@Somprit schreibt: …da schwirrt einem der Kopf…
Ja, daran kannst du selbst einmal erkennen, was so ein Beamter alles wissen und leisten muss, um hier eine richtige Entscheidung zu fällen. Daher verstehe ich überhaupt nicht, dass man immer mehr Gehaltskürzungen von denen fordert. Ich plädiere daher für einen Mindestlohn in dieser Branche, der nach oben keine Grenzen kennt, monatlich.
Zu diesem Fall mal folgendes:
Dadurch, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat, muss ja immerhin eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt sein und somit die Person namentlich bekannt sein.
Logisch ist auch, dass das Kind durch die Geburt in Thailand und Mutter Thailänderin, die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
Da die Mutter ledig ist, bekommt sie das alleinige Sorgerecht für das Kind zugesprochen. Sie entscheidet sich, da der Vater kein Unterhalt zahlt, dass sie das Kind in Deutschland erziehen will.
Hält sich der Vater in Deutschland auf und zahlt Unterhalt für beide, so dürfte es kein finanzielles Probleme geben.
Aber auch, wenn der Vater in Thailand wäre oder woanders rumschwirrt und kein Unterhalt zahlt, muss das Kind in Deutschland reingelassen werden. Bedingt durch das alleinige Sorgerecht muss die Ausländerbehörde der Mutter eine Aufenthaltserlaubnis erteilen und die Botschaft ein Einreisevisum für die Mutter ausstellen. Natürlich stehen ihr dann alle sozialen Hilfen zu.
Die Mutter wird ALG II beziehen, da sie aufgrund des Alters des Kindes noch nicht arbeiten kann. Bedenke, das Arbeitslosengeld II gehört zur Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß SGB II. Und erwerbsfähig ist jedermann bis zum 65.Lebensjahr, also auch diese Mutter.
Das Kind selbst lebt in einer Bedarfsgemeinschaft, weil die Mutter ALG II bezieht und bekommt Sozialgeld, was fast gleichzusetzen ist mit ALG II.
Dann rechnen wir mal kurz: Regelleistungen, Mutter = 359,- Kind = 215,- Euro; Mehrbedarf, da Kind unter 7 Jahre = 129,- Euro. Bei Sozialleistungen wird das Kindergeld beim Kind mit angerechnet.
Hinzu kommt das Wohngeld, die Wohnungsausstattung (bei 2 Personen stehen der Familie 60 qm zu).
Mir sind einige bekannt, die diesen Weg eingeschlagen haben. Den Damen geht es prächtig in Deutschland, denn der Nebenverdienst ernährt noch die Eltern in Thailand meint
Manfred unter Tango