RE: Adoption ... in Thailand

#46 von Bagsida ( Gast ) , 04.10.2010 08:38

Zitat von Somprit
... nun dann helfe ich Dir, lieber thai.fun-Max mal leicht auf die Sprünge .. wie wären Deine Gedanken hierzu
http://www.adoptierte.de/texte_adoption/...adoption_2.html ... insbesonderen zu dem Abschnitt: 31.07.2001, Homo-Ehe
Nicht nur Ehe, auch Kinder?
....und schon wären wir wieder bei einem Zweig des Themas ... und könnten Störfeuer so völlig außer acht lassen [/size]



Ernsthafte Frage an den oder die Thailand-Adoptions-Spezialisten :

Wieso soll dieser Link zur Adoption durch Homo-Partnerschaften in DE irgend einen Bezug zur Adoption in Thailand haben ?

Gibt es auch nur einen bestätigten Fall, dass eine Homo-Partnerschaft in Thailand legal ein Kind adoptieren konnte

[size=150]Ach ja ....... und immer noch sind die Ausführungen zum Ablauf einer "Adoption in Thailand" des offenbar umstrittenen Anwalts Stancke unwidersprochen !

Solange das so ist, schenke ich denen Glauben - sollte ich selbst adoptieren wollen, würde ich den Wahrheitsgehalt insbesondere auf ggf. zwischenzeitliche Änderungen selbst genau überprüfen.

Ein Adoptions-Spezialist, der praktische Erfahrungen diesbezüglich hat, sollte doch auf einen Blick sehen können, was am dort beschriebenen Verfahren ggf. nicht stimmt !

Um das dann ggf. zu richtigzustellen, brauchts meiner Ansicht keinen noch geheimeren Bereich als es das Forum selbst schon ist - wenn es mal tatsächlich um ganz persönliche Anliegen eines bevorstehenden oder laufenden Adoptionsverfahrens geht, wird sich derjenige der um Infos zu erhalten seine Daten offenbaren muss, sicher auch nicht in der "Geheimloge" offenbaren, denn wie Forenvergangenheiten zeigen, sickert leider zu oft irgendwann doch was zur Internet-Öffentlichkeit durch, was man dann z.B. bei den "Forendeppen" lesen konnte.

Man vergesse nie :

Wer heute Dein bester Freund ist, kann morgen schon Dein erbitterster Feind sein.

Ich würde jedenfalls niemals in irgend einem Forum so etwas unter Angabe meiner persönlichen Daten diskutieren, auch nicht per PM - dazu gibt es z.B. hier Beratungsstellen, bei denen man sicherer sein kann, dass diese Daten dort bleiben und vor allem nicht missbraucht werden - das Internet vergisst nie.

Hier in der Hoffnung, dass der Verfasser nicht auch als anrüchig eingestuft ist, eine Übersicht des Verfahrens


Ausser, dass das Adoptions-Verfahren hier viel genauer beschrieben ist, kann ich keine Abweichungen von der grafischen Übersicht feststellen.

Praktische Erfahrung zu dieser erfolgreichen Adoption

"Beate und Ulrich aus Hanau lebten für vier Jahre (2005-2008) in Bangkok/Thailand und haben dort ihren Sohn Oliver (jetzt 3 Jahre) adoptiert. Die Adoption wurde direkt über die thailändische Adoptionsbehörde Child Adoption Center abgewickelt. Gerne geben sie ihre Erfahrungen weiter."

kann man unter "ubofee at gmail.com" erfragen.

Bagsida

Bagsida

RE: Adoption ... in Thailand

#47 von Bagsida ( Gast ) , 04.10.2010 09:23

Zitat von Binturong

Zitat von MooHo
Extra für dich, Bagsida, machte ich mir die Mühe einen Thread zu eröffnen, auf das dieser hier wieder zum ursprünglichen Thema zurück kann.

Wenn die Administration in 3 Wochen wieder einsatzbereit ist, hoffe ich, daß die Off-Topic-Beiträge dorthin geschoben werden.



Den obigen Text hatte ich bei einem öffenen von Tabs in meinem Browser - Ich habe diesen nicht selber geschrieben!!!!

Nun möchte ich nur noch sehen unter welchem Absender (Binturong?) er kommt.

Admin bitte löschen und sich gedanken darüber machen, wie so was auf meinen Bildschirm kommt... .




Sorry, war keine Absicht - sehe so etwas auch das erste Mal

Bagsida

RE: Adoption ... in Thailand

#48 von Somprit , 04.10.2010 22:08

...jeder, der sich für eine Adoption ernsthaft interessiert, sollte sich über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hier sodann über alle denkbaren Fragen unter:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweis...did=101190.html

oder mehr außerhalb des staatlich kontrollierten Bereiches unter

http://www.adoption.de/ / http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_(Deutschland)

informieren!

Denn dort findet man(n)/Frau weiterführende Informationen und Links, u.a. auch, dass die Adoptionen rückläufig sind!
Denn was nutzt einem hier ein eingestelltes 08/15 Schema ... wo jeder normal denkender Mensch sehen kann, was es in der Realität bringt ... nämlich nichts

Wenn gar hier eingestellt wird: dazu gibt es z.B. hier Beratungsstellen, welche beinhalten:

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Telefon: +49 (0)228 99 410 - 5414, 5415
Fax: +49 (0)228 99 410 - 5402
auslandsadoption@bfj.bund.dewww.bundesjustizamt.de
Für Ihren Wohnort in Deutschland:
Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter

In Thailand:
Child Adoption Center
255 Ratchwithi Road, Ratchathewi District
Bangkok 10400
Tel: +66 (0)2 354-7500, +66(0)2 354 7509, +66(0)2 354 7515
Fax: +66 (0)2 354-7511
adoption@loxinfo.co.thwww.adoption.dsdw.go.th

und diese mit unmittelbaren „Beratungsstellen“ gleichgesetzt werden, zeigt man(n), dass man(n) eigentlich von nichts Ahnung hat!
Denn sonst hätte man(n) nicht kommentarlos auf http://www.school-for-life.org/de verwiesen, wozu er sich mehr hätte beschäftigen sollen!

Unmittelbare Beratung, Gespräche von Mensch zu Mensch erhält man(n)/Frau bei den zuständigen Jugendämtern oder auch bestehenden privaten (e.V.=Vereine) „Adoptionsvermittlungsstellen“, so z.B. http://www.fif-ev.de/ , http://www.efk-adoption.org/ , http://adoption.ekir.de/adoption07/ wobei sich diese privaten e. Vereine teils auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert haben!

Zitat
... Bei der Adoption aus einem Vertragsstaat des HAÜ ist die Beteiligung von autorisierten Vermittlungsstellen obligatorisch. ... Eine Adoption ohne Einschaltung einer autorisierten Vermittlungsstelle ist also nicht erlaubt...



Dessen ungeachtet werde ich unseren persönlich gegangenen oder begleitenden Weg bei anderen Ehepaaren hinsichtlich Adoptionen in Thailand, Umwandlung in Deutschland unter f2t1700-adoptionsverfahren-in-thailand.html fortführen!

Somprit  
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RE: Adoption ... in Thailand

#49 von Bagsida ( Gast ) , 05.10.2010 09:27

Zitat von Somprit

......
und diese mit unmittelbaren „Beratungsstellen“ gleichgesetzt werden, zeigt man(n), dass man(n) eigentlich von nichts Ahnung hat!
Denn sonst hätte man(n) nicht kommentarlos auf http://www.school-for-life.org/de verwiesen, wozu er sich mehr hätte beschäftigen sollen!
......



Hatte die Beratungsstellen-Adressen aus dem von mir geposteten Link absichtlich nicht direkt hier herein gestellt, da diese bei eventuellen Änderungen hier nicht aktualisiert werden, dort aber schon

Wo bitte ist hier der Link zu "School For Life" zu finden ?

O.k., ist nicht so einfach gleichzeitig, teils inkognito, überall mitzumischen und das dann noch auseinander halten zu können, denn der Link und anderes ist hier zu finden, wurde dort allerdings nicht als Beratungsstelle ausgewiesen, denn es handelt sich um ein Waisenhaus in Chiangmai.

Bagsida

Bagsida

RE: Adoption ... in Thailand

#50 von Somprit , 05.10.2010 13:14

Zitat von Bagsida
... Hatte die Beratungsstellen-Adressen aus dem von mir geposteten Link absichtlich nicht direkt hier herein gestellt, da diese bei eventuellen Änderungen ....



... diese Regierungseinrichtungen... Änderungen ...

Zitat von Bagsida
...Wo bitte ist hier der Link zu "School For Life" zu finden ?...
O.k., ist nicht so einfach ...



... nun, Bagsida/Dreamer, diese School-for-Life- als „Waisenhaus“ einfach so links abzutun, zeigt bedauerliche Unwissenheit!
Man(n) hätte sich mal mit Frau * unterhalten sollen..., traf sie erst neulich wieder....

Bleibe doch ganz einfach bei klar belegbaren Fakten und versuche nicht ständig krampfhaft.... Dich an mir zu reiben...

... zudem wusste ich, denn Du kannst nicht anders, dass eine Reaktion erfolgen würde, so komme ich auf diese School-for-Live bei Gelegenheit vielleicht ja mal tiefgründiger zurück, denn ich kenne dieses Projekt... nicht als Gurgler ... sondern in der Realität
So dass ich auch sagen kann, dass sich diese School-for-Life "in/auf keinem Fall als Waisenhaus.... mit Adoptionen bzw. gar Vermittlungen derselben beschäftigt"

Viele der Kinder dort sind Flüchtlinge ohne rechtlichen Status, verschiedenen ethnischen Gruppen zugehörig, meist der der Karen, geflüchtet aus Burma...
Allen diesen dort lebenden Kindern eine entsprechende Erziehung, Schulbildung zu ermöglichen ist ein zentrales Ziel der „Schule-fürs Leben“, welche zudem nicht in Chiang-Mai sondern draußen in der Provinz abgelegen und sehr schwierig anzufahren ist!

Selbst unser derzeitiger Botschafter sah sich veranlasst, für ein schuleigenes, geeignetes Kfz. Sorge zu tragen! Im Übrigen lebt diese „School-for-Live“ ausschließlich von Spenden ..., wird jedoch seitens der thailändischen Behörden „gefördert“... wie immer man(n) dies auslegen möge!

Aber um weiter helles Licht in deinen dunklen Hintergrund zu bekommen, gerade was das Thema „rund um die Adoption“ betrifft, würde ich Dir anraten, sich bei dem Schwarzwaldmädel klug zu machen

Denn dort hat ein späterer (einstiger) Möchtegern-Mod. noch als einfacher Member Carlo, den Anstoß zu meinen beginnenden Worten zu einem Adoptionsverfahren gegeben....
Worte, welche ich mir später ersparte, erst wieder daran erinnert wurde, in welcher Art & Weise ein Mod. Dreamer diesen „neuen Adoptions-Thread“ un-moderiert, in klar erkennbarer Absicht vor sich hin treiben lässt....

Und somit beende ich bis zu einem wirkungsvollen Eingreifen des Admin meine „Schreibe“..... in Bereichen wo ein Bagsida mitwirkt ... ... man(n) wird sehen!

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RE: Adoption ... in Thailand

#51 von Bagsida ( Gast ) , 05.10.2010 13:27

Zitat von Somprit

... Hatte die Beratungsstellen-Adressen aus dem von mir geposteten Link absichtlich nicht direkt hier herein gestellt, da diese bei eventuellen Änderungen ....

... diese Regierungseinrichtungen... Änderungen ...



"This is Thailand" (TIT) - gerade diese Seiten ändern sich ständig, was Du als "Thailand-Spezialist" eigentlich aus Erfahrung wissen solltest

Zitat von Somprit

Man(n) hätte sich mal mit Frau * unterhalten sollen..., traf sie erst neulich wieder....



Kommt darauf welche Frau Du meinst, denn eine von denen kenne ich schon seeeehr lange persönlich.

Bagsida

Bagsida

RE: Adoption ... in Thailand

#52 von Somprit , 14.10.2010 23:32

... mal zur Überbrückung zwischendurch ...

Farangs ist es erst möglich, in Thailand beim zuständigen Child Adoption Center in Bangkok, einen Antrag auf eine Adoption vorzulegen, wenn sie sich mindestens 6 Monate im Lande aufgehalten/gelebt haben

Nach dem gestellten Antrag erfolgt die Betreuung der Adoptionswilligen durch eine der dort beschäftigten Sozialarbeiterinnen, welche auch verschiedene Hausbesuche durchführen wird.
Nach deren zu erstellenden Sozialbericht zu den Adoptionswilligen erfolgt die Aufnahme in eine sogenannte „Warteliste“, welche durchaus sich weit über 1 Jahr hinziehen kann.

In dieser Zeit erfolgen sparsame Vorschläge seitens des Child Adoption Center zu dem ggf. zur Adoption anstehenden Kindes.
Nachdem die Antragsteller mit dem vorgeschlagenen Kind sich einverstanden erklären, erfolgt die probeweise Übergabe des Kindes, was gleichbedeutend mit einem „Pflegekind“ zu sehen ist.
Die sich anschließende „Probezeit“ zwischen Eltern & Kind dauert i. d. R. 6 Monate. In dieser Zeit werden die Probanden weiterhin von der Sozialarbeiterin des Child-Adoptions-Center durch regelmäßige Besuche betreut.

Nach Ablauf dieser 6-monatigen Probezeit, in deren Verlauf die Sozialarbeiterin mehrfach sogenannte Sozialberichte erstellt, erfolgt die Vorladung der Annehmenden vor ein 9-köpfiges Komitee, bestehend aus der Behördenleiterin, der zuständigen Sozialarbeiterin, Kinderärzten, Rechtsanwälten und sonstigen Personen des Erziehungs-/Wohlfahrtswesen.

In einer Art Kreuzverhör haben die Komitee-Mitglieder ein allgemeines Fragerecht, in welches die zukünftigen Eltern und das Kind eingebunden sind.
Die Entscheidung dieses „Prüfungs-Komitees“ bedeutet die Zustimmung oder auch Ablehnung der angestrebten Adoption, d.h. die erforderlichen Namensänderung kann bei dem zuständigen Bezirksamt erfolgen, womit die Adoption aus thailändischer Sicht rechtskräftig abgeschlossen wäre.... eine sogenannte „weiche Adoption“ – wenn man(n) die deutschen Adoptionsbestimmungen zu Grunde legt – wäre erfolgreich abgeschlossen...

PS: ... wer also in bodenloser Naivität glauben mag, er könne dieses "Prüfungs-Komitee" ... korrumpieren ...

Aber dann, um den langwierigen bundesdeutschen Rechtsstatus zu erlangen ist erforderlich ....

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RE: Adoption ... in Thailand

#53 von Somprit , 17.10.2010 17:14

... einen entsprechenden Antrag auf

„Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung gem. § 2 ApWirkG sowie Umwandlung gem. § 3 ApWirkG“

zu stellen.
In diesem Verfahren kann/wird aus einer "schwachen" Adoption eine „starke“ nach deutschem Recht werden

Dazu ist es ratsam mit der/dem dafür zuständigen Beurkundungsbeamtin/en der Botschaft vorab Rücksprache zu halten, welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind, woraufhin ein Beurkundungs-Termin festgelegt wird.

Wird dem Antrag und dem damit langwierigen Verfahren beim späteren Familiengericht in Deutschland stattgegeben wird aus der „weichen/schwachen“ Adoption eine „harte/starke“ Adoption nach deutschem Recht

An Kosten fallen an: für das Beurkunden des Antrages 45,-- EUR = ca. 2.000,-- Baht exl. erforderlicher Legalisierungskosten.
Das anzustrebende Anerkennungs-/Umwandlungsverfahren vor dem deutschen Familiengericht ist "eigentlich" Kosten-/Gebührenfrei ... ABER(!!) ...

Zu den Fragen:

Was besagt eine „weiche/schwache“, auch „unvollständige“ Adoption nach deutschen Gesichtspunkten?

Was besagt „harte/starke“ Adoption nach deutschem Recht?

Ist das Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren in jedem Fall durchzuführen?

Hat das Adoptivkind ein Recht auf Einsicht in die Vermittlungsakten?
(... eine auch seitens des jeweils erkennenden Richters in seiner Entscheidung, ob er dem gestellten Antrag zustimmt, m.E. recht strittige Frage ...)

empfehle ich sich hier zu informieren:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn...57860bodyText13

Somit betrachte ich meine Erläuterungen HIER als abgeschlossen, was jedoch nicht bedeutet, auf ggf. gezielte Fragen auch eine erschöpfende (wenn möglich) Antwort zu geben

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RE: Adoption ... in Thailand

#54 von Somprit , 18.10.2010 21:21

... nun, nach erfolgtem Anstoß noch ein abschließendes Up-Date

Da mir bekannt ist, dass bei Adoptionsverfahren, insbesondere bei Auslands-Adoptionen horrende Summen anfallen können, welche für mich kaum wirklich nachvollziehbar sind, verweise ich aus der Fülle vorhandener Informationsmöglichkeiten aus dem WWW mal auf folgende Site: http://www.wunschkinder.net/infosammlung/Adoption
wo u.a. zu lesen ist:

Kosten Auslandsadoption

Zitat
Die Kosten einer Auslandsadoption belaufen sich insgesamt auf zwischen 10.000 und 20.000 Euro, je nach Land und Vermittlungsstelle, darin sind enthalten:
Gebühren für die Vermittlungsstelle
Kosten der Übersetzungen der Papiere
Begleitung im Adoptionsland
Reisekosten und Unterbringungskosten im Land
Kosten im Land ( Gericht und Verwaltungskosten )...



Oder auch auf den e.V. unter: http://www.ekb-pcb.de/Home.22.0.html
welcher sich u.a. speziell mit Kindern aus Thailand beschäftigt und derzeit „wirbt“ mit...

Zitat
September 2010 - Bewerbung in Thailand möglich
Bei Thai Red Cross, Bangkok, können wir wieder Bewerbungen einreichen.
Die Bewerber sollten jedoch maximal 39 Jahre alt sein. Zur Vermittlung kommen überwiegend Kinder zwischen 2 und 5 Jahren.

In Pattaya ist eine Bewerbung ebenfalls möglich. Auch hier werden vor allem Bewerber für Kinder ab 3 Jahren gewünscht.
Grundsätzlich kommen weniger Mädchen als Jungen zur Vermittlung.

Adoptionen aus Thailand

Der "Child Adoption Act" von 1979 regelt in Thailand alle Auslandsadoptionen.
Verantwortliche staatliche Stelle ist DSDW (Department of Social Development and Welfare), welche auch die Aufsicht über autorisierte, aber nicht staatliche Stellen ausübt.
Ein unabhängiges Gremium, welches sich aus Mitgliedern der verschiedenen Ministerien und Abteilungen zusammensetzt, das sog. Child Adoption Board, muß alle ausländischen Adoptionen überprüfen und genehmigen.

PCB arbeitet mit drei staatlich anerkannten Organisationen in Thailand zusammen: DSDW, Pattaya Orphanage und Thai Red Cross
Für gesunde Kinder bis 4,5 Jahre können nur begrenzt Bewerbungen angenommen werden, da die Thai-Organisationen Kontingente vergeben.
Darüber hinaus können Bewerbungen für "special needs'Kinder" oder ältere Kinder (ab 4,6) eingreicht werden.
Wartezeiten ab Registrierung der Unterlagen vor Ort werden mit ca. 2 Jahren angegeben.



Weitere Hinweise auf eine Gebührenstaffel beim Mitwirken von Vermittlungsstellen gibt: http://www.fif-ev.de/de/adoption/gebuehr...enadoption.html


Im Falle der Einschaltung einer Adoptions-Vermittlungsstelle (i.d.R.: e.V.) sollte man(n)/Frau sich auf folgendes einstellen:

Zitat
Ablauf einer Auslandsadoption bei den Vermittlungsstellen

• telefonische Kontaktaufnahme ( oder per E-Mail ) die Info-Unterlagen werden einen zugeschickt.
• Bewerbungsunterlagen abgeben, man wird somit als Bewerber registriert.
• zuerst gibt es auch ein Termin zum Erstgespräch, danach meistens ein Vorbereitungsseminar in dem der Ablauf des Verfahrens erklärt wird, man Infos zu den Kosten und Infos über die Länder bekommt. Diese Seminare sind bei den meisten Organisationen bereits kostenpflichtig.
• Es folgen mehrere Gespräche mit den Fachkräften der Vermittlungsstelle, Inhalte können sein:
. Warum möchtet Ihr adoptieren ( im Prinzip die gleichen Themen wie schon beim Jugendamt für eine Adoption in Deutschland )
. warum aus dem Ausland
. warum aus einem bestimmten Land
. bei Auslandsadoptionen wird auch recht häufig ein psychologisches Gutachten verlangt
• Der Sozialbericht von “Eurem” JA wird angefordert.
• Länderabschlussgespräch ( Festlegung für ein bestimmtes Land und die Besonderheiten einer Adoption in diesem Land werden besprochen )
• Unterlagen zusammenstellen für das Land, die genaue Liste bekommt man von der Vermittlungsstelle ausgehändigt. Bei Auslandsadoption ist die Liste etwas länger als für eine Adoption in Deutschland u.a. kommen noch
. Referenzschreiben, psych. Gutachten, Beglaubigungen der Unterschriften u.S. hinzu.
• Versand der Unterlagen ins "Land / Bescheid?" über die Aufnahme auf die Warteliste.
• Wartezeit!!! In der Zwischenzeit bieten einige Organisationen weitere Seminare und Vorbereitungskurse.
• KINDERVORSCHLAG an die Vermittlungsstelle > Überprüfung des Vorschlags durch das zuständige JA und das Landes JA? > Info an das Bewerberpaar > Gespräch mit den Fachkräften > das "Kind / Akte?" wird vorgestellt > Bezeugung und die Beurkundung des Willen zu Adoption > Info an das Land.
• Reise ins Land ( gestaltet sich je nach Land verschieden, manchmal sind auch zwei Reisen nötig, die erste zur Erledigung der Formalitäten und die zweite zur Abholung des Kindes )
• Zurück in Deutschland muss die ausländische Adoption bei den zuständigen deutschen Behörden anerkannt werden

Im Prinzip besteht auch die Möglichkeit eine Auslandsadoption ohne eine Vermittlungsstelle durchzuführen. Dazu muss aber die Begleitung der Adoption durch das zuständige Landesjugendamt übernommen werden. Vorteil dieser Art der Adoption sind natürlich die niedrigeren Kosten, ein großer Nachteil jedoch, dass man alle Formalitäten im Land selber erledigen muss. Das setzt voraus, dass man die Sprache des Landes beherrscht und sich auch mit rechtlichen Dingen im Land auskennen muss! Man muss wissen an welche Behörde man sich wenden soll und welche "Unterlagen / Dokumente?" verlangt werden. Voraussichtlich werden diese “privaten Adoptionen” von den deutschen Behörden nicht mehr lange akzeptiert = eine Gesetzesänderung steht an!



Persönliche Erfahrung habe ich mit http://www.fif-ev.de/de/adoption/adoption.html gemacht...
Auch ist es sicher erwähnenswert darauf hinzuweisen, dass deutsche Gerichte, so das OLG Hamm, Adoptionsverfahren im Zusammenhang mit Thailand besonders kritisch bewerten
und ich nun nach erschöpfender Darstellung hier einen Schlussstrich ziehe______________________________________________________________________________________________________________

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RE: Adoption ... in Thailand

#55 von Tango , 31.10.2010 15:26

Visumerteilung zur Kinderadoption in Deutschland
BVerwG zu den Voraussetzungen einer Visumserteilung zur Kinderadoption in Deutschland

Vollständige Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens zum Schutz des Kindeswohls erforderlich
Ein Visum zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland darf grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn zuvor ein Verfahren der internationalen Adoptionsvermittlung erfolgreich durchgeführt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden.
Kläger in dem Verfahren waren ein inzwischen 12-jähriger Marokkaner, der in einem Waisenhaus in Casablanca lebt, sowie eine 48-jährige Deutsche marokkanischer Herkunft, die in München lebt und den Jungen in Deutschland adoptieren will. Die Klägerin hat den Jungen vor Jahren in Marokko kennengelernt, ihn regelmäßig besucht und von einem marokkanischen Gericht die Erlaubnis erhalten, den Jungen in Pflege zu nehmen (sog. Kafala) und mit ihm nach Deutschland auszureisen. Eine Adoption des Jungen in Marokko war und ist nicht möglich, weil das dortige Rechtssystem das Institut der Adoption nicht vorsieht. Den Antrag der Kläger, dem Jungen ein Visum zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens in Deutschland zu erteilen, lehnte die deutsche Botschaft in Marokko ab.

Entscheidung im Berufungsverfahren
Im Berufungsverfahren verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Botschaft, über den Visumantrag erneut zu entscheiden. Die Botschaft dürfe dabei die Erfolgsaussichten der angestrebten Adoption berücksichtigen. Maßgebend seien die Regelungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes. Die für die Klägerin örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, das Stadtjugendamt in München, sei verpflichtet, auf Antrag die allgemeine Elterneignung der Klägerin zu prüfen. Die Weigerung des Jugendamtes, diese Prüfung vorzunehmen, sei rechtswidrig und müsse ggf. im Klagewege überwunden werden.

Erst wenn feststehe, dass die Klägerin auf diesem Weg keinen Eignungsnachweis erbringen könne, sei die Botschaft berechtigt, im Rahmen ihrer Ermessungsentscheidung die Erfolgsaussichten der Adoption außer Betracht zu lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Es trifft auch zu, dass bei einer internationalen Adoption wie der hier beabsichtigten die Voraussetzungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes zu beachten sind. Die Einschätzung des Berufungsgerichts, dass im Rahmen des Visumverfahrens lediglich die Frage der Elterneignung von Bedeutung sei. geht aber fehl.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2010 (Aktenzeichen: 1 C 16.09)

Manfred unter Tango

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RE: Adoption ... in Thailand

#56 von Somprit , 01.11.2010 07:28

... Adoptions-Antrag ausschließlich dem einen Grunde, eine spätere Halbwaisen-Rente aus der Betriebsrente zu sichern ...gibt es auch.
Doch wenn man(n) das Alter des Adoptionswilligen und der Kinder überschlägt, überschlage ich mich fast vor Unsinnigkeit des eingeschlagenen Weges ... ... anderseits, ein Jeder kann in jedem Alter augenblicklich abberufen werden

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