@sven, meine Mitteilungen, die ich hier schriftlich fixiert habe, setzten voraus, dass du zurzeit eine DRV-Rente beziehst, deinen Wohnsitz in Thailand hast und demnächst eine „Betriebsrente“ beziehen wirst.
Des Weiteren habe ich angenommen, dass du eine Brutto-Rente beziehst und somit nicht in Deutschland krankenversichert bist.
Und zu deiner Aussage: „Die schon immer bestehende unbeschränkte Steuerpflicht in 2 Ländern trifft bei mir seit etlichen Jahren zu und wird sich nicht ändern wenn ich von dem einem warmen(Land) zu den anderen warmen (Land)Lebensmittelpunkt wechsle.“
Möchte ich folgendes bemerken:
Ohne Trickserei wirst du Schiffbruch erleiden, dies ist meine persönliche Meinung, denn ohne Beachtung des DBA mit Thailand wird es nicht gehen.
Natürlich kannst du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland behalten, dazu brauchst du noch nicht einmal Hausbesitzer zu sein.
Ein Kollege von mir hat aufgrund seines Krankheitsbildes immer noch den Wohnsitz in Deutschland, sodass er die teuren Medikamente nicht selbst bezahlen muss, obwohl er sich ständig in Thailand aufhält. Und dies ist kein Einzelfall, aber illegal.
Dann kommt es darauf an, falls Kinder und Ehefrau da sind, wo diese Personen sich aufhalten und wo die Kinder zur Schule gehen oder in Ausbildung sind usw.
Mit anderen Worten heißt dies, wenn du in Deutschland deine steuerlichen Vorteile beanspruchen willst, so bleibt dein Wohnsitz eben in Deutschland. Wenn du deine Krankenversicherung weiterhin nutzen willst, so macht es Sinn sich in Deutschland nicht abzumelden.
Wenn du aber auch noch steuerliche Vorteile hier in Thailand aufgrund deiner inländischen Einkünfte in Deutschland haben willst, dann geht es nur unter Einbeziehung des DBA mit Thailand.
Ein Jahresaufenthalt hier in Thailand zu bekommen, ist auch Verhältnis einfach, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Dieser Jahresaufenthalt bedeutet wohl, dass du als unbeschränkt Steuerpflichtiger hier in Thailand behandelt wirst, aber doch nur, wenn du entsprechende Einkünfte hier in Thailand beziehst, bist du steuerpflichtig. Dazu zählt z. B. deine DRV-Rente. Aufgrund dieses Rentenbezugs wirst du natürlich als unbeschränkt Steuerpflichtiger hier in Thailand behandelt, wenn du dich beim Finanzamt melden würdest. Und wenn du dich in Deutschland nicht abmeldest, so läufst du dort auch als unbeschränkt Steuerpflichtiger durch. Aber auch dies wäre illegal, denn du bist verpflichtet, diese Änderung den Behörden mitzuteilen.
Wenn aber dem deutschen Fiskus bekannt ist, dass du auch in Thailand deinen Wohnsitz hast, so müsste das Finanzamt deine DRV-Rente gemäß DBA steuerlich so behandeln, wie ich es beschrieben habe.
Du schreibst u.a. noch:
„Wenn man den Schritt überlegt den Lebensabend überwiegend in einer warmen Gegend zu verbringen weil einem die Knochen weh tun, sich aber den Rückfahrschein offen lässt indem man seine kleine Wohnung in D doch nicht verkaufen will oder vermieten will hat man diese Möglichkeit.
Jeder Fall ist anders. Es soll ja auch keine Einzelsteuerberatung stattfinden sondern es soll von meiner Seite nur aufgezeigt werden, dass eine Verschiebung der beschränkten zur unbeschränkten durchaus möglich ist, wenn man seine kleine Wohnung nicht ganz aufgibt. Aber so eine Wohnung kostet natürlich auch.“
Meine kurze Antwort: Eine Verschiebung der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht ist M.E. NICHT möglich, da in diesem Fall das DBA mit Thailand greift.
Bei offizieller Verlegung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers nach Thailand, kann nur auf Antrag gemäß § 1 Abs. 3 EStG die Behandlung der unbeschränkten Steuerpflicht erreicht werden.
Also, verlegen wir mal die Sache auf das Jahr 2012.