RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#31 von Allgeier , 03.09.2010 19:43

Zitat von Waitong
hast Du mal ausgerechnet was Dich Deine Tochter "kosten" wuerde wenn sie bei Dir und Deiner Frau leben wuerde ?



Ich wuerde mal sagen zwischen 2000 und 3000 Bath im Monat.

Zitat von Waitong
2000 THB/ Monat der Tochter zukommen laesst. Alles kontrolliert,



Kann man nicht. Mal keine Barbetraege. Und sollte es ueber Ueberweisung laufen muss/wird dann ein Erwachsener dabei sein und ihr das Geld abnehmen.
Sollte das Kind auch zuviel Geld im Geldbeutel haben, das ist auch nichts. Was glaubst du wieviele Freunde die auf einmal hat. Und auf solche Freunde ist ges......

Mal meine Meinung.

Hoffentlich bleibt aus diesem ganzen Umhergschiebe kein psychischer Schaden.

Dieses Motivationgeld habe ich mir auch beim Prozess ueberlegt. Nur was sagt die Bibel dazu? In meinen Augen ein ganz klarer Fall von Bestechung und Korruption. Ich kann doch nicht auf der einen Seite die Korruption verdammen, aber wenn ich einen persoenlichen Vorteil daraus ziehe, ich sie akzeptieren.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#32 von Allgeier , 03.09.2010 19:56

Zitat von Somprit
was wäre, wenn SIE ihre Tochter nach Belgien zu ihrem jetzigen Ehemann holen würde und dort eine Unterhaltsklage gg. Allgeier anstrengen würde .



Das waere der schlechteste einzutreffende Zustand fuer mich. Die Frage ist: Koennte sie das?

Ich denke, waere die Mutter schon im Besitz eines deutschen oder thailaendischen Passes, dann waere das Kind schon laengst im Ausland.

Auf der deutschen Botschaft und der thail. Passtelle hatte ich schon mal nachgefragt. Die Kleine kommt aus Thailand unter normalen Umstaenden nicht so schnell heraus.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#33 von Somprit , 03.09.2010 20:09

... warum sollte dies nicht gehen, insbesondere warum sollte sie nicht "unter normalen Umständen" zur Mutter nach Belgien geholt werden können

Die DEUTSCHEN Behörden hätten wohl das geringste Mitspracherecht dazu.... ... zudem gehe ich jetzt mal davon aus, dass das Vormundschaftsgericht hier der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat... oder

Sollte dieser Super-Gau eintreten, bleibt Dir trotz deiner christlichen Einstellung nur das Dir ja bekannte letzte Mittel ... gegenüber dem derzeitigen Ehemann ... dann musst Du dein Fair-Play über Bord werfen! ... und DAS hat sicher nichts mit dem 8. Gebot zu tun

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#34 von Waitong ( gelöscht ) , 03.09.2010 20:26

Zitat von Allgeier


Dieses Motivationgeld habe ich mir auch beim Prozess ueberlegt. Nur was sagt die Bibel dazu? In meinen Augen ein ganz klarer Fall von Bestechung und Korruption. Ich kann doch nicht auf der einen Seite die Korruption verdammen, aber wenn ich einen persoenlichen Vorteil daraus ziehe, ich sie akzeptieren.



Haß ist das, was Streitigkeiten erregt, aber Liebe deckt sogar alle Übertretungen zu.

(Spr. 10:12)


Nach meiner persoenlichen Ansicht verstehe ich das so, wer aus wahrer Liebe zu seiner Familie eine Uebertretung begeht wird durch Liebe geschuetzt.

Ein Versuch ist es allemal wert, ich sehe da kein Unrecht, wem gegenueber denn ???

Wer wird denn geschaedigt und wer erhaelt eine Chance auf Zukunft ???

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#35 von Manfred , 07.09.2010 17:33

Hallo guten Abend Allgeier, ich verstehe voll und ganz deine Sachlage, du bist verbittert, dass dein Geld, das fuer deine Tochter bestimmt ist anderweitig verpulvert wird. Mir erging es aehnlich.
Wenn du fuer dein Kind etwas anlegen willst, lege ein Sparbuch an unter dem Namen des Kindes, solange das Kind nicht volljaehrig ist, bist du alleine verfuegungsberechtigt, das musst du allerdings einschreiben lassen. Das Buch bleibt dann in deinen Haenden. So ist gewaehrleistet dass niemand an das Geld kommt. Die 2000 Bath musst du eben auf das Konto ueberweisen.
Viel Erfolg wuenscht dir Manfred

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#36 von Somprit , 07.09.2010 17:41

Zitat von Manfred
.... lege ein Sparbuch an unter dem Namen des Kindes, solange das Kind nicht volljaehrig ist, bist du alleine verfuegungsberechtigt, das musst du allerdings einschreiben lassen. Das Buch bleibt dann in deinen Haenden. So ist gewaehrleistet dass niemand an das Geld kommt. Die 2000 Bath musst du eben auf das Konto ueberweisen. ...



... und Du riskierst eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung/Verstoß gg. das ergangene Gerichtsurteil ... denn der gerichtlich verfügte Unterhalt DARF NICHT auf ein Sperrkonto geleitet werden

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#37 von Allgeier , 07.09.2010 18:33

Zitat von Somprit
... und Du riskierst eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung/Verstoß gg. das ergangene Gerichtsurteil ... denn der gerichtlich verfügte Unterhalt DARF NICHT auf ein Sperrkonto geleitet werden



Somprit hat schon alles gesagt. Mir waere es anderst auch lieber, aber da wird mir wohl jetzt nichts anderes uebrigbleiben. Blos der Gegenseite keine Angriffsflaeche bieten.

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#38 von Manfred , 08.09.2010 18:21

Zitat von Allgeier

Zitat von Somprit
... und Du riskierst eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung/Verstoß gg. das ergangene Gerichtsurteil ... denn der gerichtlich verfügte Unterhalt DARF NICHT auf ein Sperrkonto geleitet werden



Somprit hat schon alles gesagt. Mir waere es anderst auch lieber, aber da wird mir wohl jetzt nichts anderes uebrigbleiben. Blos der Gegenseite keine Angriffsflaeche bieten.




Somprit, ich glaube du hast etwas uebersehen, ich habe geschrieben ein Sparbuch anlegen, darauf Geld ueberweisen fuer eine Berufsausbildung. So hat niemand Zugriff auf die Sonderzahlung, die fuer das Kind und dessen Zukunft bestimmt ist.
die 2000 Bath Unterhalt einfach bezahlen, leben muss das Kind ja auch.

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#39 von Somprit , 08.09.2010 18:46

... sorry, aber Du hast geschrieben

Zitat
Die 2000 Bath musst du eben auf das Konto ueberweisen



und da Allgeier seitens des Gerichts dazu "verurteilt" wurde, monatlich 2.000 Baht an Unterhalt zu zahlen, sah ich hierzu ein unmittelbarer Zusammenhang ... aber nun ist es ja geklärt

Auch ich machte in einem anderen Leben diesen Fehler , überwies ALLES der Mutter (ohne Gerichtsurteil), hätte einen Teil "gesperrt" anlegen sollen

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#40 von Ai Tua Saeb , 10.09.2010 16:29

Verzeihung, wenn ich auf dem Schlauch stehe, aber wie kam es denn, dass @allgeier wegen Kindesunterhalt überhaupt vor Gericht gezerrt wurde ?

Ich hab auch eine Tochter aus meiner ersten gescheiterten Ehe...aber als diese auseinander brach, ging jeder seinen Weg und gut wars. Ich hab meiner Ex das Haus und das Auto (zusammen ca. 600k) und die Tochter überlassen und alles war erledigt.

Ich habe noch nie von gerichtlich erstrittenen Unterhaltszahlungen für Kinder in TH gehört....nicht unter Thais und auch nicht bei Mischehen
Kann mich mal einer aufklären ?

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#41 von Somprit , 10.09.2010 17:03

...tja, wo kein Kläger, kein Richter... aber es gibt solche Fälle, glaube es mir!
Ich will aber aus bestimmten Gründen nicht in die Tiefe gehen

Bei Allgeier drehte es sich wohl weitgehend um das Sorgerecht, was er aus meiner Sicht "zu Recht für sich, im Interesse/zum Wohle des Kindes" für sich beanspruchte...
Aber vielleicht erzählt er es ja ... selbst, obwohl sich aus seinen Ausführungen hier (und in anderen Threads) bereits alles ergibt..

Apropos, es gibt auch mir bekannte Unterhalts-Fälle, wo die thailändische Frau erfolgreich gg. ihren hier lebenden Farang-Sami, obwohl nicht geschieden, sondern getrennt lebend, klagte

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#42 von MooHo ( Gast ) , 10.09.2010 17:51

Es gibt sogar sehr viele Fälle bei denen vor Gericht um das Sorgerecht gestritten wird.
Thais mit denen ich gesprochen habe, erklärten mir , daß in solchen Fällen die Gerichte den Vater bevorzugen, denn zu häufig gab es Mißbrauch durch den neuen Lover oder Stiefvater.
Man kann sich in Thailand auch gütlich einigen. Beide Partner gehen zu einem Polizeirevier und erklären vor dem beamten, welche vereinbarung sie getroffen haben. DerBeamte trägt das in das Wachbuch mit fortlaufender Nummer ein,beide Partner unterschreiben und erhalten eine Kopie mit dem Stempel der Wache und der Unterschrift des Beamten. Dies ist ein bindendes Dokument in Thailand und kann nur durch Gerichtsbeschluss widerrufen werden. Dieses Dokumentwird in Deutschland nicht anerkannt, da nach deutschem Recht Sorgerechtsentscheidungen durch das Familiengericht erfolgen müßen und Auslanddeutsche nicht besser als Inlandsdeutsche gestellt werden dürfen (Gleichheitsprinzip). Ähnliches gilt auch für die "Privatscheidung" vor einem Amphoe, wobei es hier dennoch bei bestimmten Vorraussetzungen eine Anerkennung in Deutschland geben kann.

Und Unterhalt ohne geschieden zu sein,ja auch das gibt es. Erst gerade erlebt. Thai-Englisches Ehepaar, 2Kinder (7 und 4 Jahre alt). Sie (Thai) hat einen Liebhaber, er sauer , zahlt mit gleicher Münze heim . Sie vor Gericht und Unterhalt für sich und die Kinder sowie das Sorgerecht erstritten, Scheidung erfolgt erst in ein bis drei Jahren getrennt lebend.

Und die Gerichte in Thailand sind sehr beschäftigt mit Sorgerecht, Scheidung u.ä., selbst in dringenden Fällen dauert es 3 Monate bevor man einen Termin erhält. Ohne Dringlichkeit dauert es viel länger.

MooHo

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#43 von Ai Tua Saeb , 10.09.2010 18:21

Na, da hab ich ja bei meiner Scheidung noch richtig Glück gehabt.

Die Ex klopfte zwar bis vor kurzem (vertreten durch die Ex- Schwiegermutter) wegen Beihilfe zum Unterhalt wie z.B. Schulgeld, Uniform, etc. bei mir an, aber ich hab das immer mit dem Kommentar "Wenn Ihr die Erziehung finanziell nicht mehr schafft, dann ruft mich bitte an. Ich komme dann die Tochter abholen, aber Geld gibts nicht" abgewehrt.

Das Problem der alten Sippschaft ist, daß die Schwiegermutter immer bei mir möglichst arm erscheinen will, während meine Ex sich mir gegenüber immer als reich präsentiert - will sie mir doch zeigen, dass sie sich seit der Trennung finanziell verbessert hat (leider hat sie wieder ne gescheiterte Ehe mit nem Belgier hingelegt und "arbeitet" nun in der Walking Street, Pattaya). Das sich mir bietende Gesamtbild ist natürlich dann komplett unstimmig. Von daher werd ich bei der Bettelei nicht schwach.

Aber @allgeier hats anscheinend unglücklich erwischt, dass er so durch den Wolf gedreht wurde.

 
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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#44 von Somprit , 10.09.2010 22:03

Zitat von MooHo
... Dieses Dokumentwird in Deutschland nicht anerkannt, da nach deutschem Recht ....... Auslanddeutsche nicht besser als Inlandsdeutsche gestellt werden dürfen (Gleichheitsprinzip). Ähnliches gilt auch für die "Privatscheidung" vor einem Amphoe, wobei es hier dennoch bei bestimmten Vorraussetzungen eine Anerkennung in Deutschland geben kann. ...



... wobei die Anerkennung einer "Privat-Scheidung" bei einem sogenannten "Auslandsdeutschen" beim AG Berlin-Schöneberg eigentlich sehr einfach und problemlos ist.
Ich habe es nicht nur bei meiner eigenen hier, sondern auch bei 2 guten Bekannten miterlebt, wo ich die "Federführung" übernommen hatte ...

... tja, unseren Allgeier hatte es wohl gleich doppelt "unglücklich" getroffen, da er in dem von ihm (!?) angestrengten Prozess gegen die mit allen (schmutzigen) Wassern gewaschene Kindesmutter verloren hat...

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#45 von MooHo ( Gast ) , 11.09.2010 08:40

Noch mal zur Privatscheidung, ja es gibt die Möglichkeit der Anerkennung, es sind aber formaljuristische Bedingungen daran geknüpft.
Ich habe nach bestem Wissen alles zusammengefaßt:
http://www.thaiwahn.de/index....iland/trennung/
Dort sind auch ein paar Links bezüglich der Anerkennung. Falls jemand bessere, weitergehende oder neuere Informationen hat, laßt es mich wissen, dann kann ich aktualisieren.

Der BGH hat in einem Urteil von 1987 jedoch die Anerkennung einer Privatscheidung im Ausland verworfen, da das deutsche Recht ein Gerichtsurteil als zwingend ansieht und somit Auslandsdeutsche rechtlich anders als Inlandsdeutsche behandelt würden.

Nicht Anerkennungsfähig ist eine in Thailand vollzogene Privatscheidung, wenn für die Scheidung der Ehe (auch) deutsches Rechts maßgeblich ist (z.B. durch eine Vereinbarung im Ehevertrag oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland; s.o.) Gleichzeitig liegen die Chancen auf Anerkennung dann höher, wenn zwar thailändisches Recht maßgeblich ist, die Scheidung jedoch auch nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (z.B. Trennungszeit von mehr als einem Jahr).

Zurück zum Sorgerecht:
Leider ist es mehrheitlich der Fall, daß die Partner sich so zerstritten haben und keine gemeinsame Lösung um des Kindes Willen finden können. Dann wird das Kind als Druckmittel auf den anderen Partner mißbraucht. Thailändische Frauen sehen sich selbst häufig auch einem immensen Druck seitens der Familie oder Freunden ausgesetzt und würden einen Gesichtsverlust erleiden, wenn nicht das letzte aus dem ehemaligen Partner herausgeholt wurde.
Egal ob binationale Ehe/Partnerschaft oder nicht, bei einer Trennung kommt zu häufig verletzter Stolz auf beiden Seiten zu tragen, der es unmöglich macht das beste für das Kind zu erreichen.

Manchmal hilft es eine gütliche Einigung herbei zu führen, wenn man dem früheren Partner klarmacht, daß kein Unterhalt zu erwarten ist und falls man per Gericht dazu gezwungen würde, würde man einfach weggehen. Wenn aber das Kind bei einem selbst bliebe, würde man es bestmöglich versorgen. Da zeigt sich auch die manchmal die Familie einsichtig, ohne Aussicht auf Kohle, aber mit dem Wissen selbst in die Tasche zu greifen um eine weitere Person im Familienkreis zuversorgen kann die Entscheidung das Kind in die Obhut des Partners zu geben beeinflussen und auch möglichen Gesichtsverlust überwinden.

Das zuvor geschriebene ist keine generelle Empfehlung, sondern mehr oder weniger meine Überlegung, die aber auf Erfahrungen in meiner Umgebung basiert. Ob und wie man es anwendet, muß ein jeder für sich selbst entscheiden, denn nur man selbst kann in diesem Fall den ehemaligen Partner am Besten einschätzen.

MooHo

   

Alzheimer. Lebensabend im Fremden Thailand?
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