RE: Deutsches Visum

#91 von Panter ( Gast ) , 21.01.2012 22:12

Mann kennt sich aus
Jetzt aber fix zum Visum,für die

Panter

RE: Deutsches Visum

#92 von Somprit , 22.01.2012 11:43

Zitat von Panter

Jo Manfred. so ist das mit der Soße
Max ich Grüße dich.
Immer locker bleiben.



... wir kommen etwas aus der vorgelegten Spur zum: „Deutsches Visum“, sollten es aber weiterhin locker sehen, denn irgendwie werden wir wieder „sachbezogen“ die Materie betrachten...

@panter, sollte ich erstaunt sein... sollte ich DICH kennen.... nun ja, anscheinend kennst Du den Foren-Zirkus zu Genüge.... , trotzdem würde/werde ich mir nicht den Schuh anziehen, in welchen sich unser Bilderma(h)ler ungefragt hineingezwängt hat, indem er meinte

Zitat
„...lässt jedoch andere vermuten das ich dich kennen sollte,... „



Allgeier, hierin

Zitat von Allgeier
Warum muessen die gstudierten eigentlich immer erwaehnen das sie gstudiert sind. Soll das heissen das sie lesen und schreiben koennen oder was ist der Grund fuer das?
Das ist mir wieder mal ganz besonders in dieser ganzen Diskussion im Gruenen dort aufgefallen. Oberstudienraete und "Inschenjör", ja was es alles gibt. ...



stimme ich Dir uneingeschränkt zu

Denn wer SOLCHES nötig hat, zeigt wie es um seine Selbsteinschätzung gestellt ist.... besonders dann, wenn man(n) stets als „Inschenjör“ glänzen will um gleichzeitig aufzuzeigen wie schwach man(n) doch der Schriftsprache mächtig ist ...

Dass sich dann ein „Oberstudienrat“ besonders betroffen fühlte... nun ja, hier zeigte jemand, dass er den ihn insgesamt getroffenen, ihn betroffen machenden Sachverhalt der Ablehnung in einer schier unglaublichen subjektiven Betrachtung zu Markte trägt.... weniger wäre mehr gewesen (kann allerdings auch auf meine Zeilen zutreffen... )

... und wenn ich denn des @panters Hinweis [url] http://www.wer-kennt-wen.de/gruppen/welt...rgabe-loamvlvh/
folge/folgen würde, würde ich mich höchst wahrscheinlich im Kreise von sich selbst überschätzenden, fern der Realität angesiedelten arg enttäuschten alten Männer, der creme de la creme, der denkbaren Liebeskasper wiederfinden.... besser ist, ich lasse es ....

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RE: Deutsches Visum

#93 von rampo , 22.01.2012 12:06

Sind die 45 nicht schon Zuviel.
Fg

 
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RE: Deutsches Visum

#94 von Somprit , 22.01.2012 12:55

Zitat von Panter
Mann kennt sich aus ...



...sorry, @panter, erst jetzt fiel bei mir der Groschen....mit grün spielst Du wohl auf @Ping-Pong alias somprit an, der das Schreiben dort aus eigenen Stücken eingestellt hat denn das Grüne ist ohne den wortgewaltigen/allmächtigen Roy leider nicht mehr das, was es einst war/ausmachte... ... derzeit nur noch ein billiger Abklatsch....

.....obwohl ich immer noch keine Ahnung habe, wer Du sein könntest

...tja, rampo, darauf - zu den dortigen 45 - könnte ich jetzt antworten: Die Dummen werden nie alle ... was jedoch einer Beleidigung des dortigen Sammelbeckens gleichkäme, was ich ja SO nicht beabsichtige...

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RE: Deutsches Visum

#95 von thai.fun ( gelöscht ) , 22.01.2012 21:47

Zitat von Panter
Mann kennt sich aus



grün ist der Schalk,
blau ist der der Talk,
rot ist der rechte- Alk,
olive ist Member Walk,
gelb ist linker polit- aalk
schwarz ist der Foren-Falk,
grau und unnütz ist der Kalk,
braun ist der quer liegende Balk,
regenbogen farben der thai.fun stalk.....

thai.fun

RE: Deutsches Visum

#96 von Somprit , 23.01.2012 09:58

Zitat von thai.fun
... regenbogen farben der thai.fun stalk.....


... der als alternder bekennender Regenbogen-Fan seine Leidenschaft bis zum Überdruss öffentlich vor sich herträgt, sich nicht scheut, hier ein Thema, welches bereits an beginnender Ausuferung leidet, mit seichtem lauwarmen, buntfarbigem Gequatsche noch mehr zu verwässern...

...und somit sollte man(n) dem Weg zum Sachthema zurück finden...

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RE: Deutsches Visum

#97 von scubath , 23.01.2012 12:54

So hier mal eine Mail Kopie zur Sache. Der gute rama6 meint mich mit dem zeug nerven zu müssen.
ich möchte euch das nicht vorenthalten.

Subject: Verfassungsklage gegen den PostrentenserviceDate: Sat, 24 Dec 2011 08:05:08 +0000Damen und Herren des Bundesverfassungsgericht ! Ich der Unterzeichner erhebe Verfassungsbeschwerde gegen den Postrentenservice in Deutschland. Der Postrentenservice verweigert mir meine Grundrechte nach folgenden Artikeln. Nach Artikel 1 (3) die Grundrechte binden die Gesetzgebung.Nach Artikel 3 (1+3) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(3) Deutsche im Ausland dürfen gegenüber Deutsche im inland nicht Dikreminiert werden.Nach Artikel 19 (1+2)Verletzung von Grundrechten müßen in der Gesetzgebung aufgezählt werden. (2) In keinem Fall,darf ein Grundrecht angetastet werden.Nach Artikel 79 (3) Gesetze die Erlassen sind,dürfen die Artikel 1-20 nicht berühren,das ist unzuläßig.Nach Artikel 93 (1+4a)Das Bundesverfassungsgericht Entscheidet über Verletzung von Grundrechten.Jeder hat das Recht,bei Verletzung seiner Grundrechte,das Bundesverfassungsgericht anzurufen.Kein anderes deutsches Gericht kann darüber Entscheiden.Außer der EU Gerichtshof für Menschenrechte. Nach § 47 SGB I steht mir die Überweisung meiner Rente ins außereuropäische Ausland Kostenfrei zu.Auf meine Schadensersatzforderung wegen Erstattung meiner Überweisungskosten,wurde mir vom Postrentenservice mitgeteilt,mit § 30 SGB I wird der § 47 SGB I ausgehebelt.Kein Rechtsanspruch auf Kostenfreie Überweisung,kein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Überweisungskosten in der Vergangenheit,bei Überweisungen ins außereuropäische Ausland. Wobei der § 47 SGB I nach der Gesetzgebung "" Eine Grundsätzliche zwingende Entscheidung ist,bei denen Außnahmen möglich sind,werden durch "soll" sowie die Aufzälungen von Regelbeispielen ausgedrückt "" Im § 47 SGB I steht aber keine Einschräkung für die Überweisungsgebühren ins außereuropäische Ausland.Auch kein Hinweis,der Artikel 1 (3) GG. finden hier keine Anwendung,ebenso kein Hinweis,der Artikel 3 (1+3) GG.ist für den § 47 SGB I nicht anwendbar. Somit steht mir das Recht zu vor dem Bundesverfassungsgericht meine Rechte aus den Verletzung durch den Postrentenserviceeinzuklagen. Gleichzeitig stelle ich den Antrag,diese Klage an den EU Gerichtshof für Menschenrechte weiter zu leiten. Da der EU Gerichtshof 2005 die Verfassungskonformität des Bundesverfassungsgericht,über den Abzug auf die Rente für Witwen von nochmals 30%,für Rechtswriedrig erklärt hat.Witwen im Ausland sind gleichgestellt wie Witwen im Inland. Mit freundlichen Grüßen aus Thailand

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RE: Deutsches Visum

#98 von scubath , 23.01.2012 12:58

Und nun kommt noch besser und die Wortwahl ist auch dem IQ angepasst


> Gesendet: Montag, 9. Januar 2012 04:53> An: P Post> Betreff: Anfrage über die Einreise und das Grundgesetz.> > > An die Führung der Bundespolizei !> > Sehr geehrte Damen und Herren !> > Als gebürtiger Deutscher,verheiratet mit einer Thailändischen Frau,hat meine Frau nun den Schutz unserer Ehe nach Artikel 6(1) des Grundgesetz uneingeschränkt an der Grenze,bei einer Einreise ohne Visum?> > Bei der Einreise legt meine Frau vor.:Ihren Paß,die legalisierte Eheurkunde aus dem Ausland,oder die Eheurkunde eines deutschen Standesamt,eine Copie vom Paß des Ehemann.> Den § 14 (2) können Sie voll vergessen,eine Befragung meiner Frau,warum kein Visum eingeholt wurde,oder eine Begründung dafür> liegt nicht in Ihrem Ermessen!> Selbst das Befragen der der Ausländerbehörde über die Erlaubnis zur Einreise verstößt gegen die Rechte meiner Frau,da meine Familie nicht unter die Gesetzgebung zum Ausländerrecht fällt,oder steht im §28 "Zuzug zu Deutschen" etwas von Zuzug zu gebürtigen Deutschen?> > Hier geht es nur um den Art.6(1)GG.> Damit hat meine Frau das absolute Aufenthaltsrecht für Deutschland !> Mit Rechtsanspruch,vom Tag der Einreise auf Lebensunterhalt,Krankenkasse und Wohnraum.> Dieser wird auch gewährt von den Sozialämtern in Deutschland !> > Solange die Ehegemeinschaft Bestand hat,oder bis zu meinem Tod.> > Das Anführen von Gerichtsurteilen vom BVerwG Leipzig zur Visumpflicht können Sie sich ersparen!> Die Kammern haben mit diesen Urteilen das Grundgesetz ausgehebelt,mit mir hätten sie so nicht umspringen können,ich hätte ihnen das GG.um die Ohren gehauen!> > Nach der letzten Unterschrift,dem letztem Dienstsiegel unter einer Eheschließungsurkunde im Ausland,zwischen einer gebürtigen Deutschen Person und ein/er Ausländer/in greift sofort der Artikel 6(1) des Grundgesetzes !> > Ich Bitte Sie nun mir eine Rechtsverbindliche Erklärung zu meiner Anfrage zu Erteilen,in Einklang mit dem Grundgesetz,der EMRK und den UN Menschenrechten,was beides Völkerrechtliche Verträge sind.von der BRD unterschrieben.> > Eine Antwort erwarte ich bis zum 30.Jan.2012 ,vorab über E-Mail,am 01.02.2012 erhebe ich Klage vor dem BVerfG gegen die Bundespolizei,wegen Verletzung meiner Grundrechte,der EMRK und der UN Menschenrechte.> > Mit freundlichen Grüßen

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RE: Deutsches Visum

#99 von scubath , 23.01.2012 13:01

Antwort der Dienststelle an rama6!!



> > Bundespolizeipräsidium> Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit> > 21 02 02 - 0008 - 0001 - 039> > > > Sehr geehrter Herr XXXX,> > Ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Gerne erläutere ich Ihnen die Einreisebestimmungen für Ihre Thailändische Ehefrau in die Bundesrepublik Deutschland:> Die Einreise ind das Bundesgebiet richtet sich nicht, wie von Ihnen angenommen, nach dem Grundgesetz. > Staatsangehörige des Königreichs Thailand unterliegen bei ihrer Einreise in das Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten der Aufenthaltstitelpflicht, beispielsweise in Form eines Visums (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates (EU-Visa VO)). > > Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt Ihre Ehefrau demnach einen gültigen Reisepass (§ 3 Aufenthaltsgesetz) sowie einen Aufenthaltstitel (§ 4 Aufenthaltsgesetz). > Für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet benötigt Ihre Ehefrau ein nationales Visum der Kategorie D (§ 6 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus müssen die Vorraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c), d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 (Schengener Grenzkodex)erfüllt sein. Hierzu werden Drittstaatsangehörige bei der Einreise in das Bundesgebiet eingehend kontrolliert (Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 (Schengener Grenzkodex)).> > Das Visum müssen Sie in der Deutschen Botschaft in Bangkok vor Reisebeginn beantragen. Folgende Links können Ihnen weiter helfen:> > http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...p;> >; Ich hoffe, ihnen weiter geholfen zu haben.> > > Mit freundlichen Grüßen> Im Auftrag> > Mandy Müller> Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit> > Bundespolizeipräsidium> Haus 18> Heinrich-Mann-Allee 103> 14473 Potsdam> > Tel : +49 (0)331 97 997 - 9409> Fax : +49 (0)331 97 997 - 9411> E-Mail: presse@polizei.bund.de > Internet: www.bundespolizei.de

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RE: Deutsches Visum

#100 von scubath , 23.01.2012 13:05

Die passende Antwort von rama6 nun sehr sachlich und nun schaut selber.


Date: Thu, 12 Jan 2012 07:23:27 +0000Sehr geehrter herr Polizeipräsident ! Sehr geehrter Herr Müller ! Ich Bedanke mich bei Ihnen,das Sie mit dem Ermächtigungsgesetz von Adolf hitler das Grundgesetz ausgehebelt haben !Da dieses nun keine Rechtsgültigkeit mehr hat,ich meine Grundrechte nicht mehr vor dem BverfG einklagen kann,muß ich mich vor dem EU Gerichtshof gegen Ihre Rassistischen Auslegungen Klage einreichen! Da Sie auch die Artikel der EMRK aushebeln bleibt mir nichts anderes übrig!Sie sind so ein Typischer Ausländerhasser.Da Sie ja Rückendeckung von Ihrem Chef haben,können Sie nun überlegen,eine Strafanzeige gegen mich zu stellen!Viel Vergnügen bei der Formulierung!Die EU Verordnung EG 539/2001 und EG 562/2006 können Sie sich in den Arsch stecken!Davor steht der Artikel 8(1) der EMRK ! Die § 4 und 6 Abs.4 des AufenthG können Sie sich auch in den Arsch schieben!Mir liegt ein Urteil vor,vom BVerfG,bei Beteiligung eines gebürtigen Deutschen,ist dieses Gesetz Verfassungswriedrig!Steht auch so im Gesetz.Zweck des Gesetzes.Begrenzung und Steuerung von Zuwandern!Darüber steht für meine Frau das GG.was von Ihnen leider ausgehebelt wurde! Nun nochmal meine Anfrage,kann eine Frau ohne Visum in Deutschland einreisen???? Setze Ihnen eine Frist zur Vorabentscheidung per E-Mail bis zum 16.Jan.2012.Solte bis da keine E-Mail von Ihnen kommen,geht am 17.Jan.2012 meine Klage gegen die Bundespolizei an den EU Gerichtshof raus. Mit freundlichen Grüßen

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RE: Deutsches Visum

#101 von scubath , 23.01.2012 13:08

Also Leute gibt es
Ich kann mich da nur wundern. Ist die Wasserqualität da unten in cha am so schlecht oder was treibt diesen man in den Wahn?
Euch allen eine schöne Woche noch. Bin mal schnell wieder im Hamster Rad.

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RE: Deutsches Visum

#102 von Somprit , 23.01.2012 13:14

... nun ja, dann setze ich noch eines drauf.... denn auch ich wurde von dem "Weltmeister der Klagen" , alias @rama-6 mit folgendem Mail-Verkehr bedacht: ... womit wir wieder zum Thema: Deutsches Visum gekommen wären

Zitat
Von: wolfgang ri***** [mailto:wolfgangbee@msn.com]
Gesendet: Montag, 9. Januar 2012 04:53
An: P Post
Betreff: Anfrage über die Einreise und das Grundgesetz.

An die Führung der Bundespolizei !

Sehr geehrte Damen und Herren !

Als gebürtiger Deutscher,verheiratet mit einer Thailändischen Frau,hat meine Frau nun den Schutz unserer Ehe nach Artikel 6(1) des Grundgesetz uneingeschränkt an der Grenze,bei einer Einreise ohne Visum?

Bei der Einreise legt meine Frau vor.:Ihren Paß,die legalisierte Eheurkunde aus dem Ausland,oder die Eheurkunde eines deutschen Standesamt,eine Copie vom Paß des Ehemann.
Den § 14 (2) können Sie voll vergessen,eine Befragung meiner Frau,warum kein Visum eingeholt wurde,oder eine Begründung dafür
liegt nicht in Ihrem Ermessen!
Selbst das Befragen der der Ausländerbehörde über die Erlaubnis zur Einreise verstößt gegen die Rechte meiner Frau,da meine Familie nicht unter die Gesetzgebung zum Ausländerrecht fällt,oder steht im §28 "Zuzug zu Deutschen" etwas von Zuzug zu gebürtigen Deutschen?

Hier geht es nur um den Art.6(1)GG.
Damit hat meine Frau das absolute Aufenthaltsrecht für Deutschland !
Mit Rechtsanspruch,vom Tag der Einreise auf Lebensunterhalt,Krankenkasse und Wohnraum.
Dieser wird auch gewährt von den Sozialämtern in Deutschland !

Solange die Ehegemeinschaft Bestand hat,oder bis zu meinem Tod.

Das Anführen von Gerichtsurteilen vom BVerwG Leipzig zur Visumpflicht können Sie sich ersparen!
Die Kammern haben mit diesen Urteilen das Grundgesetz ausgehebelt,mit mir hätten sie so nicht umspringen können,ich hätte ihnen das GG.um die Ohren gehauen!

Nach der letzten Unterschrift,dem letztem Dienstsiegel unter einer Eheschließungsurkunde im Ausland,zwischen einer gebürtigen Deutschen Person und ein/er Ausländer/in greift sofort der Artikel 6(1) des Grundgesetzes !

Ich Bitte Sie nun mir eine Rechtsverbindliche Erklärung zu meiner Anfrage zu Erteilen,in Einklang mit dem Grundgesetz,der EMRK und den UN Menschenrechten,was beides Völkerrechtliche Verträge sind.von der BRD unterschrieben.

Eine Antwort erwarte ich bis zum 30.Jan.2012 ,vorab über E-Mail,am 01.02.2012 erhebe ich Klage vor dem BVerfG gegen die Bundespolizei,wegen Verletzung meiner Grundrechte,der EMRK und der UN Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ri***
*** Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand.



...und die Antwort darauf ließ nicht lange auf sich warten, kam umgehend...

Zitat
Subject: Ihre Anfrage an die Bundespolizei
Date: Mon, 9 Jan 2012 14:56:37 +0100
From: bpolp.oea@polizei.bund.de
To: wolfgangbee@msn.com
CC: Ronny.Stolle@polizei.bund.de

Bundespolizeipräsidium
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

21 02 02 - 0008 - 0001 - 039

Sehr geehrter Herr Ri****,

ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Gerne erläutere ich Ihnen die Einreisebestimmungen für Ihre Thailändische Ehefrau in die Bundesrepublik Deutschland:
Die Einreise ind das Bundesgebiet richtet sich nicht, wie von Ihnen angenommen, nach dem Grundgesetz.
Staatsangehörige des Königreichs Thailand unterliegen bei ihrer Einreise in das Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten der Aufenthaltstitelpflicht, beispielsweise in Form eines Visums (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates (EU-Visa VO)).

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt Ihre Ehefrau demnach einen gültigen Reisepass (§ 3 Aufenthaltsgesetz) sowie einen Aufenthaltstitel (§ 4 Aufenthaltsgesetz).
Für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet benötigt Ihre Ehefrau ein nationales Visum der Kategorie D (§ 6 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus müssen die Vorraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c), d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 (Schengener Grenzkodex)erfüllt sein. Hierzu werden Drittstaatsangehörige bei der Einreise in das Bundesgebiet eingehend kontrolliert (Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 (Schengener Grenzkodex)).

Das Visum müssen Sie in der Deutschen Botschaft in Bangkok vor Reisebeginn beantragen. Folgende Links können Ihnen weiter helfen:

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...ormationen.html

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...rkblaetter.html

Ich hoffe, ihnen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Mandy Müller
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bundespolizeipräsidium
Haus 18
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Tel : +49 (0)331 97 997 - 9409
Fax : +49 (0)331 97 997 - 9411
E-Mail: presse@polizei.bund.de
Internet: http://www.bundespolizei.de



...doch ein @rama_6 lässt sich ja sooo nicht abspeisen....


Zitat
From: wolfgangbee@msn.com
To: bpolp.oea@polizei.bund.de; ronny.stolle@polizei.bund.de
Subject: Anfrage an den Polizeipräsidenten der Bundespolizei !Beantwortung durch Ihre Justizabteilung !!!!
Date: Thu, 12 Jan 2012 07:23:27 +0000
Sehr geehrter herr Polizeipräsident !

Sehr geehrter Herr Müller !

Ich Bedanke mich bei Ihnen,das Sie mit dem Ermächtigungsgesetz von Adolf hitler das Grundgesetz ausgehebelt haben !
Da dieses nun keine Rechtsgültigkeit mehr hat,ich meine Grundrechte nicht mehr vor dem BverfG einklagen kann,muß ich mich
vor dem EU Gerichtshof gegen Ihre Rassistischen Auslegungen Klage einreichen!

Da Sie auch die Artikel der EMRK aushebeln bleibt mir nichts anderes übrig!Sie sind so ein Typischer Ausländerhasser.
Da Sie ja Rückendeckung von Ihrem Chef haben,können Sie nun überlegen,eine Strafanzeige gegen mich zu stellen!
Viel Vergnügen bei der Formulierung!

Die EU Verordnung EG 539/2001 und EG 562/2006 können Sie sich in den Arsch stecken!
Davor steht der Artikel 8(1) der EMRK !

Die § 4 und 6 Abs.4 des AufenthG können Sie sich auch in den Arsch schieben!
Mir liegt ein Urteil vor,vom BVerfG,bei Beteiligung eines gebürtigen Deutschen,ist dieses Gesetz Verfassungswriedrig!
Steht auch so im Gesetz.
Zweck des Gesetzes.
Begrenzung und Steuerung von Zuwandern!
Darüber steht für meine Frau das GG.was von Ihnen leider ausgehebelt wurde!

Nun nochmal meine Anfrage,kann eine Frau ohne Visum in Deutschland einreisen????

Setze Ihnen eine Frist zur Vorabentscheidung per E-Mail bis zum 16.Jan.2012.
Solte bis da keine E-Mail von Ihnen kommen,geht am 17.Jan.2012 meine Klage gegen die Bundespolizei an den EU Gerichtshof raus.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ri******
2**** Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand.



Ich habe mir allerdings "die Freiheit genommen", den realen Familiennamen des Wolfgang Ri*** alias @rama_6 zu kürzen.... (es ist gut dass niemand weiß, dass er Ri*** heißt ) denn ich denke, man(n) sollte solch einen bemitleidenswerten Foren-Irrgeist nicht allzu bloß stellen ... zum Glück lebt er nicht "dort oben", denn ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass er früher oder später (sicher "früher") einem Amtsarzt zugeführt werden könnte ...

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RE: Deutsches Visum

#103 von veldenz , 23.01.2012 13:32

Gott wird der richter sein

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RE: Deutsches Visum

#104 von Somprit , 23.01.2012 13:52

... es gibt ein "Thailand-Forum", in welchem der Betreiber bereits vor langer Zeit - 17.07.2009 - zu der m. E. richtigen Einschätzung kam, den @rama_6 dort wegen.... nun sagen wir "mentaler Probleme" auszusperren... mehr unter: http://asiapurtravel.phpbb6.de/archive/o..._80__index.html

Wie wird man(n) nun im Grünen mit seinem Mail-Verkehr verfahren, welches er neben sehr vielen anderen Adressaten diesmal NICHT mit bedacht hatte... ... sollte es an einer dortigen Sperre seines Nicks liegen?

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RE: Deutsches Visum

#105 von neele , 23.01.2012 14:31

Vom durchlesen bekomme ich Kopfschmerzen.
Witzig finde ich allerdings, dass „unser" Rama anderen Foren Usern gern vorwirft sie würden nicht richtig und sorgfältig lesen und selber kurzer Hand aus Mandy Müller einen Herrn macht.

 
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