Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#1 von Somprit , 10.11.2009 19:59

Wer oder was ist der "Deutsche-Hilfsverein-Thailand e.V." ... was will er?

Helfen, wo Hilfe Not tut[/size]

Sozusagen als Overtüre will ich mal mit einem der Hauptprobleme der sich hier im Lande aufhaltenden "Langzeit-Gäste" beginnen
[size=85]Quelle:
http://www.dhv-thailand.de/themen_details.php?id=21
nämlich der in der Regel fehlenden, nicht vorhandenen KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversicherung
In Deutschland gibt es die Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass sich Menschen in einer
bestimmten Einkommensgruppe versichern müssen, und dass Versicherer in der Regel
niemanden vom Versicherungsschutz ausschließen können. Auch einkommensschwache
Bürger erhalten einen recht weitreichenden Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe
des bezahlten Beitrags.

Dieses System gilt nicht für Thailand. Das soziale Netz endet an der deutschen Grenze. Hier
muss man sich privat versichern, und das geht nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft:
ein gutes, d.h. umfassendes Produkt kostet auch entsprechend viel. – Eine Versicherung, die
dem deutschen Versicherungsschutz entspricht, könnte für einen Rentner im Jahr bis zu
10,700 Euro kosten – bei jungen Menschen gibt es verhältnismäßig günstige Angebote.

Es bleibt Ihnen selbst überlassen, wie Sie sich versichern. Hier kommt es vor allem auf Ihr
monatliches Einkommen an, und wie viel Sie davon für eine Krankenversicherung ausgeben
können und wollen. – Wer bei der Versicherung spart, geht ein hohes Risiko ein, denn
selbstverständlich nehmen mit zunehmendem Alter körperliche Beschwerden und
Abnützungserscheinungen zu.

Im Rentenalter haben Sie keine große Auswahl. Viele Versicherungen haben eine
Altersobergrenze. Die meisten haben eine Reihe von Beschränkungen. Besonders chronische
Erkrankungen, die bereits vor Versicherungseintritt aufgetreten sind, werden vom
Versicherungsschutz in der Regel ausgenommen.

Es gibt überhaupt nur wenige Versicherungen, die ältere Menschen versichern. Diejenigen,
die bereit sind, verlangen meist sehr hohe Prämien. Selbst dann gibt es häufig Klauseln, die
die Behandlung chronischer Erkrankungen ausschließen. Versicherungen sind berechtigt,
Auskunft beim Hausarzt einholen.

Verträge werden jeweils nur auf ein Jahr abgeschlossen, danach können sich die Prämien
zum Teil drastisch erhöhen (um mehrere hundert Prozent) entsprechend dem Bedarf – dies
kann sich auch bei jungen Menschen im Ausland als Problem erweisen. Vorerkrankungen
werden für die Zukunft nicht mehr abgedeckt. – Das gilt auch für Reiseversicherungen.

Immer wieder wird das thailändische Gesundheitssystem gelobt, und zwar nicht zu
Unrecht. Dabei geht man jedoch meist davon aus, dass der deutsche Ausländer eine
Versicherung hat. Die Versorgung ist dann recht luxuriös im Vergleich zu deutschen
Hospitälern.

Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich in Thailand in der Regel auch nicht die
Behandlung in einem Privatkrankenhaus leisten, die den Sätzen von deutschen
Krankenhäusern gleicht.

Die staatlichen Krankenhäuser sind zwar durchaus fachlich qualifiziert und technisch
teilweise sehr gut ausgestattet, doch ist der Ablauf recht kompliziert und äußerst
langwierig. Das Krankenhaus erwartet, dass der Patient sich auf die Hilfe eines Verwandten
stützen kann, der für ihn alle Dinge, inklusive die Bezahlung regelt. Nur wenige Kranken-
schwestern sprechen englisch. – Man hat die Wahl zwischen Großraumzimmern (6 – 40
Betten) und Einzelzimmer. – Im Fall von Einzelzimmerbelegung wird vom Krankenhaus
erwartet, dass der Patient 24 Stunden betreut wird, entweder von einem Verwandten oder
einer Pflegerin.

Obwohl die Kosten in den staatlichen Krankenhäusern günstiger sind als in den privaten,
können sie doch bei aufwändigen Operationen mehrere hunderttausend Baht betragen. –
Diesen Betrag müsste man bereit haben. Die andere Möglichkeit ist, eine Ratenzahlung zu
vereinbaren. Darauf lassen sich aber nicht alle Krankenhäuser ein. Man erwartet
üblicherweise, dass man ein Haus beleiht oder sein Auto verkauft. – Verwandte und
Freunde werden verpflichtet zu bürgen.

Es kommt auch vor, dass ein Krankenhaus selbst die Notaufnahme verweigert, wenn die
Bezahlung nicht gewährleistet ist. Dieses Risiko muss man bedenken, wenn man auf eine
Krankenversicherung verzichtet.

Wer sich also die Kosten für eine Krankenversicherung spart, sollte auf jeden Fall einen
ordentlichen Notgroschen ansparen, den er im Notfall zur Verfügung hat.

Es gibt ja im Ausland keine Organisation, die für eventuelle Kosten aufkommt. Die
Botschaft kann lediglich den Kontakt zu Angehörigen herstellen. Selbst in Notfällen
übernimmt die Botschaft keine Behandlungskosten. Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls
im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten. So können akute schwere Erkrankungen
oder Unfälle eine Familie in den Ruin treiben.

Jeder muss für sich eine tragbare Lösung, finden – es ist eine freie Entscheidung, für die er
allein die Konsequenzen zu tragen hat. Auf dem Internet können Sie verschiedene
Angebote einholen, oder sich von einem Agenten beraten lassen.

Jedenfalls ist klar, dass ein umfassender Schutz möglicherweise Ihre finanzielle Kraft
übersteigt.

.... wird fortgesetzt, ggf. anhand eigener Erfahrungswerten....

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#2 von sarohu ( Gast ) , 22.11.2009 13:13

Hallo Somprit ,

Zitat von Somprit
Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten.



...bitte um Fortsetzung da ich bislang nicht verstanden habe was das mit dem Hilfeverein zu tun hat oder was er in dem Fall eigentlich wirklich macht.......nur darauf hinweisen dass er auch nichts zahlt (habe ich auch nicht erwartet!) oder einfach nur darauf hinweisen dass das ein Problem sein könnte (was eigentlich eh jedem klar sein muss) ??

Danke und Gruss Rolf

sarohu

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#3 von Asienhanno ( Gast ) , 22.11.2009 19:27

Zitat
Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls
im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten.



definitiv FALSCH !

der DHV bietet auch finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe an ! zBsp Darlehen , um absehbare Zeiten zu ueberbrucken . Aus eigener Erfahrung wurden 30.ooo thb gewaehrt , um Behandlung und Mietkosten zu bezahlen !

Rueckzahlung in Raten wurde vereinbart !

des Weiteren wurde Angeboten , den Rueckflug nach Dland zur Behandlung zu bezahlen .

Asienhanno

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#4 von Somprit , 22.11.2009 20:36

Zitat von sarohu
Hallo Somprit ,

Zitat von Somprit
Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten.



...bitte um Fortsetzung da ich bislang nicht verstanden habe was das mit dem Hilfeverein zu tun hat oder was er in dem Fall eigentlich wirklich macht.......nur darauf hinweisen dass er auch nichts zahlt (habe ich auch nicht erwartet!) oder einfach nur darauf hinweisen dass das ein Problem sein könnte (was eigentlich eh jedem klar sein muss) ?? ....



... tja, dieser Eingangsbeitrag hat sehr viel mit dem DHV zu tun ... und den meisten ist es "eigentlich nicht klar" was selbstverständlich sein sollte, wenn man(n) als Rentner sein Dasein hier fristet....

Wie @Asienhanno bereits anklingen lässt, ... vieles ist möglich, nur ein Großteil der an den DHV herangetragenen "Bitten", oftmals gar "Forderungen" sind einfach unerfüllbar..., sein "definitiv FALSCH" ist allerdings ebenso FALSCH ... denn entscheidend wird jeweils der persönliche Einzelfall sein, wobei die ggf. erforderliche & mögliche Hilfe sehr genau geprüft und durch einen mehrköpfigen "Vergabeausschuss" entschieden wird...

Ich werde mit Sicherheit darauf zurück kommen, bin derzeit allerdings zu stark in anderen Angelegenheiten ( u.a. "Vereinssachen") beansprucht, bitte also Geduld

Zur "Einstimmung" hier eine der alljährlich sprudelnden Quellen des DHV wobei man(n) bedenken sollte, dass dieses "Fest", von dem ich persönlich in diesem Jahr etwas enttäuscht war, gemeinsam von der Deutschen Botschaft, der Deutsch-Thailändische Handelskammer und dem Deutschen-Hilfsverein-Thailand e.V. auf die Beine gestellt und ausgerichtet wird... wobei man(n) keinesfalls die Jahr zu Jahr mehr werdenden Sponsoren, insbesondere der deutschen Wirtschaft nicht vergessen darf....

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#5 von Asienhanno ( Gast ) , 22.11.2009 21:22

@ somprit

richtig lesen !

der DHV KANN Hilfe anbieten ! aber er MUSS nicht !

und deine Negation dazu ist definitiv FALSCH !

in begruendeten Fällen WIRD er auch Hilfe anbieten ! und von diesen Fällen kenne ich mehrere !

Asienhanno

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#6 von Somprit , 23.11.2009 09:44

… tja, @Asienhanno, da kann ich Dir 100% zustimmen…. Lesen, richtig lesen erleuchtet….
Sollen wir uns nun wegen der Spaltung eines Haares hier gegenseitig in die Suppe spucken….

Denn was ich hier eingangs in einem umfassenden Kontext (ab)-geschrieben hatte wovon Du einen Knochen herausgerissen hast – erlaube mir eine kurze Wiederholung - :

Zitat
„…Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls
im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten….“


Ich erlaube mir zum besseren Verständnis diesen herausgerissenen Satz/Knochen mit mehr Fleisch zu versehen.
Denn im vollständigen Kontext heißt es:

Zitat
„…Wer sich also die Kosten für eine Krankenversicherung spart, sollte auf jeden Fall einen
ordentlichen Notgroschen ansparen, den er im Notfall zur Verfügung hat.

Es gibt ja im Ausland keine Organisation, die für eventuelle Kosten aufkommt. Die
Botschaft kann lediglich den Kontakt zu Angehörigen herstellen. Selbst in Notfällen
übernimmt die Botschaft keine Behandlungskosten. Der Deutsche Hilfsverein kann ebenfalls
im Krankheitsfall keine finanziellen Hilfen anbieten.
So können akute schwere Erkrankungen
oder Unfälle eine Familie in den Ruin treiben.

Jeder muss für sich eine tragbare Lösung, finden – es ist eine freie Entscheidung, für die er
allein die Konsequenzen zu tragen hat. …“


Übrigens… , das sind die offiziellen Worte aus der WWW-Site des DHV und keine eigensinnige Schöpfung eines @Somprit….

Was ist also an meiner Negation "FALSCH“ wenn ich auf Deine Darstellung:

„…der DHV bietet auch finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe an ! zBsp Darlehen , um absehbare Zeiten zu ueberbrucken . Aus eigener Erfahrung wurden 30.ooo thb gewaehrt , um Behandlung und Mietkosten zu bezahlen !
Rueckzahlung in Raten wurde vereinbart !
des Weiteren wurde Angeboten , den Rueckflug nach Dland zur Behandlung zu bezahlen .“

anführe:
„…denn entscheidend wird jeweils der persönliche Einzelfall sein, wobei die ggf. erforderliche & mögliche Hilfe sehr genau geprüft und durch einen mehrköpfigen "Vergabeausschuss" entschieden wird...“
Deswegen bleibe ich bei meinem:

„…. sein "definitiv FALSCH" ist allerdings ebenso FALSCH ... “

… und das hat weniger mit Einbildung oder Selbst-Beweihräucherung zu tun, aber ich bin stolz darauf die 1. „Rückführung“ nach Deutschland seitens des DHV, eine Art Probelauf, selbstständig von A – Z, durchgeführt zu haben…
Deswegen versuche ich in lockerer Folge meine Überlegungen hinsichtlich des DHV hier nach und nach einzubringen….

Rettungsring für "Gescheiterte" oder was...!?
Deutscher Hilfsverein Thailand (e.V.), Sitz in Berlin, Außenstelle. Bangkok
(Dr. Brümmer mit Frau:)

das Bild zeigt – salopp ausgedrückt –„Lokomotive nebst Tender“, - Vereinsgründer und Ehrenvorsitzender -ohne diese beide Personen wäre: NIX

... der Kern der Sache ist doch wohl, dass ein Leben hier im Lande ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz IN JEDEM LEBENSALTER einem Glücksspiel gleich kommt, somit ist ein EIGENVERSCHULDEN gegeben, wenn man dann im eintretenden Krankheitsfalle "jammert & bettelt", was man sich dann auch vorhalten lassen muss.....

...tja, stell dir mal vor, von Vereinsseite wird an diesem Abend mit erheblichen Spendengeldern seitens der Firmen-Sponsoren gerechnet...und noch etwas, im letzten Jahr brachte dieses Fest einen Überschuss von einer 6-stelligen Summe ... da das Fest dieses Jahr ausverkauft sein wird, kann man(n) mit einem erfreulichen Betrag auch für dieses Jahr für den Verein und somit für Hilfsmaßnahmen rechnen...

Apropos, Du @Asienhanno, sprichst von:

„…in begruendeten Fällen WIRD er auch Hilfe anbieten ! und von diesen Fällen kenne ich mehrere" !

…da müsste doch auch Dir bewusst sein, dass bei jedem Hilfsfall eine sehr genaue „persönliche Fallprüfung“ durch den Vergabeausschuss stattfinden wird…. und wenn Du gleich „mehrere derartiger Fälle“ kennst, müsstest Du in einer relativen Beziehung zum Vergabeausschuss stehen… denn ich kenne ebenfalls „Fälle“, wo eine Übernahme von Krankheitskosten ABGELEHNT wurde!

Ich selbst habe mich weniger auf „selbstverschuldete Fälle wegen fehlenden KV in Thailand“ verlegt, sondern beackere die Felder: Unterhalt, Vaterschaft, Nachlasssachen, Rentenangelegenheiten, Visum-Sachen und den sehr persönlichen Bereich von „Beratungen im zwischenmenschlichen Bereich"…. wobei ich hier im Norden derzeit über „Beschäftigungsmangel“ nicht zu klagen brauch, denn zu mir (uns, denn meine Frau ist aktives Vereinsmitglied) kommen gar Ersuchen aus Korat, Surin…

Da mich ein Member hier wegen dem Vereins-Netzwerk angesprochen hatte, seine Frage speziell auf Phuket bezogen war…. dort haben wir derzeit leider nur den H-Konsul, Herrn Naumann, welcher für das dort anstehende „persönliche Problem“ für mein Dafürhalten kaum der dem entsprechende Mann sein könnte/dürfte….

… wird fortgesetzt…..

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#7 von Somprit , 24.11.2009 08:22

Zur weiteren „Einstimmung“ auf den DHV hole ich etwas weiter aus, um so den Blick des daran Interessierten zu erweitern, warum & weshalb der frühere Botschafter Dr. Chr. BRÜMMER diesen HILFS-Verein ins Leben rief… denn er als amtierender Botschaft, gerade hier in Thailand, kannte die vielfältigen „Notfälle“ der hier residierenden Expats… aus dem FF!

… das grundsätzliche Problem vor dem der Hilfesuchende im Ausland bei seiner möglichen Vorsprache bei einer Auslandsvertretung (Deutschen Botschaft) stehen wird, ist, dass man(n)/Frau ihm dort in der Regel nicht WIRKLICH & TATKRÄFTIG zu unterstützen vermag

Denn die jeweilige Botschaft, genauer: Konsularabteilung, ist an die SEHR engen rechtlichen Bestimmungen des Konsulargesetzes (KonsG) - http://bundesrecht.juris.de/konsg/ - gebunden!
Insbesondere der § 5 des KonsG gibt kurz und „schmerzhaft“ darüber Auskunft, wie im Falle des Falles die Hilfe für den Einzelnen aussehen wird … nämlich äußerst dürftig

Tja, so ist es nun mal… brauchst Du wirklich Hilfe, hilf Dir selbst… oder versuche es beim Deutschen-Hilfsverein-Thailand e. V., - http://www.dhv-thailand.de/ - und dort heißt es gleich am Eingang: „Helfen, wo Hilfe Not tut“.

Aber erst nochmals zurück zum oftmals bestehenden Glauben „die Botschaft MUSS helfen“…., ein „Glauben“, der eigentlich „nichts wissen“ heißt… und somit auf Sand gebaut ist…
Denn die Botschaft ist nicht dazu da
1. Hotelschulden, Schulden insgesamt zu bezahlen,
2. bei Geldverlust durch Diebstahl pp. die weitere Fortsetzung des Urlaubes zu finanzieren,
3. als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig zu werden…

Daher empfiehlt es sich, sich tatsächlich mal § 5 KonsG genauer anzusehen!
Kommt es zu Notfällen und man(n)/Frau erwartet nun finanzielle Hilfe durch die Botschaft/Konsulat, so wird man(n)/Frau schnell auf den banküblichen Weg des Geldtransfers verwiesen werden…, wird den Hinweis auf die R-Gesprächsnummer 001 999 49 1000 erhalten um einen Partner in Deutschland anzurufen, sofern der gewünschte Teilnehmer die entstehenden Telefonkosten übernehmen wird. Selbst aus den öffentlichen Telefonzellen in Thailand sind derartige R-Gespräche möglich!

Dazu ist eine 5-Baht-Münze erforderlich, welche nach Beendigung des Gespräches wieder ausgeworfen wird!
Nach dem Anwählen der gebührenfreien Nummer und der gewünschten Nummer in Deutschland incl. der entsprechenden Vorwahlnummer meldet sich eine deutschsprachige Person und erbittet den Namen des Anrufenden um das Einverständnis für ein R-Gespräch bei dem Anzurufenden zu erfragen, falls dieser zustimmt, wird die Verbindung kostenfrei für den Anrufer hergestellt.

So hat der in „Not“ befindliche Anrufer die Möglichkeit, seine Belange ggf. bei Familie/Verwandten/Freunde/Bekannte in Deutschland vorzutragen um ggf. Abhilfe zu erfahren.
Ebenso einfach ist es, ggf. über die Einschaltung des Transferdienstes der „Western-Union-Bank“ innerhalb 1 Stunde unter Vorlage des Passes und der übermittelten „Money-Transfer-Kontroll-Nummer“ (MTCN) Geld hier im Lande in Empfang zu nehmen.
Gleiches Überweisungsschema bietet z.B. auch die „ReiseBank-AG“ und die „CashExpress-GmbH“ von den meisten größeren Bahnhöfen und Flughäfen in Deutschland.
Welche Banken ggf. noch bei der ReiseBank-GmbH angeschlossen sind, ist über deren Webseite: http://www.reisebank.de zu ersehen.

Was ist bei Pass-Verlust zu tun…?
1. Verlustprotokoll bei der örtl. zuständigen Polizei aufnehmen lassen (wobei man(n)/Frau darauf achten sollte, dass der „Verlust“ im Bereich des nächst gelegenen Polizeireviers bemerkt wurde, ansonsten könnte es ergehen, wie einst mir, als meinen Pass im tiefsten Anatolien abhanden kam und die Touristenpolizei in Istanbul mich dorthin zur Anzeigenaufnahme zurückschicken wollte!!)

2. Mit dem Verlustprotokoll, 2 Passfotos und einem Identitätsnachweis (z.B. FS/BPA) einen Reiseausweis als „Passersatz“ bei der Botschaft beantragen. Dieser „Passersatz“ ermöglicht nur die Rückreise nach Deutschland!

(ob dieses „Ersatzpapier“ heute noch so aussieht, weiß ich nicht)

3. Mit dem „Passersatz“ und dem „Verlustprotokoll“ nun bei der Immi den erforderlichen Stempel zur Ausreise einholen, ggf. gibt es diesen „auch mal“ – ohne Gewähr - im Immi-Büro am Flughafen …
Unfall/ Krankenauskosten unter ärztlich attestierter akuter Lebensgefahr können ggf. von der Botschaft vorübergehend übernommen werden, müssen jedoch zurückgezahlt werden!
In solchen Ausnahmefällen werden die Kosten nur in Höhe der ortsüblichen medizinischen Versorgung übernommen!
Das heißt, dass nur die Kosten eines staatlichen Krankenhauses, jedoch nicht die Kosten der deutlich teureren Privat-Krankenhäuser übernommen werden

… wird fortgesetzt….

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#8 von sarohu ( Gast ) , 25.11.2009 00:08

Hallo Somprit,

danke für deine interessanten Ausführungen. Auf die Fortsetzung freue ich mich.....!

Gruss Rolf

sarohu

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#9 von Somprit , 23.12.2009 14:20

...tja, die "Fortsetzung" ... ... habe ich wohl etwas schleifen lassen ... ... aber geben wir uns doch erst mal etwas erfreulichem hin...
... denn das

"Fest der Deutschen" 2009 übertrifft alle Erwartungen
Am 20. November luden der Deutsche Hilfsverein Thailand e.V., die Deutsch-Thailändische Handelskammer und die Deutsche Botschaft wieder gemeinsam zum Fest der Deutschen ins Shangri-La Hotel ein.
Es zeigte sich erneut, dass das Fest der Deutschen eine der beliebtesten Großveranstaltungen in Bangkok ist. Die Nachfrage nach Eintrittskarten übertraf deutlich die der letzten Jahre. Die Veranstaltung war bereits einen Monat zuvor ausverkauft
Rund 1000 deutsche und thailändische Gäste genossen in vollen Zügen das kreative Unterhaltungsprogramm sowie die kulinarischen Angebote.

Trotz globaler Wirtschafts- und Finanzkrise trugen über 100 Sponsoren zum guten Gelingen der Veranstaltung bei. Dank großzügiger Sponsorenbeiträge gab es eine Vielzahl attraktiver Tombola-Preisen zu gewinnen.
Das Ergebnis des Fest der Deutschen kann sich sehen lassen: Auch in diesem Jahr konnten durch diese Großveranstaltung Spenden in Höhe von rund 1,5 Mio. Baht gesammelt werden, die der Sozialarbeit des "Deutschen Hilfsverein Thailand e.V." zugute kommen werden.
Quelle: Newsletter der Botschaft

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#10 von Allgeier , 22.06.2010 21:57

Wie es der Zufall will, ist die Franziska vom DHV beim Flug nach Deutschland neben mir gesessen. So hatten wir ein paar interessante Gespraeche und die Zeit verging auch wie "im Flug".

Ein "Kunde" von ihr war auch noch im Flugzeug und so konnte ich aus erster Hand ueber die Taetigkeit des DHV informiert werden. Ich wuerde jetzt mal sagen ohne Hilfe des DHV haette es fuer den noch schlechter oder ganz schlecht ausgeschaut.

Ich denke eine gute Einrichtung um sich den gestolperten hier anzunehmen, ob sie sich selber in diese Situation gebracht haben das lasse ich jetzt mal ausser Frage.

In diesem Sinne

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#11 von Somprit , 03.07.2010 12:43

… um den DHV - http://www.dhv-thailand.de/ - nicht völlig in Vergessenheit geraten zu lassen, hier mal ein indirekter Hinweis zu einem „Problem-Fall“, der mir seit fast 2 Jahren weitgehend persönlich bekannt ist, ich die davon betroffene Person kenne…

So wie im Anfangsstadium die Botschaft/Konsularabteilung keinen „Handlungsbedarf in diesem Fall“ sah, sah u.a. auch ich keinen Handlungsbedarf seitens des DHV und stand von Anbeginn an dem Klagevorhaben, der eingereichten Klage äußerst skeptisch gegenüber!
Ich kenne das ablehnende 1-instanzliche Urteil des Sozialgerichtes, so dass das neue abschließende Urteil für mich weder eine Überraschung noch Grund für eine ungerechtfertigte Kritik bot…

Gebetsmühlenartig komme ich daher zu der Überzeugung: Kein Leben ohne ausreichende Sicherheit, d.h.: KRANKENVERSICHERUNG hier im sorgenvollen Lande …
Denn wie lautete der Tenor des ergangenen Urteils doch gleich:

„Sozialhilfeträger muss Kosten für Chemotherapie eines in Thailand lebenden Deutschen nicht übernehmen“!

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht Anspruch auf Sozialhilfe nur in nachweislich außergewöhnlichen Notlagen

(Wer sich für "außergewöhnliche Notlagen" näher interessiert, sollte sich das Konsulargesetz - http://www.aufenthaltstitel.de/konsulargesetz.html - in seiner klaren, übersichtlichen Kürze zu Gemüte führen )

Der Sozialhilfeträger ist nicht dazu verpflichtet Kosten für eine Chemotherapie zu übernehmen, wenn der Leistungsempfänger in Thailand lebt.
Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein seit 20 Jahren in Thailand lebender Deutscher, der an Kehlkopfkrebs erkrankt ist, beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten der Chemotherapie beantragt, der er sich in Thailand unterzogen hatte. Er hatte geltend gemacht, nicht reisefähig zu sein und sich darüber hinaus um die Erziehung seines Sohnes in Thailand kümmern zu müssen. Die Behandlungskosten habe er teilweise selbst bezahlt, teilweise habe er sich Geld geliehen....

LSG bestätigt Ablehnung des Antrags
http://www.kostenlose-urteile.de/Sozialh...en.news9874.htm

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#12 von MooHo ( Gast ) , 03.07.2010 14:01

Zitat von Somprit
… um den DHV - http://www.dhv-thailand.de/ - nicht völlig in Vergessenheit geraten zu lassen, hier mal ein indirekter Hinweis zu einem „Problem-Fall“, der mir seit fast 2 Jahren weitgehend persönlich bekannt ist, ich die davon betroffene Person kenne…

So wie im Anfangsstadium die Botschaft/Konsularabteilung keinen „Handlungsbedarf in diesem Fall“ sah, sah u.a. auch ich keinen Handlungsbedarf seitens des DHV und stand von Anbeginn an dem Klagevorhaben, der eingereichten Klage äußerst skeptisch gegenüber!
Ich kenne das ablehnende 1-instanzliche Urteil des Sozialgerichtes, so dass das neue abschließende Urteil für mich weder eine Überraschung noch Grund für eine ungerechtfertigte Kritik bot…

Gebetsmühlenartig komme ich daher zu der Überzeugung: Kein Leben ohne ausreichende Sicherheit, d.h.: KRANKENVERSICHERUNG hier im sorgenvollen Lande …
Denn wie lautete der Tenor des ergangenen Urteils doch gleich:

„Sozialhilfeträger muss Kosten für Chemotherapie eines in Thailand lebenden Deutschen nicht übernehmen“!

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht Anspruch auf Sozialhilfe nur in nachweislich außergewöhnlichen Notlagen

(Wer sich für "außergewöhnliche Notlagen" näher interessiert, sollte sich das Konsulargesetz - http://www.aufenthaltstitel.de/konsulargesetz.html - in seiner klaren, übersichtlichen Kürze zu Gemüte führen )

Der Sozialhilfeträger ist nicht dazu verpflichtet Kosten für eine Chemotherapie zu übernehmen, wenn der Leistungsempfänger in Thailand lebt.
Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein seit 20 Jahren in Thailand lebender Deutscher, der an Kehlkopfkrebs erkrankt ist, beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten der Chemotherapie beantragt, der er sich in Thailand unterzogen hatte. Er hatte geltend gemacht, nicht reisefähig zu sein und sich darüber hinaus um die Erziehung seines Sohnes in Thailand kümmern zu müssen. Die Behandlungskosten habe er teilweise selbst bezahlt, teilweise habe er sich Geld geliehen....

LSG bestätigt Ablehnung des Antrags
http://www.kostenlose-urteile.de/Sozialh...en.news9874.htm



Wird bei den außergewöhnlichen Notlagen nur das Konsulargesetz Anwendung finden? Da Sozialhilfeträger in Deutschland in Anspruch genommen werden sollen, wäre doch eher das SGB (Sozialgesetzbuch) zuständig.

MooHo

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#13 von Somprit , 05.07.2010 16:43

... hallo @MooHo nur kurz aus dem Bauch heraus:

Ich denke, dass das SGB mit seinen Bestimmungen/Regeln nur bei Staatsbürgern, welche ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, zum tragen kommt.
Wer hingegen seinen ständigen Aufenthalt hier in Thailand hat - so wie der ZU RECHT abschlägig beschiedene Deutsche - wird zuerst an den Bestimmungen des KonsG mit seinem Anliegen gemessen werden!

PS: Mail-Antwort später

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#14 von Somprit , 30.07.2010 08:46

... hat nichts direkt mit dem "Hilfsverein" zu tun, m.E. jedoch recht interessant, zumal ich davon ausgehe, dass der "Bund" dieses Urteil so nicht akzeptieren wird...

Bund bleibt auf Klinikkosten sitzen
Das Auswärtige Amt bleibt nach einem Gerichtsurteil auf den Klinikkosten für einen in Thailand gestorbenen Deutschen sitzen. Der Sohn des Gestorbenen gewann in erster Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Prozess gegen den Bund, der von ihm die Kosten in Höhe von 8559,87 Euro erstattet haben wollte.

Die Richter verwiesen in ihrem Urteil unter anderem darauf, dass der Vater bereits tot war, als die deutsche Botschaft in Bangkok die Krankenhauskosten bezahlte. Insoweit habe die Botschaft lediglich Schulden des Gestorbenen beglichen, nicht aber Hilfe entsprechend dem Konsulargesetz geleistet, entschied die 34. Kammer.

Der Vater war nicht krankenversichert und wurde seinerzeit zunächst in einem staatlichen Krankenhaus behandelt. Die deutsche Botschaft in Bangkok veranlasste dann auf Bitten eines Angehörigen und auf Anraten ihres Vertrauensarztes die Verlegung in eine private Klinik. Dort starb der Erkrankte im Mai 2005. Daraufhin beglich die Botschaft eine offene Rechnung für die Behandlung. Das Auswärtige Amt forderte vom Sohn eine Kostenerstattung, was dieser aber ablehnte. ...
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Panorama/11375.html

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#15 von Binturong , 30.07.2010 12:32

Das heißt also, das Konsulat kann auch finanzielle Hilfen geben,
die nicht mehr zurück bezahlt werden müssen?

Wer war der

Zitat

… auf Bitten eines Angehörigen…


Angehörige?
Dieser sollte doch zur Zahlung aufgefordert werden.

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