RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#16 von Allgeier , 02.09.2010 15:33

Im thailaendischen Familiengesetz heist es:

Clause 1556 of CCCT mentions that only one parent should exercise the ‘parental powers’ under the following cases:


1. The Mother or the Father is deceased;
2. It is uncertain whether the Mother or the Father is living or deceased;
3. The Mother or the Father has been adjudged incompetent or quasi-incompetent
4. The Mother or the Father is placed in a hospital by reason of mental infirmity
5. The parental power has been granted to the Mother or the Father by an order of the Court (example, a divorce judgment)
6. The Mother and Father have come to such agreement as provided by the law that it can be made.


Und wenn ich mir das so durch lese, dann hat der Richter in meinem Fall sich nur an das Gesetz gehalten.



Allgeier

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#17 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 15:42

Zitat von Allgeier

Im Internet habe ich auch noch das gefunden:

Parental Kidnapping is not a crime in Thailand and Thai authorities will not issue a warrant or become involved should one parent take a child without the other parent's authorization.



Auch dies ist nicht ganz richtig, Thailand hat erklärt dem Haager Übereinkommen zu folgen und signalisiert, daß es dieses ratifizieren will. Und auch nur darum wurden schon Kinder aus Deutschland nach Kindesentzug dorthin zurückgeschicht (Aufenthaltbestimmungsrecht).

Übrigens noch etwas zum Aufenthaltbestimmungsrecht. Dieses Recht besagt, daß die sorgeberechtigten Eltern über den Aufenthalt des Kindes bestimmen und daraus leitet sich kein Anspruch ab, daß das Kind bei einem alleinsorgeberechtigten Elternteil verbleiben muß. Dieser Elternteil, hat durchaus das recht zu bestimmen, ob sich das bei Verwandten, Internat, fremden Pflegeeltern oder bei ihm/ihr selbst verbleibt.

Das die Mutter im Ausland lebt und das Kind zur Pflege der Oma überlassen hat, kann nicht gegen die Mutter verwendet werden.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#18 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 15:46

Zitat von Allgeier
Im thailaendischen Familiengesetz heist es:

Clause 1556 of CCCT mentions that only one parent should exercise the ‘parental powers’ under the following cases:


1. The Mother or the Father is deceased;
2. It is uncertain whether the Mother or the Father is living or deceased;
3. The Mother or the Father has been adjudged incompetent or quasi-incompetent
4. The Mother or the Father is placed in a hospital by reason of mental infirmity
5. The parental power has been granted to the Mother or the Father by an order of the Court (example, a divorce judgment)
6. The Mother and Father have come to such agreement as provided by the law that it can be made.


Und wenn ich mir das so durch lese, dann hat der Richter in meinem Fall sich nur an das Gesetz gehalten.



Allgeier


Sicher, Clause 3 hat zur Clause 5 geführt.

Aber im thailändischen Text stehen noch mehr und detailliertere Konditionen, explizit werden dort auch noch Drogen, Alkohol und andere Substanzen aufgeführt. Auch ein Gutachten eines Arztes, daß ein Elternteil nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben, kann zu einer solchen Entscheidung in einer Hauptverhandlung führen.

(Ich kann kein Thai , aber ich habe lange mit einem Anwalt zusammengesessen, der mir diese Passagen eingehend erläutert hat.)

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#19 von Somprit , 02.09.2010 18:50

... nun sozusagen zur "Ehrenrettung" unseres Allgeiers will ich nicht verschweigen, dass meine Frau und ich diese Kindesmutter einst vor ein paar Jahre unter sehr bedenklichen Umständen persönlich kennen lernen durften/konnten/mussten, und ich weiß, zu was SIE wirklich fähig ist/war (allerdings erfolglos in CNX) wo sie sogar das Mädchen "verkauft" hätte, wenn der Preis gestimmt hätte ...

Nicht stets & immer lässt sich der Paragraphen-Text im Sinne einer blinden Justitia in wahres Recht umsetzen , besonders nicht hier im Lande, wie jeder wissen dürfte

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#20 von Waitong ( gelöscht ) , 02.09.2010 19:05

Dann verstehe ich nicht warum es Allgeier nicht moeglich ist diese von Dir @Somprit angefuehrten Vermutungen/Tatsachen in eine schluessige Strategie vor Gericht umsetzen zu lassen. Es gibt verschiedene Moeglichkeiten worand das liegen mag...

@Somprit

Sind eure Kenntnisse denn in den Gerichtsakten in irgendeiner Form vermerkt. Ich frage zwecks Strategie, in einem neuen Verfahren !

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#21 von Somprit , 02.09.2010 19:23

... ich hoffe, dass ich jetzt nicht Allgeier zu nahe/auf die Füße treten, wenn ich sage, dass ich mich als möglicher Zeuge dort angeboten hatte ... sein Anwalt oder wer es war, für nicht erforderlich oder wie auch immer sah...

Jetzt alles neu aufzurollen... da sehe ICH keine besonders große Chancen mehr , zumal er erst gg. die Jugendbehörde antreten müsste ... meine Meinung, was JETZT die Lösung für mich wäre (so schwer es auch sein könnte) hatte ich hier bereits dargestellt

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#22 von MooHo ( Gast ) , 02.09.2010 19:52

Zitat von Somprit

Nicht stets & immer lässt sich der Paragraphen-Text im Sinne einer blinden Justitia in wahres Recht umsetzen , besonders nicht hier im Lande, wie jeder wissen dürfte



Nun die Justitia war doch blind, hat nicht alle verfügbaren und benötigten Informationen vorliegen.

Aber auch mit dem was du sagtst ändert sich die Situation nicht, da beißt die Maus keinen Faden ab: Allgeiers Chancen für eine Entscheidung in seinem Sinn gehen gegen Null.
Ohne erheblichen persönlichen und finanziellen Aufwand, bleiben die Chancen bei Null.
So hart es klingen mag, er muß sich entscheiden, ob er diese jahrelangen Belastungen tragen kann, ohne Garantie auf Erfolg.

Und noch was, es lag keinesfalls in meiner Absicht Allgeier in seiner Ehre zu verletzen, die Informationen, die er selbst seit langer Zeit im Internet preisgab, boten für eine Analyse genügend Spielraum. Und das Ergebnis war, daß er vor Gericht nicht gut weggekommen ist.
Aber selbst wenn es vor Gericht zu Aussagen gekommen wäre, die die Kindesmutter in ein schlechtes Licht gerückt hätten, wäre der Eindruck den Allgeier auf das Gericht machte nicht negiert worden. Möglich wäre es, daß dann keiner der Eltern das Sorgerecht bekommen hätte und das Kind unter Vormundschaft gestellt worden wäre.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#23 von Somprit , 02.09.2010 20:53

... klar ändert das HEUTE die Situation nicht mehr, dieser Zeug ist abgefahren!
DAMALS, (letztes Jahr/dieses Jahr) hätte das in den Prozessverlauf eingeführt werden müssen
Somit stellt sich für MICH die Frage, ob der RA von Allgeier wirklich alles genutzt hat, ... offensichtlich nicht ...
Das Kind liegt im Brunnen und wird darin liegen bleiben.... selbst in einigen Jahren entscheiden müssen ... alles andere ist nervenaufreibend und sinnlos ... meine bescheidene/unmaßgebliche Meinung

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#24 von Waitong ( gelöscht ) , 02.09.2010 21:13

Zitat von Somprit


Das Kind liegt im Brunnen und wird darin liegen bleiben....



....wenn nicht gehandelt wird, sicherlich.

Solange die Tochter ihren Vater besuchen, oder mit ihm sprechen kann ist Hoffnung da. Vielleicht kann Allgeier seiner Tochter ein Haendy zukommen lassen, somit waere schonmal der Kontakt leichter moeglich. Allgeiers Frau kann sich ja mit seiner Tochter unterhalten und sehen wo ihr der Schuh drueckt und was sie eigentlich will/wuenscht/erhofft...

Also, wo ein Wille, da ist ein Weg...ich wurde nicht so schnell das Handtuch werfen...

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#25 von Allgeier , 03.09.2010 16:48

Zitat von Waitong
Solange die Tochter ihren Vater besuchen, oder mit ihm sprechen kann ist Hoffnung da



Meine Frau hatte heute mit der Grossmutter telefoniert. So wie es ausschaut wurde das Kind in die Naehe von Bangkok geschickt. Der Mutter war der Besuch der Kleinen vorletztes Wochenende wohl zuviel. Dieser Besuch ging wohl von der Grossmutter aus, im Hinterkopf wohl das Bankkonto der Kleinen. Das heute schon leer ist.

Uebernaechste Woche habe ich einen Termin mit einem anderen Anwalt. Tendiere aber eher zu einer Loesung wie Somprit sie vorgeschlagen hatte.

Mein Hauptanliegen in diesem Prozess war das dieses "Umhergeschiebe" des Kindes ein Ende. Und dieses wurde lueckenlos die letztes 5 Jahre dem Gericht vorgetragen.

Sollte die Kleine jetzt wirklich in der Naehe von Bangkok sein, dann waere das die 5 Stelle in 2 Jahren.
Was ich ueber "Strategien" in Foren gelesen hatte war: "Man soll nicht die Gegenseite in ein zu sehr schlechtes Licht ruecken, sondern die eigenen Vorzuege aufzeigen."

Und das haben wir wohl getan. Es kann wohl nicht zum "Wohle des Kindes" dienen alle halbe Jahr die Bezugspersonen zu wechseln.
Aber anscheinend ist das in Thailand egal.

In meinen Augen ein Paradies fuer Kinderhaendler. Die Kinder werden von den Eltern oder einem Elternteil verkauft und was unternehmen die Behoerden?
Koennen nichts, wollen nichts. Weil alles durch das Gesetz gedeckt ist.

Was man machen koennte waere ein Umgangsrecht beantragen. Das waere von der Dauer des Prozesses ueberschaubar.

Allgeier

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#26 von Somprit , 03.09.2010 16:58

Zitat von Allgeier
... Was ich ueber "Strategien" in Foren gelesen hatte war: "Man soll nicht die Gegenseite in ein zu sehr schlechtes Licht ruecken, sondern die eigenen Vorzuege aufzeigen."

Und das haben wir wohl getan. ...

Was man machen koennte waere ein Umgangsrecht beantragen. Das waere von der Dauer des Prozesses ueberschaubar.



... wobei die "Strategie" seitens der Kindesmutter offensichtlich die Bessere war ... "schlechtes Licht auffahren"

... nur, Du musst Dich fragen, was ein erstrittenes Umgangsrecht in der Praxis bedeutet ...

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#27 von Allgeier , 03.09.2010 18:39

Zitat von Somprit
nur, Du musst Dich fragen, was ein erstrittenes Umgangsrecht in der Praxis bedeutet .



Das ist es ja. Wenn die Gegenseite einem Knueppel zwischen die Fuesse werfen will, findet sich immer eine Moeglichkeit.
Und wenn sie sich dann nicht an die Vereinbarung haelt, und das hat sie in der Vergangenheit schon zu oft gezeigt. Soll ich wieder wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht rennen.

Also ein Fass ohne Boden.

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#28 von Waitong ( gelöscht ) , 03.09.2010 19:04

Hallo Allgeier,

hast Du mal ausgerechnet was Dich Deine Tochter "kosten" wuerde wenn sie bei Dir und Deiner Frau leben wuerde ?

Wenn Du es schaffst diesen Betrag ueber einen laengeren Zeitraum kontrolliert Deiner Tochter zukommen laesst, erbringst Du den Beweis, das Du in der Lage bist fuer Deine Tochter zu sorgen. Dem gegenueber wuerden sich wahrscheinlich die "Bemuehungen" der Kindsmutter bescheiden darstellen (so vermute ich).

An Deiner Stelle wuerde ich mit dem entsprechenden "Amt" (fuer diese Angelegenheit) eine Vereinbahrung treffen, dass Du weit mehr als die 2000 THB/ Monat der Tochter zukommen laesst. Alles kontrolliert, ist klar. Ein bisschen Motivationsgeld fuer den Behoerden-Menschen um die extra Muehe anzuerkennen wird sicherlich foerderlich sein. Man muss es schon geschickt einfaedeln, am bessten lass es Deine Frau machen...

Waitong

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#29 von Somprit , 03.09.2010 19:30

... ja, Waitong, alles sehr idealistische Gedanken - da Du diese Kindesmutter nicht kennst, denn IHR geht es um ganz andere Dinge ... was wäre, wenn SIE ihre Tochter nach Belgien zu ihrem jetzigen Ehemann holen würde und dort eine Unterhaltsklage gg. Allgeier anstrengen würde ... ... dann könnte er direkt die jetzigen 2.000 Baht zum Hin+++ abputzen benutzen ...

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#30 von Waitong ( gelöscht ) , 03.09.2010 19:38

Eben...eben...deshalb muss Allgeier schneller sein und zeigen das er in der Lage ist fuer das Kind besser zu sorgen.

Waitong

   

Alzheimer. Lebensabend im Fremden Thailand?
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