Hier hat die deutsche Botschaft keine Konsularbescheinigung ausgestellt, obwohl ein EFZ vorlag. Falls Interesse besteht,
hier der Link: http://openjur.de/u/283413.html
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... es wäre müßig, jetzt in eine längere, sich sehr differenzierte Diskussion mit Dir, lieber @Tango , einzulassen, auch nicht unter Hinblick dieses beigezogenen Urteils...
DU sucht dringendst/Händeringend nach einer grundsoliden Rechtfertigung deiner hervorgehobenen, propangierten Eheschließung mittels Personenstandbescheinigung... von hier ausgehen...
f5t1737p36693-familienrecht-eheschliessung-heiratsurkunde.html?hilit=#p36693
Und was ich davon halte, wirst Du sicher noch heute im Verlaufe des weiteren Tages lesen können ...
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@Somprit,
deine Haltung bezüglich des EFZ ist doch allen bekannt. Warum willst du jetzt wieder aus deinem Archiv die alten Klamotten herauskramen?
Du bist natürlich unbelehrbar und lässt andere Meinungen nicht gelten. Wirst nun auch noch beleidigend.
Deine Reaktion hatte ich natürlich schon vorausgesehen, sie zeigt, dass du für den diplomatischen Dienst nicht tauglich bist.
Dieses Urteil, wie du richtig erkannt hast, habe ich extra eingegeben, um aufzuzeigen, dass die Botschaft nicht fehlerfrei ist, im Gegensatz zu dir.
Es ist bedauerlich, dass man erst durch Gerichtsbeschluss sein Recht durchklagen muss.
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Zitat von Tango
@Somprit,
deine Haltung bezüglich des EFZ ist doch allen bekannt. Warum willst du jetzt wieder aus deinem Archiv die alten Klamotten herauskramen?
Du bist natürlich unbelehrbar und lässt andere Meinungen nicht gelten. Wirst nun auch noch beleidigend.
...
1. ... muss ich nichts aus MEINEM Archiv heraus kramen, das und vieles mehr findet man mittels Suchfunktion ... in Foren ... und dafür sind sie doch wohl da!
2. ...ich verteidige aus meiner Sicht das EFZ, einhergehend mit der K.-Bestätigung als wirklich 100 % Sicherheit mit allem, was im Zusammenhang einer Eheregistrierung steht
Nachzulesen unter: f5t1737p36699-familienrecht-eheschliessung-heiratsurkunde.html?hilit=#p36699
...wo aber werde ich Dir gegenüber BELEIDIGEND
...bis kommenden Montag also (vielleicht)
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... nun ja, nachdem unser @Tango meine vorstehende Frage, wo ich IHM gegenüber "beleidigend" wurde, noch nicht beantworten konnte, schnell mal ein Urteil, welches für einen Jeden von uns wichtig werden könnte....
... da uns verloren gegangenes Fluggepäck alle einmal treffen kann, hier ein interessantes Urteil - Auszug nachstehend -:
Zitat
Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände verlangen, wenn sich diese in einem Gepäckstück befinden, das von einem auf demselben Flug Mitreisenden aufgegeben wurde. Es ist jedoch Sache der betroffenen Reisenden, dies nachzuweisen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union...
... In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass ein Reisender vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben. Folglich ist nicht nur dem Reisenden Schadensersatz zu leisten, der sein eigenes Reisegepäck individuell aufgegeben hat, sondern auch dem Reisenden, dessen Gegenstände sich in dem von einem Mitreisenden, der denselben Flug genommen hat, aufgegebenen Reisegepäck befunden haben...
Deshalb verlangen die vier Reisenden von Iberia Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro, was 4.000 SZR entspricht (d. h. 1.000 SZR je Reisenden)...
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Solidarrente
CDU hält Rentenkonzept der SPD für nicht finanzierbar
25.11.2012 • Die Altersbezüge von Geringverdienern sollen aufgestockt, die Einführung der Rente mit 67 soll ausgesetzt werden. Die Beschlüsse der SPD zur Rente tragen die Handschrift der Parteilinken.
Von Kerstin Schwenn, Berlin
nion und FDP ringen noch um ein Rentenkonzept, die SPD hat auf ihrem Parteikonvent am Wochenende schon eines beschlossen. Sie hat die Vorschläge des SPD-Vorstands für eine Mindestrente von 850 Euro für langjährig Versicherte und eine Reihe weiterer Verbesserungen für Rentner bestätigt. Das Konzept trägt die Handschrift der Parteilinken. Auf Initiative des designierten Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück wurde kurz vor dem Parteikonvent noch das Versprechen aufgenommen, die Ost-Renten bis 2020 stufenweise an das Westniveau anzugleichen.
Mit der „Solidarrente“ will die SPD die Alterseinkünfte von Geringverdienern aufstocken. Das Modell ähnelt der Lebensleistungsrente, mit der die Union die drohende Altersarmut eindämmen will. Auch für die SPD ist Voraussetzung, dass die Nutznießer des Rentenaufschlags lange gearbeitet haben, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Allerdings wollen die Sozialdemokraten - anders als die Union - auch Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit auf die nötigen vierzig Versicherungsjahre anrechnen. Schwarz-Gelb hatte die Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger von 2011 an abgeschafft.
Hier geht`s weiter:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wi...r-11971540.html
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Gerichtsentscheidung Türkin muss nach 30 Jahren zum Integrationskurs
Sie lebt seit 30 Jahren in Deutschland, spricht aber kein Deutsch. Deshalb muss eine 61-jährige Türkin jetzt an einem Integrationskurs teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung der Ausländerbehörde.
Karlsruhe - Auch eine seit 30 Jahren in Deutschland lebende Türkin kann zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen.
Hier geht´s weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...s-a-869415.html
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Zitat
Sie lebt seit 30 Jahren in Deutschland, spricht aber kein Deutsch
der Entscheidung kann man nur zustimmen !
Zu welchem entsprechenden Integrationskurs sollte Thailand Ausländer analog dazu zwingen, um ebenso seit zig Jahren hier lebende Deutschsprachige, die sich weigern die Sprache zu erlernen und sich zu integrieren?
Die türkische Frau lebt genau wie jene an der Seite ihres Ehepartners, der stellvertretend für sie alle Pflichten wahrnimmt wie die Thaifrauen, in deren Abhängigkeit die DACHler leben.
Noch dazu hat sie SECHS Kinder, die sie ebenso betreuen können, falls ihr Mann nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.
Diese hat sie derart großgezogen, daß alle gut ausgebildet sind und als DEUTSCHE STAATSBÜRGER Steuern zahlen. Das ist eine bemerkenswerte Lebensleistung in einem fremden Land, die belohnt werden müßte!
Daß man der des Lesens und Schreibens nicht kundigen Frau aber nach sage und schreibe DREIßIG Jahren unbehelligten Lebens nun zwangsweise das geordnete Leben durcheinander bringen will, ist ein lächerlicher Scherz.
Für NEU ankommende Einwanderer ist die Verpflichtung selbstverständlich absolut richtig und notwendig.
Ich weiß ja nicht aus welcher Stadt du kommst, vielleicht ist bei euch ja alles ganz anders.
Neele musste jedenfalls laut lachen, als er dies von dir las:
Zitat von blawan
Diese hat sie derart großgezogen, daß alle gut ausgebildet sind und als DEUTSCHE STAATSBÜRGER Steuern zahlen. Das ist eine bemerkenswerte Lebensleistung in einem fremden Land, die belohnt werden müßte!
Es ist aber durchaus möglich, dass ich deine Ironie nicht verstanden hab.
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Weder noch, ich habe nur unvoreingenommen den Artikel gelesen.
Hier ist er:
Gerichtsentscheidung
Türkin muss nach 30 Jahren zum Integrationskurs
Sie lebt seit 30 Jahren in Deutschland, spricht aber kein Deutsch. Deshalb muss eine 61-jährige Türkin jetzt an einem Integrationskurs teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte eine Entscheidung der Ausländerbehörde.
Karlsruhe - Auch eine seit 30 Jahren in Deutschland lebende Türkin kann zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde, die der Frau die Teilnahme an einem Integrationskurs verordnet hatte. Die Ehefrau eines Ladenbesitzers hatte geklagt und darauf verwiesen, dass ihre Kinder gut ausgebildet seien, Steuern bezahlten und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre schlechten Sprachkenntnisse lägen daran, dass sie Analphabetin sei.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau jedoch ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, "dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können". Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe 4 K 2777/11)
als/dapd
...immer wieder
- besonders deutlich hebt sich das neue Messi = "TNT" damit hervor -
sieht man(n), dass ganze Presseartikel 1 : 1 in Foren übertragen werden
Daher sollte man(n) sich mal mit diesem OLG-Urteil beschäftigen
Zitat
Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt
Texte von Nachrichtenagenturen genießen urheberrechtlichen Schutz, da es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Somit kann bei Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz nach dem Urhebergesetz geklagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden....
weiter unter: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Kar...t.news14607.htm
Vielleicht weiß ja unser @Grüner noch etwas dazu
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...werter @Allgeier,
- bezugnehmend auf das vorstehend eingestellte OLG-Urteil hinsichtlich Nachrichtentexte -
DICH wird es wieder nerven... ICH hingegen denke, dass Aufklärungsarbeit doch Früchte trägt ...wenn auch auf einem anderen Acker, wo einer seiner Rasse entsprechend laut „bellt“...
Zitat
...wie kommst du denn gerade jetzt darauf ? Nur weil so ein Knallkopp, der angeblich nie hier liest, bei den Farmboys dem Messi das vorwirft.
Dabei langweilt dieser Knallkopp doch dort auch schon immer mit seinem drögen Copy & Paste von Tagesschau.de.
Oder sein Rechtsexperte bringt doch auch fast nur Copy & Paste von Urteilen aus der Presse. So wie @Grüner mit seinen Buchvorstellungen, aber der hat die wenigstens vorher selbst mal bei Amazon gepostet...
...dass dieser „Beller“ gleich auch unserem hervorragenden „Rechtsexperten“ bzw. „Kulturverantwortlichen“ noch ein Stöckchen zuwirft, zeigt doch von welcher Intelligenz ER geschaffen ist... aber schön, dass auch ER zu unserem ständigen Lesern gehört!
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Gemeinde darf die Vergabe einer Hausnummer verweigern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Hätten Sie gedacht, dass ein Grundstückseigentümer einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer auf die General- und Befugnisklausel stützen kann? Das OVG Sachsen-Anhalt hatte über einen solchen Fall zu entscheiden (Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.08.2010, Az. 3 L 592/08).
Der Eigentümer eines Grundstücks beantragte bei der Gemeinde die Vergabe einer Hausnummer für sein Grundstück. Auf diesem Grundstück wurde in den Jahren 1973/1974 ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude errichtet. Das Gebiet ist durch eine überwiegend zu DDR-Zeiten entstandene Bebauung mit kleingärtnerisch genutzten Grundstücken, Gartenhäusern, Wochenendhäusern und einigen Wohnhäusern geprägt. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet ist nicht vorhanden. Der Weg, an dem das Grundstück liegt, ist im Straßenverzeichnis der Gemeinde nicht als öffentliche Straße eingetragen, er trägt aber eine Gewannbezeichnung (als alte Flurbezeichnung).
Hier geht´s weiter: http://www.weka.de/kommunalverwaltung/65...est&va=22930453
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Wie sich der Familienfrieden im Erbfall wahren lässt
Das Erbrecht hält für die vielfältigen Familienkonstellationen unserer Zeit einige Stolperfallen bereit. Wer nicht aufpasst, provoziert zusätzliche Konflikte in ohnehin oft angespannten Verhältnissen. Von Lina Panitz
Damit hatte der Leiter eines Großstadtkrankenhauses nicht gerechnet. Nur ein Jahr nachdem der 55-Jährige seine erste Frau verlassen und eine neue Ehe mit einer Assistenzärztin gewagt hatte, ging diese in die Brüche. Der wohlhabende Alleinverdiener hat mit seiner Ex-Frau zwei Kinder und hat zusammen mit der neuen, jüngeren Frau ein Testament aufgesetzt.
Damit wollte der Mediziner seiner neuen Frau und den zwei von ihr in die Ehe mitgebrachten Kindern möglichst große finanzielle Sicherheit geben. In seiner Enttäuschung schrieb er nach der Trennung handschriftlich "widerrufen" auf dieses Dokument und setzte in einem neuen Testament nur seine Kinder ein – in der Annahme, dass damit das Ehegatten-Testament hinfällig und seine Kinder erben würden.
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http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec...ren-laesst.html
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