RE: Deutsches Visum

#16 von Somprit , 17.10.2010 16:03

Zitat von Tango
...Auch die thailändische ledige Mutter mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit braucht vorerst keine Sprachkenntnisse nachzuweisen. ...



... Tango, da schwiert einem der Kopf all dieser sachlich fundierten Ausführungen

... wobei es sicher interessant wäre, wie das sodann zuständige ALA über eine beabsichtigte "Übersiedlung" dieser ledigen, nichts besitzenden Mutter verfahren wüde... ... würde man(n) sie einfach mit einem, sagen wir mal 9-monatigen Baby, rein lassen ... ... ins besondere, wenn ich mir den § 27 ansehe

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RE: Deutsches Visum

#17 von Tango , 17.10.2010 18:45

@Somprit schreibt: …da schwirrt einem der Kopf…

Ja, daran kannst du selbst einmal erkennen, was so ein Beamter alles wissen und leisten muss, um hier eine richtige Entscheidung zu fällen. Daher verstehe ich überhaupt nicht, dass man immer mehr Gehaltskürzungen von denen fordert. Ich plädiere daher für einen Mindestlohn in dieser Branche, der nach oben keine Grenzen kennt, monatlich.

Zu diesem Fall mal folgendes:

Dadurch, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat, muss ja immerhin eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt sein und somit die Person namentlich bekannt sein.
Logisch ist auch, dass das Kind durch die Geburt in Thailand und Mutter Thailänderin, die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.

Da die Mutter ledig ist, bekommt sie das alleinige Sorgerecht für das Kind zugesprochen. Sie entscheidet sich, da der Vater kein Unterhalt zahlt, dass sie das Kind in Deutschland erziehen will.
Hält sich der Vater in Deutschland auf und zahlt Unterhalt für beide, so dürfte es kein finanzielles Probleme geben.
Aber auch, wenn der Vater in Thailand wäre oder woanders rumschwirrt und kein Unterhalt zahlt, muss das Kind in Deutschland reingelassen werden. Bedingt durch das alleinige Sorgerecht muss die Ausländerbehörde der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis erteilen und die Botschaft ein Einreisevisum für die Mutter ausstellen. Natürlich stehen ihr dann alle sozialen Hilfen zu.

Die Mutter wird ALG II beziehen, da sie aufgrund des Alters des Kindes noch nicht arbeiten kann. Bedenke, das Arbeitslosengeld II gehört zur Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß SGB II. Und erwerbsfähig ist jedermann bis zum 65.Lebensjahr, also auch diese Mutter.
Das Kind selbst lebt in einer Bedarfsgemeinschaft, weil die Mutter ALG II bezieht und bekommt Sozialgeld, was fast gleichzusetzen ist mit ALG II.

Dann rechnen wir mal kurz: Regelleistungen, Mutter = 359,- Kind = 215,- Euro; Mehrbedarf, da Kind unter 7 Jahre = 129,- Euro. Bei Sozialleistungen wird das Kindergeld beim Kind mit angerechnet.
Hinzu kommt das Wohngeld, die Wohnungsausstattung (bei 2 Personen stehen der Familie 60 qm zu).

Mir sind einige bekannt, die diesen Weg eingeschlagen haben. Den Damen geht es prächtig in Deutschland, denn der Nebenverdienst ernährt noch die Eltern in Thailand meint

Manfred unter Tango

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RE: Deutsches Visum

#18 von Somprit , 17.10.2010 19:51

... da kann ich bei Deiner Rechnung , Tango, nur sagen: "Schließt die Grenzen ..., bedenkt, wohin DAS sonst noch führen könnte"

Besonders unser Allgeier hätte keine ruhige Minute mehr .... ... aber er hat ja Glück, gemeinsames Sorgerecht und somit quasi eine Mitentscheidung ob er seine Tochter hier ausreisen lässt um ihn dort oben stellvertretend durch die Kindesmutter zur Kasse zu bitten ....

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RE: Deutsches Visum

#19 von Somprit , 03.01.2011 19:43

Schwarzwaldmaedel nach Thailand abgeschoben

... bereits hier http://thethaimes.14.forumer.com/viewtop...der=asc&start=0
– muss ja dem dortigen Lügenbaron namens Volker, HuaNaPau & co. mal meine Aufmerksamkeit widmen, zumal ich dort im vergangenen Jahr in dieser unsäglichen Story Posts-mäßig mitgemischt hatte - ...

...denn nun drückt diese Familie Gaiser dort oben erneut kräftig auf die Tränendrüsen, wobei ich mich frage, wie dusselig diese „Eltern“ sind, wobei ich eine ordnungsgemäße Adoption noch deutschem Recht stark anzweifle, in den Bereich von Grimms Märchen angesiedelt sehe!

Dort geht es nicht - wie stets hervorgehoben- um ein ach so kleines, armes zu bemitleidende Kind, sondern um eine junge Erwachsene...

Wenn ich dann diese Kommentare ebenfalls noch lese, könnte mir das Kotzen vor dem wieder einmal ersichtlichen Gut-Menschen-Tun, dem offensichtlich besonders bei „den Deutschen vorhandenen Anspruchsdenken" kommen...

Aktuelles unter: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...32fcee3c75.html

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RE: Deutsches Visum

#20 von MooHo ( Gast ) , 03.01.2011 22:18

Zitat von Tango
... muss die Botschaft der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
...


Das ist definitiv falsch, die Botschaft erteilt keine Aufenthaltserlaubnis! Diese wird von den Ausländerbehörden in Deutschland erteilt. Die Botschaft gibt ein Einreisevisum, nach dem die zuständige Ausländerbehörde das Okay gegeben hat.

Familienzusammenführung ist nicht gerade einfach geworden. Ohne Sprachkenntnisse keine Chance für den Zusammenzug zum Ehemann. Beiminderjährigen Kindern geht es, aber man muss nachvollziehbar begründen, warum die Teilnahme an einem Sprachkurs nicht möglich war. Zum Nachzug muß das Kind in Deutschland sein und gemeldet sein!

MooHo

RE: Deutsches Visum

#21 von poonjainaam ( Gast ) , 03.01.2011 22:28

Zitat von MooHo

Zitat von Tango
... muss die Botschaft der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
...


Das ist definitiv falsch, die Botschaft erteilt keine Aufenthaltserlaubnis! Diese wird von den Ausländerbehörden in Deutschland erteilt. Die Botschaft gibt ein Einreisevisum, nach dem die zuständige Ausländerbehörde das Okay gegeben hat.

Familienzusammenführung ist nicht gerade einfach geworden. Ohne Sprachkenntnisse keine Chance für den Zusammenzug zum Ehemann. Beiminderjährigen Kindern geht es, aber man muss nachvollziehbar begründen, warum die Teilnahme an einem Sprachkurs nicht möglich war. Zum Nachzug muß das Kind in Deutschland sein und gemeldet sein!




Hier lieber @Tango hat MooHo definitiv recht; Du kannst Dich doch sicher noch erinnern, wie das bei uns gelaufen ist. Allerdings wollte das Ausländeramt keine nachvollziehbare Begründung; es war ausreichend, dass meine Frau einen Antrag auf Nachzug zu unserem minderjährigen Sohn gestellt hat, der mit mir, wie Du Dich vielleicht noch erinnerst, vorgeflogen ist, der einen deutschen Pass und einen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte.

Walter

poonjainaam

RE: Deutsches Visum

#22 von Tango , 04.01.2011 01:01

@MooHo schreibt:

"Das ist definitiv falsch, die Botschaft erteilt keine Aufenthaltserlaubnis! Diese wird von den Ausländerbehörden in Deutschland erteilt. Die Botschaft gibt ein Einreisevisum, nach dem die zuständige Ausländerbehörde das Okay gegeben hat."

Meine Antwort: Es ist richtig, dass die Botschaft keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, daher habe ich dies oben in meiner Aussage auch berichtigt. Also, streiche Botschaft, setze Ausländerbehörde!
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass mir so ein grober Schnitzer passieren konnte.

Es muss also heißen:
„Die Botschaft muss für die Mutter ein Einreisevisum ausstellen und die Ausländerbehörde in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis für die Mutter erteilen. Die Betonung liegt bei „muss“!

Dennoch@MooHo und @Poonjainaam, ändert es nichts an meiner Aussage, dass die Mutter mit dem Kind eine Aufenthaltserlaubnis bekommen muss, ohne vorher die Sprachausbildung zu durchlaufen.

Denn ich habe geschrieben:
„Aber auch, wenn der Vater in Thailand wäre oder woanders rumschwirrt und kein Unterhalt zahlt, muss das Kind in Deutschland reingelassen werden. Bedingt durch das alleinige Sorgerecht (hier ist die Mutter gemeint) muss die (Botschaft = streiche Botschaft, setze Ausländerbehörde in Deutschland) muss der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden."

Und @poonjainaam, dein Fall liegt ganz anders, weil du als Ehemann die Familienzusammenführung beantragst hast.
Aber diese Mutter ist ledig und hat das alleinige Sorgerecht. Ein himmelweiter Unterschied, wie ich meine.

Und wenn MooHo schreibt:
“Familienzusammenführung ist nicht gerade einfach geworden. Ohne Sprachkenntnisse keine Chance für den Zusammenzug zum Ehemann.

So muss ich dir @MooHo, ebenfalls sagen, dass es in meiner Aussage hier nicht um die Familienzusammenführung zum Ehemann geht.

Manfred unter Tango

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RE: Deutsches Visum

#23 von MooHo ( Gast ) , 04.01.2011 04:23

Zitat von Tango


So muss ich dir @MooHo, ebenfalls sagen, dass es in meiner Aussage hier nicht um die Familienzusammenführung zum Ehemann geht.




Genau das habe ich auch geschrieben, selbst Zusammenführung zu minderjährigem Kind ist das A1-Zertifikat erforderlich, jedoch kann die Ausländerbehörde darauf verzichten, wenn die Schwierigkeiten des Einholens nachvollziehbar dargestellt werden. Es erfolgt aber die Verpflichtung Integrationskurse zu besuchen und minimale Deutschkenntnisse zu erwerben.

Nachzug zum Ehemann wird ohne A1 generell nicht bewilligt.

Ich war erst kürzlich in Kontakt mit der Ausländerbehörde und dies ist die Essenz aus einem langen Gespräch. Jeder Sachbearbeiter muß die Integrationswilligkeit und -fähigkeit prüfen, weiterhin muß er auch seine Entscheidung gegenüber Vorgesetzten und übergeordneten Behörden im Detail begründen.

Zitat
Es muss also heißen:
„Die Botschaft muss für die Mutter ein Einreisevisum ausstellen und die Ausländerbehörde in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis für die Mutter erteilen. Die Betonung liegt bei „muss“!


Die Botschaft gibt ein Einreisevisum nur aus, wenn die zuständige Ausländerbehörde zuvor die Zustimmung dazu erteilt hat, denn für eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Einreisevisum zwingend erforderlich, andere Visumsarten erfordeneineAusreise! Der Nachzug zum minderjährigen Kind kann nur erfolgen, wenn dieses in Deutschland ist und dort auch gemeldet ist.
Eine ledige Mutter eines deutschen Kindes kannein Visum mit einjähriger Gültigkeit und einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten, aber damit kann sie keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten und muß ausreisen um im Heimatland ein Einreisevisum zu erhalten.
Deine hypothetische ledige Mutter muß also zweimal ein Visum beantragern und zweimal einreisen, bei der ersten Einreise muß sie dem minderjährigen Kind einen Wohnsitz in DE verschaffen.

Zitat
Bedingt durch das alleinige Sorgerecht...


Nicht immer beinhaltet das alleinige Sorgerecht auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht. Selbst in Thailand wird darauf geachtet, weiß ich aus eigener Erfahrung. Das einvernehmlich übertragene Sorgerecht reicht nicht aus, um zum Beispiel alleine mit dem Kind auszureisen, es muß auch das Aufenthaltbestimmungsrecht eingeräumt werden, wenn keine Genehmigung des anderen Elternteils vorliegt, Stichwort Kindesentziehung.

Zitat
Den Damen geht es prächtig in Deutschland, denn der Nebenverdienst ...


Meinst du nicht, du hättest dir diese Verunglimpfung ersparen können?

MooHo

RE: Deutsches Visum

#24 von Tango , 04.01.2011 07:27

@MooHo schreibt:
„Der Nachzug zum minderjährigen Kind kann nur erfolgen, wenn dieses in Deutschland ist und dort auch gemeldet ist.

Meine Antwort:
Es geht in meinem Beispiel aber gar nicht um ein Nachzug, sondern einzig darum, dass die ledige Mutter ohne Sprachtest in Deutschland einreisen darf und ihr ein Aufenthaltstitel zusteht.
Dass die Mutter dann an einem Integrationskurs (siehe dazu §§ 44, 44a etc. AufenthG) teilnehmen muss, versteht sich von selbst.

Nochmals: Ein Einreisevisum setzt immer ein Aufenthaltstitel voraus, egal für wie viel Tage.
Der ledigen thailändischen Mutter mit dem deutschen Kind steht eine Wohnung zu.

Sie muss auch nicht wieder ausreisen und womöglich dann wieder einreisen, was soll denn dieser Quatsch?
Mal eine ganz blöde Frage: „Wer versorgt dann das Kind in der Zwischenzeit?“

Manfred unter Tango

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RE: Deutsches Visum

#25 von poonjainaam ( Gast ) , 04.01.2011 13:51

Ich werde mich hüten, Dir @Manfred unter Tango als einem ausgewiesenen Rechtsexperten, den ich zudem auch persönlich sehr hoch schätze, in diesen Fragen zu widersprechen. Ich kann somit nur aus von mir selbst gemachten Erfahrungen schreiben. In unserem Fall war es so, dass meiner Frau der Aufenthaltstitel zur Ausübung der mütterlichen Sorge für ihr minderjähriges deutsches Kind erteilt wurde. Voraussetzungen hierfür war eine vorab erfolgte Vaterschaftsanerkennenung durch mich bei der deutschen Botschaft in Bangkok (in meinem Fall wurde sogar wegen des doch erheblichen Altersunterschiedes zwischen meiner Frau und mir ein Vaterschaftstest abverlangt) sowie ein fester Wohnsitz des minderjährigen Kindes in Deutschland.
Durch ein wirklich komplikationsloses Zusammenarbeiten zwischen der für uns zuständigen Auslänerbehörde und der Botschaft in BKK wurde die Prozedur aber innerhalb von knapp drei Wochen über die Bühne gebracht.
Der ansonsten vor der Einreise nach Deutschland zu absolvierende Kurs Deutsch Start 1 mußte allerdings zwingend unmittelbar nach Ankunft meiner Frau nachgeholt werden. Es bestand in unserem Fall aber nicht der Zwang, die abschließende Prüfung zu bestehen. Meine Frau hat die Prüfung allerdungs bestanden.
Nach meinem Kenntnisstand gilt diese Regelung auch für nicht mit einem Deutschen verheirateteten Mütter.

Walter

poonjainaam

RE: Deutsches Visum

#26 von Somprit , 04.01.2011 13:57

Zitat von Tango
Den Damen geht es prächtig in Deutschland, denn der Nebenverdienst ...



Zitat von MooHo
Meinst du nicht, du hättest dir diese Verunglimpfung ersparen können?



... nun ja, welche Personengruppe wird wohl in der Überzahl sein..., wäre doch sicher eine interessante Frage
Ganz besonders, wenn ich diese nun mal auf Dänemark beziehen würde, denn was ich jetzt die Tage von dort hörte .... ... glaube ich kaum, dass es in Angies-Land sooo viel anders aussehen dürfte!


... poonjainaam-Walter, gestattest Du mir die Frage, wie & wo du diesen geforderten Vaterschaftstest nachgewiesen/hinter dich gebracht hast ...
Diese Frage interessiert mich deswegen, weil ich hier in CNX solch einen Fall bei der Fakultät der Uni in Form von Vater : Kind = DNA hatte.
Kostenpunkt: 5.000 Baht

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RE: Deutsches Visum

#27 von poonjainaam ( Gast ) , 04.01.2011 14:05

Zitat von Somprit




... poonjainaam-Walter, gestattest Du mir die Frage, wie & wo du diesen geforderten Vaterschaftstest nachgewiesen/hinter dich gebracht hast ...
Diese Frage interessiert mich deswegen, weil ich hier in CNX solch einen Fall bei der Fakultät der Uni in Form von Vater : Kind = DNA hatte.
Kostenpunkt: 5.000 Baht



Dieser Vaterschaftstest wurde im RAM in Khon Kaen durchgeführt; ich kann mich allerdings nicht mehr genau an die Höhe der Kosten erinnern.

Walter

poonjainaam

RE: Deutsches Visum

#28 von Tango , 04.01.2011 19:58

@poonjainaam
Danke für die Lorbeeren.
Du hattest mir ja damals die ganze Situation geschildert, daher verstehe ich manchmal unsere Behörden nicht, wie sie bei uns Deutschen reagieren, dazu zählt auch die Botschaft.
Der deutsche Ehemann, der immerhin schon einmal die Prozedur der Vaterschaftsanerkennung durchlaufen hat, den vergattern man nochmals bezüglich der Familienzusammenführung einen Vaterschaftstest machen zu lassen.
Für solche Maßnahmen, habe ich kein Verständnis.

Was ich eigentlich mit meinem dargelegten Fall aufzeigen wollte ist, dass die Thai-Mutter keinen Nachweis erbringen muss, dass das Kind vom Deutschen erzeugt wurde. Braucht noch nicht einmal eine Sprachausbildung nachweisen.
Hier begnügt sich die Botschaft mit der Erklärung des Deutschen, dass er der Vater ist, also ohne Vaterschaftstest.
Und in der Praxis sieht es so aus, dass dieser Dame ALG II, somit die Grundsicherungsleistung, zusteht.

In einem anderen Fall, hatte die Ehegattin ein Besuchervisum für Deutschland beantragt und daraufhin einen Aufenthaltstitel von 90 Tagen bekommen (von der deutschen Ausländerbehörde ).
Vater und Kind beides Deutsche, Mutter Thailänderin. Alle 3 fliegen zusammen nach Deutschland.
Eine Woche vor der Abreise sagt die Frau, ich lasse mich scheiden und bleibe in Deutschland zusammen mit dem Kind.
Sie bezog mit dem Kind eine schöne 2 Zimmerwohnung, der Aufenthaltstitel wurde anstandslos verlängert und sie bezieht ALG II.
Dies ist Deutschland.
Und vom Deutschen verlangt man noch trotz Vaterschaftsanerkennung einen Vaterschaftstest.

Manfred unter Tango

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RE: Deutsches Visum

#29 von MooHo ( Gast ) , 10.01.2011 02:21

Ich hab mir die Mühe gemacht meine Erkenntnisse einmal zusammen zu fassen:
Familienzusammenführung

MooHo

RE: Deutsches Visum

#30 von Somprit , 10.01.2011 11:57

... ergänzend zur Familienzusammenführung auch mal hier durchklicken, dort kann man(n) auch die erforderlichen Antragsformulare runter laden und die Gebühren ersehen!

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