RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#46 von Somprit , 12.09.2010 10:24

... nun ich habe mich mit dem dort: http://www.thaiwahn.de/index.php/de_DE/i...iland/trennung/ ge-/beschriebenen beschäftigt (komme aber immer noch nicht mit der Technik dort klar, benötige als PC-Dummy noch Zeit ) und versuche mal unter Hinblick des dort geschriebenen und hier teils herausgehobenen Textes zu antworten....

Zitat
Die Anerkennung einer Privatscheidung in Thailand vor dem Registeramt des Amphoe durch deutsche Behörden ist nicht einheitlich.



... wobei grundsätzlich hier eine Unterscheidung einer solchen „Privat-Scheidung“ hinsichtlich „Auslandsdeutscher“ vorgenommen werden muss!
Denn dann ist die Senatsverwaltung/Justiz Brl.-Schöneberg alleine für die Prüfung/Anerkennung zuständig.

Zitat
Wenn beide Partner in Thailand vor dem Registeramt die Ehe geschlossen haben, in Thailand ihren maßgeblichen Aufenthalt haben und während dieser Aufenthaltszeit (mit einem Trennungsjahr) die Privatscheidung durchgeführt haben, so ist die Möglichkeit einer Anerkennung recht hoch.



... der hiesige Aufenthalt im engen Sinne ... zum Zeitpunkt der Scheidung ist sicher entscheidend, wobei aber kein Hahn ... nun ja, Beamter des Ampör danach kräht, ob überhaupt ein „Trennungsjahr“ besteht/bestand
Ich war in 3 Fällen selbst überrascht, wie einfach & vor allem billig, eine Anerkennung in Berlin zu erlangen ist!

Zitat
Im Falle einer solchen Scheidung entschied ein OLG...



... wobei mich deine Erklärung mit dem OLG völlig irritiert... – das ist bei einer Scheidung eines „Auslandsdeutschen“ i. d. R. in keiner Weise eingebunden!
Ich unterstelle mal, dass Du mit deinem möglichen, angerissenen Beispiel hier einen speziellen Fall herausgegriffen haben könntest, dessen besondere Umstände ausschlaggebend waren.

Zitat
Der BGH hat in einem Urteil von 1987 jedoch die Anerkennung einer Privatscheidung im Ausland verworfen, da das deutsche Recht ein Gerichtsurteil als zwingend ansieht und somit Auslandsdeutsche rechtlich anders als Inlandsdeutsche behandelt würden.


... Du führst eine Entscheidung aus dem Jahre 1987 an, ob diese in der sich stets wandelnden Praxis in dieser Form noch Bestand hat...?
Ich gehe mal davon aus, dass einer der entscheidenden Gründen für eine Anerkennung einer Privatscheidung der örtliche Zusammenhang/Zeitpunkt der Scheidung in TH sein dürfte... und um diesen Zustand herbeizuführen,... nun ja, ich kenne einen Fall, wo man(n)/Frau dies strategisch plante ... (erfolgreich)!


Apropos, nachehelicher Unterhalt/ Kindesunterhalt bei dem Vorliegen eines Gerichtsentscheides... wie wird das im Falle der Verweigerung wohl in der Praxis hier umsetzbar sein

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#47 von MooHo ( Gast ) , 12.09.2010 13:16

Somprit, zu der Zuständigkeits des OLG: Dies wurde angerufen, nach dem die Landesjustizbehörde die Anerkennung verweigerte. Die betreffende Person war nach der Scheidung nach Deutschland zurückgekehrt und wollte dann diese in Deutschland anerkannt haben.
Die Anerkennung erfolgt, wenn deutsche Rechtsnormen (wie z.B. Trennungsjahr) anwendbar sind.

Auszug aus der OLG-Begründung:
„Aufgrund der unbedingten Durchführung des Zerrüttungsprinzips und des grundsätzlich nur noch an Fristabläufe gekoppelten Zwangs zur Scheidung“ sei auch im deutschen Eherecht die Bedeutung des gerichtlichen Verfahrens in den Hintergrund getreten. Damit unterscheide sich die einvernehmliche Scheidung des deutschen Rechts nicht mehr grundlegend von einer Privatscheidung.

Die Stellungnahme des BGH von 1987 war die aktuellste, die ich fand, wenn es irgendwo eine aktuellere gibt, laßt es mich wissen. Nur dann kann ich es auch einfliessen lassen.

Umsetzung des Gerichtentscheides ist relativ einfach, wenn der Aufenthaltsort ermittelt werden kann. Bei Ausländern mit einer Jahresaufenthaltsgenehmigung noch einfacher, da die ja alle90 Tage bei der Immigration erscheinen müßen.

Was mir noch unschlüßig ist: Muß man eine Scheidung in Deutschland anerkennen laßen,wenn dort die Eheschließung gar nicht beim Standesamt I in Berlin registriert wurde?

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#48 von Somprit , 13.09.2010 07:04

Zitat von MooHo
Somprit, zu der Zuständigkeits des OLG: Dies wurde angerufen, nach dem die Landesjustizbehörde die Anerkennung verweigerte. Die betreffende Person war nach der Scheidung nach Deutschland zurückgekehrt und wollte dann diese in Deutschland anerkannt haben.
Die Anerkennung erfolgt, wenn deutsche Rechtsnormen (wie z.B. Trennungsjahr) anwendbar sind. ... ?



... nun ich habe innerhalb von 2 Jahren 3 derartiger „Privat-Scheidungen“ hier mit der anschließenden problemlosen Anerkennung in Deutschland über die Bühne gehen sehen... NICHTS wurde beanstanden, selbst das fehlende Trennungsjahr nicht!

Es müssen – unterstelle ich mal – andere Gründe für die nicht erfolgte Anerkennung vorgelegen haben. Das „könnte“ u.a. auch sein, dass vielleicht eine der geschiedenen einstigen Ehefrauen im Verlaufe des Anerkennungsverfahrens einen gesonderten Antrag auf einen Versorgungsausgleich gestellt haben könnte ... etwas, was wohl die wenigsten hier geschiedenen thailändische Frauen in Erwägung ziehen .... weil sie es nicht wissen!

Zitat von MooHo
... Umsetzung des Gerichtentscheides ist relativ einfach, wenn der Aufenthaltsort ermittelt werden kann. Bei Ausländern mit einer Jahresaufenthaltsgenehmigung noch einfacher, da die ja alle 90 Tage bei der Immigration erscheinen ...



... diese Art der „Umsetzung“ muss nicht zwingend sein, es genügt auch eine „öffentliche Zustellung“ im sogenannten Gerichtskasten, dort wo Entscheidungen bekanntgemacht/ausgehängt werden wenn eine der davon betroffenen Parteien nicht auffindbar ist ... ich GLAUBE es NICHT, dass man(n) bei dem fehlenden Rechtsabkommen zwischen TH / D. in solch einem Fall, welcher in das Privatrecht fällt (Ehescheidung) eine Immi „behelligen“ wird.

Zitat von MooHo
... Was mir noch unschlüßig ist: Muß man eine Scheidung in Deutschland anerkennen laßen,wenn dort die Eheschließung gar nicht beim Standesamt I in Berlin registriert wurde?



1. Man(n) MUSS keine Ehescheidung in D. anerkennen lassen, ich sehe die Erfordernis allerdings im späteren möglichen Witwenrenten-Verfahren, selbst dann würde m.E. eine nachgeschobene, legalisierte Heiratsurkunde nebst Auszug aus dem Heiratsregister des Ampör genügen!

2. Problematisch wird die fehlende Anerkennung einer in TH stattgefundenen Ehescheidung, falls der Geschiedene ein erneutes Ehefähigkeitszeugnis für eine Wiederverheiratung benötigt ... denn viele machen den Fehler (!?) ein weiteres Mal...

PS.: Leider kann ich keine andere, aktuelle Entscheidung des BHG anführen ..... da mir die Zeit zum suchen fehlte...

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#49 von MooHo ( Gast ) , 13.09.2010 08:24

Somprit, ich hatte mir etwas Zeit genommen, aber das von 87 war das aktuellste.

Wie man aus den Links bei mir erkennen kann, sollte die Anerkennung einer "Privatscheidung" ziemlich reibungslos von statten gehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. In Düsseldorf z.B. wird nur die Scheidungsurkunde und das Protokoll verlangt.

Aber vielleicht ist es für manchen doch sicherer die Scheidung nicht anerkennen zulaßen, man hat dann immer eine gute Begründung warum man den Fehler nicht noch mal machen kann.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#50 von Allgeier , 13.09.2010 10:50

Zitat von Ai Tua Saeb
"Wenn Ihr die Erziehung finanziell nicht mehr schafft, dann ruft mich bitte an. Ich komme dann die Tochter abholen, aber Geld gibts nicht"



Das waren auch meine Worte.

Das Kind ist in der Naehe von Bangkok jetzt. Am Freitag waren wir auf dem Jugendamt. Koennen oder wollen nichts tun. Im Endefekt laeuft alles auf einen Prozess wegen dem Umgangsrecht hinaus. Aber wie schon Somprit geschrieben hatte: Was nuetzt mir ein erstrittenes Sorgerecht?
Die Alte wird immer Moeglichkeiten finden mich am besuchen des Kindes zu hindern.

Werde die 2000 Bath bezahlen und mal sehen was kommt.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#51 von MooHo ( Gast ) , 13.09.2010 12:12

Ich weißistSorgerecht-Thread, aberichhabnoch 2linkswegen derPrivatscheidung gefunden:
http://books.google.de/books?id=...hailand&f=false ab Seite371

und

http://books.google.de/books?id=...hailand&f=false abSeite126

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#52 von Somprit , 13.09.2010 20:47

Zitat von MooHo
...Wie man aus den Links bei mir erkennen kann, sollte die Anerkennung einer "Privatscheidung" ziemlich reibungslos von statten gehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. In Düsseldorf z.B. wird nur die Scheidungsurkunde und das Protokoll verlangt...



... tja, als "strategischen Gründen" sollte man(n) solch eine "Private Ehescheidung" ausschließlich von einer Entscheidung der Senatsverwaltung f. Justiz in Berlin abhängig machen ...

Dort wird verlangt:

1. Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Eheregister,
2. Auszug aus dem Scheidungsregister, Scheidungsurkunde (legalisiert)
3. beglaubigte Kopie des Reisepasses

Sowie glaubhafte Angaben zum Einkommen, denn danach wird eine sehr moderate "Anerkennungs-Gebühr" berechnet!


... ob nun ein Sorgerechts-Thread oder Unterhalts-Kram, interessant ist es sicher allemal ... besonders da ich im Moment verfolge/begleite, wie ein Unterhalts-Urteil eines thailändischen Gerichtes hier im Lande gegenüber einem deutschen Ehemann umgesetzt wird.... ... werde später davon eingehender berichten

MooHo, der Sachverhalt in dem 1. von Dir angeführten Link bezieht sich auf einen durchzuführenden Versorgungsausgleich nach EU-Recht ... hier greift die Anerkennung der hier erfolgten Ehescheidung durch die Senatsverwaltung f. Justiz in Berlin NICHT!

Sollte ein Versorgungsausgleich von einer der Parteien angestrebt werden, ist ein gesondertes Entscheidungsverfahren anzustrengen ... NUR auf Antrag

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#53 von Hirsch , 03.01.2011 18:12

Schade das solang nichts mehr zu dem Fall gepostet wurde.
Ich hab ein ähnliches,noch viel grösseres Proplem in der nähe von Buri Ram, momentan leider keine Zeit für details-werd ich aber bald nachholen.
Bin um jede unterstützung froh!
Ich bin aber so weit das ich mit dem Land nix mehr zu tun haben möchte, fahr nur mehr hin um mein Kind zu sehen,das ich über alles Liebe.
wünsch euch noch einen SchönenTag dort !

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#54 von Somprit , 03.01.2011 19:35

Zitat von Hirsch
Ich hab ein ähnliches,noch viel grösseres Proplem in der nähe von Buri Ram, momentan leider keine Zeit für details-werd ich aber bald nachholen.
Bin um jede unterstützung froh!...



...nun dann warte ich mal gespannt auf das, was Du uns vielleicht berichten wirst .. denn man(n) kann stets aus den unterschiedlichsten Fällen lernen, besonders mich interessieren diese „Lehrbeispiel- Fälle"

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#55 von Allgeier , 03.01.2011 19:41

Zitat von Hirsch
Schade das solang nichts mehr zu dem Fall gepostet wurde.



Hallo Hirsch

Meine Tochter ist in Bangkok, die Alte in Belgien und ich zahle jeden Moant 2000 Bath.
Gesehen habe ich meine Tochter schon seit ein paar Monaten nicht mehr. Bangkok ist einfach zu weit weg fuer mich. Habe nicht vor in naher Zukunft auf dem Gerichtswege was zu unternehmen zwecks Umgangsrecht oder aehnlichem.
Wenn du mehr Details von dir posten willst, nur zu. Ein Aussenstehender sieht das oft mit ganz anderen Augen. Nicht so befangen.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#56 von Binturong , 03.01.2011 23:58

Hallo Hirsch,

Zitat
Bin um jede unterstützung froh!


Man hilft, so man kann.
Aber dazu fehlen noch viele Angaben von dir.
Einfach nur aufs Geradewohl Fälle zu diskutieren, die ja alle für sich spezifisch sind, geht nun mal nicht gut.

Auch eine kurze Vorstellung dann wäre nett.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#57 von Allgeier , 11.06.2011 09:27

Die Tage ist mal das Telefon gegangen. Meine Tochter war dran, kurz blabla und sie sei bei der Oma. Sie fragt dann, ob ich sie abhole. Natuerlich, gestern laeutet nochmal das Telefon. Ist bei der wo sie letztes Jahr schon mal war. Wo ich (Allgeier) nur Aerger mit der hatte. Weil sie meiner Tochter so das Gehirn gewaschen hatten, das sie nie den Mund aufbrachte wenn ich sie besucht hatte.

Auf jedenfall hat es hier wieder Veraenderungen gegeben. Das Kind hat schon wieder die Schule gewechselt.

Die Kleine bring ich da nie heraus. Das ist das Problem.
Jetzt ist die Kleine 30 km von hier entfernt und ich kann nichts machen. Gut ich kann sie besuchen. Das ist schon etwas. Nur jetzt zahl ich jeden Monat, das meine Tochter bei dieser .......... Drecks..... isch, die wo der das Gehirn waescht.

Das Problem koennte auch werden, sollte ich zu laut werden dort, hab ich wohl schnell eine Verleumdungsklage am Hals. Denn dort ist immer jemand von der ihren Angestellten.

Sollte meine Tochter wieder hier in der Naehe sein. Dann koennte man einen Prozess wegen dem Umgangsrecht in Betracht ziehen.

Was mich jetzt interessieren wuerde ist. Was ist wenn ich hinfahre, die Kleine mitnehme und fertig. Die Adresse lasse ich dort wo das Kind zu finden ist und lasse auch vorher noch einen Polizeirapport machen damit man mich nicht wegen Kindesentfuehrung drankriegen kann.

Die Mutter ist nicht hier und ich habe ja auch 50% am Sorgerecht.
Damit wieder einwenig Bewegung in diese eingeschlafene Situation kommt.
Nur ist es zum "Wohle des Kindes" wenn hier wieder Bewegung kommt? Nur ist es in meinen Augen untragbar wenn das Kind bei Leuten ausserhalb der Verwandschaft ist.
In wievielen fremden Betten muss die denn noch schlafen bevor das alles ein Ende hat.

Ich werde heute (meine Frau) ein paar Telefonante fuehren damit ich wieder auf dem laufenden bin was so die letzten paar Monate los war.

An den Hirsch: Wenn du keinen regelmaessigen Kontakt hast, ist es nicht einfach. Den Kindern wird das Gehirn gewaschen, das sie nur noch Angst haben.
Solltest du auf der Gegenseite jemand haben, wo interessiert ist das das Kind Kontakt zum Vater hat. Das waere das beste. Ist aber wohl nicht so.

Man wird sehen

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#58 von Allgeier , 27.08.2011 23:10

Ich schreib's mal hier rein.

Da war ein Bericht in der Wochenblitz:

http://www.wochenblitz.com/nachr...html#contenttxt

Das Bild spricht wohl fuer sich. Und auch das die Medien das Jugendamt verstaendigt haben und nicht die Schule das Jugendamt. Und ich wuerde jetzt noch sagen, wenn hier die Medien nicht dabei gewesen waeren, dann waere das Jugendamt wohl auch nicht eingeschritten.

Familienangelegenheit, heist es in dem Bericht.

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#59 von Allgeier , 02.01.2012 19:05

Heute sitzt ich so nichtsahnend im Auto, das Telefon leutet. Und wen zeigt das Display an, die Alte ist wohl wieder in Thailand. Hab das Gespraech angenommen und meine Tochter ist dran.
Und das erste was sie sagt: "Warum ich nicht 2500 Bath ueberweise" Hab mir das eine Minute angehoert und dann das Gespraech abgebrochen. So leid es mir tat, aber war wohl das beste, bevor ich irgendetwas falsches sage.

Tatsache ist das ich heute 2000 bath im Monat zahlen soll/muss und in drei Jahren dann 4000 Bath.

Warum schreib ich das eigentlich, damit der Hirsch sieht das die Kinder ganz einfach das Nachplappern was die Alten vorgeben. Irgendwann werden sie dann schon selber kapieren wer zu welchem Wohle gehandelt hat. Oder eben nicht.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#60 von Binturong , 02.01.2012 19:21

Dieses gehört nämlich auch dazu.
Ohne macht man sich verrückt.

Zitat
Oder eben nicht.

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