RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#16 von thai.fun ( Gast ) , 01.02.2011 18:55

@Tango,
.... nee ich wollte keine Wertung machen, nur mit meinem Kommentar zeigen,
dass sich "noch" jemand für deine Beiträge Interessiert.

Oder sagt man dem, ein Motivations -schub geben...??

thai.fun

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#17 von Colo , 01.02.2011 19:22

Fand dieses Fundstück ausgezeichnet als Beispiel wie dekadent unsere westl. Wohlfahrtsgesellschaft tickt. Danke hierzu @Tango

Eigentlich sollten die Eltern eingeklagt werden, wenn schon...wegen mangelnder Fürsorgepflicht und Begleitung zur Selbstverantwortung eines Heranwachsenden.

Schimpfen über den Staat, nichts desto Trotz fordern, Aufgaben übergeben die ein jeder Selbstverantwortliche seines Tuns selbst übernehmen sollte.

Dies als nur ein Beispiel von 1000sten sinnlosen Papiertigern (Gesetzteskram) die rum liegen....Ich wundere mich über gar nichts mehr

Doch ein gutes hat dies.
Den parasitären Staatsbeamten geht so niemals die "Arbeit" aus, geschweige den ihr "Gehalt" aus Tributforderungen ihrer Klientel -und diese sind ob ihrer eigenen Blödheit in der Wählermehrheit als vollfette Wohlstands-gesättigte Konsumjunkies dankbare Merk(el)-befreite.

da stimmt doch die Sinngebung;
Nobel soll die Welt zu Grunde gehen

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#18 von Somprit , 01.02.2011 21:08

...Colo, Deiner Betrachtung kann ich mich voll anschließen, während ich leider bei Dir, werter thai.fun-Max wieder völlig den Kopf schütteln muss ....

Aber da diese zu Recht abgeschmetterte Klage so schön zu meinem persönlichen Ur-Alt-Erlebnis passt, will ich es Euch auch nicht vorenthalten

... nun ja, mir biss einst in jungen Jahren der Schäferhund meiner Oma fast diese Vorhaut, die beim zurückschieben immer wieder vor haut ab... aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, meine Oma als Hundehaltern dafür haftbar zu machen... ...und gehe direkt "zweispaltig" zum Witze-Board rüber ...

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#19 von thai.fun ( Gast ) , 02.02.2011 00:54

Zitat von Somprit
während ich leider bei Dir, werter thai.fun-Max wieder völlig den Kopf schütteln muss ....



... schüttle Du den Kopf, ich werde in der Zeit weiterhin mal hie und da mit einem Einwurf da wo ich es will,
zeigen das Berichte gelesen werden und dessen Schreiber so zu motivieren versuchen.

Dass ich manchmal nicht so verständlich aber immer gut-gemeint rüber komme ist eine Tatsache
die die meisten hier im Forum Verstehen gelernt haben!

Also Tango, nochmals ein weiter so und Danke für die Infos......

thai.fun

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#20 von Somprit , 02.02.2011 07:09

Zitat von thai.fun
Ich denke mit solchen Deutschen Bagatelle Urteilen könnte man das Forum leicht überfüllen?....



...und ich denke, dass man(n) schon sehr viel Sympathie & Verständnis aufbringen muss, um diesem Satz etwas positiv abzugewinnen

Zitat von thai.fun
mit meinem Kommentar zeigen, dass sich "noch" jemand für deine Beiträge Interessiert.
Oder sagt man dem, ein Motivations -schub geben...??



... nun Gerichtsurteile, Visa & Behördenkram interessieren - unterstelle ich einfach - sicher jeden hier, das zeigen die Aufrufe ... doch aus Dir sprach das genaue Gegenteil eines Motivations-Schub

Und da man(n) Dich nicht demotivieren kann... weiter so ... vieleicht bin ich ja einer der wenigen, die es auch noch lehren werden...

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#21 von thai.fun ( Gast ) , 02.02.2011 18:57

Ja, Somprit, dass gibt sicherlich einen "Interessanten Gerichtsurteil" Beitrag: Bravo....

Es stimmt, wer Gerichtsmässig in meinen Zeilen sucht, der findet sie, meine wundertätigen Zeilen!
Bei einem auseinander-nehmen meiner Sätze würde ich in einem Bagatellfall-Urteil sicherlich verlieren!

Aber ich werde sicherlich nicht vor ein 4um-Gericht ziehen um zu erklären,
dass ich das Gerichtsurteil im Beitrag von Tango ,
gegenüber dem was es an wirklich schrecklichen Urteilen und Fällen gibt,
nun halt vielleicht fälschlicherweise als Bagatelle Urteil bezeichnete.[/size]

Ansichtssache?

Ich hab in der zwischen-zeit anhand des auf meine Nase Schmierens meiner Wortwahl,
das Wort "noch" als Urheber einer weiteren berechtigten Zerfleischung
meiner so unglücklichen Wortwahl ausgemacht.

Dieses "noch" hab ich unglücklicherweise im Zusammenhang des Beitrageschwundes
im 4um gesehen. Schande über mich das ich nicht klarer argumentieren kann,
und Jubel über die Korrekteure?
Oder ist es doch so, dass es wirklich Member gibt,
die mich als schlechten Menschen gegenüber anderen Membern einstufen..?

[size=150]Ich entschuldige mich,
aber nur bei denen die meine Wortwahl gekränkt hat!


So nun hab ich wiedereinmal zum wohle der Beitragsflut hier, mit Freuden einige konfuse Zeilen geschrieben.
Und es wird sicherlich und hoffentlich zu Anschluss Beiträgen kommen, oder so..??

Apropos Beitragsschwund, hier nehme ich mich selbst an der Nase.
Dieses, mein ewiges Mimosenhafte reagieren auf Global-Akteure, geht sicherlich einigen auf den Wecker.
Ich versuche mich zu bessern, versuche aber auch den Beitragsschwund zu stoppen....
... bis ich "auch" auf der Abschussliste verschwunden bin!

thai.fun

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#22 von Somprit , 02.02.2011 20:03

....
mir fehlen die ... und so bin ich mal gespannt, wie die deutschen Gerichte zukünftig entscheiden werden, wenn...


a. eine Burka-Trägerin in deutschen Amtsstuben sitzen wird ...

Eine Mitarbeiterin der Stadt Frankfurt will vollverschleiert ins Büro kommen. Hessen will dies verbieten. Die Frau will inzwischen auf ihren Job verzichten – gegen Geld.
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben ein Burka-Problem: Eine Mitarbeiterin des Bürgeramts der Bankenstadt am Main will künftig nur noch vollverschleiert zur Arbeit kommen. ...
Demnach soll Beamten und Beschäftigten des Landes das Tragen eines Ganzkörperschleiers während der Dienstzeit verboten werden. "Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und gerade solche, die Bürgerkontakt haben, dürfen nicht verschleiert sein", ...

Auch bei muslimischen Verbänden stößt der Vorstoß der Burka-Trägerin auf Unverständnis. "Das ist nicht nur inakzeptabel und absurd, es beruht absolut nicht auf einer islamisch theologischen Grundlage", ...

Dieser betrifft eine 39-Jährige marokkanischer Abstammung, die nach ihrer Elternzeit unbedingt vollverschleiert an ihren Arbeitsplatz im Bürgerbüro zurückkehren will. Die Deutsch-Marokkanerin arbeitet seit mehreren Jahren bei der Stadt Frankfurt – bislang ohne Burka....

Offenbar spielen in dem Fall auch finanzielle Fragen eine Rolle. Nach unbestätigten Angaben der Bild-Zeitung soll die erste Anwältin der vierfachen Mutter eine Abfindung in Höhe von 40.000 Euro verlangt haben. Wie das Blatt weiter berichtet, fordert ihr neuer Anwalt nunmehr sechs Monatsgehälter, was etwa 18.000 Euro entspreche. Eine solche Zahlung kommt für Personaldezernent Frank nicht infrage: "Sollte jemand das fordern, werden wir uns nicht darauf einlassen. ...
Das sei absolut inakzeptabel. "Hier müssen wir eine deutliche Grenze einziehen, auch um Klarheit für die Zukunft zu schaffen."

Teilauszug aus: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...ntlicher-dienst



...oder diese sich ggf. anbahnende Entwicklung (??): ... wird Deutschland ein Volke der gefrusteten Triebtäter, führt der Arbeitsstress zur Rechtfertigung/Urteilsberücksichtigung eines Mordes...


Olaf H., der Mörder des zehnjährigen Mirco, macht die Bedingungen an seinem Arbeitsplatz für seine Tat verantwortlich
... das Polizeipräsidium Mönchengladbach auf einer Pressekonferenz bekannt, dass der 45-jährige Telekom-Angestellte Olaf H. gestand, den seit dem 3. September vermissten zehnjährigen Mirco aus Grefrath getötet zu haben. Bemerkenswert an den zum Täter bekannt gegebenen Informationen war nicht nur, dass es sich um einen bislang unauffälligen 45-jährigen Familienvater handelt, sondern auch, dass er in seinem Geständnis Probleme am Arbeitsplatz als Auslöser für seine Tat nannte.
Danach hatten dem Mann, der seit vielen Jahren bei dem Konzern arbeitete, nach eigenen Angaben eine dauernde Überforderung und eine telefonische "Faltung" durch seinen Vorgesetzten so zugesetzt, dass er zum "Druck abbauen" ziellos mit dem Auto umherfuhr, bis er schließlich seinem zufälligen Opfer begegnete. Ingo Thiel, der Leiter der Sonderkommission Mirco, sprach in diesem Zusammenhang davon, dass mit H. an diesem Abend "eine Zeitbombe unterwegs" gewesen sei und hält es offenbar für möglich, dass es tatsächlich beruflicher Stress war, der H. dazu brachte, sich in der gewaltsamen Erniedrigung eines Kindes abzureagieren...

Doch was wäre, wenn der Verweis auf die Arbeitsbedingungen keine bloße Ausrede des Täters wäre und diese dazu beitrugen, dass sich bei ihm ein 45 Jahre lang unter der Oberfläche gehaltener Drang Ausbruch verschaffte? Oder, wenn die Situation an seinem Arbeitsplatz sogar mit dafür verantwortlich war, dass sich solch ein Drang erst bilden konnte?
Dann wäre eine Tabuisierung des Sprechens über solche Arbeitsbedingungen ein Weg, der schnurstracks zum nächsten traurigen Fall beitragen würde. Und immerhin gab es in den letzten Jahren in Frankreich, China und den USA mehrere Fälle, in denen es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Arbeitserlebnisse waren, die Menschen in Massenselbstmorde und Amokläufe trieben.

Teils entnommen aus: http://www.heise.de/tp/blogs/8/149165

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#23 von Tango , 04.02.2011 13:31

Klage abgewiesen (Satire[/size])

[size=150]Immissionsschutzrechte Genehmigung für Eisstockschießbahn liegt nun vor.


Im vorliegenden Fall klagte ein Hilfsbedürftiger über die Anlegung einer Eisstockbahn, da er befürchtet, dass die Geschosse die Werte nB(A) des erlaubten Lärmpegels überschreiten könnten.

Daraufhin hat die Gemeinde eine „Schalltechnische Untersuchung zum Freizeitlärm“ für die genannte Messstelle angeordnet.
Es wurde aufgrund der Klage die Verkehrsgeräuschsituation und die zu erwartende Betriebsgeräuschsituation im Innenbereich des nahe liegenden Gebäudes ermittelt.
Als Berechnungsgrundlage der Verkehrsgeräuschsituation nahm man das Programmsystem SAOS-NP, Version 007. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden.
Es basiert und reagiert auf „die Regel“ und den Nebengeräuschen wie Schall und Rauch. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell kam nicht zum Einsatz, da der dB-Richtwert bei geschlossenen Türen und Fenstern nicht überschritten wurde.

Für die Messwerte im Außenbereich hat sich eine Motorrad-Band zur Verfügung gestellt, die gerade eine Auspuffzeremonie im „Grunzen“ einstudiert. Erfreulich bei der Inszenierung des Grunzenlieds war es, dass ein „Vereinsamter Darsteller“ als so genannte Pauke im Grunzenorchester mit einem unauffälligen Jeep verpflichtet werden konnte, denn gerade die aus dem Auspuff des Jeeps steigenden Gase versetzte die Prüfer in ein Trauma.

Nach dem Erwachen übergab die Prüfungskommission dem Gericht die Mess- und Richtwerte und kam zu dem Ergebnis, dass das Grunzen die Richtwerte beim Weiten mehr übersteigt als die Stockgeschosse und hat die Klage abgewiesen.

Quelle: Manfred unter Tage

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#24 von Tango , 09.02.2011 11:58

Ausbildungsfreibetrag[/size]

Bundesfinanzhof hält Ausbildungsfreibetrag für angemessen
Von Robert Kracht

Ein Ehepaar ging gerichtlich gegen den Einkommensteuerbescheid vor. Die Tochter studiert im Ausland. Die Höhe des Freibetrags für Ausbildungen empfand das Paar als zu gering und verfassungswidrig. Das oberste Finanzgericht sieht das anders: Die Betrachtung sei zu isoliert.

Für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, auswärts wohnen und volljährig sind, erhalten die Eltern einen Mini-Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr. Dieser Freibetrag vermindert sich auch noch um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese im Jahr 1848 Euro übersteigen, sowie um erhaltene Ausbildungshilfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) meint jetzt, dass damit Vater und Mutter in ausreichendem Maße steuerlich begünstigt werden.
Der BFH hat nämlich in seinem am 2. Februar 2011 veröffentlichten Urteil (Az. III R 111/07) entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird. Entschieden wurde dabei über ein Ehepaar, dessen Tochter auswärts an einer Universität studierte. Dieses machte in einem finanzgerichtlichen Verfahren gegen den Einkommensteuerbescheid erfolglos verfassungsrechtliche Bedenken geltend gegen die Höhe des vorgesehenen Freibetrags von 924 Euro, der den Sonderbedarf für auswärts studierende Kinder abgelten soll.
Auch den Kinderfreibetrag berücksichtigen
Nach Auffassung des BFH-Richter darf der Ausbildungsfreibetrag jedoch nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr sind bei Prüfung einer ausreichenden steuerlichen Entlastung auch der Kinderfreibetrag sowie der ebenso für Kinder zu gewährende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag einzubeziehen. Die Summe dieser für ein Ehepaar anzusetzenden Freibeträge belief sich im Urteilsjahr 2003 einschließlich des Ausbildungsfreibetrags auf zusammen 6732 Euro. Das ist nach Ansicht des BFH ausreichend, wie auch ein Vergleich mit den nach dem Bafög vorgesehenen Sätzen zeigt. Die Bafög-Förderung für einen auswärts studierenden Studenten betrug im Jahr 2003 monatlich 433 und somit jährlich 5592 Euro - und lag damit unter den steuerlich anzusetzenden Beträgen.
Die Rechtslage entspricht nach Ansicht der obersten deutschen Finanzrichter auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das entschieden hatte, dass als Vergleichsregelung, zu der die zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten steuerlichen Höchstbeträge in Beziehung zu setzen sind, auch die Sätze nach dem Bafög in Betracht kommen.
Seit 2010 hat das Steuerrecht für Familien sogar noch mehr zu bieten. Pro Sohn oder Tochter wird jährlich 2208 Euro Kindergeld überwiesen, ab dem vierten Kind sind es sogar 2580 Euro. Darüber hinaus gibt es bei einem Elterneinkommen über 60.000 Euro noch jährlich Kinderfreibeträge, die jeweils 7008 Euro betragen. Dann wird das Kindergeld im Steuerbescheid hinzugerechnet. Auch wenn sich die Freibeträge bei der Einkommensteuer nicht auswirken sollten, mindern sie zumindest die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Diese Vergünstigungen gibt es grundsätzlich ohne Beschränkung für den Nachwuchs bis zum 18. Lebensjahr. Volljährige Kinder bis 25 Jahre erhalten die Vergünstigungen auch noch, wenn sie sich in der Ausbildung befinden und nicht zu hohe eigene Einkünfte haben.
Quelle: 2011 Capital.de

[size=150]Anmerkung auf Thailand bezogen

Bei Beantragung der „unbeschränkten Steuerpflicht“ kann (statt Kindergeld) ein Kinderfreibetrag für leibliche Kinder zurzeit von 2001 Euro (8004 Euro: Ländergruppe 4 = 2001 Euro)vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann für dieses Kind ein Sonderbedarf geltend gemacht werden, aber nur, wenn dieses Kind volljährig ist.

So heißt es im § 33a Abs. 2:
(2) 1Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden,
auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag
nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag
in Höhe von 924 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

Weiter heißt es dort:
3Für ein nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind mindern
sich die vorstehenden Beträge nach Maßgabe des § 33a Absatzes 1 Satz 6.
Und dieser Satz 6 lautet:

6Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 5 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen.

Im Klartext: Wenn die Voraussetzungen der „unbeschränkten Steuerpflicht“ vorliegen, können der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsbetrag für das leibliche Kind, wenn es volljährig ist, beantragt werden.

Manfred unter Tango

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#25 von Tango , 16.02.2011 23:09

Wohngeldanspruch geht Anspruch auf Sozialhilfe für Kosten der Unterkunft vor

Wohngeldgesetz begründet grundsätzlichen Vorrang von Wohngeld gegenüber Sozialhilfeleistungen
Wer Anspruch auf Wohngeld hat, erhält dann keine weitere Sozialhilfe, wenn das Wohngeld der Höhe nach den sozialhilferechtlichen Bedarf für Unterkunftskosten deckt. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die monatliche Altersrenten von ca. 649 Euro bezieht, hat beim Sozialhilfeträger ergänzende Grundsicherungsleistungen im Alter beantragt. Der Träger hat die Leistungsgewährung unter Hinweis darauf abgelehnt, dass vorrangig Wohngeld zu beantragen sei. Das nach Parallelberechnung zu erwartende Wohngeld werde monatlich ca. 96 Euro betragen. Dadurch sei der sozialhilferechtlich ermittelte Bedarf der Antragstellerin (Regelsatz 359 Euro, angemessene Wohnmietkosten ca. 230 Euro zuzüglich 80 Euro Heiz- und Nebenkosten) von ca. 669 Euro mehr als gedeckt. Die Wohngeldbehörde hat die Angaben des Sozialhilfeträgers bestätigt.

Sozialhilfeleistungen werden durch Wohngeldanspruch beeinflusst
Das Sozialgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragstellerin abgelehnt. Zur Begründung hieß es: Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Wohngeldgesetz (WoGG) begründe einen grundsätzlichen Vorrang von Wohngeld gegenüber den nach § 2 Abs. 1 SGB XII subsidiären Sozialhilfeleistungen. Die Neuregelung des § 7 WoGG stelle eine Reaktion des Gesetzgebers auf Fälle dar, in denen an sich ein vorrangiger Wohngeldanspruch besteht, er aber bislang wegen des aktuellen Bezugs von Transferleistungen nicht habe durchgesetzt werden können. Mit der Neuregelung solle der Wechsel aus dem Transferleistungsbezug in das Wohngeld erleichtert werden, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden könne. Der Vorrang des Wohngeldanspruchs sei vorliegend auch unmittelbar durchsetzbar, weil die Wohngeldbehörde erklärt habe, Wohngeld zu bewilligen.
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#26 von Tango , 01.03.2011 12:39

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 17.02.2011
- 6 K 751/10, 6 K 728/10 u. 6 K 1440/09 -

VG Saarlouis: Landesbeamte haben Anspruch auf Beihilfen für Viagra

Beihilfeverordnung schließt Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus
Landesbeamte haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel wie Viagra, Cialis und Levitra, die zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurden und auch zur Steigerung der sexuellen Potenz geeignet sind. Dies entschied das Verwaktungsgericht Saarlouis.

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Landesbeamten auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel (Viagra, Cialis und Levitra) geklagt, die ihnen zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurde.Bereits zur Saarländischen Beihilfeverordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die erektile Dysfunktion eine schwerwiegende Erkrankung ist. Das beklagte Landesamt hat hinsichtlich der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung der Beihilfeverordnung die Auffassung vertreten, dass die Beihilfefähigkeit derartiger Arzneimittel in den neuen Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung ausgeschlossen werde und auch die in der Beihilfeverordnung in Bezug genommenen Arzneimittelrichtlinien eine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließen würden.

Quelle: Kostenlose Gerichtsurteile.de

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#27 von Daubilu ( gelöscht ) , 01.03.2011 15:34

Zitat von Tango
Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 17.02.2011
- 6 K 751/10, 6 K 728/10 u. 6 K 1440/09 -

VG Saarlouis: Landesbeamte haben Anspruch auf Beihilfen für Viagra

Beihilfeverordnung schließt Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus
Landesbeamte haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel wie Viagra, Cialis und Levitra, die zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurden und auch zur Steigerung der sexuellen Potenz geeignet sind. Dies entschied das Verwaktungsgericht Saarlouis.

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Landesbeamten auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel (Viagra, Cialis und Levitra) geklagt, die ihnen zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurde.Bereits zur Saarländischen Beihilfeverordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die erektile Dysfunktion eine schwerwiegende Erkrankung ist. Das beklagte Landesamt hat hinsichtlich der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung der Beihilfeverordnung die Auffassung vertreten, dass die Beihilfefähigkeit derartiger Arzneimittel in den neuen Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung ausgeschlossen werde und auch die in der Beihilfeverordnung in Bezug genommenen Arzneimittelrichtlinien eine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließen würden.

und da hab ich doch gedacht, ich bin so ziehmlich gesund..... jetzt bin ich krank, nur weil ich mit Cialis den Defekt des dritten Beines mildere
Daubilu, der sich ärgert, dass ich kein Beamter bin.

Quelle: Kostenlose Gerichtsurteile.de

Daubilu

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#28 von Somprit , 01.03.2011 17:46

Zitat von Daubilu
...und da hab ich doch gedacht, ich bin so ziehmlich gesund..... jetzt bin ich krank, nur weil ich mit Cialis den Defekt des dritten Beines mildere
Daubilu, der sich ärgert, dass ich kein Beamter bin...



... nun ja, für die einfachen Arbeiter & Angestellten als Kassenpatienten gilt es weiterhin: Handbetrieb = Chackwau zur Erhöhung/Stärkung/Milderung der erektiler Dysfunktion ... .... ein Somprit, der froh ist, noch nicht auf solche Hilfen zurückzugreifen, das Land Hessen weiter zu schädigen ...

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#29 von Daubilu ( gelöscht ) , 01.03.2011 19:03

Zitat von Somprit

Zitat von Daubilu
...und da hab ich doch gedacht, ich bin so ziehmlich gesund..... jetzt bin ich krank, nur weil ich mit Cialis den Defekt des dritten Beines mildere
Daubilu, der sich ärgert, dass ich kein Beamter bin...



... nun ja, für die einfachen Arbeiter & Angestellten als Kassenpatienten gilt es weiterhin: Handbetrieb = Chackwau zur Erhöhung/Stärkung/Milderung der erektiler Dysfunktion ... .... ein Somprit, der froh ist, noch nicht auf solche Hilfen zurückzugreifen, das Land Hessen weiter zu schädigen ...




ach ja, niemand kauft die Bildzeitung, niemand geht zu Mc Donalds und keiner geht ins Puff....
Trotz dem erfreuen sich diese Dinge aller bester Geschäfte.

einen schönen Abend

Daubilu

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#30 von Somprit , 01.03.2011 20:32

... nun ja, ich kann von mir behaupten, dass ich gar die online-BILD lese, Mc-Donalds bislang gerne besuchte und auch um Massagesalons KEINEN allzu großen Bogen mach(e)te, denn sie gehören zur thailändischen Kultur (Puff war mir zu ordinär ) ... und trotzdem geht es ohne diese Hilfsmittelchen ... noch immer, denn früh übte sich .... bei 3 Kindern mit 20 Jahren

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