Plagiat: Wer im Examen schummelt, kann kein Lehrer werden
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 12.10.2010
- 2 A 170/10 -
Hier das Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11178
Manfred unter Tango
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Zeitung: Renten steigen um ein Prozent
Berlin (dpa) - Die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland werden nach einem Bericht der «Bildt»-Zeitung zur Jahresmitte eine Erhöhung ihrer Bezüge um 1 Prozent bekommen.
Das gehe aus den aktuellen Daten hervor, die im Bundesarbeitsministerium vorliegen, berichtet die Zeitung. Diesen Artikel weiter lesen
Danach seien die Löhne in Westdeutschland im vergangenen Jahr um fast drei Prozent gestiegen. Durch den Riester- und den Nachhaltigkeitsfaktor sowie die Rentengarantie werde das Plus für die Rentner deutlich niedriger ausfallen. Offiziell solle die Rentenanpassung Ende des Monats verkündet werden.
Quelle: http://de.news.yahoo.com
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Zitat von Tango
Plagiat: Wer im Examen schummelt, kann kein Lehrer werden
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 12.10.2010
- 2 A 170/10 -
Aber Abgeordneter und sogar Minister, wie sieht legt KTG ja schon den Grundstein für ein fulminantes Comeback.
Ich weiß, ich hinke schon wieder hinterher.
Wenns zuviel wird in diesem Thread darf unser allseits verehrter Mod. einen neuen Thread darüber eröffnen – Gelle.
Daubilu,
Zitat
ach ja, niemand kauft die Bildzeitung, niemand geht zu Mc Donalds und keiner geht ins Puff....
Ein Freund eines Freundes hatte auch mal schon vor langer Zeit potenzsteigernde Mittel getestet.
Nee, ich war das natürlich – auch (Wie viele andere hier!)
Ist ja jeder selber Schuld, eines dieser Mittel nicht einmal ausprobiert zu haben.
Da muss ja auch noch kein körperliches, geschweige denn psychisches Problem vorhanden sein um nicht doch mal in diese Medizinkiste zu greifen. – Und? – Ja war ein eigenes Erlebnis. Mit einem solchen Mittel, z. B. Viagra, kann man manche geübte „Lady“ sogar ins Schwitzen bringen. Da muss sie arbeiten für ihr Geld.
Jetzt verheiratet lass ich aber die Finger weg von solchen Mitteln – meine Frau soll auch was davon haben.
Deshalb, wenn es störungsbedingt erforderlich ist: Rein damit und hoffen, dass es hilft.
Heutzutage muss sich auch niemand mehr mit abstehenden Ohren schämen.
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Arbeitsrecht[/size] [size=150]WM entschuldigt alles
Ein Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum seines Unternehmens aufgebaut und ein Spiel der WM-Vorrunde eingeschaltet. Als seine Vorgesetzten davon erfuhren, kündigten sie ihm. Zu Unrecht, entschied nun ein Gericht.
07. März 2011
Die fristlose Entlassung eines Verkäufers, der während der Arbeit ein Spiel der Fußballweltmeisterschaft im Fernsehen geschaut hatte, war nicht gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Auch mit Einhaltung der Kündigungsfrist durfte er nicht entlassen werden (Az.: 7 Ca 4868/10).
Der Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum des Unternehmens aufgebaut und ein Spiel der WM-Vorrunde eingeschaltet. Als seine Vorgesetzten davon erfuhren, kündigten sie wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetrugs. Der Mann werde schließlich nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft zu frönen.
Das Gericht teilte diese Ansicht nicht. Fußball habe gerade während einer Weltmeisterschaft einen solchen Stellenwert in der Gesellschaft, dass von einem „sozialadäquaten Verhalten“ des Arbeitnehmers ausgegangen werden könne. Ohne vorausgegangene Abmahnung hätte man ihm jedenfalls nicht kündigen dürfen, betonten die Arbeitsrichter.
Quelle: faz.net
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... nun ja, zu dem vorstehenden Urteil kann man(n) m.M. ruhig sagen: Man kann es auch übertreiben... in diesem Falle meine ich die Begründung des abgehobenen Richterspruchs...
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Amtsgericht Memmingen verurteilt Pärchen wegen Störung der Religionsausübung
Amtsgericht Memmingen, Urteil vom 25.01.2011
- 3 Ds 223 Js 688/10 -
Das Amtsgericht Memmingen hat ein Pärchen der Störung der Religionsausübung für schuldig befunden und es zu einer Geldstrafe von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt. Das Pärchen hatte im Dezember 2009 Fotoaufnahmen in der katholischen Basilika der Benediktinerabtei Ottobeuren gefertigt, auf denen die Frau nur mit einem geöffneten Mantel bekleidet beziehungsweise vollständig unbekleidet abgebildet war.
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10989
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Lotto Verbot für Hartz 4 Empfänger:
Gießen | Das Landgericht Köln hat per Einstweiliger Verfügung Hartz 4 Empfängern das Lotto spielen verboten. Spielscheine, Tippscheine für Sportwetten oder Lose dürfen ihnen in NRW nicht mehr verkauft werden. Es droht eine drastische Strafe von bis zu 250.000€ oder bis zu 6 Monaten Haft. Auch dürfen Gewinne nicht mehr ausgezahlt werden sollte es einem Hartzer doch gelungen sein an einen Tippschein zu kommen.
Geklagt hatte ein Sportwettenanbieter mit Sitz auf Malta. Er machte darauf aufmerksam das unter anderem Spielsüchtige, Kinder und Menschen mit geringem Einkommen vor Glücksspiel geschützt werden müsse folge man dem Glücksspielstaatsvertrag.
Quelle hier...
Zuden wenn wir schon bei Harz 4 sind, da war doch mal....
Urteil trifft ehemalige Selbstständige.
Kasse darf Hartz-IV-Empfänger abweisen.
Essen (RPO). Wer in der Vergangenheit selbstständig erwerbstätig und privat versichert war, muss beim Bezug von Hartz-IV nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Das geht aus einer am Montag verbreiteten Entscheidung des Landessozialgerichts NRW in Essen hervor.
Quelle hier...
Rentner bekommen mehr Geld
Es ist ein Plus von 0,99 Prozent: Die Altersbezüge von Ruheständlern steigen zum 1. Juli. Ohne Rentengarantie wären die Bezüge in diesem Jahr sogar um zwei Prozent gestiegen.
Berlin - Für Arbeitnehmer gab es 2010 Lohnerhöhungen, jetzt folgen die Renten: Die Altersbezüge der 20 Millionen Ruheständler in Deutschland steigen zum 1. Juli dieses Jahres um knapp ein Prozent. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin unter Berufung auf aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes mit.
Hier geht´s weiter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...,751035,00.html
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Querschnittlähmung durch Sex - Unfallversicherung muss zahlen
Geschlechtsakt kann ein "von außen wirkendes Ereignis" im versicherungsrechtlichen Sinne sein
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verklagte ihre beiden Unfallversicherungen auf Zahlung von Invaliditätsleistungen in Höhe von insgesamt rund 775.000 DM. Sie war seit einem Unfall beim Geschlechtsverkehr inkomplett querschnittsgelähmt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klägerin auch in zweiter Instanz Recht und wies die Berufungen der Unfallversicherungen zurück.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10953
Anmerkung: Nun wissen wir mehr, denn
- Geschlechtsverkehr ist eine "plötzliche" Einwirkung von außen
- Geschlechtsverkehr beruht nicht nur auf Eigenbewegungen, sondern auch auf Bewegungen des Partners
- Mechanische Ursache beim Geschlechtsakt ist "von außen wirkendes Ereignis"
Also, seid schön vorsichtig bei der Ausführung!
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Zitat von Tango
...Also, seid schön vorsichtig bei der Ausführung!
... nun ja, vielleicht durch eigenen Handbetrieb.... auch "Cackwau" genannt ....
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Zitat von Somprit
auch "Cackwau" genannt ....
Harte Strafen für Zwangsheirat beschlossen
Das Strafgesetzbuch hat einen neuen Tatbestand: Wer Frauen und Mädchen zu einer Zwangsheirat nötigt, wird künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Das hat der Bundestag beschlossen. Auch Scheinehen werden künftig stärker bekämpft.
Hier geht´s weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...,751628,00.html
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Rechte unehelicher Kinder gestärkt[/size]
[size=150]Erbschaft
Kinder unverheirateter Eltern hatten bislang keinen Erbanspruch, wenn sie vor 1949 geboren wurden. Diese Diskriminierung gehört ab sofort der Vergangenheit an.
Kinder unverheirateter Eltern haben künftig auch dann einen Erbanspruch, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetz zu und schloss damit eine Lücke im Erbrecht. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009. Falls der Nachkomme schon gestorben ist, geht der Anspruch auf die Kinder über.
Hier geht´s weiter: http://www.focus.de/finanzen/recht/erbsc...aid_610030.html
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Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
Ausnahmen vom Rauchverbot für ausschließlich inhabergeführte Gaststätten mit einer Gastraumfläche von weniger als 75 Quadratmetern, in denen neben Getränken allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen als begleitendes Angebot verabreicht werden sind künftig nicht mehr geboten. Damit gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 28.03.2011
- Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10 -
Hier geht´s weiter: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11368
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