Ich habe mir die Mühe gemacht und habe die 14 Seiten hier in diesem Thread einmal flüchtig durchleuchtet.
Auch hier haben einige Member wieder neue Themenbereiche herangezogen, die eigentlich hier nicht hingehören, was allerdings kein Beinbruch ist. Man hat auch wieder ein EFZ erwähnt.
Aufzeigen möchte nur ganz wenige Aussagen, die nach meinem Kenntnisstand etwas anders lauten müssten.
Ein Member antwortete wie folgt:
a) Nur Du, @Hotjob liegst leider völlig neben der Spur
Das hat absolut nichts mit Geld geben an die Freundin und einem damit verbundenen Hauskauf zu tun!
Im Grunde besteht zwischen dem Inhalt des „Blauen Hausbuch“ und dem „Gelben Hausbuch“ auch kein großer Unterschied!
Das „Blaue“ bekommen NUR thailändische Staatsangehörige, das„Gelbe“ ist für den Ausländer vorgesehen und ist mit einer amtlichen/behördlichen „Anmeldebestätigung“ gleichzusetzen; die sogenannte Hausbescheinigung oder auf Thai “Tabien Ban”.
b) Das blaue Buch (TR12) ist der Standard für alle Thais, das gelbe Buch (TR 13) wird für Ausländer ausgegeben.
Das ganze ist total kostenlos!
c) Sollte die thailändische Angetraute ein Haus „anmieten“, so ist sie doch in der Regel an ihrem „Stammwohnsitz“, (Elternhaus) dem dort angelegten Tabienbaan registriert und bekommt für das nun angemietete Haus kein eigenes, zusätzliche "Blaues Buch"!
d) ... tja, so sind sie wirklich, die thailändischen göttlichen Beamte, wissen alles, reden viel ... und haben doch keine Ahnung, handeln nach eigenem Gutdünken
e) hat er nur zum Teil recht, denn es ist nicht das „Standesamt“ sondern das „Einwohnermeldeamt“,
f) Der/die Hauseigentümer (Grund & Boden) bekommen ein "blaues" Buch, in welchem die thailändischen Staatsbürger, welche dort wohnen, aufgelistet sind!
Meine Antworten zu a)
Es müsste heißen: „Das blaue Hausbuch wird ausschließlich nur an Hauseigentümer ausgegeben. Da ich als Ausländer auch Hauseigentümer hier in Thailand sein darf, da es sich bei einem Haus um „bewegliches Vermögen“ handelt, bekomme ich als Eigentümer eines Hauses auch ein blaues Hausbuch.
Ziehe ich nun selbst als Ausländer in mein Haus ein, so werden alle weiteren Mitbewohner in dieses Buch eingetragen. Die Eintragung ins Melderegister wird beim Amphoe von der so genannten „Meldestelle“ vorgenommen.
Das blaue Hausbuch gehört zum Haus. Ziehen Personen ein oder aus, so ist dies meldepflichtig.
Zu b) Das blaue Buch (bei uns Thor Ror 14) ist der Standard für alle Hauseigentümer
Zu c) In der Regel, solange die Tochter bei den Eltern im Haus wohnt, steht sie als Mitbewohnerin in dem blauen Buch (Melderegister) der Eltern.
Mietet sie nun ein Haus und zieht dort ein, entweder alleine oder mit Anhang, so ist der Hauseigentümer vom angemieteten Haus verpflichtet bei seinem zuständigen Amphoe diese Personen, die dort einziehen zu melden. Diese Personen, soweit sie Thais sind, werden dann im Melderegister aufgenommen.
Sie bekommt also als Mieterin kein eigenes Hausbuch, da bereits beim Eigentümer eines vorliegt.
In den meisten Fällen geht dann die Mieterin zur Meldestelle, denn auch sie muss ihren Umzug dort melden.
Im blauen Buch der Eltern wird nach diesem Umzug vermerkt, wo die Tochter hingezogen ist. Es wäre daher ratsam, dass die Tochter eine Kopie des Hausbuchs der Eltern zur neuen Meldestelle mitbringt, dies vereinfacht die Ummeldung.
Zu d) Die Redensart kommt mir bekannt vor und „Göttliche“ haben wir hier auch als Member. Ich persönlich kann nicht klagen, bin bislang immer freundlich bedient worden. Bei voraussehbaren Schwierigkeiten schicke ich immer meine Frau vor.
Zu e) Die Standesämter führen die Heirats- Geburts- sowie die Sterberegister. Für das Meldewesen ist die so genannte Meldestelle zuständig.
Zu f) Grund und Boden hat nun wirklich nichts mit dem blauen Buch zu tun, denn die Bearbeitung dafür liegt beim so genannten Grundbuchamt und dort bekommt man das Chanod.
Deshalb ist es ohne Bedeutung, ob das Grundstück den Eltern gehört. Denn ein blaues Buch wird erst dann ausgestellt, wenn auf dem Grundstück ein Wohnhaus gebaut wird. Bei Fertigstellung bekommt dann der Eigentümer des Wohnhauses, egal, ob Ausländer oder Thai das blaue Buch ausgehändigt.
Zu Sonstiges
Der Normalfall sieht doch so aus: Der Ausländer macht die Kohle locker und die Lebensgefährtin oder dann auch Ehegattin wird Eigentümerin eines Hauses.
Aufgrund der Meldedaten, die dort registriert werden, stellt dieses Melderegister etwas mehr dar, als nur eine Wohnsitzbestätigung.
Es entlastet enorm die Behörden und die Familie muss nicht ständig einen Auszug aus dem Hausregister oder eine Bescheinigung beantragen, falls dies gefordert wird.
Das gelbe Buch hingegen stellt wirklich nur eine Wohnsitzbestätigung dar. Daher wäre es viel sinnvoller, wenn die Ausländerbehörde (hier Immigration) dieses ausstellen würde. So könnte die überflüssige 90-Tage-Meldung wegfallen.
Wie jetzt zu lesen war, beklagte sich einer, dass die Botschaft zur Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung das gelbe Buch verlangte.
Unsere hiesige Meldestelle ist das Immigration Office, dies ist in Deutschland nicht anders, denn dort nennt man es Ausländerbehörde. Der Bearbeiter der Botschaft hat sich davon zu überzeugen, dass sich diese Person in Thailand angemeldet hat. Eine Anmeldebestätigung ist das gelbe Buch oder eine Bescheinigung des Immigration Office.
Bei der Beantragung des gelben Buches wird ein entsprechender Vordruck ausgefüllt, den der Ausländer zu unterzeichnen hat. Er bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der dort eingetragenen Meldedaten.
Ferner bestätigt der Unterkunftsgeber, in der Regel der Eigentümer mit seiner Unterschrift, dass er jene Person tatsächlich Unterkunft gewährt.
Im Grunde ist durch diese Meldepflicht immer nachzuweisen, wo die entsprechenden Personen wohnen und ob ein Ehepaar mit Auslandswurzeln bei einer Mischehe wirklich in einem Hausstand zusammenlebt oder getrennt leben.
Ich persönlich meine, dass gerade im behördlichen Bereich in Form der Bearbeitung von Schriftstücken und der Registrierung sich vieles zum Positiven bei den Behörden in Thailand entwickelt hat.
Tango