... nun ich habe mich mit dem dort: http://www.thaiwahn.de/index.php/de_DE/i...iland/trennung/ ge-/beschriebenen beschäftigt (komme aber immer noch nicht mit der Technik dort klar, benötige als PC-Dummy noch Zeit ) und versuche mal unter Hinblick des dort geschriebenen und hier teils herausgehobenen Textes zu antworten....
Zitat
Die Anerkennung einer Privatscheidung in Thailand vor dem Registeramt des Amphoe durch deutsche Behörden ist nicht einheitlich.
... wobei grundsätzlich hier eine Unterscheidung einer solchen „Privat-Scheidung“ hinsichtlich „Auslandsdeutscher“ vorgenommen werden muss!
Denn dann ist die Senatsverwaltung/Justiz Brl.-Schöneberg alleine für die Prüfung/Anerkennung zuständig.
Zitat
Wenn beide Partner in Thailand vor dem Registeramt die Ehe geschlossen haben, in Thailand ihren maßgeblichen Aufenthalt haben und während dieser Aufenthaltszeit (mit einem Trennungsjahr) die Privatscheidung durchgeführt haben, so ist die Möglichkeit einer Anerkennung recht hoch.
... der hiesige Aufenthalt im engen Sinne ... zum Zeitpunkt der Scheidung ist sicher entscheidend, wobei aber kein Hahn ... nun ja, Beamter des Ampör danach kräht, ob überhaupt ein „Trennungsjahr“ besteht/bestand
Ich war in 3 Fällen selbst überrascht, wie einfach & vor allem billig, eine Anerkennung in Berlin zu erlangen ist!
Zitat
Im Falle einer solchen Scheidung entschied ein OLG...
... wobei mich deine Erklärung mit dem OLG völlig irritiert... – das ist bei einer Scheidung eines „Auslandsdeutschen“ i. d. R. in keiner Weise eingebunden!
Ich unterstelle mal, dass Du mit deinem möglichen, angerissenen Beispiel hier einen speziellen Fall herausgegriffen haben könntest, dessen besondere Umstände ausschlaggebend waren.
Zitat
Der BGH hat in einem Urteil von 1987 jedoch die Anerkennung einer Privatscheidung im Ausland verworfen, da das deutsche Recht ein Gerichtsurteil als zwingend ansieht und somit Auslandsdeutsche rechtlich anders als Inlandsdeutsche behandelt würden.
... Du führst eine Entscheidung aus dem Jahre 1987 an, ob diese in der sich stets wandelnden Praxis in dieser Form noch Bestand hat...?
Ich gehe mal davon aus, dass einer der entscheidenden Gründen für eine Anerkennung einer Privatscheidung der örtliche Zusammenhang/Zeitpunkt der Scheidung in TH sein dürfte... und um diesen Zustand herbeizuführen,... nun ja, ich kenne einen Fall, wo man(n)/Frau dies strategisch plante ... (erfolgreich)!
Apropos, nachehelicher Unterhalt/ Kindesunterhalt bei dem Vorliegen eines Gerichtsentscheides... wie wird das im Falle der Verweigerung wohl in der Praxis hier umsetzbar sein