RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#31 von Binturong , 15.08.2011 10:47

Das ganze ist ja wieder einmal nicht ganz durch gedacht von unseren Thais.
Wieso sollte sich ein Thai / -frau dazu hergeben für Ausländer / Farangs ein zu setzen und das auch noch unentgeltlich? „Nur“ weil sie mit einem solchen schon verheiratet ist, was ihr im Privatleben auch täglich Ärger und Schwierigkeiten einbringt?
Anstatt froh über das Engagement der helfenden Farangs hier zu sein um auch den Thailändischen Staat mit dessen Beamten zu helfen,
werden Mauern errichtet – selber Schuld.

Ach ja noch Somprit,

das selber schuldig ja auch an dich.
Hättest du / ihr nicht immer die Thail. Staatsdiener nur ausgefragt, gar -presst, denen öfters mal, nah ja auch nur was hoch Prozentiges vorbei gebracht, würden die dich jetzt dann auch neben deiner Frau gar nicht mehr sehen.

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#32 von Somprit , 15.08.2011 11:16

... nun - Binturong - bei uns verhält es sich überwiegend so, dass wir relativ viel mit Belangen thailändischer Frauen und ihren Differenzen der sehr unterschiedlichsten Arten zu ihren Farang-Samis zu tun haben ... somit meine Frau zur "Front-Frau" mutierte... daher wurde vor kurzem dies sehr wohlgefällig seitens der zuständigen Abteilung der Provinzverwaltung vermerkt, verbunden mit dem Hinweis, der deutlichen Warnung, dass der eigene Ehemann sich ohne im Besitz des erforderlichen Work-Permits tunlichst aus Belangen von Tätigkeiten für den DHV heraushalten möge ....

Tja, und somit liegt der gesamte DHV derzeit in einem kaum aus vernünftigen Gründen nachvollziehbarem Wach-Koma...

Dies begann damit, dass man(n) hier in CNX im März alle aus Spaß an der Freud musizierende „Farang-Musiker“ in verschiedenen Lokalitäten behördlich einsammelte und zur Anklage brachte... weil sie diesem allgemeinen Vergnügen ohne dem dazu erforderliche Work-Permit nachgingen!

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#33 von Binturong , 15.08.2011 21:05

Sagte ich doch schon: Die spinnen, die Römer - selber Schuld, wenn sie nicht singen können.

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#34 von Somprit , 03.11.2011 12:38

...nun, ein paar wenige Worte zu einem Verein, welcher aus der ehrenwerten Idee des ehemaligen Botschafters Dr. Brümmer und seiner Gattin aus der Taufe gehoben wurde, lange Zeit auf ein landesweit funktionierendes Netzwerk aktiver Mitglieder bauen konnte und nun dazu führte, dass nicht nur meine Wenigkeit ihm durch Kündigung der Mitgliedschaft den Rücken kehrte ...

Doch wie kam es zu derartiger Abkehr?

1. Im März 2011 erhielt sich durch ein Vorstandsmitglied den Hinweis, dass die zuständigen thailändischen Behörden in Bezug auf erforderliche Workpermits eine schärfere Gangart eingelegt hätten und ich mich „kundig“ machen sollte ...

2. Dies tat nicht nur ich... wobei man seitens der zuständigen Behörde beschied: KEINE Tätigkeit innerhalb des DHV OHNE das unbedingt erforderliche Workpermit!

3. Doch der Vorstand hüllte sich in Schweigen... so dass Nachfragen erforderlich wurden, welche sich u.a. derart gestalten:

Zitat
„... Seit Monaten warten wir auf eine Stellungnahme des Vorstandes zu der Frage „ehrenamtliche Arbeit im Hilfsverein und Arbeitserlaubnis“. Vom Vorstand war aus dritter Hand zu hören, daß diese Frage schon lange bekannt sei und die Arbeit im DHV auch in die eigene Arbeitserlaubnis eingetragen wurde. Doch den Mitgliedern wird dazu nichts gesagt, sie werden durch den Vorstand nicht informiert, sondern der Vorstand läßt sie im Ernstfall ins offene Messer laufen. Ist das die Informations- und Fürsorgepolitik der Vorstandsmitglieder gegenüber den Mitgliedern des DHV? Was wird unternommen, wie soll es weitergehen? ...“



Die Antwort eines sich als Nabel des DHV betrachtenden Vorstandsmitgliedes lautete:

Zitat
„...Ganz klar, der DHV kann und wird in keinem Fall fuer seine Mitglieder – ob aktiv oder nicht – bei den zustaenidgen Behoerden Arbeitsgenehmigungen besorgen. Wie stellen Sie sich das vor? Soll der DHV in den verschiedenen Staedten Thailands mit Agenturen kosten- und zeitintensive Workpermits bei den Behoerden beantragen?
Wir verweisen lediglich auf die strengen Richtlinien und Vorgaben der thail. Gesetzgebung und Behoerden hin und heben hervor, dass eine Workpermit selbst bei Arbeitseinsaetzen auf dem sozialen Sektor unbedingte Voraussetzung ist. Daher sind auch die Mitglieder des DHV – PERSOENLICH – verpflichtet, wenn Sie sozial aktiv sind oder werden wollen diese Arbeitserlaubnis selber zu beantragen. Eine DHV - Kostenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Ohne Workpermit muessen die Betroffenen bei Anzeigen mit erheblichen juristischen Konsequenzen i.e. Gefaengnis rechnen ...“



Das Ergebnis: Nicht nur meine Kündigung der Mitgliedschaft!

Somit: Aktive Netzwerk-Mitglieder werden sicher gerne aufgenommen ... Bewerbungen nimmt der Vorstand entgegen!

... machen dort weiter, wo .... einst bei Entritt in den DHV geendet!

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#35 von Somprit , 13.06.2012 08:59

Zitat von Somprit
...Das Ergebnis: Nicht nur meine Kündigung der Mitgliedschaft!

Somit: Aktive Netzwerk-Mitglieder werden sicher gerne aufgenommen ... Bewerbungen nimmt der Vorstand entgegen!

... machen dort weiter, wo .... einst bei Entritt in den DHV geendet!



...tja, so schrieb ich noch im November letzten Jahres.... viel Wasser lief den Mae-Ping runter und da auch der Mensch in seinem Denken & Handeln wandelbar ist, die Zusammensetzung des Vorstandes sich ebenfalls wandelte, die "Problem-Fälle" nicht weniger wurden, führte reifliches Nachdenken zu einem Umkehrschluss...dem erneuten Antrag auf Aufnahme in das aktive Netzwerk wurde stattgegeben...

Dazu...

- besonders zu einem sich abzeichnenden Weg der zu umgehenden Rechtsproblematik: "...erforderliches Work-Permit..." wobei man(n) mal wieder hier im Lande unserer Gastgeber nicht nur Schwarz & weiß kennt sondern die sprichwörtliche "Grauzone" seeehhhr dehnbar ist -

...später mehr

In diesem Zusammenhang laß ich erst vor kurzem an anderem Ortes folgende Definition hinsichtlich der Rechtssicherheit im Lande unserer Gastgeber:

Zitat
"Da In Thailand Gesetze und Verordnungen in Wirklichkeit oft nur als grobe (und oft unbeachtete) Richtlinien behandelt werden, bekommst Du diesbezüglich keine absolute und ewige Sicherheit.
Und Gesetze können sich ständig (und auch rückwirkend) ändern"



..wie wahr , wer könnte dem widersprechen

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#36 von Choti , 13.06.2012 17:19

Somprit schreibt

Zitat
"Da In Thailand Gesetze und Verordnungen in Wirklichkeit oft nur als grobe (und oft unbeachtete) Richtlinien behandelt werden, bekommst Du diesbezüglich keine absolute und ewige Sicherheit.
Und Gesetze können sich ständig (und auch rückwirkend) ändern"



..wie wahr , wer könnte dem widersprechen [/quote][/quote]


Aus eigener Erfahrung kann ich Somprit bestaetigen. Bei mir zeigte z.B. die Immigration den rechtlichen Weg auf, wie man als Berater fuer die Thais aktiv sein kann. Meine Erfahrungen aus mehr aus 23 Jahren in Thailand lehrten mich, dass es fast fuer alle Probleme eine "Thailoesung" gibt.

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#37 von Binturong , 14.06.2012 00:33

Eine Thailösung wird auch ein Engländer bei mir hier brauchen.

Seit über einem Jahr ist sein Visum für hier abgelaufen.
Damals hatte er kein Geld um sich ein neues zu besorgen.
Er hatte in seinem kleinen Dorf Englisch unterrichtet.
In der Zwischenzeit ist er Vater von einem Sohn geworden, verheiratet ist er und lehrt jetzt an einigen Schulen hier in der Provinz Englisch.
Von jeder bekommt er gute Referenzen. Viele Schulen wollen ihn als Muttersprachler und auch mit Talent zum unterrichten haben.
Jetzt verdient er auch von den verschiedenen Schulen her Geld.
Aber eben hat er das Problem mit dem Visum.

Wie kann / soll er vorgehen?

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#38 von Somprit , 15.06.2012 09:57

Zitat von Binturong
Eine Thailösung wird auch ein Engländer bei mir hier brauchen.

Seit über einem Jahr ist sein Visum für hier abgelaufen....



...ob man(n) hier eine anwendbare Grauzone finden wird, wage ich im Zusammenhang seines Visum-Staus (laienhaft) zu bezweifeln....da wird selbst die in der Grauzone tätig werdende Lehramts-Tätigkeit wenig beitragen...

Aber ...- vielleicht passt es ja hier - , denn wie ich von der DKB, Brl., hörte, sind "viele unserer Brüder" hier mit dem von der DKB stark promoteten kostenlosen/überaus günstigen Konto versehen , einst machbar gewesen durch ein relativ einfaches Beglaubigungsverfahren im Rahmen der Antragstellung... doch was, wenn aus irgend einem Grunde (es gibt mehrere derartige!) das Konto mal zu/geschlossen/gesperrt ist... wie bekommt man(n) es hier aus dem Gastlande wieder auf...

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#39 von Tango , 15.06.2012 12:49

@Somprit
Das Problem lässt sich verhältnismäßig einfach lösen. Noch einfacher als einfach wäre es, wenn der Betroffene einen Zwillingsbruder in Deutschland hat.
Hat er den nicht, dann sucht man sich aus dem Bekanntenkreis eine Person aus, die ähnlich wie auf dem Passfoto aussieht, denn solche Person dürfte doch zu finden sein.
Dieser Vertrauensperson schickt er nun seinen Reisepass, mit dem nun diese Vertrauensperson zur Post geht, legt diesen Pass vor und unterschreibt natürlich mit dem Namen des Kontoinhabers. Die geleistete Unterschrift müsste ähnlich der des vorgelegten Passes sein.
Übung macht den Meister.

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RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#40 von MooHo ( Gast ) , 15.06.2012 14:53

Zitat von Somprit
denn wie ich von der DKB, Brl., hörte, sind "viele unserer Brüder" hier mit dem von der DKB stark promoteten kostenlosen/überaus günstigen Konto versehen , einst machbar gewesen durch ein relativ einfaches Beglaubigungsverfahren im Rahmen der Antragstellung... doch was, wenn aus irgend einem Grunde (es gibt mehrere derartige!) das Konto mal zu/geschlossen/gesperrt ist... wie bekommt man(n) es hier aus dem Gastlande wieder auf...



Wozu sind Konsulate da? Diese nehmen auch eine Identitätsprüfung vor, als Ersatz für das Postident-Verfahren.

Bei der DKB war es auch so, daß für die Identitätsprüfung das Konsulat die Bescheinigung zu denen zurück sandte, man bekam sie gar nicht selbst in die Hand.

MooHo

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#41 von Tango , 15.06.2012 15:58

@Mooho
Es geht um diesen Zusatz:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zurzeit bei einigen Aufenthaltsländern die Legitimation nur mittels PostIdent in Deutschland anerkannt wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft arbeitet bereits an einer Lösung, um Ihnen auch zukünftig einen einfachen Weg zur Identitätsfeststellung im Ausland bieten zu können.

Und wenn dort steht in Deutschland: „Legitimation nur mittels PostIdent in Deutschland“, dann kann ein Konsul in Thailand auch nichts ausrichten.
http://www.dkb.de/int/legitimation/

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#42 von MooHo ( Gast ) , 15.06.2012 17:35

Es stellt sich die Frage, wie wird das bei bestehenden Konten gehandhabt. Den dieser Link verweist auf das Identifizierungsverfahren bei Konteneröffnung. Es wäre sichgerlich ratsam für alle die in Thailand leben die DKB zu kontaktieren und eine Vorgehensweise zu erfragen.
mit Sicherheit stellt das Verlangen sich in Deutschland zu identifizieren eine unzumutbare Härte und unbillige Schikane dar.

Weiterhin wäre es interessant zu wissen, warum die identifkation mittels Konsulat nicht mehr möglich ist.

MooHo

RE: Deutscher Hilfsverein Thailand e. V.

#43 von Binturong , 15.06.2012 19:38

Zitat
...da wird selbst die in der Grauzone tätig werdende Lehramts-Tätigkeit wenig beitragen...


Nun er ist in dem Glauben, der Glaube versetzt ja bekanntlich Berge, dass wenn die Immi mal bei im im Hof steht.
er denen erklärt, dass er Frau und Kind ernährt. Er sei beliebt im Dorf und hat mit niemandem Ärger.
Er kümmere sich auch erfolgreich laut jedem Schulrektor um die Ausbildung der Thailändischen Schulpflichtigen,
so dass seine Schützlinge ein fast perfektes Englisch Englisch sprechen, schreiben, lesen und auch verstehen können.
Ist ja „nur“ im Sinne Thailands – Lehrermangel. Er hilft also somit dem Staat.

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#44 von Choti , 16.06.2012 09:21

@Binturong
Wenn die Immi bei ihm im Hof steht, ist es fuer den Englaender fast aussichtslos, sich aus der Schlinge der Immi zu ziehen. Eine „Thailoesung” muss er vor seiner Taetigkeit finden oder fuer sich finden lassen, was nicht ganz einfach ist. Sein groesstes Problem besteht jedoch darin, dass er im Overstay ist. Dadurch haelt er sich illegal und zudem noch ohne legale Arbeitserlaubnis in Thailand auf. In meinen Augen ist der Expat ein Traeumer.

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#45 von Tango , 16.06.2012 10:29

@MooHo,
du hast es immer noch nicht verstanden. Die Legitimation bei einer Konto-Einrichtung bei der DKB Bank konnte vorher auch hier in Thailand durch eine Bank oder beim Konsul durchgeführt werden. Bei mir hat es meine thailändische Bank hier Chiang erledigt.
Da es sich um die einzige Bank in Deutschland handelte, wo wir als Drittstaatler offiziell ein Girokonto einrichten konnten und die Bank daraufhin einen enormen Zulauf bekam, sind wohl andere Banken dagegen angegangen.
Alle Personen, die bei der DKB Bank ein Konto vor der Änderung eingerichtet hatten, sind davon nicht betroffen.

Bei vielen sich in Deutschland niedergelassenen Banken kannst du gar kein Girokonto einrichten, wenn du nicht einen Wohnsitz in Deutschland oder EU/EWR nachweisen kannst.

Die Banken dulden dein Konto, wenn du vor dem Wohnsitzwechsel schon dort ein Konto hattest.
Die DHB Bank kündigt das Konto, wenn sie erfährt, dass du im Drittstaat wohnst und dort Geld angelegt hast. Die IngDiBa verlangt ein Referenzkonto in Deutschland, wenn du dort mit Wohnsitz Thailand ein Giro-Konto einrichten möchtest oder Festgeld anlegen möchtest, usw.

Es gibt noch kein Gesetz, wo die in Deutschland sesshaften Banken verpflichtet sind, für alle Deutschen ein Girokonto einzurichten mit Wohnsitz im Drittstaat, selbst bei der Deutschen Bank nicht.

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