Noch mal zur Privatscheidung, ja es gibt die Möglichkeit der Anerkennung, es sind aber formaljuristische Bedingungen daran geknüpft.
Ich habe nach bestem Wissen alles zusammengefaßt:
http://www.thaiwahn.de/index....iland/trennung/
Dort sind auch ein paar Links bezüglich der Anerkennung. Falls jemand bessere, weitergehende oder neuere Informationen hat, laßt es mich wissen, dann kann ich aktualisieren.
Der BGH hat in einem Urteil von 1987 jedoch die Anerkennung einer Privatscheidung im Ausland verworfen, da das deutsche Recht ein Gerichtsurteil als zwingend ansieht und somit Auslandsdeutsche rechtlich anders als Inlandsdeutsche behandelt würden.
Nicht Anerkennungsfähig ist eine in Thailand vollzogene Privatscheidung, wenn für die Scheidung der Ehe (auch) deutsches Rechts maßgeblich ist (z.B. durch eine Vereinbarung im Ehevertrag oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland; s.o.) Gleichzeitig liegen die Chancen auf Anerkennung dann höher, wenn zwar thailändisches Recht maßgeblich ist, die Scheidung jedoch auch nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (z.B. Trennungszeit von mehr als einem Jahr).
Zurück zum Sorgerecht:
Leider ist es mehrheitlich der Fall, daß die Partner sich so zerstritten haben und keine gemeinsame Lösung um des Kindes Willen finden können. Dann wird das Kind als Druckmittel auf den anderen Partner mißbraucht. Thailändische Frauen sehen sich selbst häufig auch einem immensen Druck seitens der Familie oder Freunden ausgesetzt und würden einen Gesichtsverlust erleiden, wenn nicht das letzte aus dem ehemaligen Partner herausgeholt wurde.
Egal ob binationale Ehe/Partnerschaft oder nicht, bei einer Trennung kommt zu häufig verletzter Stolz auf beiden Seiten zu tragen, der es unmöglich macht das beste für das Kind zu erreichen.
Manchmal hilft es eine gütliche Einigung herbei zu führen, wenn man dem früheren Partner klarmacht, daß kein Unterhalt zu erwarten ist und falls man per Gericht dazu gezwungen würde, würde man einfach weggehen. Wenn aber das Kind bei einem selbst bliebe, würde man es bestmöglich versorgen. Da zeigt sich auch die manchmal die Familie einsichtig, ohne Aussicht auf Kohle, aber mit dem Wissen selbst in die Tasche zu greifen um eine weitere Person im Familienkreis zuversorgen kann die Entscheidung das Kind in die Obhut des Partners zu geben beeinflussen und auch möglichen Gesichtsverlust überwinden.
Das zuvor geschriebene ist keine generelle Empfehlung, sondern mehr oder weniger meine Überlegung, die aber auf Erfahrungen in meiner Umgebung basiert. Ob und wie man es anwendet, muß ein jeder für sich selbst entscheiden, denn nur man selbst kann in diesem Fall den ehemaligen Partner am Besten einschätzen.