RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#31 von illuminati , 14.11.2010 19:38

neues zum Gelben Hausbuch ......

für die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz, wurde von mir verlangt, dass ich eine Wohnsitzbescheinigung für Thailand nachweisen kann. Ich dachte kein Problem, den diese Bescheinigung hatte ich mir mindestens schon 2 mal auf der Deutschen Botschaft austellen lassen, unter anderem für den Führerschein und die 5-jährige Verlängerung, war immer eine reine Formsache und hat ca. 1000 Baht gekostet.

Diesmal vor ca. 3 Wochen war alles anders.....
der Sachbearbeiter der mir die letzten 2 Wohnsitzbescheinigungen ausgestellt hatte, war nicht mehr vor Ort, statt dessen ein Neuer. Ich sagte meinen Spruch auf - ich benötige eine Wohnsitzbescheinigung - er sagte kein Problem er brauche dazu das Gelbe Hausbuch dann kann er sie sofort ausstellten. Ich: hab ich nicht .......... Er: ohne GH keine Wohnsitzbescheinigung. Diskussion war zwecklos.

Mit Hilfe meiner Frau und mit sehr viel KnoffHoff habe ich es innert 3 Tagen geschafft mir dieses Gelbe Hausbuch zu besorgen - die Details hierzu lasse ich jetzt einmal aussen vor. Zurück zur DBotschaft - das GHausbuch vorgelegt und die Wohnsitzbescheinigung erhalten.

Ich habe mich daraufhin etwas mit dem Sachbearbeiter unterhalten, besonders wegen der Weigerung mir die Wohnsitzbescheinigung nicht ohne das GH auszustellen. Er erklärte mir, dass es neue Ausführungsanweiseungen gibt und er sich daran halten müsse, denn er steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben. Er machte auch Andeutungen, dass in Zukunft die Bedeutung des GH für alle die in TH als Residente leben unverzichtbar werden wird, es wird für alle behördlichen Vorgänge in TH benötigt werden, ebenso wird Deutschland es verlangen z.B für Renten und Pensionsbezieher, wenn sie ihre Lebensbescheinigung für ihren Versicherungsträger ausstellen lassen wollen...

Ob das wirklich den Tatsachen entspricht entzieht sich meiner Kenntniss, ich gebe nur sinngemäss seine Aussage wieder.
Gruss

 
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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#32 von Somprit , 14.11.2010 20:47

Zitat von illuminati
Ich habe mich daraufhin etwas mit dem Sachbearbeiter unterhalten, besonders wegen der Weigerung mir die Wohnsitzbescheinigung nicht ohne das GH auszustellen. Er erklärte mir, dass es neue Ausführungsanweiseungen gibt und er sich daran halten müsse, denn er steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben. Er machte auch Andeutungen, dass in Zukunft die Bedeutung des GH für alle die in TH als Residente leben unverzichtbar werden wird, es wird für alle behördlichen Vorgänge in TH benötigt werden, ebenso wird Deutschland es verlangen z.B für Renten und Pensionsbezieher, wenn sie ihre Lebensbescheinigung für ihren Versicherungsträger ausstellen lassen wollen...



... nun dann muss man(n) hoffen, dass auch die göttlichen Beamten hier im Lande über entsprechende "Ausführungs-/Dienstanweisungen" verfügen ... denn hier liegt doch wohl das größte Problem ... weil sie vielerorts nicht wollen... was sie müssten

Tja, das Meldewesen wird wohl auch hier enger & enger ausgelegt ... richtig so ! ... es gibt, wie ich aus eigenen Anschauungen weiß mehr und mehr Subjekte, welche besser woanders aufgehoben wären

Da denke ich stets an den Brief des Apostel Paulus an die Korinther ... dem Gleichnis mit dem Sauerteig

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#33 von phumphat , 14.11.2010 23:09

Verstehe nur Bahnhof:

Zitat von illuminati
für die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz,


Zitat von illuminati
hatte ich mir mindestens schon 2 mal auf der Deutschen Botschaft austellen lassen,


Für die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz ausgestellt von der deutschen Botschaft.

Zitat von illuminati
unter anderem für den Führerschein und die 5-jährige Verlängerung, war immer eine reine Formsache und hat ca. 1000 Baht gekostet.


Die stellt mit die Immigration für 200 Baht aus.

Zitat von illuminati
er brauche dazu das Gelbe Hausbuch


Das bekommen doch nur die Haus-Eigentümer-Bewohner.Wenn du jetzt nur in Miete lebst oder ein Condominium dein Eigen nennst, bekommst du ja gar kein gelbes Buch.
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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#34 von Somprit , 14.11.2010 23:35

Zitat von phumphat
...Das bekommen doch nur die Haus-Eigentümer-Bewohner.Wenn du jetzt nur in Miete lebst oder ein Condominium dein Eigen nennst, bekommst du ja gar kein gelbes Buch. ...



Es ist schon spät... aber mit der Beschaffung der Wohnsitzbescheinigung bei der Immi hast du RECHT, nur kostet sie hier in CNX etwas mehr, und zu manchen Zeiten wurde sie gar nicht ausgestellt, man(n) musste sie hier für 20 EUR beim Konsul erbitten!

Wieso bekommt ein Mieter/Condo-Besitzer kein gelbes "Tabien-Ban" , das mag VIELLEICHT für die göttliche Beamtenschaft in Patty gelten, hier in CNX sieht es wieder mal anders aus

Der/die Hauseigentümer (Grund & Boden) bekommen ein "blaues" Buch, in welchem die thailändischen Staatsbürger, welche dort wohnen, aufgelistet sind!

Apropos, ob nun deutscher oder der österreichische Konsul, in Patty erhielt auch der DEUTSCHE seine erforderliche Bestätigung von Herrn Hofer, dem ÖSEREICHISCHEN Konsul


PS: Vielleicht bringt illuminati hier mit der jährlichen Lebensbescheinigung = Auszahlung Pensionskasse etwas durcheinander ...

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#35 von phumphat , 14.11.2010 23:55

Zitat von Somprit
PS: Vielleicht bringt illuminati hier mit der jährlichen Lebensbescheinigung = Auszahlung Pensionskasse etwas durcheinander ...



ja, die Lebensbescheinigung, die stellt der Konsul Hofer aus und zwar kostenlos.
Meine Frau und mein Sohn haben das blaue Buch.Aber ein gelbes Buch ist wie schon von mir erwähnt
zumindest hier in Pattaya für Condobesitzer nicht vorgesehen und wird hier auch nirgendwo verlangt
nur die Wohnsitzbestätigung von der Immi.

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#36 von coolmen ( gelöscht ) , 15.11.2010 01:11

Nochmal zurück zum Tambienbaan.
Meine Frau war im Tambienbaan ihrer Tochter eingetragen, in das wir als ich hier ankam, zogen.
Eine Ausfertigung für mich wäre erst nach Ehelichung möglich, informierten uns Immi und Amphoe.
Also taten wir dies erst. Dann gings schnell. Pass, Immatrikulationsbestätigung der Botschaft
und als Bürge der Ortsvorsteher (500Baht) und ich hatte das gelbe Büchlein.
Als wir umzogen nach Pattaya, bekamen wir auch hier das Tambienbaan.
Meine Frau das blaue und ich das gelbe. Voraussetzung ist das Einverständnis der Vermieter.
Der Vorteil des gelben Tambienbaans ist für viele Bereiche schon erwähnt worden,
Ausgehändigt wird es NUR in der Amphoe, nicht auf dem Standesamt.
Das Standesamt ist lediglich eine Abteilung der Amphoe, nicht die Gesamtheit.
Das blaue Tambienbaan für die Frau macht auch Sinn, nämlich dahingehend, dass sie sich
nur dort für ihre 30-Baht-Versicherung behandeln lassn kann, wo sie im Tambienbaan
eingetragen ist.

Ein anderes Thema ist die Lebensbescheinigung. Ich verbinde dies jeweils mit der 90-Tagevisite auf der Immi und das ist kostenfrei, wird so akzeptiert von den Schweizern. Immatrikulation auf der Botschaft scheint auszureichen. Wobei ich die Lebensbescheinigung lediglich für die 1. Säule (AHV/IV) erhalte, die Einrichtungen, 1. und 2. Säule (BvG) sind entweder vernetzt oder verfügen über Datenaustausch, es sei denn, es existiert noch eine 3. Säule, die man privat finanzierte, die verlangen separate Nachweise.

Führerscheintechnisch hab ich keine Ahnung, wir haben ein Auto und Motorrad, Frauchen fährt, ich tu mir den Verkehr hier nicht an.

Allen schönen Aufenthalt hier.

coolmen

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#37 von Hotjob ( Gast ) , 15.11.2010 03:20

Zwischendurch eine frage hier.
Wenn man ein Jahresvisa für Thailand hat und sich alle 90 Tage auf der Immigration melden muss welches Formular wird benötigt ? Stimmt es das es das TM 47 ist ??
Und wird bei Verheirateten beim Farang Rente und Bankguthaben bei der Immi zusammengerechnet so das 400,000,- Baht rauskommen ?
Wäre dankbar für eine Antwort

Hotjob

Hotjob

RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#38 von phumphat , 15.11.2010 08:31

Zitat von Hotjob
Zwischendurch eine frage hier.
Wenn man ein Jahresvisa für Thailand hat und sich alle 90 Tage auf der Immigration melden muss welches Formular wird benötigt ? Stimmt es das es das TM 47 ist ??
Und wird bei Verheirateten beim Farang Rente und Bankguthaben bei der Immi zusammengerechnet so das 400,000,- Baht rauskommen ?
Wäre dankbar für eine Antwort

Hotjob



@Hotjob

TM 47 ist richtig.
Rente und Bankguthaben wird zusammengerechnet. Bei Verheirateten insgesamt 400.000 Bei Ledigen 800.000.
Doch tu dir das mit dem verheirateten Visum nicht an. Das ist eine Prozedur sondergleichen.
Mach doch das ledigen Visum, das ist wesentlich einfacher und ganz ohne Probleme. Die 800 Kröten werden für dich doch
kein Problem sein.

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#39 von phumphat , 15.11.2010 08:35

Zitat von coolmen
ich tu mir den Verkehr hier nicht an.



lebst in Thailand und hast überhaupt keinen Verkehr.
...muss doch schrecklich sein, spässchen
....nimm's nicht übel.

Gruß phumphat

 
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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#40 von coolmen ( gelöscht ) , 15.11.2010 08:59

Witzbold pumphrat, natürlich meinte ich den Strassen-Verkehr. (Da muss ich mich wenigstens nicht "entblössen", grins)

Zur Frage hotjobs Visum betreffend.

Es ist richtig, dass dies das Formular TM 47 ist. Du erkennst es im Unterschied gut daran, dass die Rückseite ebenfalls bedruckt ist mit Antwortfeldern, was das TM 7 für die 90 Tage nicht aufweist.

Zur Frage 400000 oder 800000 Baht hier vielleicht ein "Hintergrundwissen" von mir, das ich irgendwo mal aufschnappte und bei nachfragen die Richtigkeit bestätigt wurde. Wenn man dieses Jahresvisum zum ersten Mal macht in Thailand, wird auch der Zivilstand erfasst. Dieser wird dann verewigt in sogenannten Stammdaten, und diese scheinen unabänderlich zu sein. Das heisst, es müssen danach immer die 800'000 Baht-Forderung, oder 65000 pro Monat, einzeln oder aufgerechnet, erfüllen, egal, ob er hernach geheiratet hat, da er in den Stammdaten als ledig registriert ist. Doch es gibt eine Möglichkeit. Gegen eine Gebühr von 6000 Baht wird der Farang auf verheiratet umgeschrieben und der Beamte kann, muss aber nicht, Kulanz walten lassen und die 400'000 resp 40'000 Baht pro Monat einzeln oder aufgerechnet absegnen. Dies ändert die Stammdaten jedoch bloss bis zur nächsten Retirementverlängerung, da die Stammdaten so bleiben, wie sie ursprünglich waren. Also für selbige Besrebung 6000 Baht jedes Jahr. Alternativ zu prüfen dabei wäre, sich bei geplanter Ausreise aus Thailand bei der Botschaft und der Immi abzumelden, worauf die Daten möglicherweise gelöscht würden, mit einem neuen Non-Immi Visum wiederzukehren und sich überall neu eintragen lassen, das könnte hinhauen, vorausgesetzt, die Stammdaten werden gelöscht bei Abmeldung. Man müsste vermutlich die Löschung seiner Daten auf der mit etwas Nachdruck einfordern.
Von daher ist es ratsam, vor Ersterwerb des Jahresvisums zu heiraten und sich verheiratet von Anfang an zu registrieren. Darum zB ersuchte ich die Botschaft, mich erst nach Ehelichung zu immatrikulieren, damit nirgends irgendwelche Zweifel aufkommen.
Für mich hat es sich bewährt und ichw würde jedem empfehlen, dies ebenfalls so zu händeln.
Erwähnenswert vielleicht noch, dass eine Thaiheirat (buddhistisch) gesetzlich keine Auswirkungen hat, da diese international auch nicht anerkannt ist. So verheiratete bleiben der 800'000 Baht-Bindung erhalten.

Sollte jemand Interesse daran haben, zu wissen, was man zu tun hat, um in Thailand zu heiraten, kann ich dies auch mal publizieren, meine Erfahrung hiermit beinhaltend.

Gruss coolmen

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#41 von Somprit , 15.11.2010 09:49

Zitat von coolmen
Darum zB ersuchte ich die Botschaft, mich erst nach Ehelichung zu immatrikulieren, damit nirgends irgendwelche Zweifel aufkommen. ...

... Erwähnenswert vielleicht noch, dass eine Thaiheirat (buddhistisch) gesetzlich keine Auswirkungen hat, ...
Sollte jemand Interesse daran haben, zu wissen, was man zu tun hat, um in Thailand zu heiraten, kann ich dies auch mal publizieren, meine Erfahrung hiermit beinhaltend....



...immatrikulieren ... , scheinst kein Deutscher zu sein, denn WIR müssen dies nicht

Aber über Heirat & Scheidung ... sollte man(n) hier nachsehen

f5t1737-familienrecht-eheschliessung-heiratsurkunde.html
f5t1733-familienrecht-scheidung.html

...zumal es hier nur um das gelbe Tabien-Ban geht und grundsätzlich so bleiben sollte

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#42 von Allgeier , 15.11.2010 12:17

Wenn ich jetzt den Eroeffnungsbeitrag von Illuminanti hernehme:

besonders wegen der Weigerung mir die Wohnsitzbescheinigung nicht ohne das GH auszustellen.

Ich habe aber zuerst diese Wohnsitzbestaetigung der Botschaft gebraucht (ins Thai uebersetzt) um das gelbe Hausbuch zu bekommen.
Das wuerde sich jetzt in meinen Augen wiedersprechen.
Aber wenn man das alles so liest, 10 verschieden Distrikte = 10 verschiedene Anforderungen.

Ich lebe hier auf Miete und habe auch das GH und war zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht verheiratet

 
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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#43 von Somprit , 15.11.2010 12:40

Zitat von Allgeier
... Aber wenn man das alles so liest, 10 verschieden Distrikte = 10 verschiedene Anforderungen. ...



Genauso ist es... deswegen kann ein Jeder hier über "sein" gelbes Tabien-Ban schreiben was er will, jeder hat seine eigenen Erfahrungen

„Aber wie schon gesagt, am besten bei der zuständigen Behörde nachfragen was man braucht.
Auf jedem Distrikt-Amt wird es anders sein!

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#44 von coolmen ( gelöscht ) , 15.11.2010 13:30

Immatrikulation nennen wir das offizielle, schriftlich bestätigte Anmeldung auf der Landesvertretung.
Betitelt ist deis von der Schweizer Botschaft mit " certificate of registration", ausgedeutscht Meldebestätigung.
Nicht auszuschliessen ist dabei natürlich auch, dass meine Frau den Beamten gesagt hat, dass sie es mir nicht vor Heirat aushändigen sollen oder mirs so übersetzt hat, so gut verstand ich Thai damals auch noch nicht. Auch ich bin lernfähig.
Möglich, dass mich die Familie nicht imTB haben wollte bevor...?
Ich kann bloss meine experience hier reinstellen und was ich an Wissen für mich beschafft habe.

coolmen

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RE: Das "Gelbe Hausbuch" ... Tabien Baan

#45 von Hotjob ( Gast ) , 15.11.2010 13:41

Phumphat,
danke wegen der Auskunft . Diese Info ist nicht für mich sondern für einen Bekannten. Ich persöhnlich werde weder Rente noch eine Pension beziehen.
Mein Bekannter kann sich nun schon mal das TM 47 Downloaden um sich damit vertraut zu machen.

Hotjob

   

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