Allgeier's Sorgerechtsprozess

#1 von Allgeier , 31.08.2010 19:52

Habe mich entschlossen fuer diese Geschichte einen eigenen Thread im oeffentlichen Bereich zu oeffnen. Um andere, die in einer aehnlichen Situation sind an meiner Geschichte teilhaben zu lassen. Zu verbergen habe ich ja nicht's.

Oft sieht ein Aussenstehender das mit ganz anderen Augen, weil man selbst emotional zu sehr bei der Sache ist.

Ich mache hier jetzt mal weiter und bitte die anderen auch hier weiter zu machen.

Auf der einen Seite bringen die Kuehe mehr Geld durch Kaelber, als wenn das Geld auf der Bank liegt und dort vor sich hin rottet. Die Frage ist nur ob bei einem Kaelberverkauf der Erloes auch meiner Tochter gutgeschrieben wird. Und das glaube ich weniger.

Das mit dem Sperrkonto hatten wir auch schon ueberlegt, nur das Geld sollte ja fuer den Unterhalt verfuegbar sein. Man sollte also immer Zugriff haben.
Aber da das Gericht nur von einem Betrag von 2000 Bath monatlich geschrieben hat, kann ich das Geld genauso auf ein Sperrkonto einzahlen wenn ich meine Tochter am Wochenende wieder nicht sehen kann.

Das Umfeld bei der Grossmutter ist eine Katastrophe. Ein Onkel mit um die 20 Jahren an Drogen gestorben, ein anderer sitzt im Gefaengniss wegen Drogen. Die Kindesmutter und eine andere Tante im Ausland bei ihren Maennern.
Zuhause auch noch eine andere behinderte Tante.

Oder ich lasse es jetzt schleifen, breche allen Kontakt ab. Und hoffe das sich die Kleine in der Zukunft selbst bei mir meldet. Fuer die Nerven waere das am besten.

Habe mal wo gelesen das um die 50% der Vaeter den Kontakt zu den kindern abgebrochen haben, weil sie einfach muede von dem ganzen Aerger waren.
Nur bei mir ist das Kind eigentlich seit drei Jahren ein Vollwaise und ich hoffte eigentlich durch den Prozess das dieses "Umhergeschiebe" des Kindes ein Ende hat. Aber dieses A...... von Richter.

Morgen fahren wir aufs Jugendamt wieder. Wir werden sehen.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#2 von veldenz , 01.09.2010 10:32

habe mich jetzt nicht voll in deine traurige geschichte vertieft allgeier,
mir ist da nur ein gedanke gekommen wie du effizient deiner tochter
vielleicht helfen kannst.

versuch es doch mal deiner tochter mit taeglichen gebrauchsgegenstaenden
und naturalien zu helfen indem du ihr als beispiel,kleider,schuluniform,schuhe
usw.selbst beschaffst.

wenn sich ein restaurant,suppenkueche oder was auch immer in ihrer naehe befindet
wuerde ich mit dem besitzer ausmachen das du ihm einen fixen woechentlichen/monatlichen
betrag uebergibst der deiner tochter die taeglichen mahlzeiten garantiert.

alle anschaffungen und auslagen natuerlich auf rechnung die dem betrag der vom gericht
monatlich festgeschrieben wurde entspricht,kann mir schlecht vorstellen das die unterstuetzung
immer in bargeld zu erfolgen hat.

das ganze sollte von einer dir gutbekannten vertrauensperson ausgehen niemals von dir selbst
da du das feindbild der jetzigen pflegefamilie darstellst.

viel glueck und positiv denken so schwer es auch machmal faellt.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#3 von Somprit , 01.09.2010 16:45

.. ja, Allgeier, dies verdient Achtung/Aufmerksamkeit, dass Du uns dein Sorgerechtproblem hier öffentlich zur Diskussion stellst
So dass ich meine Worte hierzu aus den anderen Bereichen - auszugsweise herauskopiert - da zuwerfe.
Für einige hier Lesende könnten sich neue Blickweisen der hiesigen Behörde erschließen…

Zitat von Somprit
… bei dem im Groben geschilderten Sachverhalt sehe ich – aus eigenen Erfahrungen geprägt! [/size] – nur eine Möglichkeit, abgesehen von einem „Sonderkonto“, Bruch - so schmerzlich es auch anfangs sein mag““ - mit der Kleinen

Sie ist jetzt 8 Jahre alt… ist bereits jetzt durch die Großmutter in eine Grundform gepresst, (Ich erlebe es gerade bei unseren 10 Jahre auseinander liegenden Adoptivtöchtern ) welche Du nie wieder völlig ändern wirst!
Erst recht nicht in einigen Jahren … denn dann ist sie – sorry: völlig für ein Leben innerhalb deiner jetzigen eigenen Familie „versaut“!
Sie wird zu einem Störfaktor heranwachsen.
Da hilft weder, dass Du ein Leben nach der Bibel lebst oder der gute Wille deiner jetzigen Frau & Kinder!

Ich stand einst vor dem gleichen Problem, brach den Kontakt unter Hinblick, dass ein Kind nur auf einer Seite wirklich Glücklich sein kann, in geordneten Bahnen seinen Lebensweg selbst sucht, ab … überließ alles der wiederverheirateten Mutter, welche „hochfliegende Pläne“ für IHN mit meinem freiwilligen Unterhaltsgeld ([size=85]was damals in diesem Land SEHR viel war) hatte … heute, … nun ja… kann man(n) ihn in der Pfeife rauchen… einst ließ ich ihn mehrfach nach D/TH fliegen, versuchte auf seinen Lebensweg trotzdem Einfluss zu nehmen …. jetzt meldet ER sich nur wenn er Geld benötigt …



Zitat von Somprit
… dass dort im Falle des Allgeier kein gerichtlich geregeltes Besuchsrecht festgeschrieben wurde…. zeigt die „Sorglosigkeit“ des Gerichts …, andersrum: Allgeier hat KEIN gerichtlich verfügtes Besuchsrecht für seine Tochter

Mit dem gerichtlich festgelegten monatl. Unterhalt ist es schon eine zwiespältige Sache, denn wie Josef schon an anderer Stelle schrieb, er dient dem monatlichen Unterhalt mit allen seinen darin enthaltenen Kosten.
Eine Teilung/Trennung kann sicher nur mit dem Einverständnis des Gerichts/Jugendamt erzielt werden…

Selbst wenn man des Allgeiers Nachzahlung mit der „gekauften Herde“ heranzieht, was wohl nichts direkt mit dem Unterhalt des Kindes zu tun hat, wird man(n)/Mutter, Großmutter, damit argumentieren, dass die dadurch erzielbare bessere wirtschaftliche Situation des Clans durchaus zu einem „besseren Unterhalt“ für das Mädchen dient ….



... wie relativ einfach die Übertragung eines Sorgerechts hier in Thailand im Rahmen einer gemeinsamen Übereinkunft zwischen Vater & Mutter durch ein Polizeiprotokoll "übertragen" werden kann, sah ich erst vor wenigen Wochen wieder einmal ... NUR, in Deutschland hätte diese "formlose, polizeiliche Übertragung" keinen Rechtsbestand

Somprit  
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#4 von MooHo ( Gast ) , 01.09.2010 19:47

Zitat
... wie relativ einfach die Übertragung eines Sorgerechts hier in Thailand im Rahmen einer gemeinsamen Übereinkunft zwischen Vater & Mutter durch ein Polizeiprotokoll "übertragen" werden kann, sah ich erst vor wenigen Wochen wieder einmal ... NUR, in Deutschland hätte diese "formlose, polizeiliche Übertragung" keinen Rechtsbestand



Etwas einschränkend werfe ich hier was ein.
Diese Vereinbarung hat keinen Rechtsbestand in Deutschland in Bezug auf das alleinige Sorgerecht, dies wird in Deutschland nur bei einem ordenlichen Gerichtsbeschluß anerkannt. Andererseits bietet diese Vereinbarung aber einen Rechtsschutz gegen die Vermutung des Straftatbestandes der Kindesentziehung. Wenn ein Einverständnis der Mutter (auch formlos) vorliegt, liegt kein Kindesentzug vor! Eine solche vor der Polizei abgegebene Vereinbarung stellt somit eine globale Zustimmung eines Elternteils dar, daß der andere Elternteil über den Aufenthalt des Kindes bestimmen darf.
Insofern hat diese Vereinbarung schon einen, wenn auch geringeren, Wert. Weiterhin bietet sie auch bei einem späteren thailändischen Scheidungsverfahren durchaus einen Vorteil, in einem solchen Verfahren wird sich das Gericht nur bei schwer wiegenden Gründen darüber hinwegsetzen.

Bei Allgeiers Schilderung kommt mir einiges komisch vor. Gut das war vielleicht nicht sehr glücklich ausgedrückt, weil ich die genauen bei Gericht vorgetragenen Argumente nicht kenne und Allgeier höchstwahrscheinlich auch nicht, da in einer Übersetzung schon mal der ein oder andere wicvhtige Begriff unter den Tisch fallen kann.
In Thailand bevorzugen die Gerichte das Sorgerecht dem Vater zu zusprechen, da aus Erfahrung Kinder bei Stiefvätern häufiger mißbraucht werden oder bei Finanznot der Mutter auch schon mal zur Prostition angeboten wird. Das Sorgerecht wird der Mutter übertragen, wenn der Vater sich nicht um das Sorgerecht bemüht oder selbst einen Lebenswandel führt der Sorgen für das Kindeswohl hervorruft. (Aussage eines thailändischen Anwaltes und einiger Thaiväter).
Nach dem Thairecht kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn ein Elternteil straffällig wird, Drogen nimmt, Alkoholabhängig ist, an einer mentalen Störung leidet, oder anderweitig nicht in der Lage ist sich selbst um das Kind zu kümmern. Eine Anhörung erfolgt ca. 3 Monate nach Einreichen der Klage. Zur Anhörung müßen beide Eltern erscheinen, entsprechende Zeugen und Gutachter. Nur im Fall eines Gefängnis- oder Krankenhausaufenthaltes kann ein Elternteil fernbleiben, wobei bei einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt die Anhörung verschoben wird. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer vorrübergehenden Sorgerechtsübertragung vor. Ein Elternteil kann sich per gerichtsbeschluß vorrübergehend das alleinige Sorgerecht übertragen laßen, daß dann nach Wegfall der Gründe vom Gericht wieder beiden Eltern zugesprochen wird.
Wenn das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird, obwohl der Vater in der Lage ist es auszuüben, und die Mutter das Kind bei der Verwandschaft unterbringt und sich nicht darum kümmert, so nimmt sie ihr Sorgerecht nicht war, sondern macht sich sogar eines Vergehens schuldig.
War dem Gericht bekannt, daß die Mutter das Sorgerecht nicht ausüben wird? War dem gericht bekannt, daß es einen neuen Partner der Mutter gibt? War dem Gericht bekannt in wleches Umfeld das Kind verbracht werden sollte?

Lebten die Onkels im selben Haus oder unmittelbarer Nachbarschaft? Kannst du durch externe Zeugen eine Vernachlässigung nachweisen? Kannst du nachweisen, daß die im Haushalt lebenden Personen keine eigenen Einkünfte haben und somit sich am Unterhalt für deine Tochter bereichern?
Ich würde alle verfügbaren Mittel einsetzen, um meine Tochter da raus zu holen. Würde es mit nicht gelingen, würde jeglichen Kontakt aufgeben, alle Zahlungen einstellen und mir ein anderes Land suchen. In keinem Fall würde ich zulassen, daß ein Kind als Erpressungsmittel mißbraucht wird. Und vielleicht würde eine solche Haltung auch ein Umdenken bedingen, denn anstatt Geld zu bekommen, müßten sie nun Geld aufwenden um ein weiteres Maul zu füttern.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#5 von Allgeier , 01.09.2010 20:18

Laut Urteil muss ich 2000 Bath monatlich zahlen an meine Tochter fuer das taegliche Leben.

Das Urteil ist in meinen Augen bindend. Sollte ich wie veldenz gemeint hat Dinge des taeglichen Lebens seperat bezahlen, entbindet mich das nicht von den 2000 Bath.

Zitat von veldenz
kann mir schlecht vorstellen das die unterstuetzung
immer in bargeld zu erfolgen hat.



Es ist nichts anderes als ein Geldbetrag im Urteil geschrieben.

und das Essen gibt's in der Schule.

Heute morgen erst mal die Tante im Jugendamt angerufen. Ihre Aussage war: "Wir sollen zum Dorfvorsteher und zum Kamnan".

Das hilft mir auch nicht weiter. Das hatten wir alles schon einmal und hat nichts genuetzt. In meinen Augen verdient das Jugenamt in Roi Et nicht diesen Namen. Vielleicht ist es wo anderst besser, aber dort. Kein naeherer Kommentar dazu.

Was mir zu denken gibt, ist das die Behoerden zuschauen wie das Kind gegen den Willen des Vater's von der Mutter umhergeschoben wird.
Ich weiss von 4 Orten wo meine Tochter die letzten 2 Jahre ohne die Mutter gewohnt hat. Aber interessiert niemanden.

Es gibt jetzt ein paar Moeglichkeiten fuer mich:

1. Ich zahle die 2000 Bath wie im Urteil vereinbart
2. Ich zahle nur die Haelfte und die andere Haelfte auf ein Sperrkonto. (Wobei das gegen das Urteil ist)

Ein stiller Leser wird sich vielleicht denken. Was mache ich fuer ein Geschiss wegen den 2000 Bath? Es geht darum das dieses Geld zum Kindesunterhalt verwendet wird und nicht die Baeuche der Verwandschaft zu fuellen. Das Idealste waere mit diesem Geld die Schule zu bezahlen und wie veldenz schon geschrieben hat

Zitat von veldenz
alle anschaffungen und auslagen natuerlich auf rechnung die dem betrag der vom gericht
monatlich festgeschrieben wurde entspricht



Das waere in meinen Augen der perfekte Weg damit das Kind etwas vom Geld hat. Aber eben nur nicht in meinem Fall.

3. Ich zahle die 2000 Bath auf ein Sperrkonto und warte bis die Alte mich wegen dem fehlenden Unterhalt verklagt
4. Ich zahle die 2000 Bath auf ein Sperrkonto und gehe in die naechste Instanz.

Das Problem hier ist in meinen Augen das sich diese bis zu 2 Jahre hinziehen kann. Und da ich eben kein Besuchsrecht habe, kann die Mutter mit dem Kind anstellen was sie will. Sprich auf Bangkok zu einer Schwester schicken. Dann ist der Kontakt fuer mich auch nicht moeglich. Gehirmwaesche kann weiter fortgesetzt werden.

Fuer meine Nerven waere es am besten wenn ich den Betrag monatlich zahle und jeglichen Kontakt abbreche. Und darauf hoffe das die Kleine sich von selbst meldet.
5 Jahre geht das jetzt schon. Und 1,5 Jahre bei Gericht.

Sollte meine Tochter am Wochenende zu mir kommen, dann habe ich kein Problem den Betrag zu zahlen. Nur sollten wie letzten Donnerstag wieder Telefonanrufe eingehen mit der Aussage: Man will meine Tochter fuer drei Wochen nach Sisaket zu einem Onkel schicken

oder

Sie kann nicht kommen weil sie Buecher lesen muss und die Jasmin stoert sie dabei

Dann muss ich mich fragen fuer wie bloed halten die mich eigentlich oder anderst ausgedrueckt schaemen die sich nicht so zu luegen

Nein, die schaemen sich nicht zu Luegen des Geldes wegen

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#6 von Waitong ( gelöscht ) , 01.09.2010 20:33

Allgeier Du solltest Dich von einem deutschen Anwalt der auf thailaendisches Familien-Recht spezialisiert ist beraten lassen.

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#7 von MooHo ( Gast ) , 01.09.2010 20:37

Zitat von Waitong
Allgeier Du solltest Dich von einem deutschen Anwalt der auf thailaendisches Familien-Recht spezialisiert ist beraten lassen.


Und was soll ihm das helfen? Ein deutscher Anwalt darf in Thailand nicht als Anwalt tätig sein, steht auf der Liste der verbotenen Tätigkeiten. Er braucht also weiterhin einen Thai-Anwalt, aber einen der zuverläßig ist. Und es gibt auch für Ausländer zuverläßige Thai-Anwälte.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#8 von Allgeier , 01.09.2010 22:12

Wobei ich immer noch denke das mein Anwalt in Ordnung war. Was nuetzt der beste Anwalt wenn der Richter dann anderst entscheidet.

Im ueberigen hatte ich mal mit einem deutschen Anwalt telefoniert. Der wollte dann erstmal 4500 Bath fuer eine 45 minuetige Telefonberatung.
Das habe ich dann dankend abgelehnt.
Soviel ich weiss ist die Beratung bei einem Thaianwalt umsonst und erst wenn der Vertrag unterschrieben wird eine Zahlung faellig.

Bei den Verhandlungen wo es um die Vaterschaft ging hatten wir eine Richterinn und die war super. Hat doch die Gegenseite abgestritten das ich der Vater bin.
Als dann die Richterinn mit einem DNA Test gedroht hatte und wenn er zu meinen Gunsten ausfaellt sie die Kosten uebernehmen muessen war ich dann aufeinmal der Vater.
Die Richterinn hat mir auch ein Besuchsrecht in der Schule eingeraeumt und sagte auch das ein Vater das Recht hat sein Kind zu sehen. Ich habe sie aber nur in der Schule besuchen koennen weil die Gegenseite mir vorgeworfen hatte, ich habe mein Kind mit der Zigarette gebrannt.
In der Hauptverhandlung kamen noch ein paar andere Punkte dazu, was ich fuer ein Schwein bin. Wie z.B.

-Ein Kathoy sagte aus das ich mit ihm Sex hatte
-Mit meiner Frau habe ich einen Porno gedreht und meine Tochter musste zuschauen
-Meine Tochter wurde in der Schule von meiner Frau (sie hat zu dem Zeitpunkt dort gearbeitet) geschlagen

Zeugen fanden sich fuer alle Beschuldigungen.
Nur wenn die Alte gewusst hatte was ich fuer ein Schwein bin, warum war dann die Kleine 1,5 Jahre bei mir? Widerspricht sich. Wurde vom Gericht auch im Urteil verworfen.

Laut einem deutschen Sorgerechtsforum:
In Deutschland werden ungefaehr bei 40% aller Sorgerechtsfaellen sexueller Missbrauch des Kindes der Gegenseite zur last gelegt. Um die 2% stellen sich als wahr heraus.

Ich war auf das schlimmste schon gefasst. Aber das mit dem Kathoy. Na ja.

Da ich bei der Alten immer vom schlimmsten ausgehe. Ein Beispiel wie es in der Zukunft sein koennte:

Meine Tochter besucht mich jetzt. Und nach so einem Besuch stellt man fest das sich jemand an dem Kind vergangen hat. Die Kleine durch jahrelange Gehirnwaesche bearbeitet, sagt der Vater wars.
Wem glaubt man dann? Dem Kind oder dem Vater?

Und dieses Beispiel ist nicht zu abwegig, zu was die Alte faehig ist hat sie schon gezeigt.

Normalerweise sollte ich den Kontakt zum Kind abbrechen und warten bis sie von sich aus Kontakt zu mir aufnimmt.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#9 von Allgeier , 01.09.2010 22:27

Was anderes:

Durch Gerichtsbescheid wurde ich als Vater des Kindes anerkannt. Mit diesem Bescheid wurde ich im Vaterschaftsregister als Vater des Kindes eingetragen. Und damit haben wir ein geteiltes Sorgerecht.

Nur was heist das genau?

Geholfen hat mir das bis jetzt noch nichts. Die Mutter wo im Ausland sitzt hat immer noch mehr zu sagen als ich der hier am Ort bin. Und das Jugenamt interessiert sich dafuer auch nicht.

Weist jemand was dieses geteilte Sorgerecht in Thailand genau bedeutet?

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#10 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 00:28

Geteiltes Sorgerecht bedeutet, daß beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht ausüben und einer nicht alleine gegen den Willen des anderen entscheiden kann.
Dies kann aber nicht bei dir der Fall sein, denn dann würdest du kein Besuchrecht brauchen und müßte dir auch nicht vom Gericht gewährt werden. Der Mutter wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen und dir noch nicht mal ein Besuchsrecht.

Wie hat dein Anwalt gegen die Vorwürfe reagiert, wie hat er versucht die zu entkräftigen?
Wie man so schön sagt, das Kind ist den Brunnen gefallen. Und die Prognosen für eine Änderung sehen nicht gut aus. Die erhobenen Vorwürfe sind auch dem Jugendamt bekannt, kein Wunder, daß die sich kein Bein ausreißen. Da hätte im Vorfeld erheblich mehr getan werden müßen. Und ehrlich gesagt, es sieht auch nicht so aus, als wäre dein Anwalt voller Elan gewesen.

Und die Richterin, dir die Vaterschaft zusprach, war auch nicht so super. Denn sie hat dich zwar als den Vater erklärt, dir aber nur ein sehr eingeschränktes Besuchsrecht eingeräumt, weil sie Zweifel an deiner Eignung hatte und dein Anwalt konnte (wollte?) diese nicht ausräumen.

Wenn du den Kampf noch nicht aufgeben willst:
Gehe mit dem Urteil zu einem weiteren Anwalt und laß dich beraten. Und die Beratung kostet, in Thailand macht man den Preis mit dem Anwalt aus, es gibt keine Gebührenordnung. Frage ihn also zuerst, was es kosten soll, er wird sich Unterlagen durchsehen und dir einen Preis nennen, für die Beratung und für die weitere Durchführung. Und du brauchst keinen vertrag (ist zwar empfehlenswert), sondern nur eine Vollmacht für dich anwaltlich tätig zu werden zu unterschreiben.
Such dir den zweiten Anwalt sorgfältig aus.Er wird sicher ein paar Vorschläge haben und die werden dir sicherlich auch nicht sehr zusagen. Z. B. wird er bestimmt empfehlen, daß du dich psychiatrisch untersuchen läßt, ob an den erhobenen Vorwürfen etwas dran ist und ob du in der lage bist für ein Kind zu sorgen und für dieses keine gefahr darstellst. Das mag dir gegen den Strich gehen, aber nach deiner Beschreibung sehe ich das eine von vielen Maßnahmen die getroffen werden müßen, bevor du überhaupt eine Chance hast. Und es wird ein langer dorniger Weg bis dahin.
Denke daran, daß man vor gericht erhebliche Zweifel an deiner Fähigkeit ein Kind zu erziehen erzeugen konnte. Diese auszuräumen ist schwer. Und auch die Gerichte in Thailand sollen das Kindeswohl bei den Entscheidungen berücksichtigen.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#11 von Waitong ( gelöscht ) , 02.09.2010 08:44

Hallo Mooho,

da Allgeier sogutwie kein Thai versteht (das nehme ich sehr stark an und soll keine Bewertung sein) ist es sehr ratsam sich mit einem deutschen Anwalt der auf thai-Familienrecht spezialisiert ist zu beraten es gibt einige Anwaelte, hier in Thailand und Deutschland, man kann sich ONLINE beraten lassen.

Das dieser deutsche Anwalt vor Gericht nicht aktiv werden darf ist doch klar !



Hallo Allgeier,

ich habe mich im Internet mal schlau gemacht Du hast ja bereits einige Anfragen gemacht ( und persoenliche Dinge der Kindsmutter in's Netz gestell die nicht dahin gehoeren) und mein Eindruck ist, Du hast keine Strategie. Das bringt nichts. Du bist kein Rechts-Profi und brauchst daher einen deutschsprechenden Anwalt, dem man vertrauen kann.

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#12 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 09:47

Waitong, prinzipiell stimmen wir überein. Er braucht einen Anwalt, dem er vertrauen kann und mit dem er sich verständigen kann. Außerdem muß dieser Anwalt in Thailand vor Gericht zugelassen sein. Auf einen Nenner gebracht, er braucht einen Thai-Anwalt der Deutsch spricht.
Es nutzt nichts, wenn er sich mit dem deutschen Anwalt verständigt, dieser aber seine Ideen/Strategie dem notwendigen Thai-Anwalt nicht vermitteln kann, weil sie beide sich in Englisch verständigen und die Konzepte aus ihrer Sprache jeweils anders ins Englische übersetzen.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#13 von Waitong ( gelöscht ) , 02.09.2010 13:16

BTW:

Das "Thai-Recht..." ist in vielen Punkten an Deutsches Recht angelehnt. Das kommt aus Chulalongkorn's Zeit, da er oft und lange in D. war...



In D und hier in T gibt es genug Anwaelte die auf Thailaendisches Familienrecht spezialisiert sind.

Nach meiner Ansicht verheddert sich Allgeier in dieser Angelegenheit, man muss eine klare Linie haben und die durchsetzen, so hab' ich's immer gemacht. Ich habe hier im Lande "nur" Gast-Status, dennoch nimmt mir hier keiner die Wurst vom Brot, weil ich eine klare Linie ziehe, da sollte A. dazulerne, wir alle lernen dazu, wenn wir wollen, da bricht uns kein Zacken aus der Krone...

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#14 von Allgeier , 02.09.2010 14:19

Zitat von Waitong
und persoenliche Dinge der Kindsmutter in's Netz gestell die nicht dahin gehoeren



Die persoenlichen Dinge betreffen in erster Linie ja mich.

Dann lies mal in deutschen Sorgerechtsforen was dort alles steht. Da ich keine Namen und Bilder einstelle ist wohl nichts einzuwenden.
Im uebrigen geht es mir eher darum anderen wo vielleicht in eine aehnliche Situation kommen, andere Moeglichkeiten aufzuzeigen und aus meinen Fehlern zu lernen. Und sich auf das schlimmste gefasst zu machen.

Das mit der Strategie. Im nachhinein weiss man meistens alles besser. Nur das nuetzt/nuetzte mir nichts. Im uebrigen bin ich kein Anwalt, sollte jemand was von Strategien vor Gericht wissen, dann wohl ein Anwalt. Ich gehe ja auch nicht zum Baecker und sag ihm wie er sein Brot machen soll.

Zitat von Waitong
man muss eine klare Linie haben und die durchsetzen



Und da bin ich am ueberlegen ob ich jetzt einen Schlusstrich ziehe oder weitermache.

Im uebrigen waren wir heute noch auf dem Districtbuero. Und die sagten wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Im Internet habe ich auch noch das gefunden:

Parental Kidnapping is not a crime in Thailand and Thai authorities will not issue a warrant or become involved should one parent take a child without the other parent's authorization.

Dann weiss man wie man dran ist.
Die Alte kann mir auch bei einem Umgangs-Besuchsrecht lauter Knueppel zwischen die Beine werfen.

Allgeier

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#15 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 15:30

Allgeier, mehr oder weniger durch Zufall bin ich auch auf die Seiten gestoßen, von denen Waitong berichtete.
Bei einigen stellt sich die Sachlage nicht so dar wie hier.
Ich ziehe jetzt mal ein Resumee:
Es wurden im Sorgerechtsstreit erhebliche Vorwürfe gegen dich erhoben, die vor Gericht nicht ausreichend entkräftet wurde. Der Mutter wurde das alleinige Sorgerecht (und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht) zugesprochen. Dir wurde vom Gericht kein Besuchsrecht eingeräumt, was auch ungewöhnlich ist.
Diese Entscheidung nachträglich zu revidieren ist sehr schwer.
Das Gericht hat sich sicherlich nicht dazu entschieden, um dir eins auszuwischen, es hat entschieden, weil es auch das Kindeswohl berücksichtigt.
So wie ich aus denen Worten entnehme, geht es dir nicht um die 2.000THB Unterhalt für das Kind. Du glaubst, daß dieser Unterhalt zweckentfremdet wird.
Du warst zufriedem mit deinem Anwalt und hast nicht daran gedacht dir eine zweite professionelle Meinung einzuholen und das verfahren ist nicht so gelaufen wie du geglaubt/gehofft hast.
Bei einem Sorgerechtsprozeß wird ähnlich wie bei einer Scheidung gekämpft, daß war dir doch sicher vorher bewußt? Ist dir niemals der Gedanke gekommen, daß du dich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe erwehren mußt?

Und deine bemerkungen zu der Anwalttätigkeit, nein du gehst nicht zu ihm und sagst wie er seinen Job machen soll, aber du sagst ihm genau was du willst, welche Dinge für dich sprechen und noch wichtiger was die gegenseite gegen dich anführen könnte. Das ist es was Waitong mit Strategie meint, zusammen mit dem Anwalt alle fakten zu besprechen und auch zu bedenken was dem entgegensteht.
Sich in Foren zu erkundigen ist nur ein kleiner Teil, dort sind auch nur wenige Anwälte vertreten. Auch wenn es viele Sorgerechtsprozeße gibt, so ist doch keiner wie der Andere und es gibt erhebliche Unterschiede. Und, auch in Foren kann dir niemand genau sagen, was du zu tun hast, denn denen liegen auch nicht alle Informationen vor.

Gehe in dich und werde im Klaren, ob du wirklich das Sorgerecht willst, weil es das Beste für das Kind ist oder nur, weil du der "Alten" eins auswischen willst.

Wenn es dir um das Kindeswohl geht, stelle dich auf auf einen langwierigen, schwierigen und teuren Kampf ein. Die gegen dich vorgebrachten Vorwürfe sind gravierend. Bevor du irgend etwas weiter machst, mußt du daran arbeiten, diese auszuräumen. Solange noch die geringsten Zweifel bestehen, wirst du keinen Erfolg haben. Wenn es dir ernst ist, mußt du viele Fäuste in der Tasche machen, eine Mnge Staub schlucken und erlauben, daß dein Privatleben völlig auseinander genommen wird. Und du mußt deinen Stolz hinabwürgen und dich nicht über vermeintlich unwürdige Behandlung aufregen oder gar lautstark sich dazu äußern.

Sonst zahle die 2.000THB und hoffe, daß das Kind später von selbst auf dich zu kommt.

MooHo

   

Alzheimer. Lebensabend im Fremden Thailand?
RE:

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