neues zum Gelben Hausbuch ......
für die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz, wurde von mir verlangt, dass ich eine Wohnsitzbescheinigung für Thailand nachweisen kann. Ich dachte kein Problem, den diese Bescheinigung hatte ich mir mindestens schon 2 mal auf der Deutschen Botschaft austellen lassen, unter anderem für den Führerschein und die 5-jährige Verlängerung, war immer eine reine Formsache und hat ca. 1000 Baht gekostet.
Diesmal vor ca. 3 Wochen war alles anders.....
der Sachbearbeiter der mir die letzten 2 Wohnsitzbescheinigungen ausgestellt hatte, war nicht mehr vor Ort, statt dessen ein Neuer. Ich sagte meinen Spruch auf - ich benötige eine Wohnsitzbescheinigung - er sagte kein Problem er brauche dazu das Gelbe Hausbuch dann kann er sie sofort ausstellten. Ich: hab ich nicht .......... Er: ohne GH keine Wohnsitzbescheinigung. Diskussion war zwecklos.
Mit Hilfe meiner Frau und mit sehr viel KnoffHoff habe ich es innert 3 Tagen geschafft mir dieses Gelbe Hausbuch zu besorgen - die Details hierzu lasse ich jetzt einmal aussen vor. Zurück zur DBotschaft - das GHausbuch vorgelegt und die Wohnsitzbescheinigung erhalten.
Ich habe mich daraufhin etwas mit dem Sachbearbeiter unterhalten, besonders wegen der Weigerung mir die Wohnsitzbescheinigung nicht ohne das GH auszustellen. Er erklärte mir, dass es neue Ausführungsanweiseungen gibt und er sich daran halten müsse, denn er steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben. Er machte auch Andeutungen, dass in Zukunft die Bedeutung des GH für alle die in TH als Residente leben unverzichtbar werden wird, es wird für alle behördlichen Vorgänge in TH benötigt werden, ebenso wird Deutschland es verlangen z.B für Renten und Pensionsbezieher, wenn sie ihre Lebensbescheinigung für ihren Versicherungsträger ausstellen lassen wollen...
Ob das wirklich den Tatsachen entspricht entzieht sich meiner Kenntniss, ich gebe nur sinngemäss seine Aussage wieder.
Gruss