Ausgehend von f5t1181-thailaendischer-5-jahres-fuehrerschein-in-cnx.html?start=20 nun hier:
… und immer wieder … kommt diese „nutzlose“ nützliche Dings, das „Gelbe Hausbuch“ auf die Tagesordnung der verschiedensten Foren….
Aber wie @Allgeier schon anführte
Zitat
„… Auf jedem District wird es anderst sein.!
Nicht nur bei jedem Distrikt, sondern jedem dafür zuständigen Beamten hinter dem Schreibtisch, ganz wie bei der Immigration…
Tja, es ist wahrhaftig erschreckend, was man(n) so quer Beet durch die Foren-Welt lesen kann, wie unterschiedlich die einzelnen Amphörs bei der Ausstellung dieses „gelben Heftchens“ vorgehen bzw. die „Bewerber" gar mit den irrsinnigsten „Gründen“ ablehnen..., so z.B.: fehlende Sprachkenntnisse, kostenträchtige beglaubigte, gar überbeglaubigte Übersetzungen vom Pass …
Nur Du, @Hotjob liegst leider völlig neben der Spur
Das hat absolut nichts mit Geld geben an die Freundin und einem damit verbundenen Hauskauf zu tun!
Im Grunde besteht zwischen dem Inhalt des „Blauen Hausbuch“ und dem „Gelben Hausbuch“ auch kein großer Unterschied!
Das „Blaue“ bekommen NUR thailändische Staatsangehörige, das„Gelbe“ ist für den Ausländer vorgesehen und ist mit einer amtlichen/behördlichen „Anmeldebestätigung“ gleichzusetzen; die sogenannte Hausbescheinigung oder auf Thai “Tabien Ban”.
Diese „Anmeldung“ = Antrag & Ausstellung beim zuständigen Amphör erleichtert/vereinfacht in vielen Angelegenheiten den Aufenthalt und das Leben hier in Thailand
Damit erspart man sich auch die jeweilige – mal kostenfreie mal mit Obolus versehene - Wohnsitzbestätigung bei der Immigration, unter anderem auch für einen Kfz-Kauf auf den eigenen Namen, Führerscheinverlängerung pp. …
Denn neben dem Reisepass mit dem gültigen Visum wird oft auch eine Meldekopie verlangt.
Auch bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenausstellungen, Beantragung von Haustelefon- und Handyrechnungen direkt an den Expat erleichtert die Hausbescheinigung die Prozedur, ohne den Namen der Ehefrau benutzen zu müssen.
Am Anfang meines Aufenthaltes hier in Thailand war diese Hausbescheinigung ein unhandliches, übergroßes Stück Papier in dem das Amphör alle Bewohner (Thai), Geburten, Todesfälle eines Haushaltes mit der Hand eingetragen hat. Heute ist es ein dunkelblaues handliches, vom Computer ausgedrucktes Büchlein geworden.
Erforderlich sind zum Antragsformular:
- Beglaubigte (!?) Kopie des Reisepasses mit dem Visum
- Wohnsitzbescheinigung d. Immi bzw. Konsulat
- 1 oder gar 2 Zeugen
- 2 Passbilder
- Kopie des „blauen Hausbuches“, ID-Card des Wohnungsgebers (Ehefrau bzw. Vermieter)
Nicht aufgeführt aber verlangt wird außerdem noch der Vorname des Vater / Mutter und derzeitigen Wohnort in Deutschland.
Die Eintragungen sind der Nachweis, dass man in diesem Haus gemeldet ist.
Das blaue Buch (TR12) ist der Standard für alle Thais, das gelbe Buch (TR 13) wird für Ausländer ausgegeben.
Das ganze ist total kostenlos!
Natürlich erleichtert es alle Behördengänge, wenn der Farang an Hand des gelben Buches nachweisen kann, das er hier ortsansässig gemeldet ist. Das Problem ist nur, dass sich die Beamten bei manchen Amphörs sehr schwer mit der Ausstellung des gelben Hausbuchs für Farang tun…
Der Vorteil liegt darin, dass Besitzer eines solchen gelben Heftchendieser sich zukünftig weitere Wege zur Immi oder wenn die wieder mal eine Wohnsitzbestätigung ablehnen (wie einst in CNX) zum Konsulat ersparen können.
Wobei der Konsul i.d.R. 20,-- EUR für solch eine Wohnsitzbestätigung in Rechnung stellt!
Ebenfalls interessant ist, wie die Praxis bewiesen hat, dass bei Vorlage des gelben Buches nur die Thai-Preise bei Besuchen von Veranstaltungen oder der Nationalparks etc. gezahlt werden müssen.
Und so sehen die beiden „Büchlein“ aus:
Im „Bauen“ sind alle im Haus lebenden thailändischen Staatsangehörige registriert, egal ob sie sich nun die meiste Zeit zwecks Arbeit in anderen Landesteilen aufhalten … d.h., dieses Büchlein kann mehrere Personen erfassen, während in dem „Gelben“ immer nur 1 Ausländer erfasst ist…
1.Seite: Angaben über die Wohnanschrift incl. Name des Wohnungsgeber…., dessen Status , z.B. Hauseigentümer
2.Seite: Personalien des Ausländers, ggf. von wo in TH zugezogen(Wohnungswechsel) und fest zugeteilte Regis./Personal-Nr.
Schlussanmerkung – wie @Allgeier schon sagte:
Zitat
„Aber wie schon gesagt, am besten bei der zustaendigen Behoerde nachfragen was man braucht. Auf jedem District wird es anderst sein