...werter @Bumtiger, ich hätte eigentlich erwartet, dass Du zu Deinen mystischen Worte hinsichtlich des DHV nun mit etwas klareren Darlegungen aufwarten würdest...
Insbesonde der Vereins-Vorstand ist doch vorgeblich an konstruktiver Kritik überaus stark interessiert, ... somit sicher auch über kritische......, besser jedoch Zuspruch über seine Sicht der Dinge, der Arbeit, aus den Weiten des http://WWW...
Oute Dich doch einfach als .... was auch immer ..... des DHV
... vom Krankenhausaufenthalt zum Overstay in die Abschiebehaft... eine teure Rückschaffung...wurde zum Albtraum....
Pleite unter Palmen Wenn die Botschaft den Flug bezahlt ... ob es über den DHV billiger gekommen wäre...
Zitat... Was als Traumurlaub beginnt, endet manchmal als Alptraum. Ohne Geld und Visum erscheinen auch die Strände Thailands wenig paradiesisch. Für den, der nur noch mit Hilfe der deutschen Botschaft zurück in die Heimat kommt, kann es teuer werden. Wem für seine Rückreise aus dem Ausland das Geld fehlt und wer deshalb auf die Hilfe der deutschen Auslandsvertretung zurückgreifen muss, der muss die angefallenen Flugkosten dem Staat erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 34 K 204.12).
In dem verhandelten Fall hielt sich der seinerzeit mittellose Kläger im Jahre 2012 mit abgelaufenem Visum in Thailand auf, wo er nach einem Krankenhausaufenthalt in Abschiebehaft genommen wurde. Für seine im Wege konsularischer Hilfe organisierte Rückreise verlangte das Auswärtige Amt unter anderem die Erstattung der Auslagen in Höhe von 858,77 Euro für den Rückflug. Dagegen wandte der gestrandete Urlauber ein, die Botschaft hätte die Kosten mit der frühzeitigen Buchung eines "Billigflugs" reduzieren können. Doch die Richter ließen das nicht gelten.
Zu Recht wählten die deutschen Auslandsvertretungen für sogenannte Heimschaffungen im Wege der konsularischen Hilfe in der Regel Direktflüge namhafter Fluggesellschaften. "Billigflüge" stellten sich erfahrungsgemäß nicht als die kostengünstigste Form der Hilfe dar. Diese Flüge böten regelmäßig keine kostenfreien Umbuchungsmöglichkeiten, die aber in solchen Fällen häufig notwendig seien, so das Gericht.
Oft verzögere sich die Rückreise, weil der Hilfeempfänger nicht rechtzeitig von seinem Aufenthaltsort zur Botschaft oder zum Flughafen gelangen könne, er plötzlich reiseunfähig erkranke oder seine Angelegenheiten im Ausland noch nicht geordnet habe. Die fehlende tägliche Verfügbarkeit von "Billigflügen" sowie etwaige Zwischenstopps könnten zu zusätzlichen Aufenthaltszeiten und damit zu weiteren Kosten für Unterbringung und Verpflegung des mittellosen Hilfebedürftigen führen. Im Falle des Klägers habe einer langfristigen Buchung eines solchen Fluges außerdem entgegengestanden, dass der Rücktransport zur Abkürzung der für seine Gesundheit ungünstigen Abschiebehaft zeitnah erfolgen sollte, begründete das Gericht sein Urteil.
Achtung! Texte von mir könnten Spuren von Ironie, Denkanstößen und freier Meinungsäußerung enthalten ... Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte zwischen den Zeilen.
... nun ja, dann versuche ich mal, es vorsichtig / zurückhaltend auszudrücken:
Falls es eine durch den DHV „gesponserte“, sogenannte Rückführung sein sollte (du siehst: ... falls, sein sollte, ... fehlt eigentlich nur noch ein wenn) ergeben sich i. d. R. durch die besonderen Umstände, dass es sich um einen Non-Stopp-Flug handelt. Somit erscheint mir im vorstehenden Fall ein One-way-Flug mit 800 >€ relativ teuer.
Aber es heißt ja auch in dem Urteil: „...unter anderem...“ ... womit man(n) wohl auch von Nebenkosten jeglicher Art ausgehen muss.
Die letzte von mir veranlasste Rückführung (Nov. 13) CNX-BKK-TXL/Brl. kostete ganze 670 €, wobei dieser Betrag weitgehend durch Übereignung persönlicher und sodann veräußerter Gegenstände wieder reingeholt werden konnte.
Da wir im DHV nicht nur ausschließlich im Netzwerk aktive Mitglieder haben, sondern auch solche, welche aus Eigen.... ...großes sorry: Gemeinwohl mitwirken, gar Inhaber von Reisebüros sind... nun ja....
Im Gegensatz zur erhaltenen Konsulatshilfe wird der DHV in den absolut seltensten Fällen / i. d. R. die verauslagten Kosten kaum mit letzter Konsequenz, d. h. gerichtlicher Hilfe eintreiben können ... wobei man(n) bedenken sollte, dass der DHV ja auch dieses wünschenswerte e.V. als gemeinnützig anerkannt, führt...
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