RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#61 von Somprit , 22.04.2011 17:07

..... ... , tja, wer hat der hat, und wenn es nur ein dicker Bauch ist ... aber um Dir - Tango - etwas Arbeit zu verschaffen, wollte es ja per Mail an Dich ran tragen ... aber zu faul!

Wie stehst Du zu diesem für mich doch überraschendem "Behauptung":

Zitat
Grundsätzlich besteht auch im Ausland ein Anspruch auf das deutsche Pflegegeld. Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2009 ist die Pflegekasse jedoch nicht verpflichtet, die Kosten für den Aufenthalt in vollem Umfang zu erstatten ...



was ja bedeuten würde, wir alten deutschen Männer, ggf. leidend unter mancher sich noch einstellenden Behinderung/Pflegebedürftigkeit hätten in Thailand Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung aus Deutschland...

So zumindest wird hier http://www.betreutes-wohnen-in-thailand....hnen-in-cha-am/ geworben, oder will man(n) mit dieser für mich noch windigen Aussage Rentner/inen anlocken...

Also mach Dich ran, stehe für Deinen Ruf als Rechtskenner gerade

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#62 von Tango , 24.04.2011 00:26

Pflegeversicherung
Da wird doch tatsächlich von einer Seite behauptet:

„Grundsätzlich besteht auch im Ausland ein Anspruch auf das deutsche Pflegegeld.“

Wie käme denn die deutsche Pflegekasse dazu, wenn ein Deutscher mit Wohnsitz Thailand, für eine eventuelle Pflege in Thailand Pflegegeld zu zahlen hat, zumal keinerlei Beiträge in diese Pflegekasse gezahlt werden kann?
Hinzu kommt noch, dass diese Person ausgerechnet ein Urteil angibt, worin es u.a. heißt:

“Die Kosten für einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung im EU-Ausland müssen nicht von der deutschen Pflegekasse übernommen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof nach Vorlage der Frage des Bayerischen Landessozialgerichts entschieden.“

Warum werden die Kosten nicht übernommen?

Gemäß § 34 XI SGB (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/1...norm_ID=1103400) ruhen die Ansprüche auf Leistungen.

Der Grund liegt darin, weil die einzelnen Mitgliedstaaten der EU frei über die jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungssysteme bestimmen können.

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland sind zwei eigenständige Säulen der Sozialversicherung. Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Leistungen der Krankenkasse können sofort mit Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden (innerhalb der EU/EWR-Staaten und die Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen hat), dazu zählt Thailand nicht.

Anders ist es aber bei der Pflegeversicherung, denn sie zahlt nur, wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen die Einstufung in eine Pflegeversicherung vornimmt.

Es heißt doch im § 29 Abs. 2 SGB XI: „Leistungen dürfen nur bei Leistungserbringern in Anspruch genommen werden, mit denen die Pflegekassen oder die für sie tätigen Verbände Verträge abgeschlossen haben.“

Bedingt durch den Wohnsitz in Thailand können aber keine Verträge mit den Verbänden abgeschlossen werden. Es besteht somit auch keine Versicherungspflicht, solange sich die Person in Thailand aufhält.
Logisch ist doch, wer keine Beiträge zur Pflegeversicherung einzahlt, bekommt auch keine Leistung.

Jeder Rentner und Versorgungsempfänger würde liebend gerne weiterhin Pflichtbeiträge in die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung weiterzahlen/einzahlen. Natürlich verlangt man dann auch entsprechende Leistungen im Krankheitsfall.

Hier der Text des § 1 Abs. 1 und 2 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)

(1) Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen.
(2) In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Anmerkung: Diese Versicherungspflicht besteht aufgrund des vorläufigen Wohnsitzes in Thailand nicht.

Zusammenfassung:

Rentner, die ihren Wohnort in einen Staat außerhalb des EWR und der Schweiz oder in einen Staat, mit dem Deutschland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, verlegen, verlieren ab dem Zeitpunkt der Wohnortverlegung ihren Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#63 von Somprit , 24.04.2011 11:14

Zitat von Somprit
...So zumindest wird hier http://www.betreutes-wohnen-in-thailand....hnen-in-cha-am/ geworben, oder will man(n) mit dieser für mich noch windigen Aussage Rentner/inen anlocken...

Also mach Dich ran, stehe für Deinen Ruf als Rechtskenner gerade



... nun Deinem Ruf hast Du hier ausgezeichnet Stand gehalten und meine "Befürchtung", dass dort in Cha-Am jemand als Ratten.... sorry: Rentner/innen -fänger agiert, ist nicht von der Hand zu weisen

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#64 von Tango , 26.04.2011 11:39

BVerwG zum Aufenthaltsrecht eines Ausländers nach Rücknahme der Einbürgerung

Niederlassungserlaubnis lebt nicht automatisch nach einer wegen Täuschung entzogenen Einbürgerung wieder auf

Die Niederlassungserlaubnis, die ein Ausländer vor seiner Einbürgerung als Deutscher besessen hat, lebt nicht wieder auf, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend wegen einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung entzogen wird. Vielmehr bedarf es der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. Dabei kommt in besonderen Fällen auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in entsprechender Anwendung der Regelung für ehemalige Deutsche (§ 38 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) in Betracht. Dies setzt allerdings voraus, dass die frühere Niederlassungserlaubnis nicht ebenfalls durch Täuschung erwirkt war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im den zwei zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Frage, welche Rechtsfolgen die Rücknahme einer Einbürgerung für den weiteren Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland hat.

Sachverhalt in der Sache BVerwG 1 C 2.10
Das eine Verfahren betraf einen aus Pakistan stammenden Kläger, dem wegen der Ehe mit einer Deutschen der Aufenthalt in Deutschland erlaubt worden war. Er erhielt in der Folgezeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Gleichzeitig war er auch mit einer Frau in Pakistan verheiratet. Dies hatte er gegenüber den deutschen Behörden verschwiegen. Bekannt wurde dies erst nach der Einbürgerung des Klägers und führte zu deren Rücknahme. Der Kläger erhielt mit Rücksicht auf sein minderjähriges deutsches Kind eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. Seinen Antrag auf Wiedererlangung des ursprünglichen, unbefristeten Aufenthaltstitels (jetzt: Niederlassungserlaubnis) aus der Zeit vor der Einbürgerung lehnte die Ausländerbehörde ab. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.

Hier geht`s weiter: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11525

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#65 von Tango , 26.04.2011 13:14

Erststudienkosten - Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren zur steuerlichen Behandlung von Studienkosten beim Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter sollen klären, ob Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können.

Damit könnten Kosten für Bücher, Studiengebühren, Prüfungsgebühren oder Kosten, die im Rahmen eines Praktikums anfallen, festgestellt werden und beim Berufseinstieg steuermindernd gegengerechnet werden. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 15/11 anhängig.

Gegenwärtig werden Aufwendungen für ein Studium, das direkt im Anschluss an das Abitur, den Wehr- oder Zivildienst oder ein soziales Jahr aufgenommen wurde, steuerlich nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Dabei sind maximal 4.000 Euro im Kalenderjahr absetzbar. Im Unterschied zu Werbungskosten können Sonderausgaben nur im Jahr ihres Entstehens berücksichtigt werden. Ein Vortrag auf spätere Jahre ist hingegen nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für das Studium im Regelfall steuerlich ungenutzt „verpuffen“, denn die meisten Studenten haben während der Studienzeit nur geringe oder keine Einnahmen.

Betroffene Studenten sollten auf jeden Fall bereits jetzt Belege, Studienquittungen und sonstige Nachweise über die Kosten für das Studium aufbewahren. Unter Umständen können auch die Kosten für eine Studentenbude bei der Steuer angesetzt werden, wenn der Student noch eine weitere Wohnung bei den Eltern oder dem Partner besitzt.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., 12.04.2011

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#66 von Tango , 06.05.2011 19:54

Heirat auf dem Sterbebett:
Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsheirat

Versorgung des Ehegatten nach dem Tod als tragendes Motiv für kurzfristige Heirat lässt auf Versorgungsehe schließen
Dient die erst kurz vor dem Tod des Versicherten geschlossene Ehe vor allem der Versorgung des hinterbliebenen Ehegatten, erhält dieser keine Hinterbliebenenrente. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Hier geht´s weiter, wer möchte: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11589

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#67 von Tango , 09.05.2011 14:34

Krankenversicherung[/size]
[size=150]Kasse wimmelt Senioren ab


Nach der Pleite der City BKK sind deren Mitglieder auf der Suche nach einer neuen Kasse. Einige Senioren mussten dabei nun unliebsame Erfahrungen machen – sie sind offenbar unerwünscht.
Ein Teil der fast 140 000 Mitglieder der wirtschaftlich zugrunde gegangenen gesetzlichen Krankenkasse City BKK hat Probleme, in eine neue Kasse zu wechseln. So wimmelt etwa die Hanseatische Krankenkasse (HEK) aus Hamburg vor allem Senioren der Krankenkasse ab – obwohl sie gesetzlich verpflichtet ist, diese aufzunehmen, berichtet die „Financial Times Deutschland“ vom Montag.
Nach Informationen der Zeitung wird älteren Mitgliedern der City BKK von der HEK-Service-Hotline nahegelegt, sich stattdessen nach einem Versicherer aus der Gruppe der Betriebskrankenkassen, zu der auch die City BKK gehört, umzuschauen. Als Begründung wird angegeben, für eine Mitgliedschaft bei der HEK müssten zunächst die Rabattverträge mit den Arzneimittelherstellern überprüft werden. Zudem müsse ein möglicherweise ungünstigeres neues Gutachten über die Pflegestufe erstellt werden. Auch könne der Wechsel ziemlich lange dauern.

Anmerkung: Du darfst alles in Deutschland, nur nicht alt werden!!

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/versicherun...aid_625346.html

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#68 von Tango , 11.05.2011 15:25

Da verschlägt es einem doch die Sprache!

Bei einer gespielten Gerichtsverhandlung auf der grünen Wiese zeichnete sich ein Moderator, ein gewisser „hmh“ als weiser Knabe aus, indem er alle gesperrten Mitglieder in seinem Verein als „Stinkstiefel“ betitelte.

Aufgrund des angeknacksten Gesundheitszustandes des Angeklagten, wurde vom Laienrichter „Tango“, der ausschließlich für solche schwerwiegenden Fälle im Sozialbereich zuständig ist, zuerst noch eine Kommission einberufen, die das Vorkommnis näher untersuchen/beleuchten sollte.

Die Kommission soll herausfinden/untersuchen, warum diese wohl leidende Person „hmh“ in der Funktion als Moderator eine strafrechtliche Handlung begehen konnte.
Denn, eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person.
Die eingesetzte Kommission kommt zu folgendem Ergebnis:
Der Moderator scheint überarbeitet zu sein, denn in seinem Alter und seinem angeknacksten Gesundheitszustand ist es dringend notwendig, dass das Gehirn täglich eine Denkpause einlegen muss.
Symptome einer Depression sind erkennbar. Lesen Sie dazu hier mehr:

http://www.depressionen-depression.net/s...-depression.htm

Die Depression hat viele Gesichter. Eines jedoch ist immer gemeinsam: Ein normales Leben ist nur stark eingeschränkt möglich, tägliche Pflichten werden schnell zu einer unüberwindlichen Hürde.
Und hier vermutet die Kommission, dass der Angeklagte mit den Aufgaben des Moderators überfordert ist.
Es ist unerklärlich, warum der Angeklagte so reagierte, zumal sich der Kläger und der Angeklagte im Ganzen nur einmal kurz begegnet sind.
Außerdem ging es im Themenbereich „Heirat in Bang Rak“ um einen Beitrag, der aus dem
topic.php?topic=, also dem Heimatforum des Klägers kopiert wurde, wo eine Quellenangabe unbedingt erforderlich ist.

Es stellt sich die Frage, warum der Angeklagte nicht den ganzen Text, vom Forum des Klägers gelöscht hat, zumal der Text ja bereits in dem Thread schon einmal aufgeführt wurde?

Des Weiteren konnten wir in einem anderen Forum lesen, dass der Angeklagte dort bezeugte:
Hier das Zitat:
hmh Posted: Wed Oct 15, 2008 6:20 am Post subject: Der den Tango tanzt
“Manfred unter Tango ist beim TIP weder gesperrt, noch unterliegt er irgendeiner Einschränkung. Er hat sein Nutzerkonto auch nicht selbst aufgelöst. Ob Manfred P…… beim TIP unter Tango tanzt (oder etwas anderes oder auch gar nicht), ist seine eigene Entscheidung. Korrekt ist es, so etwas klarzustellen.“
Ende des Zitats!

Seit dieser Mitteilung hat sich „Tango“ definitiv nicht mehr im Tipforum zu Wort gemeldet, es lag somit keine begründete Sperrung vor, falls diese im Nachhinein vom Moderator jetzt vorgenommen wurde.
Somit trägt der Angeklagte die volle Verantwortung für die schriftlich fixierte und beleidigende Aussage. Eine Verwechslung der Person kann es nicht geben aufgrund dieser Äußerung:
„Wir brauchen diesen Streithansel nicht, soll er doch sein eigenes Forum aufmachen.
Und, PS:
Alle, die in seine Fußstapfen treten wollen (Minensucher, Berufscholeriker, erst Jumbo-Mit-, dann Gegenstreiter usw. usf.) sind hier ebenso wenig willkommen.

Der Kommission ist es nicht gelungen, den wahren Grund der beleidigenden Äußerung herauszufinden und führt dies auf seinen angeknacksten Gesundheitszustand zurück.

Quelle: Manfred unter Tango

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#69 von Tango , 11.05.2011 18:36

EU-Richter untersagen Steuerdiskriminierung

Gleichberechtigung für schwule und lesbische Paare: Wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben Homosexuelle die gleichen Ansprüche auf Altersversorgung wie Mann und Frau in einer Ehe. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.
Luxemburg - Die obersten EU-Richter haben die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sie bei der betrieblichen Altersvorsorge steuerlich nicht benachteiligt werden. Sofern Schwule oder Lesben in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben sie den gleichen Anspruch auf Rentenzahlungen wie gemischt geschlechtliche Eheleute. Bisher bestehende Nachteile seien eine unzulässige Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, sagten die Richter.

Auch private Arbeitgeber müssen gleiche Vorsorge zahlen
Das Gericht sprach dem Kläger die beantragte Erhöhung der Versorgung von 302 Euro zu. Seine Situation sei insgesamt mit der eines Ehepartners vergleichbar. Zudem seien auch Partner innerhalb einer Homo-Ehe zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet.

Nach dem Luxemburger Urteil können Lebenspartner nun rückwirkend ab Ablauf der Umsetzungsfrist für die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, also ab dem 3. Dezember 2003, eine Berechnung ihrer Zusatzversorgung verlangen, die gleichgeschlechtlichen Ehepartnern entspricht.
Öffentliche Arbeitgeber sind unmittelbar an das Urteil gebunden. Grundsätzlich ist das Urteil aber auch auf die betriebliche Altersversorgung übertragbar. Sofern private Arbeitgeber unter Hinweis auf deutsche Gesetze die Gleichbehandlung verweigern, können Lebenspartner gegen den Bund einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Aktenzeichen: C-147/08
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...,761734,00.html

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#70 von Tango , 18.05.2011 22:32

Zahlungspflicht[/size]
Privatpatienten müssen Arztrechnungen auch dann bezahlen, wenn sie erst wenige Tage vor dem Ende der Verjährungsfrist eintreffen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 213 C 18.634/10) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Patient hatte sich in den Jahren 2003 und 2004 von einem Urologen behandeln lassen. Über diese Leistungen schickte der Arzt im Dezember 2006 und im Dezember 2007 Rechnungen - jeweils mehr als drei Jahre nach der Behandlung. Der Patient weigerte sich zu zahlen. Zu Unrecht, entschieden die Richter. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre und beginne jeweils zum Ende des Jahres, in dem der Arzt die Leistung erbracht hat.

[size=150]Fristablauf
Wenn eine Krankenkasse geschlossen wird, können die Mitglieder nur innerhalb bestimmter Fristen selbst eine neue Kasse wählen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der jüngsten Entscheidung des Bundesversicherungsamtes, die Krankenkasse City BKK zum 1. Juli zu schließen. Pflichtversicherte können sich bis zwei Wochen nach der Schließung selbst eine neue Krankenkasse suchen. Tun sie das nicht, meldet sie der Arbeitgeber bei einer anderen Kasse an. Bei freiwillig Versicherten läuft die Frist länger, nämlich drei Monate. Wer während des Kassenwechsels Leistungen bezieht, zum Beispiel während eines Krankenhausaufenthalts, braucht sich nach Angaben der Verbraucherzentrale keine Sorgen um die Abrechnung zu machen. Die Kassen klären solche Fälle in der Regel untereinander.
Capital.de

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#71 von Tango , 01.06.2011 18:43

„Jawohl, mein Führer“

Nazi-Spruch kostete Mitarbeiter fast den Job

Mittwoch, 01.06.2011, 12:16
Ein Gericht hat der Klage eines Mannes gegen seine Kündigung stattgegeben. Er hatte Anweisungen seines Chefs mit „Jawohl, mein Führer“ kommentiert. Hinnehmen muss der Vorgesetzte so eine Äußerung aber nicht.
Ein Mitarbeiter, der seinem Vorgesetzten mit „Jawohl, mein Führer“ geantwortet hatte, hat erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil entschied, liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters vor. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage (Az. 11 Sa 353/10).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz „Jawohl, mein Führer“ beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung – handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig.
Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige Kündigung als unverhältnismäßig
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#72 von Tango , 07.06.2011 11:04

FG Hamburg: Muss der Bürger schlauer sein als der Zoll?

Muss der Bürger schlauer sein als der Zoll? Mit dieser Frage musste sich das Finanzgericht Hamburg befassen (4 K 63/11).

Zum Sachverhalt: Der Kläger hatte über das Internet einen Blu-ray-Player zum Preis von rund 500 EUR bestellt. Bei Abholung des Gerätes beim Zollamt meldete er die Einfuhr ordnungsgemäß an. Der diensthabende Zollbeamte besprach sich mit einem Kollegen, gab die Daten in das EDV-System ein und setze gegenüber dem Kläger in einem mehrseitigen Einfuhrabgabenbescheid Abgaben in Höhe von 88,68 EUR fest. Der Kläger zahlte diesen Betrag und verließ das Zollamt mit seinem Blu-ray-Player. Erst jetzt bemerkten die Zollbeamten, dass ihnen bei der Eingabe der Daten in das EDV-System ein Fehler unterlaufen war und dass sie gegenüber dem Kläger zu geringe Einfuhrabgaben berechnet hatten. Das Zollamt erhob deshalb vom Kläger Einfuhrabgaben in Höhe von weiteren 77,21 EUR nach und führte zur Begründung aus, dass der Kläger durch schlichtes Nachlesen der einschlägigen Gesetzesvorschriften diesen Fehler bei der Berechnung der Einfuhrabgaben hätte bemerken können; auf Vertrauensschutz könne er sich deshalb nicht berufen.

Der in zollrechtlichen Angelegenheiten unbeholfene Kläger wandte sich hilfesuchend an das Finanzgericht Hamburg, das seiner Klage stattgab. Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg führte in seinem Urteil aus: Der Kläger habe darauf vertrauen dürfen, dass die Zollbeamten über die erforderliche Sachkunde verfügen würden. Es sei lebensfremd und vom Kläger nicht zu verlangen, sich während der nur etwa 15 Minuten dauernden Zollabfertigung über die zutreffende Höhe der Einfuhrabgaben zu informieren. Abgesehen davon, dass die zollrechtlichen Bestimmungen dem Kläger im Zeitpunkt der Zollabfertigung nicht zur Verfügung gestanden hätten, könne vom Bürger nicht erwartet werde, dass er sich in den zollrechtlichen Bestimmungen, die nicht nur unübersichtlich und schwer verständlich seien, sondern jedes Jahr auch mehrere Tausend Seiten umfassten, besser auskenne als der Zoll. Dies aufzuschreiben war dem 4. Senat übrigens so wichtig, dass er bereits sechs Wochen nach Klageerhebung sein Urteil fällte.
Quelle: Steuerlinks.de

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#73 von Tango , 07.06.2011 22:40

Urteil:

ALG II Empfänger in NRW stehen 50 qm Wohnfläche zu
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) entschied am 16.05.2011, dass alleinstehenden Hartz IV Beziehern zumindest im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Wohnfläche von 50 m² zusteht (Az.: L 19 AS 2202/10). Im Streitfall wehrte sich ein Hilfebedürftiger gegen eine Entscheidung des für ihn zuständigen Grundsicherungsträgers, wonach er lediglich Anspruch auf Miete und Nebenkosten für eine 45 m² große Wohnung [...]

Quelle: Sozialleistungen.info

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#74 von Tango , 13.06.2011 09:32

Arbeitsrecht

Gleiche Rente für Homosexuelle
Schwule und Lesben in einer eingetragenen Partnerschaft haben die gleichen Rentenansprüche wie Eheleute. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden; im konkreten Fall muss nun das Arbeitsgericht Hamburg den Richterspruch umsetzen.
Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner in Bezug auf ihre Rentenansprüche gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.
Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, die einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert hatte. Darin sahen die EU-Richter eine „Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung.
Hier geht´s weiter: http://www.faz.net/artikel/C31408/arbeit...e-30336524.html

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#75 von Tango , 16.06.2011 19:11

Zechschulden:
Zur Beweiskraft von Strichen auf einem Bierdeckel als Abrechnungsgrundlage für konsumierte Getränke

Teurer Streit um Bierdeckelstriche
Können Striche auf einem Bierdeckel beweisen, wie viel Getränke ein Gast getrunken hat? Hierüber hatte das Amtsgericht München zu entscheiden.
Die Inhaberin eines Lokals klagte gegen eine ehemalige Stammkundin. Sie warf ihr vor, Getränke, die sie konsumiert hatte, bislang nicht bezahlt zu haben. Eben weil sie Stammkundin sei, habe sie nicht immer gleich zahlen müssen, sondern man habe ihre Getränkekosten auf Bierdeckeln notiert. Jetzt seien 136 Euro aufgelaufen, die wolle man erstattet bekommen.

Hier geht´s weiter: http://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung11797

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