RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#16 von Bagsida ( Gast ) , 19.10.2009 21:50

Zitat von MooHo
Die Webseite wurde schon vor 3 Jahren erstellt, aber egal wo man hinsieht, ob deutsch- oder englischsprachige Quellen, dieser Typ wurde nicht erwähnt.
Aber egal mit Sicherheit wurde der Begriff "Jahresvisum" nicht für diesen Typ benutzt und mein "Zwergenaufstand " hat immer noch seine Berechtigung.



Ganz allgemein bei Webseiten in Thailand habe ich schon oft beobachtet, dass dort das Erstellungsdatum der Seite angegeben ist und nicht das Datum der letzten Aktualisierung, d.h. man kann daraus nicht schließen, dass die dort aufgeführten Infos veraltet sind - um letztendlich sicher zu sein, schaue ich bei so etwas, ob ich eine Angabe eines Gesetzes oder so mit Datum finde, denn so ist sichergestellt, dass die letzte Aktualisierung auf jeden Fall nach dem Ausgabedatum des Gesetzes stattgefunden haben muss.

Kurz : Die Seite scheint trotz des alten Erstellungsdatums aktuell zu sein.

Bagsida

Bagsida

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#17 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 19.10.2009 21:54

@thaismart
@Bagsida

Liebe Member entweder ihr redet euch mit euren Nickname an
oder ihr last solche Spielchen, werde solch Aufkeimende Hasstiraden hier im Keim ersticken
Als Klarer Hinweis an euch beide ich will solche Spielchen hier in diesem Forum nicht
dazu gibts genügend andere Spielwiesen wo ihr euch das an den Kopf werfen könnt
hoffe das ihr mich beide verstanden habt
Mod Rong Kwang

Rong Kwang

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#18 von Bagsida ( Gast ) , 19.10.2009 22:09

Hallo Phumphat,

schau mal hier http://www.mfa.go.th/web/2637.php , da findest Du noch was über die Variante "O-A".

Stand schon weiter oben, aber als Link hinter einem Wort "versteckt"


Bagsida

Bagsida

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#19 von Somprit , 20.10.2009 09:39

Zitat von Bagsida
Was ist der Unterschied zwwischen einen "Retirement-Visum" & einem "Jahres-Visum"

"Jahresvisum" (NON-Immi-O):

Gültigkeit 1 Jahr (ab Einreise), muss bei einer Botschaft oder Konsulat ausserhalb Thailands beantragt werden, kann in Thailand nicht verlängert werden, alle 90 Tage Ausreise für "1 Sekunde", Voraussetzung (offiziell) > 50 oder mit Thai verheiratet oder, oder, oder + THB 800.000,- / 400.000,- oder Einkommen aus dem Ausland bzw. Mix daraus (bei Konsulaten unterschiedlich geregelt).
In den Reisepass wird eine Einreisekarte geheftet + ein Einreisestempel gestempelt auf dem zu erkennen ist, wann die nächste Ausreise erfolgen muss. Bei der Einreise ist auf ein Visum mit Multiple Entries zu achten.

Ist das so richtig, .... Bagsida



… nein, nicht im vollem Umfang richtig!
Auch ein Touristen-Visum kann in Thailand in ein Non-Immi-O, einem „sogenannten“ Jahres-Visum umgewandelt werden
Eine Ausreise – auch nicht für 1 Sekunde – ist NICHT erforderlich, es wird nahtlos bei Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert…..
Auf der im Pass eingehefteten DEPARTURE CARD ist per Stempelaufdruck das EINREISEDATUM ersichtlich….von AUSREISE keine Spur!

Deine Angaben zum vorstehenden Punkt erscheinen mir etwas wischi-waschi…., Du vermischst hier munter das Non-Immi-O-multiple, welches man(n) bei geschickter Anwendung auf nahezu 15 Monate ausdehen kann, mit einem "Jahres-Visum" der Kathegorie "Retirement bzw. Verheiratet"



Zitat von phumphat
Retirement Visa:
Bei der Einreise erforderlich: NON Immi.-O mit einer Einreise.
Danach Antrag bei der Immi. fürs Jahresvisa.(kostet 1900 Bht)
Bargeld muss 3 Monate vor Antrag auf der Bank liegen.Bestätigung der Bank darf nicht älter als 24 Std. sein
Einkommensnachweis muss von der Botschaft oder Consulat (Pattaya)beglaubigt sein
Mehrfach Re-Entry kostet 3800 Bht Einfach 1000 Bht

Jahresvisum NON Immi.-O
Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...

Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...



… bei entsprechendem „Einkommensnachweis“ muss kein Geld 3 Monate vorher „eingelagert“ werden.
Bestätigung der Bank wird hier (CNX) bis zu 48 Stunden akzeptiert.
Bei der Beantragung des sogenannten „Jahresvisum“ (Retirement/ bzw. als verheiratet/Versorger) wird stets ein aktueller Einkommensnachweis, jährlich neu, beglaubigt durch das Konsulat, benötigt!

Grundsätzlich ist für das später im Lande zu einem Retirement-Visum bzw. einem "Verheiratet-Visum" die Einreise mit einem Non-Immi-O (einfach oder multiple) erforderlich.
Der somit erlangte Einreise-Status mit einem Non-Immo-O erfährt auf Antrag hin eine Qualifizierung/Verlängerung zum "Retirement/Verheirateten-Status!

So sieht es zumindest hier in CNX aus………….

PS: @MooHo, ich weiß, Dir gefällt die Bezeichnung "Jahres-Visum so nicht... aber es wird nun mal unter den Expats so bezeichnet

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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#20 von Bagsida ( Gast ) , 20.10.2009 10:20

Zitat von Somprit


… nein, nicht im vollem Umfang richtig!
Auch ein Touristen-Visum kann in Thailand in ein Non-Immi-O, einem „sogenannten“ Jahres-Visum umgewandelt werden
Eine Ausreise – auch nicht für 1 Sekunde [/size]– ist NICHT erforderlich, es wird nahtlos bei Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert…..
Auf der im Pass eingehefteten DEPARTURE CARD ist per Stempelaufdruck das EINREISEDATUM ersichtlich….von AUSREISE keine Spur!



Darum gings ja auch nicht, sondern nur um den eventuellen Unterschied zwischen Retirement - und Jahresvisum.

Zitat von Somprit


Deine Angaben zum vorstehenden Punkt erscheinen mir etwas wischi-waschi…., Du vermischst hier munter das Non-Immi-O-multiple, welches man(n) bei geschickter Anwendung auf nahezu 15 Monate ausdehen kann, mit einem "Jahres-Visum" der Kathegorie "Retirement bzw. Verheiratet"




Du verwechselst da was, denn ich habe keine Angaben gemacht, sondern dazu eine Frage gestellt.


Zitat von phumphat
Retirement Visa:
Bei der Einreise erforderlich: NON Immi.-O mit einer Einreise.
Danach Antrag bei der Immi. fürs Jahresvisa.(kostet 1900 Bht)
Bargeld muss 3 Monate vor Antrag auf der Bank liegen.Bestätigung der Bank darf nicht älter als 24 Std. sein
Einkommensnachweis muss von der Botschaft oder Consulat (Pattaya)beglaubigt sein
Mehrfach Re-Entry kostet 3800 Bht Einfach 1000 Bht

Jahresvisum NON Immi.-O
Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...

Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...



Zitat von Somprit

bei entsprechendem „Einkommensnachweis“ muss kein Geld 3 Monate vorher „eingelagert“ werden.
Bestätigung der Bank wird hier (CNX) bis zu 48 Stunden akzeptiert.
Bei der Beantragung des sogenannten „Jahresvisum“ (Retirement/ bzw. als verheiratet/Versorger) wird stets ein aktueller Einkommensnachweis, jährlich neu, beglaubigt durch das Konsulat, benötigt!



Das scheint regional wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden, weshalb es auch nicht die ultimative Antwort gibt und das Thema Visum sicher nicht abschließend behandelt werden kann.
Ich kenne nur die Regelung mit dem Guthaben von 3 Monaten oder dem Mix aus Guthaben und Einkommen aus dem Ausland, was auch bedeuten kann nur Einkommen nachzuweisen - so wird das auch auf allen offiziellen Immigration-Homepages etc. bzw. von Botschaften und Konsulaten verkündet.

Nicht richtig ist, dass stets ein Einkommen nachzuweisen ist, zumindest dann nicht, wenn man das Bankguthaben nachweist - also bitte nun nicht alles vermischen, das verwirrt nur.

Entweder Bankguthaben min. 3 Monate in genannten Höhen, oder Einkommen mit jährlichem Nachweis in entsprechedner Höhe oder eine Mischung daraus und dann natürlich mit beiden Nachweisen.
Unter dem Strich muss pro Jahr auf jeden Fall THB 800.000,- oder 400.000,- stehen.

Zitat von Somprit


Grundsätzlich ist für das später im Lande zu einem Retirement-Visum bzw. einem "Verheiratet-Visum" die Einreise mit einem Non-Immi-O (einfach oder multiple) erforderlich.Der somit erlangte Einreise-Status mit einem Non-Immo-O erfährt auf Antrag hin eine Qualifizierung/Verlängerung zum "Retirement/Verheirateten-Status!

So sieht es zumindest hier in CNX aus………….



Das widerspricht allerdings dem hier

Zitat von Somprit


… nein, nicht im vollem Umfang richtig!
Auch ein Touristen-Visum kann in Thailand in ein Non-Immi-O, einem „sogenannten“ Jahres-Visum umgewandelt werden
Eine Ausreise – [size=85]auch nicht für 1 Sekunde – ist NICHT erforderlich, es wird nahtlos bei Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert…..
Auf der im Pass eingehefteten DEPARTURE CARD ist per Stempelaufdruck das EINREISEDATUM ersichtlich….von AUSREISE keine Spur!



Wenn man mit einem NON-Immi-O einreisen muss um um ein Retirement-Visum erhalten zu können, aber auch ein Touristen-Visum in ein NON-Immi-O umwandeln kann, muss man meines Wissens zumindest 1x ausreisen um dann mit dem NON-Immi-O wieder einreisen zu können - doch auch das kann von Immigration-Office zu Immigration-Office unterschiedlich geregelt sein.
Ohne ausgereist zu sein, kann man nicht einreisen
Vielleicht gibts Immi´s die das bei der Umwandelung eines Touristen-Visums in ein NON-Immi-O gleich bestätigen, wobei fast alles bei Zuwendungen für die Tee-Kasse möglich sein kann

Ferner kann man schon im Ausland ein NON-Immi-OA beantragen, womit dann alle Gänge zur Immi entfallen, außer eben die jährliche Meldung dort, die aber auch per Post erfolgen kann, d.h. wenn man es richtig macht, muss man nie zur Immi.

Zitat von Somprit

PS: @MooHo, ich weiß, Dir gefällt die Bezeichnung "Jahres-Visum so nicht... aber es wird nun mal unter den Expats so bezeichnet



Auch die Konsulate bezeichnen das mitunter so.


Bagsida

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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#21 von phumphat , 20.10.2009 12:02

Anscheinend ist es doch so, das es zwar eine allgemein gültige Verordnung der unterschiedlichen Visas gibt.
Fakt jedenfalls ist jedoch, das die Anforderungen bei den einzelnen Immis.unterschiedlich gehandhabt werden.
Passt zum Bsp.dem Immi.Beamten deine Nase nicht, dann liegt es im Ermessen des Beamten dich zu sanktieren,
oder es einfach abzulehnen-
Ein Reklamation ist völlig ausgeschlossen.
Ich habe nun seit 10 Jahren jährlich das Retirement Visa immer problemlos erhalten.

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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#22 von Somprit , 20.10.2009 12:43

Zitat von Bagsida

Zitat von Somprit


… nein, nicht im vollem Umfang richtig!
Auch ein Touristen-Visum kann in Thailand in ein Non-Immi-O, einem „sogenannten“ Jahres-Visum umgewandelt werden
Eine Ausreise – auch nicht für 1 Sekunde [/size]– ist NICHT erforderlich, es wird nahtlos bei Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert…..
Auf der im Pass eingehefteten DEPARTURE CARD ist per Stempelaufdruck das EINREISEDATUM ersichtlich….von AUSREISE keine Spur!



Darum gings ja auch nicht, sondern nur um den eventuellen Unterschied zwischen Retirement - und Jahresvisum.



… und wo liegt nun DEINER Meinung nach der Unterschied…..


Zitat von Somprit


Deine Angaben zum vorstehenden Punkt erscheinen mir etwas wischi-waschi…., Du vermischst hier munter das Non-Immi-O-multiple, welches man(n) bei geschickter Anwendung auf nahezu 15 Monate ausdehen kann, mit einem "Jahres-Visum" der Kathegorie "Retirement bzw. Verheiratet"




Zitat von Bagsida
Du verwechselst da was, denn ich habe keine Angaben gemacht, sondern dazu eine Frage gestellt.



Wenn man(n) absolut Null-Ahnung hat, nur etwas in der Theorie ergurgelt, sollte man(n) sich mehr bedeckt halten … und nicht um des Schreibens willen etwas reinwerfen.
Du schreibst etwas, was Du selbst bisher nie erlebt hast, benötigt hast…
Du verwirrst wie auch auf anderen Plätzen die Leute….


Zitat von phumphat
Retirement Visa:
Bei der Einreise erforderlich: NON Immi.-O mit einer Einreise.
Danach Antrag bei der Immi. fürs Jahresvisa.(kostet 1900 Bht)
Bargeld muss 3 Monate vor Antrag auf der Bank liegen.Bestätigung der Bank darf nicht älter als 24 Std. sein
Einkommensnachweis muss von der Botschaft oder Consulat (Pattaya)beglaubigt sein
Mehrfach Re-Entry kostet 3800 Bht Einfach 1000 Bht

Jahresvisum NON Immi.-O
Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...

Wird nur im Ausland ausgestellt.Botschaft oder Consulat.
Einkommensnachweis muss schon dort vorgelegt werden, ist dann in Th. nicht mehr erforderlich.
Multiple Entries wird schon im Ausland eingestempelt. ...



Zitat von Somprit

bei entsprechendem „Einkommensnachweis“ muss kein Geld 3 Monate vorher „eingelagert“ werden.
Bestätigung der Bank wird hier (CNX) bis zu 48 Stunden akzeptiert.
Bei der Beantragung des sogenannten „Jahresvisum“ (Retirement/ bzw. als verheiratet/Versorger) wird stets ein aktueller Einkommensnachweis, jährlich neu, beglaubigt durch das Konsulat, benötigt!



Zitat von Bagsida
Das scheint regional wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden, weshalb es auch nicht die ultimative Antwort gibt und das Thema Visum sicher nicht abschließend behandelt werden kann.
Ich kenne nur die Regelung mit dem Guthaben von 3 Monaten oder dem Mix aus Guthaben und Einkommen aus dem Ausland, was auch bedeuten kann nur Einkommen nachzuweisen - so wird das auch auf allen offiziellen Immigration-Homepages etc. bzw. von Botschaften und Konsulaten verkündet.

Nicht richtig ist, dass stets ein Einkommen nachzuweisen ist, zumindest dann nicht, wenn man das Bankguthaben nachweist - also bitte nun nicht alles vermischen, das verwirrt nur.

Entweder Bankguthaben min. 3 Monate in genannten Höhen, oder Einkommen mit jährlichem Nachweis in entsprechedner Höhe oder eine Mischung daraus und dann natürlich mit beiden Nachweisen.
Unter dem Strich muss pro Jahr auf jeden Fall THB 800.000,- oder 400.000,- stehen.



… oh doch, man(n) kann/könnte das Thema hier abschließen behandeln
… womit Du allerdings Recht hast, Du verwirrst enorm, betrachtest alles aus einem unrealistischen Blickwinkel, denn praktische Erfahrung hast Du wohl kaum….


Zitat von Somprit


Grundsätzlich ist für das später im Lande zu einem Retirement-Visum bzw. einem "Verheiratet-Visum" die Einreise mit einem Non-Immi-O (einfach oder multiple) erforderlich.Der somit erlangte Einreise-Status mit einem Non-Immo-O erfährt auf Antrag hin eine Qualifizierung/Verlängerung zum "Retirement/Verheirateten-Status!

So sieht es zumindest hier in CNX aus………….



Zitat von Bagsida
Das widerspricht allerdings dem hier



Zitat von Somprit


… nein, nicht im vollem Umfang richtig!
Auch ein Touristen-Visum kann in Thailand in ein Non-Immi-O, einem „sogenannten“ Jahres-Visum umgewandelt werden
Eine Ausreise – [size=85]auch nicht für 1 Sekunde – ist NICHT erforderlich, es wird nahtlos bei Antrag und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert…..
Auf der im Pass eingehefteten DEPARTURE CARD ist per Stempelaufdruck das EINREISEDATUM ersichtlich….von AUSREISE keine Spur!



Zitat von Bagsida
Wenn man mit einem NON-Immi-O einreisen muss um um ein Retirement-Visum erhalten zu können, aber auch ein Touristen-Visum in ein NON-Immi-O umwandeln kann, muss man meines Wissens zumindest 1x ausreisen um dann mit dem NON-Immi-O wieder einreisen zu können - doch auch das kann von Immigration-Office zu Immigration-Office unterschiedlich geregelt sein.
Ohne ausgereist zu sein, kann man nicht einreisen
Vielleicht gibts Immi´s die das bei der Umwandelung eines Touristen-Visums in ein NON-Immi-O gleich bestätigen, wobei fast alles bei Zuwendungen für die Tee-Kasse möglich sein kann



… ein bescheidener, zurückhaltender Rat: RICHTIG lesen, sich mehr mit der Praxis beschäftigen und weniger stundenlang „gurgelnd“ vor dem PC den Tag verbringen um unsachlich zu interpretieren…. … soll ungemein hilfreich sein….
Denn zu einer Umwandlung eines Touristen-Visum benötigt die Tee-Kasse keine „milde Gabe“, es ist rechtlich einwandfrei möglich


Zitat von Bagsida
Ferner kann man schon im Ausland ein NON-Immi-OA beantragen, womit dann alle Gänge zur Immi entfallen, außer eben die jährliche Meldung dort, die aber auch per Post erfolgen kann, d.h. wenn man es richtig macht, muss man nie zur Immi.



… und wie macht man(n) dann die 90-Tage-Meldung, deren Bestätigung in den Pass geheftet wird….

Zitat von Somprit

PS: @MooHo, ich weiß, Dir gefällt die Bezeichnung "Jahres-Visum so nicht... aber es wird nun mal unter den Expats so bezeichnet



Zitat von Bagsida
Auch die Konsulate bezeichnen das mitunter so.




… tja, auch Ich bezeichne das offiziell nicht existierende „Jahres-Visum“, (Ausnahme O-A!) ausgehend aus dem Non-Immi-O sooooooooooooo

Nun frage ich mich, ob hier noch einer Durchblickt… viel Wind um nichts…

… tja, @phumphat auch ich ebenfalls seit 18 Jahren … aber wie sagt man(n) so treffend, viele Köche verderben den Brei… besonders dann, wenn dieses Visa-Problem von jemanden abgehandelt wird, der keine praktische Erfahrung hat und Theorie & Praxis sooo vermischt…. ... Du wirst also auch im kommenden Jahr DEIN Visum "problemlos" erhalten

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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#23 von MooHo ( Gast ) , 20.10.2009 13:16

Die Vorschriften sehen vor, dass der Visumstyp in Thailand bei der zustaendigen Immigration geaendert werden kann, sofern die Bedingungen erfuellt sind. Damit kann man dann eine Verlaengerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Manchmal geht das in einem Rutsch, manchmal gar nicht und manchmal muss man wiederkommen. Tja, was ist nun richtig , ich kann fuer alle Moeglichkeiten jemand benennen und bei allen waren die Vorraussetzungen aehnlich.

Die Beamten haben einen Ermessensspielraum, denn sie manchmal weidlich ausnutzen. Oder aber sind zu bequem nach zu denken (oder sich gar die Arbeit zu machen) und lehnen etwas ab.

Das hat aber meist nichts mit den Gesetzen oder Vorschriften zu tun. Wer Informationen bezueglich Visum schreibt, tut gut daran sich an die einsehbaren Vorschriften zu halten und einen Hinweis geben, dass vor Ort alles wieder anders sein kann.

Viel Streit entsteht auch durch die lasche Anwendung der deutschen Sprache und eine globale Anwendung unzureichender Uebersetzungen. Man schreibt den selben Begriff und meint dennoch nicht das selbe.

Auch Hinweise, wie, ich mache das nun schon seit Jahren so, sind nur indirekt eine Hilfe. Sie moegen aufzeigen was moeglich ist, aber sind in der Regel noch lange nicht der Wahrheit letzter Schluss. Denn eins ist in Thailand sicher, nichts ist so wie es scheint. Was bei einem gilt (fragt sich auch wie lange noch?), muss nicht unbedingt bei einem anderen gueltig sein. Man gaukelt dadurch aber nur Kompetenz vor, die nicht vorhanden ist. Und vor allem keiner schreibt, ob und wie er im Hintergrund was gehandhabt hat.

MooHo

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#24 von Bagsida ( Gast ) , 20.10.2009 13:46

Ich weis nicht wirkllich, was das herumorakeln und die mehr oder weniger versteckten Vorhaltungen bez. Informationsquellen etc. sollen.

Fakt ist jedenfalls, dass in erster Linie auch in Thailand das Gesetz gilt, über welches ich mit Hilfe von Google denke diese sehr informative Seite http://www.mfa.go.th/web/2637.php gefunden habe, auf der alles recht klar und übersichtlich dargestellt ist - alles andere davon abweichende sind Ausnahmen, Sonderregelungen, Kaffee-Kassen-Geschichten oder einfach nur alte Geschichten darüber wie es irgendwann mal war.

Zu Ende behandelt kann das Thema Visum schon alleine deshalb nie sein, weil es ständig Änderungen gibt, wie zuletzt, dass es das Touristen-Visum umsonst gibt, oder man bei Einreise über Land nur noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung erhält - auch da kam die Frage auf, ob das auch gilt wenn man mit einem NON-IMMI-O einreist - Antwort : Nein, man bekommt 90 Tage gestempelt.

Bagsida

Bagsida

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#25 von Somprit , 20.10.2009 14:35

Zitat von Bagsida
Ich weis nicht wirkllich, was das herumorakeln und die mehr oder weniger versteckten Vorhaltungen bez. Informationsquellen etc. sollen.



@Bagsida, es geht im Gegensatz zu Dir, bei mir um kein „Herum orakeln“ sondern mehr darum: Schuster (Bagsida) bleib bei deinem Leisten, schreibe davon was Du unumstößlich weißt!

Oder stelle Fragen!


Denn Du bringst teils andere, gute Informationen

Im Visum-Bereich „orakelst“ Du und interpretierst Sachen, von denen Du recht wenig Ahnung hast.
Ich spreche/schreibe nicht davon, wie es irgendwann einmal war, sondern was nach wie vor heute Sache ist

Du schreibst rund um das Visum, was Du denkst, interpretierst und liegst völlig daneben…
Daher kann ich auch dies nicht nachvollziehen:

Zitat von Bagsida
„…weil es ständig Änderungen gibt, wie zuletzt, dass es das Touristen-Visum umsonst gibt, oder man bei Einreise über Land nur noch 15 Tage Aufenthaltsberechtigung erhält - auch da kam die Frage auf, ob das auch gilt wenn man mit einem NON-IMMI-O einreist - Antwort : Nein, man bekommt 90 Tage gestempelt.“



Dass es das Touristen-Visum seit Monaten umsonst gibt, dürfte inzwischen jeder noch so Unbedarfte wissen und wer nach der 15-Tage-Stemplung fragt, obwohl er im Besitz eines Non-Immi-O ist… nun ja, da fehlen mir echt die Worte.

Aber wäre es nicht ratsam gewesen, „deine Meinung“ hierzu zu hören,
wie fragte ich Dich doch gleich:

„… und wie macht man(n) dann die 90-Tage-Meldung, deren Bestätigung in den Pass geheftet wird….

Denn Du meintest doch:

Zitat von Bagsida
„..Ferner kann man schon im Ausland ein NON-Immi-OA beantragen, womit dann alle Gänge zur Immi entfallen, außer eben die jährliche Meldung dort, die aber auch per Post erfolgen kann, d.h. wenn man es richtig macht, muss man nie zur Immi. …“



Deswegen ohne Bösartig zu erscheinen: Schuster (Bagsida) bleib bei deinem Leisten, wovon Du wirklich Ahnung hast…. mit dem Visum-Kram verwirrst Du nur die Leute….


Zitat von Bagsida
Fakt ist jedenfalls, dass in erster Linie auch in Thailand das Gesetz gilt, über welches ich mit Hilfe ….



Auch Du wirst noch bemerken, dass „das Gesetz, die Auslegung dessen gilt, wie es dem entscheidenden Beamten genehm“ sein wird….

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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#26 von Bagsida ( Gast ) , 20.10.2009 15:33

@Somprit

Ich weis nun beim besten Willen nicht, was Du mir ankreiden willst, denn gerade vom Thema Visa denke ich mir doch recht viel Wissen angeeignet zu haben - zumindest mehr als manch andere, die teilweise schon sehr lange hier leben und Neuerungen gar nicht mitbekommen.

Die Frage bez. der 15-Tage-Regelung war damals in aller Munde, egal in welchem Forum - auch im TIP und im ThaiVisa-Forum, denn damals war das ganz und gar nicht so klar wie heute.

Du vermischst hier in der Dir so eigenen und über aller Grenzen bekannten, freundlichen Art alles so wie es Dir am besten in den Kram passt, was sich hier so äußert, dass Du meine ursprüngliche Fragestellung als Aussage von mir darstellst und dass was ich zwischenzeitlich darüber in Erfahrung gebracht habe als Widerspruch dazu - das und nur das verwirrt diejenigen, die an solchen Informationen interessiert sind - aber weiste was :

Du hast Recht und ich meine Ruhe - soll sich jeder heraus picken, was er denkt dass es auf ihn zutrifft und wahr ist - letztendlich gilt das Gesetz und ich bin hier noch nie abweichend behandelt worden als nach diesen Gesetzen - das ist meine eigne Erfahrung !

Eine Frage noch :

Du meinst zu mir ich solle bei meinen "Leisten" bleiben - Visa-Themen gehören bei mir dazu - welches sind eigentlich Deine "Leisten" ?

Bagsida

Bagsida

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#27 von thai.fun ( Gast ) , 20.10.2009 16:22

Thaimess pur..........

thai.fun

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#28 von Somprit , 20.10.2009 16:44

.... aber, aber @thai.fun, so sehe ich das nicht.
Ich denke tatsächlich, dass unser hiesiger @Bagsida mehr verwirrt als aufklärt....

Sollte ich mich in meinem folgenden Tonfall auf die abgeschossenen "Pfeilchen" des @Bagsida vergriffen haben ... nun ja ... Mod./Admin walte deines Amts...

… siehst Du, @Bagsida, jetzt verwirrst Du gar mich… denn „ankreiden“ will ich Dir im Grunde genommen nichts!
Denn mal abgesehen von dem Visum-Bereich - Du hast Dir bestimmt viel Visum-Wissen „anergurgelt“ … - schreibst Du schon recht interessante Dinge ….

Ein „Wissen“, was diejenigen, welche hier als Expat leben, bestimmt intus haben dürften…, denn es gehört zu ihrem täglichen Brot… ... und neu einfliegende, rosarote Brillenträger, werden durch deine „ausführlichen, verwirrenden Aussagen verwirrt … wissen später weniger als sie eingangs selbst ergurgelt hatten.
Ich beziehe mich hierbei nicht nur auf dein gezeigtes Wissen hier im Forum…

Aber es freut mein altes Herz, wenn gerade Du meine „ über aller Grenzen bekannten, freundlichen Art“ so herausstellst….
Nur in einem kann ich Dir schwerlich zustimmen,… Du sprichst von „Fragestellung“ … dabei waren es doch mehr Feststellungen/Behauptungen…

Aber beantworte doch bitte diese klitzekleine Diskrepanz:

Zitat von Bagsida
..Ferner kann man schon im Ausland ein NON-Immi-OA beantragen, womit dann alle Gänge zur Immi entfallen, außer eben die jährliche Meldung dort, die aber auch per Post erfolgen kann, d.h. wenn man es richtig macht, muss man nie zur Immi. …“



Ich wiederhole meine Frage gern…

„… und wie macht man(n) dann die 90-Tage-Meldung, deren Bestätigung in den Pass geheftet wird….

…tja, Du siehst, es ist doch alles nicht soooo einfach

Deswegen will ich Dir auch darauf antworten:

Zitat von Bagsida
Eine Frage noch :
Du meinst zu mir ich solle bei meinen "Leisten" bleiben - Visa-Themen gehören bei mir dazu - welches sind eigentlich Deine "Leisten" ?



…tja, einen „Leistenbruch“ hatte ich bis jetzt nicht, … ansonsten beschäftige ich mich ausgesprochen gerne mit den realen rechtlichen/theoretischen Fragen/Antworten zu: Vaterschaftsfeststellungen/-Anerkennungen, Kindesunterhalt, Rentenfragen und was sich so im Sektor der sozialen Hilfe aller Art anbietet, an mich herangetragen wird…. , u.a. auch Rückführungen von A – Z nach der alten, kalten Heimat…. wenn ich dann auch noch eine positive Erfolgsbilanz vorzeigen kann, bin ich wirklich stolz auf Mutters Sohn!

Ansonsten …., nun ja, sehe mich als Allround-Talent… . von allem ein bisschen und vom entscheidenden: NIX!

Nun darf ich hierzu

Zitat von Bagsida
„… letztendlich gilt das Gesetz und ich bin hier noch nie abweichend behandelt worden als nach diesen Gesetzen - das ist meine eigne Erfahrung !“



meine Frage stellen: Wie lange lebst DU hier und welche Landesteile kennst Du mit Ausnahme von Phuket?

Sorry, an euch @ll, aber als höflicher Mensch musste ich doch darauf ausführlich antworten… ... womit ich gleichzeitig meinen Schlusspunkt hier in diesem Thread setze.

Somprit  
Somprit
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RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#29 von Bagsida ( Gast ) , 20.10.2009 18:16

@Sompit

Verzeihe mir, wenn ich Deinen letzten Beitrag nur überflogen habe, denn er läßt nichts informatives zum Thema Visum erkennen und für Kasperletheater habe ich weder Lust noch Zeit !

@Thai.Fun

Wie wahr - aber ohne mich - soll ein @Somprit oder wer auch immer noch einen solchen Diskussionsstil liebt, sich einen anderen Sparringspartner suchen

@All

Für alle anderen oder von mir aus auch für @Somprit[/size], der aber als "alter Hase" sowieso schon alles weis, wußte und immer besser wissen wird, beantworte ich dessen Frage,

Zitat von Somprit


Aber beantworte doch bitte diese klitzekleine Diskrepanz:

Bagsida hat geschrieben:
..Ferner kann man schon im Ausland ein NON-Immi-OA beantragen, womit dann alle Gänge zur Immi entfallen, außer eben die jährliche Meldung dort, die aber auch per Post erfolgen kann, d.h. wenn man es richtig macht, muss man nie zur Immi. …“

Ich wiederhole meine Frage gern…

„… und wie macht man(n) dann die 90-Tage-Meldung, deren Bestätigung in den Pass geheftet wird….
…tja, Du siehst, es ist doch alles nicht soooo einfach



mit einem Auszug der von mir mit Google gefundenen Seite :

"5.3 Foreigner may report to the competent authority by post and should provide the following:

- A report form (Tor Mor 47).

- A copy of passport pages showing the foreigner’s photo, personal details, and the latest arrival visa
stamp.

- A copy of the previous receipt of acknowledgement.

- A self-addressed envelope with postage affixed.

Such documents must be sent to the Office of the Immigration Bureau, Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Sathorn District, Bangkok 10120, and must be submitted 7 days before the end of every 90-day period. A receipt of acknowledgement will be given and should be used for future correspondence.
"

Einheften wirst Du das so an Dich versandte Zettelchen gerade noch selber können....

Hätte sich uns werter Member @Somprit die Mühe gemacht diesen Link anzuschauen, hätte sich dessen Frage erübrigt [size=85]"Schuster bleib bei Deinen Leisten".......

Bagsida

Bagsida

RE: Retirement- / Jahresvisum => Unterschied ?

#30 von Rong Kwang ( gelöscht ) , 20.10.2009 20:03

So und nun lest euch mal eure Posts durch und dann sagt mir wer als Neuling Damit was anfangen kann
das wird ja immer Wirrer mit euren Visaposts


und die meisten die hier leben die interessiert es eh nicht , da sie alle 90 Tage damit zu tun haben



Somit die die es nicht wissen, wollen es gar nicht wissen .
die die es brauchen wissen es.


Thaimess pur..........

aber eine unendliche Geschichte jeder kann auf sein Recht pochen und sein Post als richtig hinstellen
und alle anderen liegen falsch
aber selbst die falsch liegen können richtig liegen
da letztendlich der Immi Officer Gottgleich entscheidet was richtig oder Falch ist
oftmals sich über seine eigenen Verordnungen hinwegsetzend

Rong Kwang

   

Rückerstattung von Zins-Quellensteuer
15 tage visum bei landeinreise

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