BGH erlaubt SPIEGEL im Fall von Bundespräsident Christian Wulff Einsicht in Grundbuch für Recherchezwecke
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Journalisten können bei legitimen Recherchen einen Anspruch darauf haben, dass das Grundbuchamt ihnen uneingeschränkte Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Geklagt hatte das Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL", das Recherchen über die Kreditvergabe für den Erwerb des Grundstücks des Politikerehepaars Wulff anstellte.
Keine Auskunft über die Höhe der Eigentümergrundschuld
Das Oberlandesgericht erteilte keine Auskunft über die Höhe der Eigentümergrundschuld. Mit einer Rechtsbeschwerde verfolgte das Nachrichtenmagazin seinen Antrag auf (uneingeschränkte) Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten weiter.
BGH erlaubt Grundbucheinsicht
Der Bundesgerichtshof gab der Rechtsbeschwerde statt und wies das Grundbuchamt an, dem Nachrichtenmagazin Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten von G. , Blatt 4291, zu gestatten.
Das Oberlandesgericht erteilte keine Auskunft über die Höhe der Eigentümergrundschuld. Mit einer Rechtsbeschwerde verfolgte das Nachrichtenmagazin seinen Antrag auf (uneingeschränkte) Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten weiter.
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