RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#166 von Somprit , 09.02.2014 14:54

... obwohl für heute eine Fortsetzung angekündigt, bitte ich um Entschuldigung.

Der Weg des Clan-Oberhauptes in eine andere Welt – sofern es eine solche geben sollte, was ICH nicht glaube – zeigt sich wider Erwarten mehr als schwierig und erbarmungslos, lässt unter größten Qualen weiterhin auf sich warten.

So fand mein Übersetzer der thailändischen Schrift, des ergangenen richterlichen Urteilsspruch nicht die unbedingt erforderliche Zeit - wozu ich selbst trotz 2 Jahrzehnte TH zu blöde blieb , bitte also um Geduld.

Zudem musste ich dem hier in unserem Nischen-Forum als @Flüsterer äußerst frustriert auftretenden Member des Grünen eine ihm gebührende Antwort zukommen lassen ...Der Abgesang ... des TIP (!)(?) (30)


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#167 von Somprit , 10.02.2014 07:30

Ich hatte hier ja am vergangenen Wochenende geendet mit

Zitat
“... Mit diesem ergangenem Urteil war die Kindesmutter mit Wirkung vom 16.12.13 in die Lage versetzt, einen inzwischen auf über 300.000 Baht aufgelaufenen, rückständigen Kindesunterhalt incl. Schulgebühren im Wege der Zuhilfenahme vom „Kuckucksmann“ einzuziehen....“


und komme heute, nur kurz mit einem kleinen Schritt vorwärts, darauf zurück.

Mit dem richterlichen Urteil in der einen Hand und den „Kuckucksmann“ im Schlepptau begab man(n)/Frau sich auf direktem Wege in Chiang-Mai zur kontoführenden Bank des einstigen Ehegemahls... kam jedoch etwas zu spät, denn dieser hatte in kluger Voraussicht (was ich nicht annehme, es dürften andere Gründe gewesen sein) das Konto bereits geleert.
Somit: Außer Spesen für die Frau nichts gewesen.

Doch sie blieb nicht untätig, suchte für das weitere Verfahren – denn ein erneuter Prozesstermin, auf den Weg gebracht von dem zahlungsunwilligen Farang, bahnte sich an - die erforderliche, nötige und vor allem KOSTENLOSE Hilfe, um einem Farang endgültig zu zeigen, wo der Frosch die Locken hat...

Hier im Vorfeld sei im Moment nur kurz angemerkt, dass diese KOSTENLOSE Hilfe sich zu einem wahren „Hammer“ entwickeln könnte, wird....eine neue Runde wurde eingeläutet...

Soweit für heute, Fortsetzung folgt nicht vor dem 13.02...


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#168 von Somprit , 13.02.2014 23:03

... morgen, übermorgen nur nicht mehr heute, sagen alle faulen Leute...
Aber mir fehlt einfach im Moment die Zeit...


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#169 von Somprit , 19.02.2014 07:31

... nun ja, durch die Trauerfeierlichkeiten – wobei ich „Feierlichkeit“ eigentlich unpassend finde – für das Oberhauptes des Familien-Clans kam der gesamte Ablauf, hier in dem nachgezeichneten gerichtlichen Sorge- / Besuchsrechtsverfahren, zum stocken, zum erliegen.

Doch auch im Zusammenhang des Trauerfalles erlangte ich neue Erkenntnissen, neues Wissen, welches ich demnächst HIER zu Markte, ... nun ja von mir geben werde.

Heute will ich dem zugrundeliegenden Thema, damit es nicht ganz in Vergessenheit gerät, wieder Atem einhauchen....
In der Sache hatte ich hier am 10.02.14 mit folgenden Worten geendet:

Zitat
“...Doch sie blieb nicht untätig, suchte für das weitere Verfahren – *********** die erforderliche, nötige und vor allem KOSTENLOSE Hilfe, um einem Farang endgültig zu zeigen, wo der Frosch die Locken hat...

Hier im Vorfeld sei im Moment nur kurz angemerkt, dass diese KOSTENLOSE Hilfe sich zu einem wahren „Hammer“ entwickeln könnte, wird....eine neue Runde wurde eingeläutet... ...


Wir erinnern uns weiter, dass die beabsichtigte Pfändung des Bankkontos fruchtlos verlief, da es kein nennenswertes Guthaben auswies.

Was also unternehmen, um rückständigen Unterhalt einzutreiben...

Nun, die Anfahrt des Klage führenden Kindesvaters zum anstehenden Gerichtstermin um das Besuchsrecht für die kleine bildhübsche Tochter durchzusetzen, erfolgte offensichtlich unter Argusaugen der Kindesmutter und ihres Bruders.
Nachdem man(n) / Frau sahen, dass der Kläger mit seinem gut erhaltenen Roller vor Gericht vorfuhr, lief der im Sitzungszimmer stattfindende Prozess – unbemerkt vom Kindesvater - zweigleisig.

Die Beklagte (Kindesmutter) war gleich mit 2 Anwälten anwesend, wobei sich einer der Anwälte wiederholt kurz mit der Beklagten austauschte. Dieser meist sehr kurze Wortwechsel, der offensichtlich wenig mit der laufenden Besuchsrechtverhandlung zu tun hatte (!), wurde durch mehrmaliges kurzzeitiges Verlassen des Sitzungssaales durch den „Nebenanwalt“ gekennzeichnet... was in mir zwiespältige Gefühle erzeugte.

Der Richter hatte einen Kontakt zwischen klagendem Vater und seiner Tochter verfügt. Es sollte nach mehr als 1 Jahr ein erster, versuchsweiser Kontakt in ungezwungener Umgebung, also in der Öffentlichkeit stattfinden.
Gegen den Einspruch der Mutter und ihrer Anwältin verfügte der Richter ein Treffen zwischen Anwältin, Mutter und Kind mit dem ob seines (Pyrrhus)-Sieges frohen Mutes, stolz geschwellter Brust dahineilenden Kindesvaters.

Jedenfalls verließ der Kindesvater nach knapp 1 ½ Stunden die von ihm angestrengte Besuchsrechtverhandlung mit stolz geschwellter Brust, sah sich auf der ganzen Linie als Sieger.

Das richterlich angesetzte erste gemeinsame Treffen ist für das kommende Wochenende in der ungezwungenen Umgebung eines „Kinderlandes“ vorgesehen... dessen Ablauf wird wegweisend für das weitere Umgangs-/Besuchsrecht zwischen Vater und Tochter sein!

Voller Zuversicht bestieg der siegestrunkene Kindesvater seinen Roller um Richtung seiner Wohnung zu fahren.
Doch ihm folgte unbemerkt ein motorisierter Justizwachtmeister, welcher vor Verlassen seines Gerichtsbezirkes die Polizei zur Unterstützung hinzuzog.

Am Standrand von CNX gelang es einem Polizeibeamten unseren siegessicheren Vater mit seinem Roller zu stoppen.
Sofort erfolgte ein Anruf auf mein Handy um mit dem Polizeibeamten abzuklären warum, weshalb man(n) seine Fahrt unterbrochen habe, ihn am Weiterfahren hindern würde.
Der Beamte (später stellte sich heraus, dass es sich um den Justizwachtmeister handelte) verweigerte ein Gespräch per Telefon. Wir vereinbarten ein sofortiges Treffen vor Ort, wobei meine Ehefrau, welche auch als Dolmetscherin bei der Verhandlung anwesend war, als Vermittlerin herhalten musste.

Kaum 5 Minuten später erfolgte ein erneuter Anruf, dass es zwischen unserem Kindesvater und der Kindesmutter zu einem einseitigen Schlagabtausch gekommen wäre... Eile sei geboten.

Als wir eintrafen stand uns der Justizwachtmeister, ein Polizeibeamter, die Kindesmutter mit ihrem Bruder und einem Mann in hell-beiger Uniform gegenüber, welche seine Dienststellung / Wichtigkeit mittels einer wirklich imposant aussehenden Brustmarke dokumentierte, (wie man(n) sie oftmals in US-Krimi-Serien sieht) gegenüber.

Schnell war geklärt, dass es sich bei dem hell-beige gekleideten Mann um den „Kuckucksmann“ /Gerichtsvollzieher handelte, welcher einen Pfändungsbeschluss über den Roller präsentierte.

Dieser Beschluss zur Pfändung erging - unbemerkt vom klagenden Kindesvater - zeitgleich mit dem laufenden Besuchsrecht-Prozess ...
Deswegen also der 2. Anwalt, welcher die laufende Verhandlung nutzte, den Gerichtsvollzieher (Dienststelle befindet sich in CNX auf dem Gelände des hinteren Flughafenbereiches zu aktivierten.

Langer Rede kurzer Sinn: Der Gerichtsvollzieher verlud den Roller auf einen Pick-Up und ab die gesamte „Kolonne“ zum örtlich zuständigen Polizeirevier, wo ein Eintrag im Wachbuch erfolgte.

Unser sichtbar geknickter Kindesvater setzte später seinen Weg zu Fuß fort.
Eine von ihm beabsichtigte Strafanzeige wegen Körperverletzung (... die Kindesmutter soll ihm am Anhalte-Ort ins Gesicht geschlagen haben) wurde von dem polizeilichen Protokollführer dahingehend abgelehnt, indem man(n) dem Vater auftrug, erst ein ärztl. Attest über die nicht sichtbare Verletzung vorzulegen.

... soweit für heute, mehr würde ermüden der Augen vom vielen Lesen bedeuten

Nur so viel sei gesagt: Der Weg wurde holpriger oder sollte ich sagen: Die Steine schwerer, ... besser: Zerstörte Tarnung!


Apropos, es geht hier nicht darum, eine konkrete Person „vorzuführen“(!!!), sondern ausschließlich um das Aufzeigen rechtlicher Möglichkeiten, Abläufe..


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#170 von Binturong , 19.02.2014 09:37

Und da soll einer sagen, in Thailand funktioniert nichts.


Es gibt immer zwei Meinungen: Meine und die falsche.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#171 von Somprit , 20.02.2014 07:03

... tja, lieber @Binturong, das es hier einen Gerichtsvollzieher gibt, welcher auch schmerzhaft gegen einen Farang vorgeht, oder gerade deswegen... überrascht selbst mich

... doch spulen wir den Faden weiter ab...

Inzwischen erhielt der Kindesvater hinsichtlich seines unter dem Popo weggepfändeten Rollers einen eingeschriebenen Brief, in welchem m. W. die Pfändung und die damit einhergehende Veräußerung nochmals angezeigt / bestätigt, der Roller mit einem Pfandwert von 20.000 Baht (?) festgesetzt wurde.

War nicht nur ich selbst der Meinung, dass man(n) einem lauernden „Kuckuck“ durch schnelle Tarnung entgehen könnte, musste ich erfahren, dass die mit einem Unterhaltsurteil ausgestattete, aufgeweckte Lotusblume mittels tatkräftiger Unterstützung einer kostenfreien Anwältin aus einer sogenannten Opferschutz-Organisation f. Mutter & Kind, sich derart „ausgeschlafen“ zeigte, indem sie jegliche Tarnversuche von Grund auf unmöglich machte.

Standen Überlegungen im Raum, das Eigentum an Kraftfahrzeugen (Pick-Up/Motorrad) dahingehend dem Zugriff des „Pfandsiegels“, dem sogenannten „Kuckucksaufkleber“, zu entziehen, indem man(n) scheinbar dieselben an einen treuherzigen und ggf. blauäugigen Freund verkaufte = überschrieb, wurde man(n) bitter und schmerzhaft enttäuscht, als man(n) diese Tarnung = Umschreibung beim Kraftfahrzeugzulassungsamt vollziehen lassen wollte.

Mittels ihres rechtskräftigen Unterhalts-Titels mobilisierte die gereizte Kindesmutter nach der Rollerpfändung erneut den „Kuckucksmann“. Dieser hinterließ vorsorglich beim Kraftfahrzeugzulassungsamt eine Sperre für jegliche Umschreibung für einen Eigentümerwechsel des Pick-Up und Motorrades.

Apropos, in diesem Zusammenhang, einem solchen vorgetäuschten Eigentümerwechsel, welcher ja lediglich dem Zweck diente, eine reguläre denkbare Pfandsache zu verschleiern / entziehen, sollte man(n) als hilfreicher „Handlanger“ eigentlich bedenken, dass solch eine Unternehmung zum Rohrkrepierer werden,.... man(n) schnell in den Fokus einer beharrlichen Anwältin ... – die mit dem Sachverhalt betraute hat Haare auf den Zähnen ... und eines sich verschaukelt fühlenden Richters kommen kann.

... wie es weitergeht, nun ja, wäre der momentane Stress wegen eines Trauerfalles nicht, hätte ich längst die verschlungenen Wege des Kuckucksmannes (Gerichtsvollzieher), seiner Rechte, weiterer möglicher Schritte pp. aufgezeichnet.

Mein derzeitiges „Bauchgefühl“ sagt mir, dass es nur schlimmer werden kann...


Ich möchte hier nochmals hervorheben, dass es mir nicht um die betroffene Person an sich, sondern um den Ablauf des gesamten Verfahrens geht.

Auch für mich ist trotz 2 Jahrzehnte Thailand das angewandte gerichtliche Vollstreckungsverfahrens (Hinzuziehung / Tätig werden eines Gerichtsvollziehers) völliges Neuland!


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#172 von Binturong , 20.02.2014 10:52

Zitat
…einer kostenfreien Anwältin aus einer sogenannten Opferschutz-Organisation f. Mutter & Kind, … .


„Nur“ deshalb… .
Die ist für dich, mich, bin mir sicher auch für Thais nicht repräsentativ… .
Die macht die Unruhe hier.
Die handelt – ist - nicht Thai(style).
(Könnte mir vorstellen, dass das auch Neuland für den Kukukskleber ist / war.)

Aber bei dem Auto“kauf“ hätte ich trotzdem als Freund mir / uns dann eben noch schnell einen Kaufvertrag mit zurück gelegtem Datum geschrieben… .
Den niedrigen Kaufpreis hätte der Kindesvater dann halt versoffen – Kummer.
Dass sich ein Autoumschreiben hier in die Länge zieht, ist wiederum normal hier.
(So lange der Freund halt selber nichts "am Stecken" hat.)


Es gibt immer zwei Meinungen: Meine und die falsche.

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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#173 von Choti , 20.02.2014 11:16

Eine lehrreiche thailaendisch-deutsche Kriminalstory, die aber gar nicht so weit vom deutschen Recht entfernt ist. Hinzufuegen moechte ich jedoch die "Flexibilitaet" vor einem thailaendischen Gericht zu beachten, wie Somprit sie schildert. Ein Farang darf nie den Fehler machen, dass er glaubt, er waere "im Recht" und koennte "sein Recht" durchsetzen. Grundsatz fuer uns Farang sollte sein, verhalte dich immer gesetzeskonform und treibe einen Thai "nicht in Ecke". In dem vorliegenden Fall hoffe ich fuer den Deutschen, dass er glimpflich davonkommt und er abschaetzen kann, wann er die Reissleine zu ziehen hat. Verzicht kann oft ein Gewinn sein.


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#174 von Somprit , 21.02.2014 07:37

Zitat
“ ...bin mir sicher auch für Thais nicht repräsentativ… .


... ja, @Binturong, so würde ich es auch sehen und beurteilen, zumindest nicht in den unteren > mittleren sozialen Schicht.

Die Kindesmutter hat insofern Glück, dass sie für diese sehr aktive Rechtsvertretung nichts bezahlen muss. Zudem ist diese Anwältin relativ neu im Geschäft, muss und will sich ihre Sporen verdienen.
Anderseits ist / war sie nicht ablehnend, als wir / ich den direkten Kontakt zu ihr suchten, um auszulooten, was ggf. im Rahmen eines denkbaren-undenkbaren Vergleiches „machbar“ sein könnte.

Zitat
“...Die handelt – ist - nicht Thai(style).
(Könnte mir vorstellen, dass das auch Neuland für den Kukukskleber ist / war.)...“


... als unbedingt Thai(style) würde ich ihr Vorgehen, ihren aktiven Einsatz ebenfalls nicht bezeichnen. Besonders dieser Schachzug, in der laufenden Besuchsrechtsverhandlung „nebenher“ durch einen weiteren, im Hintergrund agierenden Partner, den Gerichtsvollzieher, gestützt auf ein bereits unanfechtbares Urteil, zu aktivieren....

Das „Zusammenspiel“, Anwalt – Justizwachtmeister – Polizei –Gerichtsvollzieher, verlief wie am Schnürchen...

Zitat
“... Aber bei dem Auto“kauf“ hätte ich trotzdem als Freund mir / uns dann eben noch schnell einen Kaufvertrag mit zurück gelegtem Datum geschrieben… .


... was ICH bei dieser aktiven Anwältin als kaum berechenbares Risiko ansehen würde. Die beabsichtigte Umschreibung, also eine Kfz.-Eigentums-Tarnung“ hätte m. E. bereits weit im Vorfeld des zu erwartenden Unterhaltsurteil erfolgen müssen.
Nur unterstelle ich, dass weder der betroffene Unterhaltspflichtige an diese Möglichkeit der Pfändung überhaupt nur ansatzweise dachte.... auch ich, BLIND wie ich bislang war, hatte / hätte einen Gerichtsvollzieher nicht mit „eingeplant“.... weil ich dies nach 2 Jahrzehnten Thailand, erstmals im Zusammenhang mit einem Farang erleben musste / durfte...

Tja, man(n) lernt nie aus!

Zudem, was hätte dieser zurückdatierte Kaufvertrag bedeutet....
Bei der Zulassungsstelle waren diese beiden Kfz. für eine Umschreibung geblockt... ohne Anwalt und somit Gericht, welches beides nicht kostenfrei gewesen wäre, hätte der getürkte / vorgebliche neue Eigentümer nichts erreicht (denke ich, meine persönl. Meinung) ... hätte mit seinem „sauberen“ Namen dagegen prozessieren müssen.

Würdest DU also solch ein kaum berechenbares Risiko eingehen.... ich nicht!

Zitat
"... Dass sich ein Autoumschreiben hier in die Länge zieht, ist wiederum normal hier. ..."


Apropos, warum - @Binturong - sollte sich eine Umschreibung in die Länge ziehen ... geht innerhalb von 1, 2 Stunden!

Wenn @Choti schreibt

Zitat
“... Hinzufuegen moechte ich jedoch die "Flexibilitaet" vor einem thailaendischen Gericht zu beachten, ...“


so hat diese Besuchsrecht-Verhandlung deutlich gezeigt, WIE FLEXIBEL 2 linke Schuhe zu einem passenden Paar angefertigt wurden.

Zitat
“...Ein Farang darf nie den Fehler machen, dass er glaubt, er waere "im Recht" und koennte "sein Recht" durchsetzen. ...


Leider macht es dieser Farang .... unterschätzte in seiner nicht nachvollziehbaren Sturheit, seinem Beharren auf einem Recht, was er nicht hat, nicht erreichen kann, über 2 Jahre nach der Ehescheidung, die Bauernschläue seines einstigen angetrauten Herzblattes, welche, aus welchen Gründen auch immer die tatkräftige Unterstützung dieser „Fundation zum Schutz von Mutter & Kind“ erhielt.

Jetzt bin ich gespannt darauf, wie der vom Richter angeordnete, erstmalige Kontakt in der Öffentlichkeit, nach über 1 Jahr, zwischen Vater und Tochter verlaufen wird.... ich denke, er hat sehr schlechte Karten in der Hand...[i]obwohl ein klitzekleiner Jocker könnte.... stechen.

Anderseits, wir erinnern uns, steht in der Scheidungsvereinbarung festgeschrieben

Zitat
“... muss aber die Zustimmung der Minderjährigen einholen. ...“


...was im Grunde, schwer nachvollziehbar, „jegliche Entscheidungsmacht“ einem wie auch immer beeinflussbaren (jetzt) 7-jährigen Kind aufbürdet. Ein Kind, welches tagtäglich den Einflüssen der das alleinige Sorgerecht inne habende Mutter unterliegt.

Ich unterstelle, dass es zu keinem Treffen zwischen Tochter und Vater kommen wird.
Unabhängig von diesem bevorstehenden Akt dürfte der nächte Schachzug der Mutter / Anwältin bereits vollzogen sein...


Deswegen leihe ich mir nochmals bei @Choti aus

Zitat
“... hoffe ich fuer den Deutschen, dass er glimpflich davonkommt und er abschaetzen kann, wann er die Reissleine zu ziehen hat. Verzicht kann oft ein Gewinn sein.


... oder kurz und schmerzhaft ausgedrückt: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne (berechenbarem) Ende!


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#175 von Johnboy ( gelöscht ) , 21.02.2014 18:36

also mal ehrlich , ich verstehe diese überalternden Farangs nicht wirklich ! warum sind die so geil auf den Nachwuchs , den man ihnen nicht zugestehen will ! nichts wie weg da , ist nicht mehr mein Problem , muss die Tusse sehen was aus dem Balg wird.

FARANG HAT Schuldigkeit getan zur Erhaltung der Art , thats it ! möcht nicht wissen wie viele KuckugsFarang zahlen

Johnboy

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#176 von Binturong , 21.02.2014 20:36

Jo Somprit,
wie stellt sich denn dein Klient denn sich das vor mit diesem – seinem Kind?
Was will er denn für die Zukunft?
Wie sollte es sich realistisch entwickeln?


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#177 von Somprit , 22.02.2014 08:11

...irgendwie kann ich deine Gedanken - @Johnboy mit den alternden Farangs nachvollziehen.

Nicht jedoch, nachdem das Ei befruchtet wurde, zu denken

Zitat
“... nichts wie weg da , ist nicht mehr mein Problem , muss die Tusse sehen was aus dem Balg wird. ...“


Denn es gibt auch so etwas wie VERANTWORTUNG, Verantwortung gegenüber einem Kind, das man(n) hier in eine Welt gesetzt hat, in welcher es i.d.R. benachteiligt sein wird...

Zudem, von dem befruchteten Ei ausgehend, das spätere fertige Produkt .... als Balg bezeichnen... nun ja, sicher Ansichtssache.
Allerdings will ich dir hier auch mal gaaanz kurz aufzeigen, mit welcher Überlegung eine mir bekannte ge(f)knickte dahinwelkende Lotusblume tickt ....

Neben meiner späteren Witwenrente bekomme ich bis zum 27. Lebensjahr des Kindes auch noch eine zusätzliche Halb-Waisenrente“

...tja, ist sie nun nur dumm oder mit einer gewissen Bauernschläue gesegnet

Lieber @Binturong, von Klient sollte man(n) nicht sprechen, ich biete lediglich eine helfende Hand. Die Entscheidung muss derjenige für sich alleine treffen, wobei ich für mich denke, dass ER deine Fragen

Zitat
“ wie stellt sich denn dein Klient denn sich das vor mit diesem – seinem Kind?
Was will er denn für die Zukunft?
Wie sollte es sich realistisch entwickeln?


selbst nicht hinreichend beantworten kann....

Mehr darüber hier zu erörtern, sollte ich tunlichst unterlassen, wäre zu persönlich, denn wie schrieb ich bereits

“ Ich möchte hier nochmals hervorheben, dass es mir nicht um die betroffene Person an sich, sondern um den Ablauf des gesamten Verfahrens geht.

Ich sehe den Sachverhalt neutral, ohne Ansehen der Person.

... da im Moment keine offizielle neue Erkenntnisse in dem Sorgerechtsfall, seinem drum & dran vorliegen, beide Parteien sich in Lauerstellung befinden, der Nachmittag eventuell eine Weichenstellung bringen könnte - will ich nochmals auf unser armes Deutschland vs.Piraten zurück kommen.

Wenn`s jemand interessiert, liest dort weiter... denn hier ist heute Sendepause.


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#178 von Johnboy ( gelöscht ) , 22.02.2014 10:13

Werter Somprit ,

warum sollte die VERANTWORTUNG erst mit der Geburt beginnen ? Nein , Mann sollte sich schon beim Reinstecken seiner Verantwortung bewusst sein !!!!!

und , WechselBALG sollte ja hier langsam Standard sein, was man so hört.

Johnboy

RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#179 von Somprit , 22.02.2014 16:43

... was überwiegt in gewissen Augenblicken mehr... VERANTWORTUNG oder LUST

... @Johnboy, da ich seit meiner vollendeten Pubertät oder sollte ich sagen Geschlechtsreife, noch niemals ein Kostverächter war, jede am Wegesrand bereitwillig stehende Blume stets „pflückte“ ... deutlicher wäre sicher nicht angebracht... , mich jedoch stets auf sicherem (nun ja, wer kann zu 100 % sicher sein...) Terrain bewegte, sah ich im Rahmen derartiger lustvoller Freizeitgestaltung den Begriff VERANTWORTUNG in undendlicher Ferne...

Als dann doch einst das Undenkbare passierte, zog ich die Konsequenz.

Ich machte 21 Jahre den Zahlemann, 3 Jahre länger als mir gerichtlich auferlegt war, tat für das entstandene Produkt, ein jetzt 35-jähriger „wahrer Adonis“ von muslimischem Glauben, alles was mir möglich war,... bis in die heutigen Tage.
Allerdings Kontakt zur „Brutstätte“... NEIN!

Meine mir selbst auferlegte Bestrafung, oder sollte ich VERANTWORTUNG sagen, um eine Wiederholung zu vermeiden, bestand darin, ... fortan mittels Freifahrtschein am regen Verkehr teilzunehmen, ....„die Stränge“ abrupt zu durchtrennen...

Apropos als zum „alten Eisen“ aber stets geschliffenem Pflug allzeit bereit gehörend, schüttelt es mich trotz aller relativ lockeren Moral im Lande der Mia-Nois stets, wenn ich den Begriff Balg vernehme....

Ich akzeptiere es als eine abgezogene Tierhaut mit Haaren, z. B. wie einst bei meinen, sich als Ausstellungstiere nicht geeignete Kaninchen der Rasse: Weiße Wiener, Japaner, Widder...

Wenn man(n) schon den Begriff „Balg“ in Verbindung eines Säuglings/Kindes nutzt, sollte man(n) auch wissen, dass dieser Begriff (Wechsel)-balg vom Aberglauben herrührt, indem man(n)/Frau glaubten, dass einer Wöchnerin durch den Teufel, eine Hexen im Austausch gegen ihr eigenes Kind ein derartiger „Wechselbalg“ untergeschoben wurde...

Wir als Vertreter der doch soo intelligenten weißen Rasse sollten schon selbst bemerken, wenn uns eine farblich abweichende Nuance eines einst befruchteten Eies untergeschoben wird...


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RE: Allgeier's Sorgerechtsprozess

#180 von Johnboy ( gelöscht ) , 22.02.2014 18:13

nun , dann nennen wir es halt Kuckucks _ balg.Ändert aber nichts an meiner Meinung , wenn mir der Zugang verwehrt wird : geht mich nix mehr an ! und kämpfen ? um was ? sollen sie glücklich werden -ohne meine Zuwendung .

JA , ich bin so !

Johnboy

   

Alzheimer. Lebensabend im Fremden Thailand?
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