Lieber@Binturong, wichtig ist nur, dass ihr mit dem Flieger noch mitkamt, egal, zu welchen Maßnahmen man greifen muss, um mitzufliegen. Aber gut, dass du es hier erwähnst. So können diejenigen, die davon betroffen sind zumindest vorbeugen, indem sie sich von der zuständigen Ausländerbehörde noch zusätzlich eine Bescheinigung diesbezüglich ausstellen lassen.
De Zöllner am Münchner Flughafen hat diese neue Karte dann auch ganz genau sich angeschaut.
Mit dieser Karte könnte man sich im Internet, fürs Internetshopping, auch ausweisen. Dieses Zusatzangebot kann man, wie wir, ablehenen und es aber später sich dann doch noch bei dem Ausländeramt freischalten lassen.
... nun ja, irgendwie widerstrebt es mir, aber ich finde dieses nachstehende Schreiben an den Berliner Innensenator derart lesenswert, ..... musste mir aber überlegen, ob ich es unter: Fun, Witze, Skurriles ....oder hier einstelle....
ZitatGesendet: Samstag, 10. Dezember 2011 11:39:46 An: poststelle@seninnsport.berlin.de
Sehr geehrter Herr Innensenator !
Da nach dem GG. die Kompetenzverteilung auf die Länder übertragen wurde,in Angelegenheit zum Aufenthaltsrecht,sind die Entscheidungen der Ausländerbehörden,an die Weisungen der übergeordneten Landesbehörden gebunden.
Muß ich mich als gebürtiger Deutscher nun einer Ausländerfeindlichen Gesetzgebung des Landes Berlin beugen? Oder Spukt in den Köpfen einiger Behördenvertreter noch immer das Ermächtigungsgesetz,oder noch schlimmer,dass Rassengesetz?
Mit dem Ermächtigungsgesetz wurde die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt,mit den Rassengesetzen wurden Nichtarier zum Duschen gebracht!
Ist unser Grundgesetz nun auch außer Kraft gesetzt?Stehen nun außereuropäischen Ehegatten von gebürtigen Deutschen nicht mehr der Schutz des GG.,der EMRK und den UN Menschenrechten zu?
Ich als gebürtiger Deutscher erhebe das Recht aus dem Art.6 (1) Grundgesetz,das meine ausländischen Ehefrau jederzeit,ohne irgendeine Behinderung durch Behörden in Deutschland ohne Visum einreisen zu kann,ob in Begleitung oder allein!
Wegen des Visum ist eine Klage vor dem BVerfG eingereicht. Nun kommen Sie mir nicht mit dem" Warten Sie ab,bis das BverfG entschieden hat"das knn einige Zeit in Anspruch nehmen,bei einer Klage bis vor dem UN Gerichtshof.
Ihre Beamten von der Ausländerbehörde,Zustädig für die Einreise hat sich geweigert,der Botschaft in Bangkok eine Aufenthaltsgenehmigung,für eine Kurzreise von meiner Frau und mir nach Deutschland zu übersenden. Meine Frau muß kein Visum Beantragen,davor steht der Art. 6 (1) des Grundgesetzes.Der absolute Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland,besteht in der Eheschließung mit einem gebürtigen Deutschen.
Nach dem Grundgesetz steht meiner Frau zu,in Deutschland ohne Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis oder dem Sprachkurs A1,nur mit einer Meldebescheinigung sich in Deutschland aufzuhalten,solange die Ehegemeinschaft Bestand hat.
Für meine ausländische Ehefrau kommt das Aufenthaltsgesetz erst zur rechtgültigen Anwendung bei einer Scheidung oder meinem Tot.
Die Aufführung von Urteilen dazu von BVerwGerichten können Sie sich ersparen,ich kenne die Mehrheit der Urteile. Das ist nur "BRAUNE SOSSE" mit Verstößen gegen das Grundgesetz.
Der Präsidentin des BverwG Leipzig,Frau Marion Eckertz-Höfer, habe ich das schon geschrieben,keine Reaktion.
Jeder Richter der sich wagt,mich zur Strafanzeige zu bringen,dem haue ich das Grundgesetz um die Ohren bei der Verhandlung.
Sollten Sie es trozdem tun,mir Urteile von BVerwG ,als Beispiele meiner Unkenntnis der Rechtssprechung aufzuzeigen,werde ich gegen Sie vor dem BverfG Klage einreichen,mit der Begründung,Der Innensenator von Berlin beugt mit Falschurteilen das Grundgesetz.
Gebe Ihnen eine Frist von 14 Tagen,von heute an,um mir als Dienstherr der ABH Berlin zu Antworten.
Nach dieser Frist werde ich Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht einreichen,mit einer Forderung auf Schadensersatz,wie es in der Berliner Verfasung festgelegt ist.Somit kann ich nach der Entscheidung des Berliner VerfG ,sofort Klage vor dem EMRK einreichen.
Mit mir ist nicht zu spaßen,fragen Sie meinen Rentensachbearbeiter bei der DRV-Berlin,Herrn Thielecke Tel.: 030 3002 2414Die DRV-Berlin habe ich vor mir hergetrieben,bis ich den Bescheid bekamm,mir steht ein Schadensersatz zu und der § 47 SBG I ist Rechtsgültig,die Überweisungskosten sind Rechtswriedrig.
Mit freundlichen Grüßen aus dem warmen Thailand
***************(Name d. Absenders)
76120 Cha-Am Thailand.
PS.: Ihren Vorabbescheid lassen Sie mir Bitte mit E-Mail zukommen ***** (Mail-Anschrift)
Fröliches Lesen dieses Briefes an den Innensenator von Berlin. So geht man mit Behörden um,mit dem Wissen im Hinterkopf,das Grundgesetz gibt mir Recht.
Nun würde mich interessieren, wie der Innensenator innerhalb der ihm gesetzten Frist, welche zu Wei(n)hnachten - 25.12. - abläuft, sich äußern wird....
Verfolge diese seine Schlacht(en) auch im Grünen. Könnte mich kringeln vor lachen. - Jetzt haben die den am Hals.
Außer dass er überall seine Klagen einreicht bzw. laufen hat und dass er die Behördenmitarbeiter heftig gar sau blöd anmacht hat er überhaupt noch kein gerichtliches Urteil das ihm irgendwo mal Recht gibt oder gegeben hat. Klagen ist leicht – aber das Gewinnen wäre viel wichtiger.
Übrigens du Somprit kommst ja wieder einmal nicht gut weg bei ihm.
Zitat von Binturong ... Übrigens du Somprit kommst ja wieder einmal nicht gut weg bei ihm.
... "Taktik, locken, ... denn mit Speck - in diesem Fall: EMails - fängt man(n) bekanntlich Mäuse" lieber Binturong, so musst Du das sehen
Hätte ich ihn nicht mit meinen EMail gereizt, glaubst Du denn, er wäre derart zur Hochform aufgelaufen ...
Doch - und hier muss ich mich selbst fragen - ist es richtig, jemanden im biblischen (?) Alter derart "vorzuführen" ... denn wenn dort im GRÜNEN ein Member anführt
Zitat"...Zitat So geht man mit Behörden um,mit dem Wissen im Hinterkopf,das Grundgesetz gibt mir Recht.
Für die ist das ein Weihnachtsscherz deine Mail, pass auf das die dich nicht zum Amtsarzt schicken und deine Zurechnungsfähigkeit prüfen lassen. Manchmal denke ich du hast nicht mehr alle Tassen im Schrank. Nicht böse gemeint, ich kenne dein Alter.
sollte sich eigentlich die Foren-Leitung fragen lassen:
Warum bremst IHR diesen "rama 6" nicht aus, so wie es einst im Reise-Guru-Forum des retepom geschah (mentale Probleme/Beiträge z.T. gelöscht) sondern lasst ihn sich weiterhin lächerlich machen....
Zudem, der Hinweis mit einer möglichen/denkbaren amtsärztlichen Untersuchung ist gar niccht soooooo weit hergeholt ....
... man(n) kann wohl davon ausgehen.... in vielleicht 2 Jahren , denn die Gerichte arbeiten langsam
Bis dahin ist es jedoch wohl auch denkbar, dass so mancher Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde seinen "Ermessensspielraum" nach jeglicher Seite hin voll ausnutzen wird