RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#151 von Walter P. ( Gast ) , 22.07.2012 16:47

Aufgrund in den vorstehenden Beiträgen herauf beschworenen Szenarien habe vorsorglich schon einmal die site http://www.dignitas.ch/ angesehen. Wenn einige der hier schreibenden werten, hochwerten, universalhochwerten und allerwertesten Schreiberlinge sich mir anschließen wollen melden wir uns doch dort gemeinsam an; vielleicht ist ein Mengenrabatt möglich, denn man sollte auch bei seinem Ableben darauf achten, das Erbe an die Nachfolger nicht sinnlos zu verschleudern.

Walter

Walter P.

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#152 von Somprit , 22.07.2012 17:01

... nun werter aller-allerwertesten @Walter P., da ich gerade sehr hautnah in einen mich Trauerfall eingebunden bin, keine Zeit für Kurzweil hier vor Ort habe, muss ich Dir sagen, dass ich aufgrund des derzeit hier ablaufenden Szenariums auch bei mir der Gedanke - im Falle des mal eintretenden Falles - aufgekommen ist, mein "Ein-und-alles" auf die Möglichkeit einer mich begleitenden aktiven Sterbehilfe gedanklich einzustimmen.... ... denn sollte das Bittere eintreten, was uns unser @illuminati wie eine Gebetsmühle vororgelt... wird dies wohl für einige der letzte Ausweg sein können...

... denn diese "Gabe Gottes", wie @Allgeier... nämlich im Rahmen der Selbstversorgung den Acker zu pflügen, ist mir nun mal nicht gegeben...

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#153 von Walter P. ( Gast ) , 22.07.2012 17:07

Zitat von Somprit
... nun werter aller-allerwertesten @Walter P., da ich gerade sehr hautnah in einen mich Trauerfall eingebunden bin, keine Zeit für Kurzweil hier vor Ort habe, muss ich Dir sagen, dass ich aufgrund des derzeit hier ablaufenden Szenariums auch bei mir der Gedanke - im Falle des mal eintretenden Falles - aufgekommen ist, mein "Ein-und-alles" auf die Möglichkeit einer mich begleitenden aktiven Sterbehilfe gedanklich einzustimmen.... ... denn sollte das Bittere eintreten, was uns unser @illuminati wie eine Gebetsmühle vororgelt... wird dies wohl für einige der letzte Ausweg sein können...

... denn diese "Gabe Gottes", wie @Allgeier... nämlich im Rahmen der Selbstversorgung den Acker zu pflügen, ist mir nun mal nicht gegeben...



.........oki doki, dann melde ich zunächst einmal Dich und mich verbunden mit einer Option auf weitere Kandidaten an.

Walter

Walter P.

RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#154 von illuminati , 22.07.2012 20:45

Zitat von Walter P.

.........oki doki, dann melde ich zunächst einmal Dich und mich verbunden mit einer Option auf weitere Kandidaten an.
Walter



wie so vieles ist das auch in TH einfacher, weil rezeptlos erhältlich - Phenobarbital - http://de.wikipedia.org/wiki/Phenobarbital das wird bei Dignitas verwendet, nachzulesen auf deren Seite.

Aber zur Vorwarnung: in D habe ich noch einen Rucksack voll mit Luminal®, von meinem verstorbenen Vater. Er wollte auch zu diesem Mittel greifen - als es soweit war hatte die Angst dominiert. Bei einem mittlerweile verstorbenen Freund hier in TH - Gehirntumor - er wollte von mir die nötige Dosis und Anwendungsweise wissen. Ich habe sie ihm geschickt zuvor hatten wir darüber gesprochen - das Ergebnis war wie bei meinem Vater.

Wer im normalen Leben nicht in der Realität zu Hause ist - wird auch keinen Suizid begehen, nicht einmal, wenn der Arzt ihm noch 1 Monat zu leben gibt und das Ende absehbar nicht einfach verläuft. Die Wunschvorstellungen sind die letzten Gedanken, bis unmittelbar vor dem Ende - dann ist ein Suizid aus eigener Kraft aber nicht mehr durchführbar.

PS: Du must erst Mitglied bei Dignitas werden und dich einem Interview stellen - im Land der Freien benötigst du nur die nötige Entschlossenheit

 
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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#155 von MeinRad ( Gast ) , 23.07.2012 21:45

ich seh das so, wer sich "werter aller-allerwertesten" nennt hat sich schon mag gezopft, vielleicht sich gegenseitig schon mal eine reise in die schweiz zu "Dignitas" gewünscht

ich hab da ein nachbar der hat so eine reise nicht überstanden umso besser seine nun lustige-witwe. wenn die noch etwas jünger wäre

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#156 von Tango , 25.07.2012 20:27

Erbschaftsteuer

Teurer Trauerfall
von Raimund Diefenbach

Erben Ausländer in Deutschland, zahlen sie mehr Steuern als Deutsche. Vor einem deutschen Gericht haben Betroffene bereits einen Teilerfolg errungen. Nun muss der Europäische Gerichtshof muss darüber urteilen. Eine Entscheidung, die auch viele Auswanderer betreffen könnte.
Als der Schweizer Beat Zügler* aus Montreux ein Schreiben des deutschen Finanzamtes in seiner Post fand, glaubte er zunächst an einen Fehler. Seine Frau, eine gebürtige Deutsche, war kürzlich gestorben und hatte ihm neben einigem Barvermögen auch ein Haus in Düsseldorf im Wert von knapp 500.000 Euro vererbt. "Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das Vermögen steuerfrei zu bekommen", erzählt Zügler. Schließlich ist er der Ehemann, und Gatten erben im deutschen Recht bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Ihm aber blieb dieser Freibetrag verwehrt: Der promovierte Aeronautikingenieur sollte an das Finanzamt mehr als 40.000 Euro überweisen. "Der deutsche Staat hatte mir als Ehemann nur einen Freibetrag von 2000 Euro zugebilligt."

Hinweis:Interessantes Urteil, da es weitergeleitet wurde zum EUGH, denn die Schweiz wird wie ein Drittstaat erbschaftssteuerlich behandelt, also wie Thailand.

Hier geht´s weiter:
http://www.capital.de/steuern-recht/:Erb...aign=2012_07_25


Anmerkung: Siehe auch dazu unter „Erbangelegenheiten“:
http://chiangmaitreff.npage.eu/erbschaft...landsbezug.html

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#157 von Somprit , 26.07.2012 05:39

... bezogen auf das vorstehende Urteil ... ... bereite Dich, lieber @Tango, mal näher auf einen gleich gelagerten Fall hierzulande vor... ...denn ich stecke derzeit mitten in solch einem sich abzeichnenden Dilemma...und das gleich in einem Doppelpack..

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#158 von Tango , 09.08.2012 22:13

Urlaubsanspruch entsteht auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis

Urlaubsansprüche verfallen aber 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres

Auch wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Hier geht´s weiter:
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13924

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#159 von Tango , 19.08.2012 16:03

Neuordnung der Rundfunkbeiträge

Jurist klagt gegen "Fernsehsteuer" Von Heribert Prantl

Der Protest gegen die neue Rundfunkabgabe ist wild: 17,98 Euro soll jeder Haushalt künftig zahlen, unabhängig davon, ob er Fernseher, Radios oder internetfähige Computer besitzt. Doch ein junger Jurist aus Passau klagt - und könnte ARD und ZDF einen Strich durch die Rechnung machen.

[b]Hier geht´s weiter:[/b
]http://www.sueddeutsche.de/medien/neuordnung-der-rundfunkbeitraege-jurist-klagt-gegen-fernsehsteuer-1.1444305

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#160 von Somprit , 19.08.2012 18:13

pflegebedürftig in Thailand, welche staatliche Hilfe aufgrund der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung aus deutschen Landen ….

Da sich in jüngster Vergangenheit die Pflegebedürftigkeit von hier im Lande darbender Rentner erhöht hat, mal ein interessantes Urteil:

Versicherung muss nicht zahlen

Wer sich als deutscher Pflegebedürftiger vorübergehend im Ausland aufhält, kann nicht damit rechnen, dass die Pflegeversicherung für Kosten wie Grundpflege aufkommt. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit eine schon in Deutschland geltende Regelung. ...

...Deutsche im Ausland haben keinen Anspruch darauf, dass die deutsche Pflegeversicherung die Pflege und häusliche Versorgung an ihrem zeitweiligen Wohnort bezahlt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er bestätigte damit die schon bisher in Deutschland geltende Regelung und wies eine Klage der EU-Kommission dagegen ab. …[/i]

Quelle http://www.n-tv.de/ratgeber/Versicherung...cle6716271.html

…aus diesem Urteil erschließt sich mir allerdings nicht dieser Passus:

… Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes aus der Pflegeversicherung. Die sogenannten "Sachleistungen" - also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung - müssten aber nicht von der Pflegeversicherung erstattet werden, entschieden die höchsten EU-Richter. Das Pflegegeld ist etwa die Hälfte des Betrages, der für Sachleistungen gezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Rechtsstreits lag der Unterschied bei 685 zu 1510 Euro.

…bekommt der Pflegebedürftige nun den „niedrigeren“ Satz doch oder doch nicht…
Vielleicht weiß unser Rechtsexperte @Tango Rat…

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#161 von Tango , 21.08.2012 19:50

Pflegeversicherung
@Somprit fragt: …bekommt der Pflegebedürftige nun den „niedrigeren“ Satz doch oder doch nicht…

Bei einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, also in einem Nichtvertragsstaat, kommen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht in Betracht. Das bedeutet, dass bei einem Leistungsbezieher, der seinen Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in einen solchen Staat verlegt, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung einzustellen sind.

Selbst wenn er seinen Wohnsitz vom Inland ins Ausland verlegt, können Leistungen eingestellt werden, auch dieses sollte bedacht werden bei einem Wohnsitzwechsel.

Es gibt zwischen Thailand und der BRD kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen.
Bezieht man eine Bruttorente durch den Wohnsitzwechsel, so erfolgt gleichzeitig die Einstellung von Leistungen im Bereich der Krankenversicherung. Dieses verbirgt wiederum die gleichzeitige Einstellung des Mitgliedschaftsverhältnisses in der sozialen Pflegeversicherung.
Selbst dann, wenn der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt in einem EU/EWR oder Abkommensstaat verlegt wird und aufgrund der Bestimmungen des bilateralen Sozialversicherungsabkommens die Krankenversicherung in der BRD aufrecht erhalten bleibt.

Es heißt: „Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ruht (§ 34 SGB XI), wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält.
Die Pflegesachleistungen werden für diesen Zeitraum nur weiter gewährt, wenn die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet.
Die Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI) werden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr weiter gewährt.

§ 34 Ruhen der Leistungsansprüche (Auszug)

(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht:
1.
solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 weiter zu gewähren. Für die Pflegesachleistung gilt dies nur, soweit die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet,

(1a) Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
(2) Der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht darüber hinaus, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege (§ 37 des Fünften Buches) auch Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht, sowie für die Dauer des stationären Aufenthalts in einer Einrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4, soweit § 39 nichts Abweichendes bestimmt. Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation weiter zu zahlen; bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches Anwendung findet, wird das Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 auch über die ersten vier Wochen hinaus weiter gezahlt.
(3) Die Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 ruhen nicht für die Dauer der häuslichen Krankenpflege, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt des Versicherten oder Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr sowie in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

§ 35 Erlöschen der Leistungsansprüche

Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Buch nichts Abweichendes bestimmt ist. § 19 Absatz 1a des Fünften Buches gilt entsprechend.

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#162 von Tango , 21.08.2012 19:55

Rentner weiter im Visier des Finanzamts

Hier der Text: http://www.bdl-online.de/index.php?id=360

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#163 von Somprit , 22.08.2012 06:43

Zitat von Tango
Pflegeversicherung
@Somprit fragt: …bekommt der Pflegebedürftige nun den „niedrigeren“ Satz doch oder doch nicht…



... wobei die Frage wieder mal wie zu erwarten, erschöpfend und sehr gut fundiert beantwortet wurde Danke!

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#164 von Tango , 23.08.2012 09:13

Medikamente Festpreise gelten für alle

An die deutschen Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente sind auch ausländische Versandapotheken gebunden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden.
Von Joachim Jahn

uch Versandapotheken aus anderen EU-Ländern müssen sich an die Festpreise halten, die in Deutschland gelten. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwochabend in Karlsruhe entschieden. Damit setzte sich eine deutsche Apothekerin gegen eine Internet-Apotheke aus den Niederlanden durch. Das höchste Richtergremium musste diese Grundsatzentscheidung treffen, weil Bundesgerichtshof und Bundessozialgericht in der Frage uneinig waren. Der Gemeinsame Senat, der nur alle paar Jahre zusammentritt, stellte sich nun auf die Seite der Karlsruher Zivilrichter (Az.: GmS-OGB 1/10).

Hier geht´s weiter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/me...e-11864894.html

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RE: Interessante Gerichtsurteile oder Artikel im Behördenkram

#165 von Tango , 23.08.2012 09:32

Bundesfinanzhof
Finanzamt darf bei Erben nicht doppelt abkassieren
Nicht nur Geld kann man erben. Auch ausstehende Steuerschulden fallen den Hinterbliebenen Verstorbener zu. Doppelt abkassieren darf das Finanzamt in diesem Fall aber nicht, entschied der Bundesfinanzhof.
Wenn Eltern ihren Kindern neben einer Erbschaft auch dicke Steuerschulden hinterlassen, dann darf das Finanzamt nicht doppelt zulangen. Die noch fällige Einkommenssteuer ist zunächst vom Nachlass abzuziehen und erst dann die Erbschaftssteuer zu berechnen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied (Az: II R 15/11).
Hier geht´s weiter:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/erb...aid_804671.html

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