@Sven, du schreibst u.a.
„Die Mieteinkünfte gebe ich als beschränkter St.pflichtiger an. Die DRV Rente gebe ich nicht an. Da gibt es aber bestimmt eine Nachfrage vom FA.
Frage: Wenn ich den §32b Progressionsvorbehalt richtig lese wird die DRV-Rente nicht im Progressionsvorbehalt berücksichtigt, es sei den man beantrage eine Veranlagung zur ESt.?“
Meine Antwort:Deine Mieteinkünfte bei beschränkter Steuerpflicht sind Einkünfte gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand nach Artikel 6 hat der Belegenheitsstaat beim unbeweglichen Vermögen das Besteuerungsrecht. Dies ist somit Deutschland.
Nach § 50 Abs. 1 EStG können Werbungskosten (Instandsetzungsarbeiten etc.) abgezogen werden.
Von den tatsächlichen Einkünften werden dann pauschal 25% an Steuern fällig.
Der Progressionsvorbehalt aufgrund einer DRV-Rente greift hier nicht.
Anmerkung:
Bei Mieteinnahmen in Deutschland bist du aber verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ebenso bist du verpflichtet im Steuerformular unter der Nr. 23 „Sonstige Einkünfte“, die Anlage R beizulegen, denn deine DRV-Rente sind Einkünfte gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Hinweis:
Der Progressionsvorbehalt würde greifen, wenn es sich statt Mieteinkünften um Einkünfte gemäß 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt und diese Einkünfte nach § 19 EStG nach dem DBA dann in Deutschland steuerlich zu behandeln sind.
Beispiel: Versorgungsempfänger/Pensionäre beziehen Versorgungsbezüge. Bei diesen Einkünften handelt es sich um Einkünfte gemäß § 19 EStG. Diese Einkünfte sind nach dem DBA mit Thailand in Deutschland zu besteuern.
Als beschränkt Steuerpflichtiger würden hier auch die pauschalen 25% an Steuern fällig.
Bezieht nun dieser Versorgungsempfänger noch zusätzlich eine DRV-Rente, so wäre die Rente in Thailand steuerpflichtig.
Beantragt aber nun dieser beschränkt Steuerpflichtige als „unbeschränkt Steuerpflichtiger steuerlich behandelt zu werden, erst dann würden diese Einkünfte der DRV-Rente unter Progressionsvorbehalt fallen.
Und noch ein Hinweis: Nicht nur deine DRV-Rente ist in Thailand steuerpflichtig, auch deine Mieteinkünfte fallen im Wohnsitzstaat Thailand unter der Vollprogression, da du durch deinen Wohnsitz in Thailand hier als „unbeschränkt Steuerpflichtiger“ angesehen wirst, aufgrund deiner DRV-Rente.
Wollen wir hoffen, dass es noch ein paar Jährchen dauert, bis die thailändischen Finanzämter dahinter kommen.