast mir gar nix zu befehlen?

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#51 von Somprit , 09.12.2011 09:58

Zitat
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vater stehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen



... WENN er mit der Kindesmutter NICHT verheiratet ist... und der „Scheinvater“ steht nicht nur (lt. Deinen Angaben) auf der Geburtsurkunde SONDERN IST AUCH NOCH MIT DER Kindesmutter VERHEIRATET!!!

...also nix is mit:

Zitat
Du hast mir gar nix zu befehlen?



(...meine Interpretation )

M.E. besteht nur ein wirklich denkbarer Ansatzpunkt, den "Schein-/Möchte-gern-Vater" auszuhebeln..... Angriff auf die offensichtlich bestehende Falschbeurkundung

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#52 von Hirsch , 14.12.2011 07:03

Ich werde bei der Falschbeurkundung ansetzen!!!!!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#53 von Somprit , 14.12.2011 08:54

... was wohl heißen dürfte: Ab zur Polizei, ... Strafrecht lässt grüßen... bringt Dir allerdings ebenfalls "hierzulande keine Rechte" als außerehelicher Vater

Aber das Kind hat - trotz aller denkbarer Märchen - einen belegbaren Nachweis, dass der "Möchte-Gern-Vater" nicht der Vater, der Papa ist

Ich melde mich, wenn ich "weiter" komme/bin...

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#54 von Hirsch , 15.12.2011 21:08

Ja, so sehe ich das auch. Mein Kind hat auch ein recht auf Korrekte Papiere. Ich werde auch eine Strafanzeige wegen vorsaetzlicher Falschangaben-Urkundenfaelschung machen , und zwar aus dem Grund das die beiden mich letztes mal verladen haben als ich unten war.
Ich bin grade im Krankenhaus weil ich eine Meniskus OP hatte, habe wieder viel Zeit mit nachdenken verbracht, ich hab mich wieder voll reingesteigert, es kommt immer wieder alles hoch, ich kann dann gar nicht mehr schlafen vor lauter Wut.

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#55 von Allgeier , 29.12.2011 21:57

Wenn jemand mal langeweile hat kann, der kann ja dieses hier lesen.

http://www.nittaya.de/ehe-famili...thailand-37228/

 
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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#56 von Hirsch , 30.12.2011 22:20

Das auf Nittaya ist von mir, ich hab auch noch in Korat-info gepostet!
Ich versuche wirklich alles Menschenmögliche, es soll mir nacher nie jemand vorwerfen können nicht alles mögliche und unmögliche getan zu haben um ein Desaster zu verhindern!
Es is nicht einfach Leute die mir Helfen zu finden, deshalb such ich auch noch auf anderen Plattformen.
Die Hilfe hält sich bis auf einige ausnahmen in Grenzen. Ich verstehs ja, die meisten Leute haben kein wirkliches Interesse daran, es ist heiss in Thailand, man wird faul und ist froh seine Ruhe zu haben und den Tag irgendwie runterzubiegen!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#57 von Allgeier , 31.12.2011 05:55

Zitat von Hirsch
Die Hilfe hält sich bis auf einige ausnahmen in Grenzen. Ich verstehs ja, die meisten Leute haben kein wirkliches Interesse daran, es ist heiss in Thailand, man wird faul und ist froh seine Ruhe zu haben und den Tag irgendwie runterzubiegen!



Oder kann es sein, das den Leuten Zweifel aufkommen das du zum Wohle des Kindes handelst? Und du nur auf einen privaten Rachefeldzug aus bist.
Man liest nur " Ich will dies und das". Wieviele Leute haben dir geraten du sollst dieses Kapitel abschliessen ? Ich glaube der Grossteil, aber das passt wohl nicht in deinen Racheplan.

Im Grunde wuerde ich heute sagen: Wenn man sich deine Beitraege ueberall durchliest, dann bist du ein Pulverfass das irgendwann mal zur Explosion kommt und jeder wo dann mit dir auf dem Weg war, geht dann mit dir unter.

Du must dein Leben neu orientieren.

Egal. Du machst ja eh was du willst.

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#58 von Somprit , 31.12.2011 15:03

... nun das „alte Jahr" endet nicht gut und das "neue Jahr“ fängt nach meinen folgenden Worten für Dich, lieber „Hirsch“-Andi, wahrlich nicht gut an...

Mir persönlich tut es im Grunde leid, denn ich kann Deine Sehnsucht nach Deiner Tochter gut verstehen und nachvollziehen!
Aber die hier teils ausgeliehenen Worte von unserem Allgeier, der in den Grundzügen mit dem gleichen Problem zu kämpfen hatte

Zitat von Allgeier
Oder kann es sein, das den Leuten Zweifel aufkommen das du zum Wohle des Kindes handelst? ....
Man liest nur " Ich will dies und das". Wieviele Leute haben dir geraten du sollst dieses Kapitel abschliessen ? Ich glaube der Grossteil, ...



werde ich – nachdem ich mich mit einem hiesigen Anwalt, dem ich vertraue und der mir (uns) bereits mehrfach kostenfrei mit Rat zur Seite stand – nun zu einer für Dich unerfreulichen Antwort „zu Rate“ ziehen!

Auch wenn ich aus moralischen Ansätzen heraus Dein Bestreben voll verstehe, steht jeglicher Moral, menschlicher Vorstellung immer wieder eine gesetzliche Vorschrift/Vorgabe im Weg!

Nachdem ich dem RA Deinen Fall geschildert hatte, war seine 1. Frage:
Warum will er das, welche Rechte erhofft er sich durch eine Änderung der Geburtsurkunde hier in Thailand?
Würde dies alles jetzt, wo die Kindesmutter verheiratet ist, noch dem Wohl des Kindes dienen?

2. Es handelt sich um eine sehr schwierige Sache für das Familiengericht, welche sich der ortsüblichen Gerichtspraxis nach als langwierig – da es sich bei den streitenden Parteien (Kläger/Beklagte = Prozessbeteiligte) zudem um Ausländer handelt, welche i. d. R. zu den Terminen anreisen müssten – und somit für die Prozessbeteiligten sehr teuer darstellen
.
Der Ausgang des Verfahrens, wobei das Familiengericht ausschließlich nach dem alleinigen Wohl des Kindes urteilen würde ist äußerst schwer einzuschätzen, das einzugehende Prozessrisiko unberechenbar.

Kurz & Gut... na ja, „schlecht“... er war/ist selbst nicht begeistert, solch einen nahezu aussichtlosen Fall vor dem Familiengericht zu vertreten...

Selbst falls es zu einer Änderung des Eintrages in der Geburtsurkunde kommen würde, hätte dies keine unmittelbare Auswirkungen auf RECHTE, welche DIR daraus erwachsen würden.
Die hiesigen Rechte liegen weiterhin voll und ganz bei der Kindesmutter, der Mutter Deiner Tochter!
Sie alleine hat das Recht zu entscheiden/bestimmen, ob Du je Zugang zu dem Kind haben wirst.
Hierzu hatte ich Dir bereits Hinweise unter:

Zitat
03.11.2011, 12:07 Uhr = : f36t2042p29551-neu-rechte-biologischer-vaeter-in-der-eu.html?hilit=#p29551, bzw. Auszug=
Informiere dich mal über die hiesigen Gesetzeslage, wo zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht stark unterschieden wird
http://www.thailawonline.com/en/family/ ... iland.html

Beachte hierbei ganz besonders, denn dort heißt es u.a.:

"...In den meisten westlichen Ländern bekommen die Mutter und Vater des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten.
Nach thailändischem Recht ist dies nicht der Fall.
Nach § 1546 des CCCT, wenn ein Kind geboren und die Mutter ist mit dem Vater nicht verheiratet, hat der Vater keine RECHTE über das Kind.
Nur die Mutter hat Rechte (und Pflichten) über das Kind. ...

Eine Person wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt werden, aber seine Rechte sind nicht nach thailändischem Recht legalisiert.
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vater stehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen

Die Gesetzesgrundlage zu allem findest Du in dem: Handels-und Zivilrecht Thailand (CCCT), §§/Artikel: 1546 ff


gegeben!

Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde ist es hierzulande offensichtlich wie mit der Wetterlage bei uns im April... sehr wechselhaft!

Der gebärenden Mutter ist es offenbar völlig freigestellt, was oder wen sie dort als „Vater“ eintragen lässt, solange SIE daraus keine vermeintliche Recht (z.B. Unterhalt, was sowieso bei dem fehlenden Rechtsabkommen zw. TH – Österreich/Deutschland illusorisch ist) ableitet!

Somit ist also nichts von wegen: Falschbeurkundung!
Hierin sah ich persönlich die einzige Möglichkeit den vorhandenen Eintrag des „möchte-gern-Vaters“ zu kippen...

Aber hinterher ist man(n) immer klüger... denn Du selbst schreibst ja:

Zitat
„...ich bin zu spät gekommen. Nach der frage wo ich den unterschreiben müsste sagt sie da ich nicht hier war hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen. Dachte ich mir, auch kein proplem, kann ma ja später nachholen...“



Hier hätte man(n) nachharken müssen: „... hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen.“
Auf welchen Namen sonst, SIE ist letztendlich die Gebärende gewesen... doch wen hatte SIE als VATER eintragen lassen??

Während Du mehrfach kurzfristige – selbst ein Aufenthalt von 3 Monaten werte ich im Gesamtbild der ersten Lebensjahre des Kindes so - hier bei Deiner Tochter warst, ging die Kindesmutter eine Ehe mit einem anderen Farang ein, was für das gesamte weitere Verfahren seitens des Familiengerichtes, von mit entscheidender Bedeutung werden wird.

Hier wird das Familiengericht einen sehr engen Bogen zum Wohl des Kindes in seinen Beurteilungen anlegen ... eine jetzt bestehende Ehe, in welcher gar der Ehemann sich sehr gerne in der Stellung des Vaters („Stiefvaters“) sieht, gar gegenüber dem Kind darauf hinweisen kann, dass ER als Vater in der Geburtsurkunde steht...!?

Du fragst:

Zitat
„... Nun Frag ich mich: Welche Rechte hab ich in Thailand als Farang und Biologischer Vater mein Kind zu besuchen?
Haben sie nach Thailändischen Recht die möglichkeit mir zu verweigern mein Kind zu sehen? Ich kann es nicht glauben!...“



Und ich kann Dir leider nur antworten:
Du hast kein Recht dazu!
Das thailändische Recht liegt ausschließlich auf Seiten der Mutter, SIE ALLEINE entscheidet über das Umgangsrecht, hierbei ganz besonders auch noch aus dem Gesichtspunkt, dass das Kind aus keiner ehelichen Gemeinschaft hervorgegangen ist, sondern außerehelich geboren wurde!
Somit ist die Frage eines ggf. gerichtlich zu klärenden Umgangsrechtes ausgeschlossen!

Du schreibst:

Zitat
„...Ich hab ein Grundstück zusammen mit Ihr gekauft für mein Kind, was geschieht damit? ...“



Gekauft hast Du doch sicher dieses Grundstück auf den Namen der Kindesmutter... somit erübrigen sich weitere Fragen und Antworten... denn es gehört offensichtlich uneingeschränkt IHR... der Kindesmutter!

Deinen Worten zufolge hast Du:

Zitat
„... jetzt einen Anwalt kontaktiert, der meint helfen zu können....“


Tja, ein Anwalt, der in erster Linie eine Einkommensquelle in solch einem - ich möchte sagen: aussichtslosen Unterfangen - sehen und für sich nutzen wird, wirst Du sicher immer wieder finden, besonders wenn Du einen Farang-RA bemühst, der sich ausschließlich auf die Mitwirkung eines Thai-Anwaltes stützen wird/kann...

Hast Du eine Vorstellung (ich ja!) in welcher Art hier Gerichtsverhandlungen ablaufen... eine solche Verhandlung kann ggf. nur dazu dienen, dass das Gericht bei Terminen, welche durchaus durch Monate unterbrochen werden, gerade nur 1, 2 Fragen stellt... der nächste Termin...die nächste Frage.... Buddha weiß wann....

Noch ein paar zwiespältige Worte zu der Mutter Deiner Tochter....

Meinst Du nicht, dass sie das gemacht hat was i. d. R. hier allen Farang widerfährt... sie hat für IHRE Lebensplanung aus den vorhandenen „Angeboten“ das heraus gesiebt, welches IHR die größtmöglichen Vorteile verschafft hat...
„Liebe“ war/ist in ihrem Falle nur ein Wort ohne tiefere Bedeutung, der Nutzen für sie und womöglich ihre Familie alleine war ausschlaggebend...

Du schreibst selbst, dass sie Dir ein ½ Rai in Korat für sage und schreibe 10 Millionen Baht aufs Auge drücken wollte.... Du bliebst dabei auf der Strecke, warst eine Schachfigur, welche solange genutzt wurde, bis sie sich entschloss die Ehe mit dem „möchte-gern-Vater“ einzugehen, einem Auserwählten, welcher ihr:

Zitat
... 15000 Baht im Monat, freies wohnen, Strom und Gas bezahlt auch er! Neuer Pick-Up steht auch in der Garage,
Moped sowieso!
Dafür arbeiten braucht sie nicht!



bietet... was will sie eigentlich mehr... besonders dann, wenn er offensichtlich nur mal sporadisch einfliegt....

Dass ER nun dieses Kind, selbst zeugungsunfähig, gerne als das Seine ansieht, für „das Wohl des Kindes“ sorgt... sollte man(n) ebenfalls nicht unterbewerten... denn auch er muss wissen, dass früher oder später dieses Kind – Deine Tochter - „von der Wahrheit“ Kenntnis erhalten wird... selbst entscheiden wird, ob sie dann Kontakt zu Dir aufnehmen wird!

Viel bedenklicher erscheint mir, was Allgeier hier anführt:

Zitat von Allgeier
Im Grunde wuerde ich heute sagen: Wenn man sich deine Beitraege ueberall durchliest, dann bist du ein Pulverfass das irgendwann mal zur Explosion kommt und jeder wo dann mit dir auf dem Weg war, geht dann mit dir unter....

...Du must dein Leben neu orientieren.



Du hast Dich (für mich verständlich) hier derart emotional hineingesteigert, dass Du kaum noch rational zu denken scheinst...,

Zitat
„...Hinzu kommt noch das der Kasper mich absichtlich provoziert, ich vermute mal das er dadurch ereichen will das ich ihn zusammenschlage-.....
Das ich mir das nicht gefallen lasse ist sowieso Sonnenklar-dieses miese Dreckspack wird eines Tages bei Gelegenheit dafür zahlen müssen!!!
Ich vermisse mein Kind und ich denk jeden Tag an sie, das ganze hat bereits massiven einfluss auf mein Leben genommen-negativ!!!
Das ganze verstärkt sich täglich, ich kann oft vor lauter Zorn nicht mehr einschlafen-ich hab auch schon üble gedanken gehabt wo ichmir selber denke das bin nicht ich-was haben die aus mir gemacht!
... Nun bin ich mal der Typ der sich nix gefallen lässt-egal von wem!
Für die Frechheiten wird er geradestehn müssen- ...



Zitat von Allgeier
... Egal. Du machst ja eh was du willst.



...lieber „Hirsch“/Andi, es tut mir für Dich sehr leid, aber die bittere Realität sieht nun mal so aus....DU HAST HIER KEINE RECHTE als biologischer Vater

... mehr gute oder auch schlechte Ratschläge kann ich Dir leider nicht geben... akzeptiere des Status quo ... baue & hoffe auf die Zukunft, das Heranwachsen Deiner Tochter, IHR denkbares Suchen nach der Wahrheit (auch mir erging es einst so ähnlich... ich war erfolgreich auf der Suche ... oder Du gehst so oder so vor die Hunde

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#59 von Hirsch , 02.01.2012 23:35

Oder kann es sein, das den Leuten Zweifel aufkommen das du zum Wohle des Kindes handelst? Und du nur auf einen privaten Rachefeldzug aus bist.
Man liest nur " Ich will dies und das". Wieviele Leute haben dir geraten du sollst dieses Kapitel abschliessen ? Ich glaube der Grossteil, aber das passt wohl nicht in deinen Racheplan.
Allgeier[/quote]

Ich habe mich an das Forum gewant um mithilfe in dem Fall.
Damit habe ich keinesfalls gmeint das mir geraten wird das Kapitel abzuschliessen.
Ich denk nichtmal dran!
Um Rache geht es nur nebensächlich, das ist ein eigener Fall, weil ich lass mir sicher nicht gefallen das ich nach Thailand bestellt werde nur um mich dan zu vergackeiern!!! Sowas darf nicht ohne Folgen bleiben und erfordert Präventivmassnahmen.
Irgendwo hat jeder Mensch seinen Punkt wo er sagt es reicht!

Im Fall meines Kindes hab ich ja wirklich alles versucht um ein Normales verhältniss herzustellen, wird aber von der Gegenseite Kommentarlos ausgeschlagen.
Es gibt nur den Weg mit mir, alles andere ist indiskutabel!
Ich werde meinen Willen und mein Moralisches Recht 100% durchsetzen, und ich nehm jetzt auf nichts mehr Rücksicht-sie wollten es ja so!

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RE: Neu: Rechte Biologischer Väter in der EU

#60 von Hirsch , 02.01.2012 23:59

Zitat von Somprit
... nun das „alte Jahr" endet nicht gut und das "neue Jahr“ fängt nach meinen folgenden Worten für Dich, lieber „Hirsch“-Andi, wahrlich nicht gut an...

Mir persönlich tut es im Grunde leid, denn ich kann Deine Sehnsucht nach Deiner Tochter gut verstehen und nachvollziehen!
Aber die hier teils ausgeliehenen Worte von unserem Allgeier, der in den Grundzügen mit dem gleichen Problem zu kämpfen hatte

Zitat von Allgeier
Oder kann es sein, das den Leuten Zweifel aufkommen das du zum Wohle des Kindes handelst? ....
Man liest nur " Ich will dies und das". Wieviele Leute haben dir geraten du sollst dieses Kapitel abschliessen ? Ich glaube der Grossteil, ...



werde ich – nachdem ich mich mit einem hiesigen Anwalt, dem ich vertraue und der mir (uns) bereits mehrfach kostenfrei mit Rat zur Seite stand – nun zu einer für Dich unerfreulichen Antwort „zu Rate“ ziehen!

Auch wenn ich aus moralischen Ansätzen heraus Dein Bestreben voll verstehe, steht jeglicher Moral, menschlicher Vorstellung immer wieder eine gesetzliche Vorschrift/Vorgabe im Weg!

Nachdem ich dem RA Deinen Fall geschildert hatte, war seine 1. Frage:
Warum will er das, welche Rechte erhofft er sich durch eine Änderung der Geburtsurkunde hier in Thailand?
Würde dies alles jetzt, wo die Kindesmutter verheiratet ist, noch dem Wohl des Kindes dienen?

2. Es handelt sich um eine sehr schwierige Sache für das Familiengericht, welche sich der ortsüblichen Gerichtspraxis nach als langwierig – da es sich bei den streitenden Parteien (Kläger/Beklagte = Prozessbeteiligte) zudem um Ausländer handelt, welche i. d. R. zu den Terminen anreisen müssten – und somit für die Prozessbeteiligten sehr teuer darstellen
.
Der Ausgang des Verfahrens, wobei das Familiengericht ausschließlich nach dem alleinigen Wohl des Kindes urteilen würde ist äußerst schwer einzuschätzen, das einzugehende Prozessrisiko unberechenbar.

Kurz & Gut... na ja, „schlecht“... er war/ist selbst nicht begeistert, solch einen nahezu aussichtlosen Fall vor dem Familiengericht zu vertreten...

Selbst falls es zu einer Änderung des Eintrages in der Geburtsurkunde kommen würde, hätte dies keine unmittelbare Auswirkungen auf RECHTE, welche DIR daraus erwachsen würden.
Die hiesigen Rechte liegen weiterhin voll und ganz bei der Kindesmutter, der Mutter Deiner Tochter!
Sie alleine hat das Recht zu entscheiden/bestimmen, ob Du je Zugang zu dem Kind haben wirst.
Hierzu hatte ich Dir bereits Hinweise unter:

Zitat
03.11.2011, 12:07 Uhr = : f36t2042p29551-neu-rechte-biologischer-vaeter-in-der-eu.html?hilit=#p29551, bzw. Auszug=
Informiere dich mal über die hiesigen Gesetzeslage, wo zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht stark unterschieden wird
http://www.thailawonline.com/en/family/ ... iland.html

Beachte hierbei ganz besonders, denn dort heißt es u.a.:

"...In den meisten westlichen Ländern bekommen die Mutter und Vater des Kindes die gleichen Rechte und Pflichten.
Nach thailändischem Recht ist dies nicht der Fall.
Nach § 1546 des CCCT, wenn ein Kind geboren und die Mutter ist mit dem Vater nicht verheiratet, hat der Vater keine RECHTE über das Kind.
Nur die Mutter hat Rechte (und Pflichten) über das Kind. ...

Eine Person wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt werden, aber seine Rechte sind nicht nach thailändischem Recht legalisiert.
Selbst mit einem DNA-Test, kann/wird er als Vater auf der Geburtsurkunde als der biologische Vater stehen, aber er wird nicht als legalisierter VATER mit RECHTEN versehen

Die Gesetzesgrundlage zu allem findest Du in dem: Handels-und Zivilrecht Thailand (CCCT), §§/Artikel: 1546 ff


gegeben!

Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde ist es hierzulande offensichtlich wie mit der Wetterlage bei uns im April... sehr wechselhaft!

Der gebärenden Mutter ist es offenbar völlig freigestellt, was oder wen sie dort als „Vater“ eintragen lässt, solange SIE daraus keine vermeintliche Recht (z.B. Unterhalt, was sowieso bei dem fehlenden Rechtsabkommen zw. TH – Österreich/Deutschland illusorisch ist) ableitet!

Somit ist also nichts von wegen: Falschbeurkundung!
Hierin sah ich persönlich die einzige Möglichkeit den vorhandenen Eintrag des „möchte-gern-Vaters“ zu kippen...

Aber hinterher ist man(n) immer klüger... denn Du selbst schreibst ja:

Zitat
„...ich bin zu spät gekommen. Nach der frage wo ich den unterschreiben müsste sagt sie da ich nicht hier war hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen. Dachte ich mir, auch kein proplem, kann ma ja später nachholen...“



Hier hätte man(n) nachharken müssen: „... hat sie das Kind auf ihrem Namen eintragen lassen.“
Auf welchen Namen sonst, SIE ist letztendlich die Gebärende gewesen... doch wen hatte SIE als VATER eintragen lassen??

Während Du mehrfach kurzfristige – selbst ein Aufenthalt von 3 Monaten werte ich im Gesamtbild der ersten Lebensjahre des Kindes so - hier bei Deiner Tochter warst, ging die Kindesmutter eine Ehe mit einem anderen Farang ein, was für das gesamte weitere Verfahren seitens des Familiengerichtes, von mit entscheidender Bedeutung werden wird.

Hier wird das Familiengericht einen sehr engen Bogen zum Wohl des Kindes in seinen Beurteilungen anlegen ... eine jetzt bestehende Ehe, in welcher gar der Ehemann sich sehr gerne in der Stellung des Vaters („Stiefvaters“) sieht, gar gegenüber dem Kind darauf hinweisen kann, dass ER als Vater in der Geburtsurkunde steht...!?

Du fragst:

Zitat
„... Nun Frag ich mich: Welche Rechte hab ich in Thailand als Farang und Biologischer Vater mein Kind zu besuchen?
Haben sie nach Thailändischen Recht die möglichkeit mir zu verweigern mein Kind zu sehen? Ich kann es nicht glauben!...“



Und ich kann Dir leider nur antworten:
Du hast kein Recht dazu!
Das thailändische Recht liegt ausschließlich auf Seiten der Mutter, SIE ALLEINE entscheidet über das Umgangsrecht, hierbei ganz besonders auch noch aus dem Gesichtspunkt, dass das Kind aus keiner ehelichen Gemeinschaft hervorgegangen ist, sondern außerehelich geboren wurde!
Somit ist die Frage eines ggf. gerichtlich zu klärenden Umgangsrechtes ausgeschlossen!

Du schreibst:

Zitat
„...Ich hab ein Grundstück zusammen mit Ihr gekauft für mein Kind, was geschieht damit? ...“



Gekauft hast Du doch sicher dieses Grundstück auf den Namen der Kindesmutter... somit erübrigen sich weitere Fragen und Antworten... denn es gehört offensichtlich uneingeschränkt IHR... der Kindesmutter!

Deinen Worten zufolge hast Du:

Zitat
„... jetzt einen Anwalt kontaktiert, der meint helfen zu können....“


Tja, ein Anwalt, der in erster Linie eine Einkommensquelle in solch einem - ich möchte sagen: aussichtslosen Unterfangen - sehen und für sich nutzen wird, wirst Du sicher immer wieder finden, besonders wenn Du einen Farang-RA bemühst, der sich ausschließlich auf die Mitwirkung eines Thai-Anwaltes stützen wird/kann...

Hast Du eine Vorstellung (ich ja!) in welcher Art hier Gerichtsverhandlungen ablaufen... eine solche Verhandlung kann ggf. nur dazu dienen, dass das Gericht bei Terminen, welche durchaus durch Monate unterbrochen werden, gerade nur 1, 2 Fragen stellt... der nächste Termin...die nächste Frage.... Buddha weiß wann....

Noch ein paar zwiespältige Worte zu der Mutter Deiner Tochter....

Meinst Du nicht, dass sie das gemacht hat was i. d. R. hier allen Farang widerfährt... sie hat für IHRE Lebensplanung aus den vorhandenen „Angeboten“ das heraus gesiebt, welches IHR die größtmöglichen Vorteile verschafft hat...
„Liebe“ war/ist in ihrem Falle nur ein Wort ohne tiefere Bedeutung, der Nutzen für sie und womöglich ihre Familie alleine war ausschlaggebend...

Du schreibst selbst, dass sie Dir ein ½ Rai in Korat für sage und schreibe 10 Millionen Baht aufs Auge drücken wollte.... Du bliebst dabei auf der Strecke, warst eine Schachfigur, welche solange genutzt wurde, bis sie sich entschloss die Ehe mit dem „möchte-gern-Vater“ einzugehen, einem Auserwählten, welcher ihr:

Zitat
... 15000 Baht im Monat, freies wohnen, Strom und Gas bezahlt auch er! Neuer Pick-Up steht auch in der Garage,
Moped sowieso!
Dafür arbeiten braucht sie nicht!



bietet... was will sie eigentlich mehr... besonders dann, wenn er offensichtlich nur mal sporadisch einfliegt....

Dass ER nun dieses Kind, selbst zeugungsunfähig, gerne als das Seine ansieht, für „das Wohl des Kindes“ sorgt... sollte man(n) ebenfalls nicht unterbewerten... denn auch er muss wissen, dass früher oder später dieses Kind – Deine Tochter - „von der Wahrheit“ Kenntnis erhalten wird... selbst entscheiden wird, ob sie dann Kontakt zu Dir aufnehmen wird!

Viel bedenklicher erscheint mir, was Allgeier hier anführt:

Zitat von Allgeier
Im Grunde wuerde ich heute sagen: Wenn man sich deine Beitraege ueberall durchliest, dann bist du ein Pulverfass das irgendwann mal zur Explosion kommt und jeder wo dann mit dir auf dem Weg war, geht dann mit dir unter....

...Du must dein Leben neu orientieren.



Du hast Dich (für mich verständlich) hier derart emotional hineingesteigert, dass Du kaum noch rational zu denken scheinst...,

Zitat
„...Hinzu kommt noch das der Kasper mich absichtlich provoziert, ich vermute mal das er dadurch ereichen will das ich ihn zusammenschlage-.....
Das ich mir das nicht gefallen lasse ist sowieso Sonnenklar-dieses miese Dreckspack wird eines Tages bei Gelegenheit dafür zahlen müssen!!!
Ich vermisse mein Kind und ich denk jeden Tag an sie, das ganze hat bereits massiven einfluss auf mein Leben genommen-negativ!!!
Das ganze verstärkt sich täglich, ich kann oft vor lauter Zorn nicht mehr einschlafen-ich hab auch schon üble gedanken gehabt wo ichmir selber denke das bin nicht ich-was haben die aus mir gemacht!
... Nun bin ich mal der Typ der sich nix gefallen lässt-egal von wem!
Für die Frechheiten wird er geradestehn müssen- ...



Zitat von Allgeier
... Egal. Du machst ja eh was du willst.



...lieber „Hirsch“/Andi, es tut mir für Dich sehr leid, aber die bittere Realität sieht nun mal so aus....DU HAST HIER KEINE RECHTE als biologischer Vater

... mehr gute oder auch schlechte Ratschläge kann ich Dir leider nicht geben... akzeptiere des Status quo ... baue & hoffe auf die Zukunft, das Heranwachsen Deiner Tochter, IHR denkbares Suchen nach der Wahrheit (auch mir erging es einst so ähnlich... ich war erfolgreich auf der Suche ... oder Du gehst so oder so vor die Hunde




Somprit, ich Danke dir für deine Arbeit!
Leider kannst auch du mich nicht davon überzeugen das ganze zu vergessen-egal was du schreibst!
Ich gehe davon aus das es überall auf der Welt normal und natürlich ist das man zu seinem Kind einen Normalen Kontakt hat.
Ich kenn sogar Leute die unternehmen mitsammen etwas und streiten auch nicht und jeder ist zufrieden.
Wenn die Ex das alleinige enttscheidungsrecht hat-so frag ich mich warum sie von einem Tag auf den anderen meint das ich mein Kind nicht mehr sehen darf und wozu soll das bitteschön gut sein das ich nichtmal Fotos bekomme? Ich muss immer Fremde Leute hinschicken zum Fotografieren, is immer Sauteuer, die Leute nutzen das immer aus!
Na ich hab ihr jedenfalls nicht das geringste Getan!
Und zum Wohl des Kindes:
Mein Kind hat ein Recht auf Korrekte Papiere, ich bin nunmal ihr Vater und daran ändert auch ein gefälschtes Papier nichts, Papier is ja bekanntlich geduldig, da ich ja weiss das es falsch ist zählt es für mich auch nicht.
auch kann es nicht zum wohl des Kindes sein Jahrelang angelogen zu werden.
Ich seh nciht ein warum ich mir von einem dahergelaufenem Vollarsch das liebste in meinem Leben wegnehmen lassen soll-ich hab sonst nix und ich lass mir mein Kind nicht wegnehmen!
Ich werde mein Recht durchsetzen- egal wie!!
Wenn nicht per Gericht, dann auf meine Art!!!
Ich habe extra meinen Premium Job aufgegeben um mit meinem Kind zusammenzu sein, da kommt die dumme Kuh und ihr fällt plötzlich ein das sie mich nicht mehr benötigt? Hätt sie sich das nicht ein paar Monate früher überlegen können?
Es wär trozdem auch einfach gewesen, wenn ich ab und zu mein Kind besuch und auch regelmässig Fotos-so hätt niemand ein Proplem gehabt!
Das wird ihnen erst später mal bewusst werden.....

Aber sie hat ja dann immer noch das Schöne , grosse Haus das sie gegen mich eingetauscht hat, sie wird dann sicher gerne alleine drin wohnen.....

Hirsch  
Hirsch
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Registriert am: 02.01.2011


   


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